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Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 6. Mär 2013, 11:31
von WilfriedStrauss
Ich habe in dem o.g. Forum von Laufzeiten bis zu 4 Wochen gelesen.
Natürlich sind von den Ärzten dann Mahnungen unterwegs.Es sei denn, ich habe ein Vermögen in der Hinterhand , um in Vorlage zu treten.
Ich bin Ruhestandsbeamter mit Familie. ( Frau und 2 schulpflichtige Kinder )
Mein Ruhegehalt ist auf den Höchstsatz beschränkt worden, die lfd. Kosten sind geblieben.
Was sich auch geändert hat ist folgendes: Ich gehöre ja zu der WBV Süd in Stuttgart und muß seither zwischen 6 und 8 Wochen warten,
bis auch nur der Bescheid eintrifft, dann ist noch kein Geld auf dem Konto.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 08:06
von kofi0712
Letzten Antrag am 21.01. weggeschickt. Bis heute (13.03.) noch kein Bescheid geschweige denn Geld auf dem Konto. Eigentlich sollte man das ganze Porto das ich jedesmal verbrauche um einen Zahlungsaufschub bei den Rechnungsstellern zu erbitten, auf dem nächsten Antrag mit einreichen und bei einer Ablehnung offiziell Einspruch einlegen.
Ich erinner mich, Mitte letzten Jahres war mal ein Infoblatt in einem der Bescheide. Darauf wurde gebeten, mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen. Aber scheinbar hat sich in der Zwischenzeit die Zahl der Sachbearbeiter noch einmal verringert.
Langer Rede kurzer Sinn: 6 Wochen sind mittlerweile normal, aber es ist leider wohl besser, eher mit 8 Wochen zu rechnen. Ich schicke mittlerweile sofort nach dem Erhalt einer Rechnung sofort eine Bitte um Zahlungsaufschub mit einem Zahlungsziel von 8 Wochen weg.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 08:35
von Gerda
Es kommt sicher auch prinzipiell auf die Beihilfestelle an. Bei kleinen Beträgen, die ich abrechne, dauert es bei uns max. 4 Wochen, bei größeren Beträgen (4stelliger Bereich) füge ich immer noch ein Anschreiben hinzu, in dem ich um bevorzugte Bearbeitung bitte, da die Rechnungen noch nicht beglichen werden können. Das funktioniert eigentlich recht gut, da geht die Bearbeitungsdauer echt zügig.

Na und Porto: die Beihilfeanträge kann man doch auch mit der internen Dienstpost zur Beihilfestelle - zumindest bei uns - versenden, so spart man die Briefmarke, wobei die Dienstpost meist etwas länger ist. Insofern "spende" ich die Briefmarke recht gern **gg.

Gerda

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 08:46
von Klaus
Ich weiß, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden hat, dass es dem Beamten zumutbar sei, zwei Brutto- Monatsgehälter für Krankheitsaufwendungen vorzuhalten.

Az. habe ich leider gerade nicht zur Hand. Müsste aber über Google auffindbar sein.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 12:11
von kofi0712
Gerda hat geschrieben:Na und Porto: die Beihilfeanträge kann man doch auch mit der internen Dienstpost zur Beihilfestelle - zumindest bei uns - versenden, so spart man die Briefmarke, wobei die Dienstpost meist etwas länger ist. Insofern "spende" ich die Briefmarke recht gern **gg.
Gerda
Natürlich bin ich gerne bereit eine Briefmarke für den Antrag zu investieren, zumal ich als Ruheständler eh keine andere Wahl habe. Ich sprach in Bezug auf das Porto von den Schreiben an die Rechnungssteller mit der Bitte um Zahlungsaufschub.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 13:36
von Gerda
Ah ok, das hab ich dann falsch gelesen.

Also ich schreibe an die Rechnungssteller eigentlich nicht, sondern nehme mir die "Frechheit" heraus, erst zu zahlen, wenn die Beihilfe gezahlt hat - zumindest halt eben bei größeren Beträgen. Bei kleineren Beträgen gehe ich in Vorkasse. Bislang hat das auch gut geklappt ;-) und ich hoffe, es bleibt so.

Gerda

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 15:00
von arti67
Bei uns dauert es sechs Wochen im Schnitt. Die PKV (HUK) braucht so zwei bis drei Wochen. Ich zahle grundsätzlich nicht gleich. Das sehe ich echt nicht ein. Ärgerlich finde ich Ärzte, die einen trotz Termin stundenlang warten lassen und einem zwei Tage später schon ne Rechnung schicken mit dem Zusatz gem. BGB sofort fällig und zahlbar sofort. Die meisten Ärzte räumen einem netterweise aber vier Wochen Frist ein, da ist zumindest das Geld von der Beihilfe schon mal drauf.
Das mit dem Grundsatzurteil des BVerwG finde ich ziemlich überzogen.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 15:12
von Klaus
Zahlungsverzug tritt nach BGB nach 30 Tagen ein. Zahlbar sofort ist natürlich eine Frechheit.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 13. Mär 2013, 18:49
von Adler
Zahlungsverzug tritt nach BGB nach 30 Tagen ein. Zahlbar sofort ist natürlich eine Frechheit.
Also in der GOÄ steht:
§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung

(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
Arztrechnungen sind also sofort nach Aushändigung/Übersendung der Rechnung fällig; ohne Angabe eines Fälligkeitsdatums. Das ändert natürlich nicht daran, dass man erst in 30 Tagen danach in Verzug gerät.

Ich hatte schon verschiedene Ärtzte/Zahnärzte, die mir sofort nach der Behandlung die Rechnung in die Hand drückten und fragten ob ich bar zahlen möchte.
Eine Zahlungsfrist von einer Woche wurde mir dann doch kulanterweise eingeräumt. Die Zahlungsfrist ändert nichts an der Fälligkeit.

Gedankenspiel: Die Beihilfestelle zahlt die komplette Rechnung an den Arzt und behält den Anteil des Beihilfeberechtigten von dessen Gehalt/Pension ein; ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen. Die PKV zahlt ja auch nicht sofort an den Versicherten.
Erkenntnis: Es wird deutlich, dass man Rücklagen für den Krankheitsfall bilden muss.

Das Gedankenspiel funktioniert natürlich nicht, weil nicht alle Beihilfeberechtigten Gehalt/Pension vom Dienstherren erhalten (Beamte in Elternzeit usw.)

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 14. Mär 2013, 07:34
von Klaus
Aber die GOÄ ist doch kein Gesetz. Ich jedenfalls habe nichts unterschrieben, mit dem ich mich der GOÄ unterwerfe. Die Höhe der Gebühren erkenne ich an, indem ich bezahle. Mehr nicht.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 14. Mär 2013, 15:10
von ZS-forever
Natürlich hast du unterschrieben. Du unterschreibst doch beim ersten Arztbesuch ein Forumlar, dass er privatärztlich abrechnen darf und da steht auch immer im Kleingedruckten, dass nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet wird, bei schwereren Fällen behalten sich die Ärzte meist vor, davon abzuweichen... Wenn dann die Beihilfe oder Krankenkasse zickt.... Pech für dich - du hast unterschrieben (und ja - ist mir selbst schon passiert)

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 14. Mär 2013, 17:07
von Adler
Aber die GOÄ ist doch kein Gesetz. Ich jedenfalls habe nichts unterschrieben, mit dem ich mich der GOÄ unterwerfe. Die Höhe der Gebühren erkenne ich an, indem ich bezahle. Mehr nicht.
Auweia.
Ich empfehle dirgend einen Blick in § 1 GOÄ.
Und wer das nicht versteht sollte bei Wikipedia nach "GOÄ" suchen.

Danach noch einen Blick in die Beihilfevorschriften bezüglich der Angemessenheit ärtzlicher Leistungen und man wird auf "Gebührenordnung" stoßen.

Und wenn dann noch nicht alles klar ist, dann bitte hier wieder melden, was ich dann nur noch mit einem Kopfschütteln quittieren kann.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 14. Mär 2013, 18:55
von Bundesfreiwild
Meine regelmässigen Abrechnungsdienste und die paar Ärzte, die direkt abrechnen, bekamen ein Gespräch aufgedrückt, indem ich sie biat, die Zahlungsfrist generell auf mindestens 4 Wochen zu setzen, da die Erstattungen der Kasse eben so lange auf sich warten lassen. Da meine Rechnungen sich gerade bei DEN Ärzten, bei denen ich 1-2x im Jahr mit paar Hundert Euro beglückt werde, über zwei unterschiedliche Abrechnungsdienste abrechnen, lässt sich das ganz einfach bewerkstelligen. Und es klappt auch.
Die haben ja kein Interesse daran, sich mit mehr Arbeit als nötig (Mahnbriefe und die Rückfragen dazu) zu beschäftigen, wenn klar ist, dass der Kunde zahlt, nur eben etwas später.

Alles eine Frage der Abmachungen und der Systemeingaben.

Und vor allem immer vorher abfragen, ob der nach GOÄ abrechnet, bzw. bei Postlern nach Postbeakk.

Bei physiotherapeutischen Dingen fragt man vorher mal, ob der Arzt es nach GoÄ hinbekommt, wenn er das in seiner eigenen Praxis macht.
Und die Physiopraxis, wie die Rezepte für Krankengymnastik z.B. gestaltet werden müssen, damit kein Selbstbehalt übrig bleibt.
Und die Krankenkasse, ob und was sie erstattet, wenn dies und das auf dem Rezept steht.
Da gibts es einige Dinge zu beachten, auf die man nicht so ohne Weiteres kommt. Man muss sie nur wissen. Fragen hilft ungemein.

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 15. Mär 2013, 08:19
von Klaus
Mein Gott, an was man alles denken muss.

GOÄ hin oder her. Geltendes Recht ist das BGB. Nach § 286 Abs.2 Nr.1 kommt man ohne Mahnung in Verzug nach Ablauf der Fälligkeit. Und die steht i.d.R. in der Rechnung. Automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung war früher. Heute muss man darauf hingewiesen werden oder es muss ein Zahlungsziel genannt werden. Ansonsten muss gemahnt werden.

Im Prinzip können die auch eine Zahlung innerhalb von drei Tagen fordern. Allerdings liegt die Nachweispflicht des Zugangs der Rechnung beim Gläubiger. :)

War mir gar nicht bewußt, auf welch dünnen Eis wir da laufen...

Re: Laufzeit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen

Verfasst: 15. Mär 2013, 13:07
von naabtalbreaker
Ich bin selber chronisch krank und verursache jährlich kosten von ca. 6000 Euro.
Nebenbei mus ich meine beiilfeberechtige Schwiegermutter ( >90 Jahre Pflegestufe 2 - Monatsumsatz ca. 1500 Euro) beihilfetechnisch versorgen.

Ich habe mit sämtichen Ärzten, Zahnärzten, Pflegediensten, Apothekern Zahlungsziele von mindestens 6 Wochen vereinbart.

Ich seh es nicht ein jedes Monat mit tausenden von Euro in Vorleistung zu gehen. Vor allem verdienen die Ärzte richtige Geld (2,3 fach Satz)
mit uns. Ich bespreche das immer gleich in einem ersten Gespräch und damit ist meistens alles geklärt. Sollte es Probleme geben wird der Leistungserbringer halt gewechselt.