Hallo didedupp,dibedupp hat geschrieben:Es wird jetzt für dich ein geeigneter WE-Platz gesucht werden, ggf. gebacken und dann machst du da deine WE. Was danach kommt, steht aber in den Sternen. Gem. BMI-Rundschreiben vom Januar diesen Jahres muss die WE durchgeführt werden.
um was für ein BMI-Rundschreiben handelt es sich denn ?
Und unter welchen Voraussetzungen muss die WE (meinst du die "stufenweise Wiedereingliederung" nach dem Hamburger Modell") durchgeführt werden?
Es gibt ja eigentlich nur eine Vorgabe, auf die sich ein BMI- oder sonstiges Schreiben berufen kann, und das ist der § 84 Abs. 2 SGB...dazu braucht es eigentlich kein Rundschreiben, denn hier muss einfach das Gesetz beachtet werden...