Hallo,
eine Bekannte hat mich auf dieses Forum hingewiesen und ich hoffe ihr könnt mir Infos und Tipps geben
Ich bin schon etwas älter, hüstel, um genau zu sein erreiche ich dieses Jahr die Altersgrenze für die Verbeamtung hier in Bayern.
Stichpunktartig mein Werdegang
- Bürokauffrau-Lehre
- beruflich tätig in Buchhaltung, Werbeabteilung,Verkaufsbüro. Seit der Geburt des 2. Kindes geringfügig im Büro einer Werkstatt
- Fachhochschulreife nachgeholt
- letztes Jahr von der Möglichkeit der Beamtenlaufbahnen gelesen, mich beim Landespersonalausschuß angemeldet für die Eignungsprüfung,
da ich nicht mehr studieren kann - aus familiären Gründen kann ich nicht wochenlang weg von daheim - die Prüfung für die Ausbildung gemacht.
Mit sehr gutem Ergebnis. Ich bekam eine Zuteilung und habe inzwischen auch die verbindliche Zusage.
Nur: der nette Herr von der Personalstelle hat mir erklärt das ich zwar die Ausbildung machen kann - bei deren Beginn bin ich noch nicht 45 Jahre alt - ABER: danach werde ich nicht übernommen,
weil: dann bin ich 46, also über der Altersgrenze
Leider war das im Vorfeld nicht ersichtlich, überall wurde nur von der Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn geschrieben
Ich hatte mir eine echte Perspektive erhofft, mein derzeitiger Arbeitgeber sperrt in absehbarer Zeit sein Geschäft aus Altersgründen zu.
Fakt ist also: Ich kann die Ausbildung Verwaltungswirt machen - und danach versuchen als Angestellte im ÖD unterzukommen.
Nur stellen sich mir jetzt viele Fragen:
- wie hoch sind die Chancen im mittleren Dienst: bei den Bürokauffrauen wollen die Arbeitgeber am liebsten nur junge Mitarbeiterinnen, wird wohl im ÖD auch so sein oder?
- werde ich nach der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Rentenversicherung nachversichert? Schon soweit ich bisher gelesen habe...
- Krankenversicherung ist wohl auf alle Fälle freiwillig in der GKV sinnvoll denke ich
- was passiert wenn ich die Ausbildung abbrechen muß? Mein jüngeres Kind ist schwerbehindert (Autist mit geistiger Behinderung), diese Ausbildung ein absoluter Kraftakt - was wenn es nicht mehr leistbar ist? Muß ich dann Ausbildungskosten zurückzahlen? (mein Mann und die Großeltern unterstützen mich - aber das Leben läuft oft anders als geplant, das mußte ich leidvoll lernen die letzten Jahre)
- kann eine Ausbildung im Beamtenverhältnis grundsätzlich auch in Teilzeit erfolgen? Diese Frage stellt sich mir seit ich neulich darüber gelesen habe das Ausbildungsverhältnisse in der freien Wirtschaft mit Einverständnis des Arbeitgebers lt. Berufsbildungsgesetz § 8 in Teilzeit möglich sind, ich habe schon etwas gestöbert bei den Beamtengesetzen, aber leider nichts gefunden. Das wäre für mich natürlich super, aber ich will der Personalstelle diese Frage nicht stellen ohne zu wissen ob es überhaupt möglich ist.
- Arbeitslosenversicherung ist ja auch keine im Beamtenverhältnis, ich bin momentan freiwillig versichert - das ist möglich bei Pflege eines Kindes - werde ich da auch nachversichert wenn ich nach der Ausbildung nicht verbeamtet werde?
Uppsala, das war jetzt ganz schön viel gell
Für Tipps und Info s wäre ich euch dankbar
Bzw. könnt ihr mir sagen wo ich mich zur Beratung hinwenden kann?
Viele Grüße
Ronja
Mit 44 Jahren werd ich noch Beamtin - allerdings nur kurz
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2013 20:57
- Behörde:
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26.12.2011 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Mit 44 Jahren werd ich noch Beamtin - allerdings nur kur
Also eins erschließt sich mir nicht so ganz: Man will dich die Ausbildung machen lassen und sagt dir aber jetzt schon das du hinterher nicht übernommen wirst. Wozu dann die Ausbildung die den Dienstherrn ja auch Geld kostet.
Zu deinen anderen Fragen kann ich dir leider nicht helfen, zb. ob du die Ausbildungskosten zurückzahlen musst, kommt auf den jeweiligen Fall an.
egyptwoman
Sofern du nicht übernommen wirst, wirst du für die Zeit nachversichert, aber im untersten Satz.Ronja43 hat geschrieben:- werde ich nach der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Rentenversicherung nachversichert? Schon soweit ich bisher gelesen habe...
Wäre bei dir sinnvoll, da du ja nicht weißt ob du hinterher übernommen wirst, abgesehen davon ist eine private KV in deinem Alter (bin fast im selben Alter, hab die PKV nur schon vor 10 Jahren abgeschlossen) relativ kostenintensiv, sprich die Summe die du bezahlen musst wird sehr hoch sein und du kannst dann nicht wieder in die GKV wechseln.Ronja43 hat geschrieben:- Krankenversicherung ist wohl auf alle Fälle freiwillig in der GKV sinnvoll denke ich
Nein, Arbeitslosenversicherung wird nicht nachversichert, da solltest du dich während der Ausbildung privat weiterversichern.Ronja43 hat geschrieben:- Arbeitslosenversicherung ist ja auch keine im Beamtenverhältnis, ich bin momentan freiwillig versichert - das ist möglich bei Pflege eines Kindes - werde ich da auch nachversichert wenn ich nach der Ausbildung nicht verbeamtet werde?
Zu deinen anderen Fragen kann ich dir leider nicht helfen, zb. ob du die Ausbildungskosten zurückzahlen musst, kommt auf den jeweiligen Fall an.
egyptwoman
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2013 20:57
- Behörde:
Re: Mit 44 Jahren werd ich noch Beamtin - allerdings nur kur
Hallo egyptwoman,
das ist ja der Witz: das Amt kann mich - da ich alle anderen Bedingungen erfülle - nicht aufgrund meines Alters ablehnen weil das wäre dann Altersdiskriminierung
Hätte ich mir nicht träumen lassen das ich mit Anfang 40 schon ein Fall für die Altersdiskriminierung bin
Du kannst dir vorstellen wie "begeistert" die sind, ich verursache Ausbildungkosten und kann danach nicht verbeamtet werden.
Mir geht es genauso, ich bin gelinde gesagt zutiefst enttäuscht das die Verbeamtung an meinem Alter scheitert, von meiner Leistungsbereitschaft und das ich ja noch locker 23 Jahre bis zur Rente arbeiten muss - es also nicht "umsonst" ist nochmal was neues anzufangen - spricht keiner.
Soviel zum Thema "lebenslanges Lernen ist heute vonnöten um beruflich erfolgreich zu sein". Das fordern doch alle - wenn man es macht aber über 40 ist wird einem angekreidet das man ja damit Kosten verursacht
Viele Grüße
Ronja
das ist ja der Witz: das Amt kann mich - da ich alle anderen Bedingungen erfülle - nicht aufgrund meines Alters ablehnen weil das wäre dann Altersdiskriminierung
Hätte ich mir nicht träumen lassen das ich mit Anfang 40 schon ein Fall für die Altersdiskriminierung bin
Du kannst dir vorstellen wie "begeistert" die sind, ich verursache Ausbildungkosten und kann danach nicht verbeamtet werden.
Mir geht es genauso, ich bin gelinde gesagt zutiefst enttäuscht das die Verbeamtung an meinem Alter scheitert, von meiner Leistungsbereitschaft und das ich ja noch locker 23 Jahre bis zur Rente arbeiten muss - es also nicht "umsonst" ist nochmal was neues anzufangen - spricht keiner.
Soviel zum Thema "lebenslanges Lernen ist heute vonnöten um beruflich erfolgreich zu sein". Das fordern doch alle - wenn man es macht aber über 40 ist wird einem angekreidet das man ja damit Kosten verursacht
Viele Grüße
Ronja
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26.12.2011 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Mit 44 Jahren werd ich noch Beamtin - allerdings nur kur
Genau und verbeamtet wirst du dann wegen deines Alters nicht - ist das dann nicht dasselbe in grün, nämlich auch Altersdiskriminierung, wenn man wg. des Alters nicht verbeamtet wird und das schon im Vorfeld weiß? Das Problem ist nämlich das du mit der Ausbildung hinterher nix anfangen kannst, d.h. du hast dann auf dem freien Arbeitsmarkt keine Vorteile davon das du diese Ausbildung gemacht hast, im Prinzip sind das fast 2 rausgeschmissene Jahre, viel verdienen tut man als Anwärter ja eh nicht.
Lebenslanges Lernen - ne klar man macht und tut nur nutzt es nichts wenn immer das Alter im Weg steht, leider lernen es die Leute nicht das jemand mit Ü40 noch genauso belastbar ist/sein kann, wie jemand mit Anfang/Mitte 30. Wobei man dann wieder dabei wäre, das man immer länger arbeiten soll nur keiner einem ab nem gewissen Alter noch nen vernünftigen Job gibt, wo man auch was für die Rente ansparen kann.
Kann man eigentlich nur sagen: sch..... jugendwahn in den Firmen, immer noch die Ansprüche: max 25 sein aber die Erfahrung von einer haben die schon 40 Jahre im Beruf ist und grad in den Büros wenn noch Kundenverkehr dazukommt, sollte man am besten auch noch aussehen wie aus´m Modellkatalog, da hat sich in den letzten 20 Jahren leider gar nix verändert.
Vielleicht kontaktierst du mal nen RA der sich im Beamtenrecht auskennt und dir sagen kann ob das alles so rechtens ist, denn ich find es einfach total bescheuert - sorry - jemanden für ne Ausbildung einzustellen, von dem man jetzt schon weiß das er hinterher womöglich nicht mal als Angestellter übernommen wird, dann kann man es auch gleich sein lassen.
egyptwoman
Lebenslanges Lernen - ne klar man macht und tut nur nutzt es nichts wenn immer das Alter im Weg steht, leider lernen es die Leute nicht das jemand mit Ü40 noch genauso belastbar ist/sein kann, wie jemand mit Anfang/Mitte 30. Wobei man dann wieder dabei wäre, das man immer länger arbeiten soll nur keiner einem ab nem gewissen Alter noch nen vernünftigen Job gibt, wo man auch was für die Rente ansparen kann.
Kann man eigentlich nur sagen: sch..... jugendwahn in den Firmen, immer noch die Ansprüche: max 25 sein aber die Erfahrung von einer haben die schon 40 Jahre im Beruf ist und grad in den Büros wenn noch Kundenverkehr dazukommt, sollte man am besten auch noch aussehen wie aus´m Modellkatalog, da hat sich in den letzten 20 Jahren leider gar nix verändert.
Vielleicht kontaktierst du mal nen RA der sich im Beamtenrecht auskennt und dir sagen kann ob das alles so rechtens ist, denn ich find es einfach total bescheuert - sorry - jemanden für ne Ausbildung einzustellen, von dem man jetzt schon weiß das er hinterher womöglich nicht mal als Angestellter übernommen wird, dann kann man es auch gleich sein lassen.
egyptwoman