http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010- ... szahlungen
Allerdings dürfen Sie bei Bonuszahlungen nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Maßregelungsverbot verletzen. Das heißt, Sie dürfen Bonuszahlungen nicht willkürlich zahlen, sondern nach nachvollziehbaren Gründen. Sie können also nur dann Mitarbeiter ausschließen, wenn dafür eine sachliche Begründung vorliegt.
Gibt es Bonuszahlungen für Beamte in den PNUn?
Ich habe von einem Fall gehört, wo man 1200 Telekom Beamte versprochen hat 900,- Euro "Incentive" Einmalzahlung zu leisten, wenn sie einen Angestelltenvertrag unterschreiben. Von den 1200 Beamten haben 700 Beamte den Angestelltenvertrag unterschrieben und jeweils 900,- Euro erhalten.
Wer nicht unterschrieb landet in Vivento oder a.
Einige Mitarbeiter spekulieren, ob wegen der 630 000 ,- Euro als stolze Gesamtsumme, die Personalleiterin HR eine höhere Abfindung bekommen hat.
Ende des darauffolgenden Jahres hat die Personalleiterin HR den Konzern verlassen.
Davor hat man den 700 Beamten eine Kündigung angedroht und einen Auflösungsvertrag angeboten, Abfindungssumme 0,- Euro. Keiner dieser Beamten hat
geklagt und sind verschwunden.
Von den RestAngestellten hat niemand wegen Ungleichbehandlung - keine Einmalzahlung - geklagt, nach Auskunft des Betriebsrates.
Gab es vergleichbare Vorgehensweisen im Konzern?