Sonderurlaub für Arztbesuche?
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Sonderurlaub für Arztbesuche?
Wir haben einen neuen HZA Vorsteher.
Dieser möchte gerne für jede Stunde, die man in der Dienstzeit beim Arzt ist, einen Sonderurlaubsantrag haben.
Zudem muss man als Grund "Arztbesuch, nicht möglich ausserhalb der Dienstzeit" angeben.
Und bei mehreren Terminen muss man Zusagen geben, dass man zukünftig nicht mehr so viele Termine in der Dienstzeit wahrnimmt.
Geht es noch?
Dieser möchte gerne für jede Stunde, die man in der Dienstzeit beim Arzt ist, einen Sonderurlaubsantrag haben.
Zudem muss man als Grund "Arztbesuch, nicht möglich ausserhalb der Dienstzeit" angeben.
Und bei mehreren Terminen muss man Zusagen geben, dass man zukünftig nicht mehr so viele Termine in der Dienstzeit wahrnimmt.
Geht es noch?
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Sonderurlaub für Arztbesuche? Glaub nicht das das rechtmäßig ist, weil bei vielen Spezialärzten man Termine eben nicht nach Wunsch legen kann. Es gibt doch meines Wissens die Regelung das man dann die Zeit während des Arztbesuches Nacharbeiten muss. Klar wenn ich nen normalen Besuch bei meinem Hausarzt mache den kann ich sicherlich auf die Zeit vor oder nach der Arbeit legen, aber zb. Besuche bei Psychologen oder andern Fachärzten sind eben nicht immer so legbar wie es der Dienstherr gerne hätte.
egyptwoman
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Und mit was will er das? Mit Recht. § 12 (1) SUrlV
Nur die konkrete Ausgestaltung ist manchmal recht fragwürdig. In den Gleitzeiten, außerhalb der Kernarbeitszeit, und in der möglichen Mittagspase ists vollends Privatvergnügen bei uns... Haben wohl zu viele in der Vergangenheit ausgenutzt. Über die Folgen derartiger Regelungen muss ich wohl nichts schreiben...
Nur die konkrete Ausgestaltung ist manchmal recht fragwürdig. In den Gleitzeiten, außerhalb der Kernarbeitszeit, und in der möglichen Mittagspase ists vollends Privatvergnügen bei uns... Haben wohl zu viele in der Vergangenheit ausgenutzt. Über die Folgen derartiger Regelungen muss ich wohl nichts schreiben...

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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
So abwägig ist das m. E. nicht einmal, zumindest dann nicht, wenn man feste Arbeitszeiten, keine Gleitzeit oder gar flexible Arbeitszeit hat. Da empfinde ich es gut, dafür Sonderurlaub zu gewähren, wenn es denn rechtens ist. Manche Termine gehen nun einmal nicht ausserhalb der Arbeitszeit und dafür Urlaub zu verplempern wäre nicht richtig, also ists doch ne gute Lösung, ehe dann gleich der Krankenschein kommt
Kann mir nicht vorstellen, dass sowas überall so gehändelt wird
....meine Meinung.
Gerda

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas überall so gehändelt wird

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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
An den HZÄ gelten doch Arbeitszeitregelungen, dort dürfte das geregelt sein...
Halbwegs Tolerabel wäre das für mich noch für Termine wie CT etc. wo man Termine oft Wochen im voraus erhält.
Selbst hier wäre das für mich Schwachsinn, ich gebe den Termin an und basta!!
Denn:
Ein Antrag beinhaltet, dass er genehmigt werden muss! Seit wann entscheidet ein Dienstherr, Vorsteher, wat weiß ich darüber, ob und wann ich eine ärztliche Behandlung vornehmen darf oder nicht!!!
Mal abgesehen davon, dass es für Sonderurlaub Maximaltage/ Jahr gibt...
Auf eine Terminvergabe habe ich als Patient doch kaum einen Einfluss, abgesehen davon, dass Arzttermine grundsätzlich in die reguläre Arbeitszeit fallen, Ausnahme Schichtdienst...
Was ist mit den Fällen, wo ich plötzlich nicht wirklich gänzlich dienstunfähig bin, aber einer ärztlichen Behandlung bedarf, wenn ich diese nicht wahrnehme, richtig dienstunfähig werde?
Wer "genehmigt" dann den "Urlaubsantrag" innerhalb kürzester Zeit? Ist doch Irrsinn...
Das:
Der nette Herr Vorsteher möge sein Ansinnen doch mal bitte rechtlich untermauern!
Ich würde das dem Personalrat übergeben und um Klärung bitten.
Und praktisch?
Wenn der Komiker das dann so möchte und der Personalrat wie so oft den Schwanz einzieht, bekommt der nette Herr Vorsteher halt ne Krankmeldung auf den Tisch gelegt, fertisch...
Diese Komiker bemerken wahrscheinlich noch nicht einmal, wie sie sich mit ihren obstrusen Forderungen ins eigene Knie schießen
Halbwegs Tolerabel wäre das für mich noch für Termine wie CT etc. wo man Termine oft Wochen im voraus erhält.
Selbst hier wäre das für mich Schwachsinn, ich gebe den Termin an und basta!!
Denn:
Ein Antrag beinhaltet, dass er genehmigt werden muss! Seit wann entscheidet ein Dienstherr, Vorsteher, wat weiß ich darüber, ob und wann ich eine ärztliche Behandlung vornehmen darf oder nicht!!!
Mal abgesehen davon, dass es für Sonderurlaub Maximaltage/ Jahr gibt...
Auf eine Terminvergabe habe ich als Patient doch kaum einen Einfluss, abgesehen davon, dass Arzttermine grundsätzlich in die reguläre Arbeitszeit fallen, Ausnahme Schichtdienst...
Was ist mit den Fällen, wo ich plötzlich nicht wirklich gänzlich dienstunfähig bin, aber einer ärztlichen Behandlung bedarf, wenn ich diese nicht wahrnehme, richtig dienstunfähig werde?
Wer "genehmigt" dann den "Urlaubsantrag" innerhalb kürzester Zeit? Ist doch Irrsinn...
Das:
...ist ja wohl der allergrößte Blödsinn!!ZHS hat geschrieben:Und bei mehreren Terminen muss man Zusagen geben, dass man zukünftig nicht mehr so viele Termine in der Dienstzeit wahrnimmt.
Der nette Herr Vorsteher möge sein Ansinnen doch mal bitte rechtlich untermauern!
Ich würde das dem Personalrat übergeben und um Klärung bitten.
Und praktisch?
Wenn der Komiker das dann so möchte und der Personalrat wie so oft den Schwanz einzieht, bekommt der nette Herr Vorsteher halt ne Krankmeldung auf den Tisch gelegt, fertisch...
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Hallo Leute,
ich habe mal ein bisschen recherchiert und was gefunden, guckst Du:
Auszug aus der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte
§ 12 Urlaub aus persönlichen Anlässen
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneter Untersuchung oder kurzfristiger Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken oder wegen einer sonstigen ärztlichen Behandlung der Beamtin oder des Beamten, die während der Arbeitszeit erfolgen muß, ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
So abwegig scheint das Ansinnen des Herrn Vorstehers in D wohl doch nicht zu sein.
Man beachte, dass es sich hier freilich um eine Mussvorschrift handelt. Also eine Ablehnung des Arztbesuchs seitens des Vorgesetzten ist eher unwahrscheinlich. Ich habe das jedenfalls noch nicht erlebt. Außerdem, was ist wichtiger als Gesundheit und Vorbeugung??
Aber die Personalakte wird dicker (hoch lebe die papierlose Verwaltung); und, ist es nicht interessant zu wissen welcher Beamter wie oft und wann zum Arzt geht??
Und was kommt noch alles: Clouding, PVS... alles besser?

Leute, schönes Wochenende und immer schöne gesund bleiben.
Der Zöllner
ich habe mal ein bisschen recherchiert und was gefunden, guckst Du:
Auszug aus der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte
§ 12 Urlaub aus persönlichen Anlässen
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneter Untersuchung oder kurzfristiger Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken oder wegen einer sonstigen ärztlichen Behandlung der Beamtin oder des Beamten, die während der Arbeitszeit erfolgen muß, ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
So abwegig scheint das Ansinnen des Herrn Vorstehers in D wohl doch nicht zu sein.
Man beachte, dass es sich hier freilich um eine Mussvorschrift handelt. Also eine Ablehnung des Arztbesuchs seitens des Vorgesetzten ist eher unwahrscheinlich. Ich habe das jedenfalls noch nicht erlebt. Außerdem, was ist wichtiger als Gesundheit und Vorbeugung??
Aber die Personalakte wird dicker (hoch lebe die papierlose Verwaltung); und, ist es nicht interessant zu wissen welcher Beamter wie oft und wann zum Arzt geht??
Und was kommt noch alles: Clouding, PVS... alles besser?




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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
hahaha. wegen so ein paar stunden so ein aufwand? da wird sich morgens krank gemeldet und gut ist.......................den "sonderurlaub" nehme ich mir selber !
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Das es eine Regelung geben muss, ist klar, sonst gäbe es ja keinen Rechtsanspruch auf frei.
Aber muss das extra beantragt werden? Bei Gleitzeit wird das erfasst und ich als Tagebuchführer trage das ins Tagebuch ein. Zusätzlich muss ich die Zeit auch noch erfassen.
Mit einem Anruf und Vermerk ins TB oder Stempeldings muss das doch reichen.
Wie soll das mit Antrag überhaupt in der Praxis gehen? Bei uns braucht ein Antrag 2 Wochen.
Mal abgesehen davon, dass ich von solch einem Ansinnen noch nie gehört habe, wenn es keine vernünftige Einigung geben sollte, würde ich es auch so machen wie Zolltrottel, fertig ist die Laube...
Aber muss das extra beantragt werden? Bei Gleitzeit wird das erfasst und ich als Tagebuchführer trage das ins Tagebuch ein. Zusätzlich muss ich die Zeit auch noch erfassen.
Mit einem Anruf und Vermerk ins TB oder Stempeldings muss das doch reichen.
Wie soll das mit Antrag überhaupt in der Praxis gehen? Bei uns braucht ein Antrag 2 Wochen.
Mal abgesehen davon, dass ich von solch einem Ansinnen noch nie gehört habe, wenn es keine vernünftige Einigung geben sollte, würde ich es auch so machen wie Zolltrottel, fertig ist die Laube...
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Mal ganz davon abgesehen, dass der Vordruck 5253 speziell für diese Arztbesuche umgestrickt wurde wie Zusatz für Datum und Zeit, etc..ist in der Sonderurlaubs VO NUR die Rede von "wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen"
Das interessiert keinen, man MUSS angeben, das der Termin nur in der Dienstzeit wahrzunemen ist.
Was sagt eigentlich Münster dazu, dass ihre Vordrucke nach Belieben umgeändert werden?
Achso, unser Personalrat hat dies alles bei einem gemütlichen Kaffeetrinken abgenickt.
Das interessiert keinen, man MUSS angeben, das der Termin nur in der Dienstzeit wahrzunemen ist.
Was sagt eigentlich Münster dazu, dass ihre Vordrucke nach Belieben umgeändert werden?
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Klar, die wollen auch befördert wrden...ZHS hat geschrieben:Achso, unser Personalrat hat dies alles bei einem gemütlichen Kaffeetrinken abgenickt.

Mal ein Beispiel:
Wir müssen unsere Dienstpläne (Außendienst) selbst erstellen und der muss bis Freitags 11:00 Uhr auf dem Server liegen. Wenn nichts gegenteiliges kommt, GILT der als genehmigt.
So könnte hier auch verfahren werden:
Bei Mitteilung oder z.B. Abgabe einer Krankmeldung GILT dies an SU-ANTRAG der, sofern nicht dringende dienstl. Gründe dagegen angeführt werden, ALS GENEHMIGT.
So was wäre ganz einfach zu regeln.
Aber so wie Du das beschreibst, sorry, die wollen es nicht anders, würde schlicht ne Krankmeldung auf den Tisch flattern. Diskussionen sind IMHO viel zu kräftezehrend...
Selbst wenn man das rechtliche Haar in Suppe findet, wer wäre denn bereit, das in letzter Konsequenz durchzuziehen? Für was? Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht

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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Ich stimme da 1000% zu! Auch bei unserer Dienststelle wurden immer Arztbesuche mit dem Verweis auf die dienstliche Gründe abgelehnt. Naja, man lernt dazu um Konflikten aus dem Wege zu gehenMikesch hat geschrieben:ZHS hat geschrieben: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht

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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Was ist nur aus meinem Zoll geworden? 

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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Sonderurlaub ist in der Sonderurlaubsverordnung geregelt. Es gibt dort keine Regelungen, die irgendetwas mit Erkrankungen zu tun haben.
(Oder nur im Falle von Erkrankungen eigener Kinder).
Krank ist Krank.
Entweder man ist für den Arztbesuch einen Tag krank.
Oder man bekommt für den Arztbesuch "frei", bzw. arbeitet die Zeit im Gleitzeitkonto nach.
Oder der Chef ist sonstwie kulant.
Oder eben nicht, dann Arztbesuch außerhalb der Dienstzeit.
Bei ganz akuten und nicht vorhersehbaren Krankheitsfällen kann einen kein Vorgesetzter aufhalten, dann geht man eben zum Arzt und lässt sich dort für den Tag krank schreiben, wenn man nicht eh länger krank ist.
(Oder nur im Falle von Erkrankungen eigener Kinder).
Krank ist Krank.
Entweder man ist für den Arztbesuch einen Tag krank.
Oder man bekommt für den Arztbesuch "frei", bzw. arbeitet die Zeit im Gleitzeitkonto nach.
Oder der Chef ist sonstwie kulant.
Oder eben nicht, dann Arztbesuch außerhalb der Dienstzeit.
Bei ganz akuten und nicht vorhersehbaren Krankheitsfällen kann einen kein Vorgesetzter aufhalten, dann geht man eben zum Arzt und lässt sich dort für den Tag krank schreiben, wenn man nicht eh länger krank ist.
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Re: Sonderurlaub für Arztbesuche?
Ich finde, Bundesfreiwild hat es auf den Punkt gebracht! Mann/Frau sollte bei Arztbesuchen immer das Gespräch bzw. eine eine Einigung mit dem Vorgesetzten suchen, wenn dieser Arztbesuch unabänderlich in die Arbeitszeit fällt. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass es auch Sinn macht, ein bisschen Druck (Arztwechsel) auf die Arzthelfer auszuüben (wenn es nicht anders geht). Erstaunlich, wie schnell Mann/Frau dann einen besseren Termin bekommt!