T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Fluktuationsquote,

was meinst du denn damit, dass die Visitenkarte des Spitzels bei deinem Freund in der Post war?
Ist dieser Mensch wieder im Konzern???

Bei mir in der Post war diese Trophäe. Diese Visitenkarte des Spitzels hat eher eine symbolische Bedeutung. Mein Freund hatte diese Visitenkarte von Klaus T. bekommen und aufgehoben, ohne zu wissen zu was dieser Mensch fähig ist.

Ich finde die Spitzelaffäre sollten wir nicht vergessen, weil gegen unschuldige Mitarbeiter ermittelt wurde.

Ob Klaus T. wieder im Konzern arbeitet, weis ich nicht, sein Vertrag mit Telekom wurde aufgelöst. Es ist möglich, dass Klaus T. seine Pernsionsansprüche noch nicht abgeschrieben hat, bei Reaktivierung sollte der doch die früheren Zeiten anerkannt bekommen. :mrgreen:
Und seit 2010 wäre eine 3 1/2 jährige Haftzeit auch bei guter Führung auf 2 / 3 gekürzt. Wundern würde es mich nicht.

Ich höre mich mal um, ob Klaus T. als Freigänger während der Haftzeit arbeiten durfte. Wundern würde es mich nicht, wenn Telekom dabei behilflich war.
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Rechtlerin
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Rechtlerin »

Die Schwerbehinderten-Vertretungen sind meiner Meinung nach total überfordert...

Hat jemand Erfahrungen mit der SBV vom SBR (also ein Herr Ho******) aus München gemacht...???

Vielen Dank
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Bundesfreiwild
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sodala. Die BA Koblenz hat mich heute morgen schon zurückgerufen. Ergebnis:
So eine Anzeige hatten wir hier noch nicht. Da die T ein bundesweiter Betrieb ist, bitte die Anzeige direkt an die BA-Zentrale in Nürnberg richten. Und sie kann formlos geschrieben werden.
(Meine Interpretation: Die wissen nicht, was sie mit einer Anzeige nach SGB IX anfangen sollen und würden sich das auf regionaler Ebene auch gar nicht selbst zutrauen, WEIL die T ja ein Kooperationspartner der T ist. Und außerdem würde eine Anzeige gegen den Beauftragten der Schwbs eh nach Nürnberg weitergeleitet werden).

Okay. Ich warte jetzt mal ab, wie sich einstweiliger Rechtsschutz und Widerspruch entwickelt. Und überlege derweil mal zusammen mit meinem Anwalt, wie ich die Anzeige formuliere. Muss ja Hand und Fuss haben.
Rechtlerin
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

es ist die Agentur für Arbeit bzw. die Regionaldirektion zuständig, in der die Telekom Ihren Sitz hat bzw. bei dem du deine Zweifel anbringst...
Wenn ich ein Problem mit der gemeldeten Beauftragten (diese sind nur in der Zentrale in Bonn gemeldet) oder mit dem SBR bzw CSS habe, dann
ist der Sitz in Bonn und dadurch ist die Regionaldirektion in Düsseldorf zuständigt.
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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Sodala. Die BA Koblenz hat mich heute morgen schon zurückgerufen. Ergebnis:
So eine Anzeige hatten wir hier noch nicht. Da die T ein bundesweiter Betrieb ist, bitte die Anzeige direkt an die BA-Zentrale in Nürnberg richten. Und sie kann formlos geschrieben werden.
(Meine Interpretation: Die wissen nicht, was sie mit einer Anzeige nach SGB IX anfangen sollen und würden sich das auf regionaler Ebene auch gar nicht selbst zutrauen, WEIL die T ja ein Kooperationspartner der T ist. Und außerdem würde eine Anzeige gegen den Beauftragten der Schwbs eh nach Nürnberg weitergeleitet werden).

Okay. Ich warte jetzt mal ab, wie sich einstweiliger Rechtsschutz und Widerspruch entwickelt. Und überlege derweil mal zusammen mit meinem Anwalt, wie ich die Anzeige formuliere. Muss ja Hand und Fuss haben.

Die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde

http://dejure.org/gesetze/OWiG/36.html

bestimmt die BA Zentrale nicht, sondern es ist durch Gesetz bestimmt, falls nicht die Landesregierung etwas anderes geregelt hat.

Sollte die BA da etwas falsch machen, einfach nicht darauf hinweisen, erst später mit der Keule "draufhauen." :mrgreen:


Falls wirklich gemauschelt wird, weil ein Kooperationspartner T. eine Sonderregelung wünscht, würden mich schriftliche Äußerungen interessieren, welche Personen da genau verhandelt haben.

Ich denke eine größere Streuung der Zuständigkeit würde die Chance erhöhen, dass überhaupt ein Bußgeld auferlegt wird.
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Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich habe gerade einmal bei der Agentur für Arbeit in Bonn angerufen - wenn es Probleme mit einer Dienstelle, Org.-Einheit, Beaufragten oder sonstigen Personen im Sinne des
SGB IX geben sollte, dann ist der Standort maßgeblich, bei dem die zuständige Einheit Ihren Sitz hat...

Der Dienstherr, mit diesem hat man in der Regel ein Problem, ist der SBR oder neu CSS - der Sitz ist in Bonn...örtlich wäre die Agentur für Arbeit in Bonn, Villemobler Str. zuständig. Da aber die Anzeigen bei der Regionaldirektion bearbeitet werden, muss man sich an die Regionaldirektion wenden, die in Düsseldorf ansässig ist.
Tel.Nr. im Netz raussuchen, anrufen oder auch direkt an die Regionaldirektion die Anzeige versenden.

Also sich nicht auf die BA-Zentrale verweisen lassen, die haben nämlich damit rein überhaupt nichts zu tun, da die Zuständigkeit im Link von Fluktuationsquote bei der
zuständigen Landesbehörde angesiedelt ist...
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Bundesfreiwild
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eigentlich ist es auch egal, wohin man die Anzeige richtet. Es wird bei der BA genauso sein wie bei anderen Behörden, dass nämlich ein Posteingang am "falschen" -Standort einfach an die zuständigen Standort/Ressort weitergereicht werden muss. Es muss dem Bürger nicht immer ganz klar sein, wer innerhalb einer kommunal/landes/bundesweit aufgestellten Behörde nun der aller-ganz-richtige Ansprechpartner ist.
Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Zuständig ist die Regionaldirektion z. B. Düsseldorf in NRW und Saarbrücken in Rheinland-Pfalz/Saarland...
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Brauner
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Brauner »

Telekom bekommt
LVR-Prädikat Behindertenfreundlicher Arbeitgeber 2012 war bestimmt eine Falschmeldung.


http://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/or ... geber.html


Die Preisträger 2012 waren:

PROTAURUS Produktion + Logistik GmbH, Solingen
Innenausbau Gottschalk GbR, Übach - Palenberg
Alstom Grid GmbH, Mönchengladbach
Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

das war keine Falschmeldung - hier mal der Link:
http://www.lvr.de/app/presse/index.asp?NNr=9112

Das war die ursprüngliche Auszeichung - aber vielleicht haben sich massenhaft die Beschäftigten bei Integrationsamt beschwert...

Vor allen Dingen die Personen der Telekom: Ze***, Go*** und Jun*** ist ein Bespiel für Lug und Betrug bei der Telekom...
Gerade von denen werden die Rechte der Behinderten mit Füssen getreten...geraden den Schwerbhinderten-Vertretern muss man hinterher laufen - da ist man gar nicht schnell genug, um die einmal zu erwischen...

Beantwortung von Anfragen per Telefon oder e-Mail ???
Die arbeiten nach dem Prinzip, erst einmal nicht antworten, das Problem kann sich innerhalb eines halben Jahres von selber lösen - wer hat diese Heinis eigentlich aufgestellt und gewählt ???

Ein absolutes Unding und eine Verarschung aller Schwerbehinderten im Konzern sind diese Vertreter - da passt es gut, dass Herr Ze*** der Beauftragte des AG ist (§ 98 SGB 9) und eine enge Zusammenarbeit zum Leidwohl der Behinderten ausführt...
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Brauner
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Brauner »

Einer von uns beiden kann nicht richtig lesen. ;-)

Oder Telekom hat nur Silber oder Bronze bei einem Wettbewerb gewonnen, wo es sowieso kaum Konkurenz gibt.

Nur, dass man die Teilnahme dann als Auszeichung preist, das stört mich gewaltig. Und wo bei dem Thema viele Arbeitgeber sowieso abwinken, weil sie trotz staatlicher Förderung keinen Sinn sehen, überhaupt Behinderte zu beschäftigen.

Was macht das Integrationsamt mit den gezahlten Ausgleichsabgaben, wenn sie keine förderungsfähigen Arbeitsplätze einrichten?

Da versickert bestimmt viel Geld um andere Zwecke zu fördern.


Man sollte mal einen Ehrenpreis verleihen, an alle die die Ausgleichsabgabe nicht schon längst eingestellt haben.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Brauner,

die T hat die Auszeichnung im Jahre 2012 erhalten - die Auszeichnung war aber für das Jahr 2011...

Wenn du auf die Seite des Intergrationsamt gehst, dann kannst du dir weiter unten auf der Seite bei dem Link "Archiv Preisträger" auch die Auszeichnungen der vergangenen Jahre anschauen...dabei wirst du aber bemerken, dass die Preisträger für das Jahr 2011 nicht aufgelistet sind...diese wurden vermutlich versehentlich nicht in dem Link archiviert...

Aber genau in diesem Jahr war die Telekom dabei...und das ist Fakt...Die Telekom ist auf jeden Fall ausgezeichnet worden...auch wenn es unglaublich klingt ;-))
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Bundesfreiwild
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich poste hier mal, was ich zu der Preisverleihung an das Integrationsamt geschrieben wurde. Die Frau Hengels wurde im Internet als Ansprechpartner für die Angelegenheit angemeldet. Später hatte ich auch noch anderen Schriftverkehr mit dem Integrationsamt, als es mit meiner Zuweisung weiterging:
Deutsche Telekom AG erhält „LVR-Prädikat Behindertenfreundlicher Arbeitgeber".
Der Preis wurde speziell dafür verliehen, dass man die -ansonsten angeblich nicht mehr im Konzern einsetzbaren- SchwBs als "Security" - also sprich Pförtner einsetzt.

Sehr geerhrte Frau Hengels!

Ich bin bei der Suche nach Infos über unseren neuen Dienstherrnbefugten Zendt auf diese Preisverleihungsinfo gestossen und bin, gelinde ausgedrückt, erschüttert.

Ich selbst bin Betriebsrat oder Ersatzmitglied des Betriebsrates Vivento (im Moment gerade nicht im Amt durch eine Zuweisung, die mich meines BR-Mandates beraubt), selbst schwerbehindert und kämpfe seit Jahren gegen die Missachtung der Schutzrechte von Schwerbehinderten, beobachte, wie man mit aller Macht versucht, die Schwerbehinderten aus der DTAG hinaus zu transportieren, mit den schäbigsten Mitteln, die man sich vorstellen kann.

Es werden fachärztliche Gutachten, BAD-Gutachten und sogar amtsärztliche Gutachten missachtet und versucht, die Schwerbehinderten – entgegen der attestierten Einschränkungen – entweder weit umziehen zu lassen oder gar zu einem Umzug zu zwingen, der sie aus dem mühsam errichteten heimischen Umfeld entfernt, in dem sie gerade so zurecht kommen.

Auf diese Art und Weise provoziert man Kranktage, die dann in ein Dienstunfähigkeit- und Zurruhesetzungsverfahren münden. Alternativ haben die Beamten die Möglichkeit, bei entsprechendem Alter in den 55-er-Vorruhestand zu gehen, was bei den Beamten im mittleren Dienst allerdings geradewegs in die Alterarmut führen wird, weil sie mit 55 kaum über die Mindestpension hinaus kommen. Das überlegt sich ein Schwerbehinderter mehr als genau, weil er oft auch höhere Aufwendungen hat, um mit seiner Krankheitslage klar zu kommen.

Viele gehen aus diesem Grunde auch nicht freiwillig in den Ruhestand – dann hilft man eben „freundlich“ nach.

Mütter von schwerbehinderten Kindern, die zu Hause gepflegt werden, werden mit Zuweisungen bedacht, die Fahrzeiten von 2x2 Stunden beinhalten, oft sind das Teilzeitkräfte, die mit diesen Fahrzeiten praktisch Vollzeit abwesend sind. Auch schwerbehinderte Eltern, die zu Hause gepflegt werden, sind absolut kein Hindernis, mit einer Zuweisung in 150 Km Entfernung (oder mehr) beglückt zu werden oder mit dem dann drohenden Umzug oder Zweitwohnsitz.

Ich bin selbst aktuell betroffen und beschreite gerade den Klageweg, um gegen eine Zuweisung vorzugehen, die entgegen aller Atteste, gegen den Spruch des Einigungsstellenrichter, unter Missachtung der Mitbestimmungsrechte (der aufnehmende Betriebsrat ist bis jetzt nicht informiert), ausgesprochen wurde. Ich habe im Übrigen den Landesbeauftragten der Schwerbehinderten von RLP gestern mit einem e-Mail-CC beglückt, in der ich ihm meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese systematische Ermessensfehlerhaftigkeit und Nichterfüllung der Fürsorgepflicht, etc. informiert habe.

Im Übrigen kenne ich auch den Security-Bereich und einige Kollegen, die dort arbeiten. Dorthin hat man viele Schwerbehinderte mit mehr oder weniger Zwang transportiert, weil man ihnen angedroht hat, dass sie sonst in ortsferne Zuweisungen zu einem VCS-Callcenterstandort geschickt würden. Die Leute sind also nicht ganz so freiwillig dort, wie man das gerne suggerieren möchte.

Es ist auch nicht so, dass alle Schwerbehinderten ein so großes Handicap hätten, dass sie im regulären DTAG-Arbeitsleben nicht volle Leistung erbringen könnten. Nur will man die Menschen gar nicht wieder dort einsetzen, schon gar nicht ortsnah. Also bleibt den Behinderten nur, in den sauren Apfel zu beissen und sich deutlich unterhalb ihrer Qualifikation auf einem Pförtner- oder Empfangsposten einsetzen zu lassen.

Ich bin immer wieder erschüttert darüber, wie es der DTAG gelingt, ein positives Bild in der Öffentlichkeit abzubilden, das nicht im Geringsten dem entspricht, was tatsächlich in diesem Unternehmen geschieht, das sich offensichtlich von allen Beamten möglichst schnell befreien will. Die Schwerbehinderten trifft es mehr als hart.

Wirklich, ich bin empört darüber, dass die DTAG auch noch Preise für ihre Schwerbehindertenstrategie bekommt. Es ist einfach unfassbar.

Ich stehe gerne für weitere Informationen bereit.


(Die hat aber niemand angefordert *lach*. Waren ja auch alle schon dabei, wie Atteste, BAD/Amtsarztgutachten, etc).
Also habe ich die Informationen zu meinem eigenen Fall aufdringlicherweise nachgeliefert, als die Zuweisung dann nicht nur einmal, sondern auch noch ein 2. Mal, dann mit dienstlicher Anordnung zugestellt wurde):


Sehr geehrte Damen vom Integrationsamt!

Ich nehme Bezug auf meine Beschwerde von vor einigen Wochen. Nachdem das Verwaltungsgericht den Sofortvollzug ausgesetzt hatte und die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches gegen die Zuweisung ausgesprochen worden war, bekomme ich heute diese Zuweisung erneut mit Sofortvollzug zum 18.03.13. Und dies verbunden mit einer dienstlichen Weisung und Androhung von Disziplinarverfahren, falls ich dieser nicht nachkäme.
Natürlich ist mein Anwalt benachrichtigt. Ich gehe davon aus, dass es auch gegen dienstliche Anordnungen Rechtsmittel gibt.

Ich bin natürlich völlig erschüttert, dass man diese Zuweisung entgegen der fachärztlichen Atteste und des amsärztlichen Gutachtens (liegen Ihnen vor) immer noch weiter verfolgt. Ich betrachte dies als geplante Druckaktion auf mich als schwerbehinderte Beamtin in DEM Sinne, dass man mich entweder in eine disziplinarisch belangbare Situation drängen möchte, oder alternativ, falls ich durch diese unglaublich belastende Situation (der andauernde psychologische und körperliche Druck ist nicht unbeträchtlich) krank werde, eine DDU provozieren wird, sobald genügend Kranktage aufgelaufen sind.

Nachhaltig entzieht man mir weiterhin das BR-Mandat. Ich wäre zum 01.03. ordentliches BR-Mitglied geworden, was man durch diese Aktionen bislang zu verhindern weiss.

Da ich mich nun gerade NICHT an meinen Beauftragten für Schwerbehinderte wenden kann, da dieser ja zugleich der Personalleiter von Vivento ist, und diese Zuweisung anscheinend auch persönlich befürwortet, sehe ich gezwungen, mich wieder an Sie zu wenden. Ich glaube auch nicht, dass IRGENDein Beauftragter für die SchwBs der DTAG sich gegen die Meinung des Dienstherrn stellen möchten.

Mir stellt sich auch die Frage: KANN das Integrationsamt mir in dieser Angelegenheit überhaupt behilflich sein oder bleiben meine Hilferufe ungehört?
Auf Ihre Stellungnahme zu meiner Beschwerde von vor 4 Wochen warte ich leider immer noch.

Ich bitte Sie daru, mich doch zu kontaktieren, um mir Ihre Sicht der Dinge mitzuteilen.

(Hat das I-Amt dann auch, allerdings nur dahingehend, dass man meinen Fall in einer Abteilungsbesprechung bespricht. Eine Information über das Ergebnis ging mir allerdings auch auf weitere Anfrage nicht zu. Ich hoffe allerdings, dass es im Hintergrund und mit Verbindung zur T etwas Staub aufgewirbelt hat. Hoffe ich.)

ALLE, die von ähnlichen Zuweisungen betroffen sind, empfehle ich, sich an meinen Schriftstücken zu orientieren und evtl. eine eigene Beschwerde ans Integrationsamt - vielleicht auch an den T-Personalvorstand, abzusenden.
Schwapau
Beiträge: 188
Registriert: 14. Jul 2012, 20:53
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Schwapau »

Die Telekom soll ein Behinderten-freundliches Unternehmen sein ???

Da hat man tatsächlich mal wieder den Bock zum Gärtner gemacht - wer schon mal mit den Vertretern
auf dem Bild bei der Verleihung Kontakt hatte, weiß wie es bei der Telekom vorgeht.
Bevor du von denen einen mal erreichst, hast du eher Erfolg die Bundeskanzlerin zu erreichen...

Dieser Herr Goetz oder Herr Jungen sind spezialisieert auf das Nichtbeantworten von Anfragen und
Hinauszögern von Angelegenheiten - ja und dann präsentieren die sich so selbstbewusst als Vertreter
des Behinderten-freundlichen Unternehmens.

So viel Scheinheiligkeit auf einem Haufen ist wahrlich nicht zu übertreffen !
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