T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Mannomann. Ihr seid schon wieder mit Unterstellungen unterwegs.
Bin gerade in Klärungsgesprächen mit der BA.
Und immer noch wie gesagt: Es ist eine INDIVIDUALrechtliche Angelegenheit, die nur der Betroffene, nicht der BR oder ein BRM füüüür den Betroffenen anwerfen kann.
Ich bin auch noch beim Integrationsamt unterwegs, da wird meine Beschwerde wohl heute auf Abteilungsleiterebene besprochen. Muss ich noch bisschen abwarten, welche Rückmeldung ich bekomme.
Ihr denkt immer, das geht alles so ruckzuck aus der linken Hand. Wenn man etwas vernünftig und rechtssicher auf die Beine stellen will, muss man erst mal Vorarbeit leisten, damit eine Beschwerde/Anzeige nicht von vornherein zu scheitern droht.
Also haltet mal schön die Luft an, ich werde schon berichten, wenn sich was tut.
Bin gerade in Klärungsgesprächen mit der BA.
Und immer noch wie gesagt: Es ist eine INDIVIDUALrechtliche Angelegenheit, die nur der Betroffene, nicht der BR oder ein BRM füüüür den Betroffenen anwerfen kann.
Ich bin auch noch beim Integrationsamt unterwegs, da wird meine Beschwerde wohl heute auf Abteilungsleiterebene besprochen. Muss ich noch bisschen abwarten, welche Rückmeldung ich bekomme.
Ihr denkt immer, das geht alles so ruckzuck aus der linken Hand. Wenn man etwas vernünftig und rechtssicher auf die Beine stellen will, muss man erst mal Vorarbeit leisten, damit eine Beschwerde/Anzeige nicht von vornherein zu scheitern droht.
Also haltet mal schön die Luft an, ich werde schon berichten, wenn sich was tut.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Hallo Bundesfreiwild,
ich glaube nicht, dass deine Beschwerde auf Abteilungsleiter-Ebene besprochen wird - warum auch?
Das geht vom normalen Briefeingang über die jeweiligen Instanzen - ich habe es auch versucht, aber die BA hat keinen Grund gesehen, auch bei eindeutigen Rechtsverletzungen irgendwelche Sanktionen auszusprechen...
Ich wünsche dir aber viel Erfolg und berichte einfach mal von deinen Erfahrungen mit der BA - danke.
ich glaube nicht, dass deine Beschwerde auf Abteilungsleiter-Ebene besprochen wird - warum auch?
Das geht vom normalen Briefeingang über die jeweiligen Instanzen - ich habe es auch versucht, aber die BA hat keinen Grund gesehen, auch bei eindeutigen Rechtsverletzungen irgendwelche Sanktionen auszusprechen...
Ich wünsche dir aber viel Erfolg und berichte einfach mal von deinen Erfahrungen mit der BA - danke.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Kater-Mikesch hat geschrieben: ... >>>SNIP
Aber wenn sich keiner wehrt, wird sich auch nichts ändern: Denn wo kein Kläger, da kein Richter...der Kläger ist hier die zuständige Arbeitsagentur, die bei einer Anzeige handeln muss.
Man braucht also selber nur insoweit tätig werden, als dass man bei einer Nichtunterrichtung nach der Vorgabe des § 95 Abs. 2 SGB IX, die zuständige Arbeitsagentur als Verwaltungsbehörde informiert.
... >>>SNIP
Wäre es möglich die Arbeitsagentur zu zwingen eine Klage einzureichen, wenn genügend Anzeigen vorliegen?
Vorteil: Erst wenn Urteile erstritten wurden, könnten empfindliche Ordnungsmittel durchgesetzt werden, wenn Telekom wiederholt gegen die Meldepflichten verstößt.
Meine Einschätzung dazu ist; eine Behörde tut soetwas der Telekom nicht an.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__890.html
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Das Bundesfinanzministerium klärt das dann auf dem kleinen Dienstweg mit dem Sozial-Arbeitsministerium.dibedupp hat geschrieben:Was macht euch eigentlich so sicher, dass die T gegen Meldepflichten verstösst?
Die Telekom ist schleßlich immer geschützt.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Wuppertal 2007 habe ich es zuerst gehört, da wurde ein Standort einer Tochtergesellschaft geschlossen, obwohl vorher wegen zweier Schwerbehinderte das Integrationsamt eingeschaltet werden mußte. Der verdi BR hatte genug mit sich selbst zu tun. Der Schwerbehindertenvertreter in Hamburg! machte erst als zu spät war, eine riesen Welle.dibedupp hat geschrieben:Was macht euch eigentlich so sicher, dass die T gegen Meldepflichten verstösst?
Wir sollten diese Fälle koordiniert zusammentragen und klare Antworten fordern, welcher Beauftragter der Telekom dafür verantwortlich war.
Ansonsten wiederholen sich diese Dinge.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
dibedupp hat geschrieben:Was macht euch eigentlich so sicher, dass die T gegen Meldepflichten verstösst?
Hallo didebupp,
ich versuche es mal zu erklären, aus welchem Grunde die Telekom gegen Meldepflichten und sonstige Pflichten verstößt:
Nach § 98 SGB IX hat der Arbeitgeber einen Beauftragten zu bestellen, der in in Angelegenheiten schwerbehinderten Menschen verantwortlich vertritt.
Dies ist ein Pflichtvorgabe für jeden selbständigen Betrieb oder Dienststelle - dies gilt auch sogar dann, wenn überhaupt keine Schwerbehinderten im Betrieb sind - jetzt müssen wir dann mal den Begriff selbständigen Betrieb oder Dienststelle eingrenzen und definieren.
Ich gehe mal davon aus, dass wenn eine Gesellschaft z. B. als GmbH im Handelsregister eingetragen ist, dass man diese als eingeständige bzw. selbständige Org.-Einheit nach der Legal-Definition so auch betrachten kann - hier mal einige GmbH´s die einen eigenen Handelregistereintrag in Bonn haben:
Telekom Deutschland GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 5919 Vivento Customer Services GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 13912
Vivento Technical Services GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 13914 T-Mobile Worldwide Holding GmbH, Bonn, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 8522
T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 16012 T-Mobile Global Holding GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12330
T-Mobile Global Holding Nr.2 GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12609 Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14178
Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14189 Deutsche Telekom Technik GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14190
Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12899 Deutsche Telekom Glasfaser Service GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 15242
Das ist ein Auszug der Gesellschaften, einige können sich ggf. mal umbenannt haben, aber grundsätzlich würden mir hier alle zustimmen, dass dies eigenständige GmbH´s sind - oder ist hier jemand anderer Meinung?
Ich gehe noch nicht einmal so weit, dass die weiteren Standorte auch alles selbständige GmbH´s sind - das wären dann nochmals bundesweit 14/15 Standorte...
Bis zum 31.12.2013 war eine mikrige Person für alle Bonner Standorte gemeldet.
Ich will ja nicht kleinlich sein und dass für jede Dienststelle ein Beauftragter gemeldet werden müsste, aber zumindest für jeder selbständige Org.-Einheit - hier mal ein Beispiel:
Für alle die o. a. Org.-Betriebe in Bonn, MUSS der Arbeitgeber jeweils einen Beauftragten des AG bestellen (das ist eine Vertretung nach dem BGB) und ihn bei der zuständigen Arbeitsagentur und beim Integrationsamt melden. Eine Bestellpflicht hat leider keine Ordnungswidrigkeit zur Folge - nur das Integrationsamt kann in diesem Falle eine Feststellungsklage gegen den AG erheben...
Zusätzlich muss aber alle Vertraunensperson melden - und zwar nach § 80 Abs. 8 SGB IX - hier war auch nur eine Person beim Integrationsamt gemeldet...für diese Person steht aber nirgendwo, dass für jeden Betrieb eine gemeldet werden muss - wenn aber Vertrauensperson mit SBV gleichzusetzen ist, müssten eigentlich mehrere Personen bei Integrationamt gemdeldet worden sein...
Jetzt noch eine weitere Rechtsverletzung:
Der Beauftragte ist Vertreter des AG und handelt in dessen Namen - halt ein Vertreter nach dem BGB. Bei einer Zuweisung, Aufforderung zum DDU oder sonstige personelle Angelegenheiten, muss der AG die Schwerbehinderten-Vertretung unterrichten und VOR der Maßnahme die Möglichkeit zur Anhörung geben - dies ergibt sich aus dem
§ 95 Abs. 2 SGB IX - meiner Meinung nach bei einer Dienstunfähigkeitsuntersuchung zudem noch aus § 84 Abs. 1 SGB IX, weil das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte.
Es reicht aber schon der § 95 Abs. 2...
Wenn das der AG die SBV nicht unterrichtet und anhört, haftet der Beauftragte nebem dem AG gleichfalls für das rechtswidrige Verhalten - ich zitiere:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nach § 156 Abs. 1 Nr. 9:
"entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 die Schwerbehindertenvertretung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht oder nicht rechtzeitig hört."
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit.
Jetzt kann jeder Betroffene hier mal nachprüfen, ob bei allen Angelegenheiten (und alle heißt auch alle - nicht die, die der AG für maßgeblich hält) die SBV unterrichtet wurde und
VOR der Angelegenheit gehört wurde - und vorher heißt auch vorher. Denn 4 Wochen nach der Maßnahme kann die SBV nicht mehr auf eine andere Möglichkeit hinwirken.
Es spielt auch keine Rolle, ob der AG meint, dass auch die SBV nichts mehr ändern konnte - der AG MUSS angehört werden können - ohne Wenn und ohne Aber...
Wenn sich aber keiner gegen diese rechtswidrigen Handlungen wehrt und wir alles hinnehmen, dann macht der AG auch weiter - unter Mithilfe des BR und sogar der SBV, die nach eigener Bekundung ein suuuuuper Verhältnis zum AG haben...
Man kann sich aber mit einem einfachen und formlosen Schreiben an die zuständige Arbeitagentur wenden und den Beauftragten und/der den AG wegen diesen Rechtsverletzungen anzeigen...
Nur wenn sich viele beschweren oder auch den Mut haben eine Anzeige zu schreiben (kostet ja nur ein wenig Zeit, Papier und Porto), dann wird sich auch was in Zukunft ändern...wenn aber hier alle nur abwarten und meinen, der Kelch geht an ihnen vorüber, dann ändert sich leider zukünftig rein gar nicht...
Gute Nacht
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Hallo,
wenn ich meine Anzeige fertige, werde ich hier die interessierten Personen informieren - aber wenn sowie so nur per PN - und dann auch nur im Austausch von
E-Mail-Adressen...
Denn wer sagt mir denn, dass DU nicht als Spion eingesetzt bist
wenn ich meine Anzeige fertige, werde ich hier die interessierten Personen informieren - aber wenn sowie so nur per PN - und dann auch nur im Austausch von
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Denn wer sagt mir denn, dass DU nicht als Spion eingesetzt bist

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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Schwapau... was DU glaubst, ist mir mal grad "SCH**SSegal".
Ich rede hier nur die reine Wahrheit.
Ich habe bereits die Nachricht, dass ich kurzfristig einen Rückmeldung VOM ABTEILUNGSLEITER bekommen werde. Insoweit wurde ich schon benachrichtigt. Der Name wurde mir auch schon bei der ersten Anfrage als AbtL genannt und der wird auch antworten.
Wieso hast du eigentlich ein Problem damit, mir zu glauben, was ich hier schreibe? Meinst du, ich sauge mir diesen ganzen Mist der da abgeht aus den Fingern?
Also... wenn ich ganz viel schreiben möchte, dann beschäftige ich mich mit meinem zweiten Roman, der noch fertig geschrieben werden muss. Das hier ist keine Beschäftigungstherapie, mit der ich irgendwelche Beamtenrechts-Science-Fiction in die Welt setzen will.
Ich habe bislang IMMER die Erfahrung gemacht, dass - wenn man eine Beschwerde angemessen verfasst und auch an die richtigen Leute adressiert -, dass man dann auch eine angemessene Bearbeitung der Angelegenheit erwarten darf. Wir sind ja hier nicht im Hartz-IV-Bereich, wo jeder Beschwerdeführer erstmal misstrauisch beäugt wird.
Dass ich auch noch als BR-Ersatz unterwegs und betroffen bin, lässt vermutlich eine Alarmglocke mehr klingeln. Meinst du, die Behörden würden so gewichtige Beschwerden, die sich gegen ein DAX-Unternehmen richten, nicht auf angemessener Ebene bearbeiten? Schon die Anfrage, wohin ich die Beschwerde richten soll, leitete mich zur Sekretärin des AbtLeiters. Da lassen die erst gar nicht einen kleinen Beamten dran. Vielleicht gehen solche massiven Beschwerden auch gleich in die Führungsebene. Jedenfalls... ich werde berichten, was sie schreiben, sobald ich es habe.
Ich rede hier nur die reine Wahrheit.
Ich habe bereits die Nachricht, dass ich kurzfristig einen Rückmeldung VOM ABTEILUNGSLEITER bekommen werde. Insoweit wurde ich schon benachrichtigt. Der Name wurde mir auch schon bei der ersten Anfrage als AbtL genannt und der wird auch antworten.
Wieso hast du eigentlich ein Problem damit, mir zu glauben, was ich hier schreibe? Meinst du, ich sauge mir diesen ganzen Mist der da abgeht aus den Fingern?
Also... wenn ich ganz viel schreiben möchte, dann beschäftige ich mich mit meinem zweiten Roman, der noch fertig geschrieben werden muss. Das hier ist keine Beschäftigungstherapie, mit der ich irgendwelche Beamtenrechts-Science-Fiction in die Welt setzen will.
Ich habe bislang IMMER die Erfahrung gemacht, dass - wenn man eine Beschwerde angemessen verfasst und auch an die richtigen Leute adressiert -, dass man dann auch eine angemessene Bearbeitung der Angelegenheit erwarten darf. Wir sind ja hier nicht im Hartz-IV-Bereich, wo jeder Beschwerdeführer erstmal misstrauisch beäugt wird.
Dass ich auch noch als BR-Ersatz unterwegs und betroffen bin, lässt vermutlich eine Alarmglocke mehr klingeln. Meinst du, die Behörden würden so gewichtige Beschwerden, die sich gegen ein DAX-Unternehmen richten, nicht auf angemessener Ebene bearbeiten? Schon die Anfrage, wohin ich die Beschwerde richten soll, leitete mich zur Sekretärin des AbtLeiters. Da lassen die erst gar nicht einen kleinen Beamten dran. Vielleicht gehen solche massiven Beschwerden auch gleich in die Führungsebene. Jedenfalls... ich werde berichten, was sie schreiben, sobald ich es habe.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Im Handelsregister ist unter Vivento nur VCS und VIS registriert.
Vivento als Transferbetrieb "hängt" unterhalb der GHS, also DTAG direkt.
Ich habe mal eine freundliche Anfrage an SBR gestellt hinsichtlich des Beauftragten für Vivento, alternativ wer die Aufgabe woanders wahrnimmt.
Vivento als Transferbetrieb "hängt" unterhalb der GHS, also DTAG direkt.
Ich habe mal eine freundliche Anfrage an SBR gestellt hinsichtlich des Beauftragten für Vivento, alternativ wer die Aufgabe woanders wahrnimmt.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Hallo didebupp,
wo ist dieser Beauftragte denn gemeldet - also bei welcher Behörde und an welchem Ort???
Und bist du dir sicher, dass du den Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX meinst oder den die Vertrauensperson für Schwerbehindert bzw. Schwerbehinderten-Vertretung???
wo ist dieser Beauftragte denn gemeldet - also bei welcher Behörde und an welchem Ort???
Und bist du dir sicher, dass du den Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX meinst oder den die Vertrauensperson für Schwerbehindert bzw. Schwerbehinderten-Vertretung???
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Hallo,
die Vivento ist nicht im HR eingetragen, da diese im handelrechtlichem Sinne vermutlich nicht eingetragen werden muss - die Vivento ist vermutlich rechtliche ein Teil der Org.-Struktur der DT AG...
Anders sieht es für die GmbH´s aus, die alle rechtliche selbständigt sind...diese GmbH´s können z. B. von der Offenlegungspflicht der Bilanz befreit werden.
Aber trotzdem sind es eigenständige Betriebe.
Natürlich muss die Vivento grds. einen Beauftragten bestellen und melden, denn dies ist eine eigenständige Org.-Einheit - und von der Beschäftigungszahl her sollten/müssten eigentlich mehrere Beauftragte bestellt werden - aber ihr könnt daraus wetten, dass die Telekom nicht mehr als das Notwendigste macht - gerade bei den Pflichten für Behinderte...
Ich frage mich jetzt aber nur, wo der Beauftragte Thomas R. gemeldet ist - nach meinen Recherchen ist dieser jedenfalls nicht in Bonn gemeldet...
Bis zum 31.1.2012 war nur eine Person für den zentralen Bereich der Deutschen Telekom, Bonn gemeldet - ich glaube jetzt ist noch einer dazu gekommen - da bin ich mir aber nicht so sicher...aber zwei Beauftragte ist doch schon war - eine tolle Leistung für ein Unternehmen, dass einen Preis als SchwB-freundliches Unternehmen bekommen hat...
Ich würde mal sagen, ein dreifaches Hoch auf die Telekom !!!
die Vivento ist nicht im HR eingetragen, da diese im handelrechtlichem Sinne vermutlich nicht eingetragen werden muss - die Vivento ist vermutlich rechtliche ein Teil der Org.-Struktur der DT AG...
Anders sieht es für die GmbH´s aus, die alle rechtliche selbständigt sind...diese GmbH´s können z. B. von der Offenlegungspflicht der Bilanz befreit werden.
Aber trotzdem sind es eigenständige Betriebe.
Natürlich muss die Vivento grds. einen Beauftragten bestellen und melden, denn dies ist eine eigenständige Org.-Einheit - und von der Beschäftigungszahl her sollten/müssten eigentlich mehrere Beauftragte bestellt werden - aber ihr könnt daraus wetten, dass die Telekom nicht mehr als das Notwendigste macht - gerade bei den Pflichten für Behinderte...
Ich frage mich jetzt aber nur, wo der Beauftragte Thomas R. gemeldet ist - nach meinen Recherchen ist dieser jedenfalls nicht in Bonn gemeldet...
Bis zum 31.1.2012 war nur eine Person für den zentralen Bereich der Deutschen Telekom, Bonn gemeldet - ich glaube jetzt ist noch einer dazu gekommen - da bin ich mir aber nicht so sicher...aber zwei Beauftragte ist doch schon war - eine tolle Leistung für ein Unternehmen, dass einen Preis als SchwB-freundliches Unternehmen bekommen hat...
Ich würde mal sagen, ein dreifaches Hoch auf die Telekom !!!
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Tja.. die offizielle Antwort aus dem SBR/CSS-Bereich ist:
In Vivento ist der Personalleiter Herr Dr. K. der Beauftragte.
Da kommt man sich vor wie im Märchenwald. Vorne gehts rein, dann läuft man und läuft - und jede Tür, die man aufmacht führt dorthin, woher man kam.
Ich habe mir aber auch nichts anderes gedacht. Das, was über einfache Zuweisung von Tätigkeitsbereichen organisiert werden kann, das wird schon buchstabengetreu auf dem Papier prima funktionieren, auch Richtung Öffentlichkeit.
Wenn allerdings genau der Personalleiter, der ja alles "mitträgt", auch gleichzeitig der Beauftragte für die SchwBs ist... führt halt eben alles, was man dahingehend intern kritisieren möchte, nur zur nächsten Falltür.
In Vivento ist der Personalleiter Herr Dr. K. der Beauftragte.
Da kommt man sich vor wie im Märchenwald. Vorne gehts rein, dann läuft man und läuft - und jede Tür, die man aufmacht führt dorthin, woher man kam.
Ich habe mir aber auch nichts anderes gedacht. Das, was über einfache Zuweisung von Tätigkeitsbereichen organisiert werden kann, das wird schon buchstabengetreu auf dem Papier prima funktionieren, auch Richtung Öffentlichkeit.
Wenn allerdings genau der Personalleiter, der ja alles "mitträgt", auch gleichzeitig der Beauftragte für die SchwBs ist... führt halt eben alles, was man dahingehend intern kritisieren möchte, nur zur nächsten Falltür.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Rechtlich gesehen kann ein Leiter aus dem Personalmanagement diese Funktion des Beauftragten nach § 98 auch
ausführen - da spricht nichts dagegen.
Der Arbeitgeber wählt diesen ja auch, damit er sich gut vertreten fühlt - mit Personalrecht wird der Leiter sich
auskennen - er sollte (Betonung liegt auf sollte) sich mit Angelegenheiten der Schwerbehinderten auskennen und
kann (muss) aber nicht schwerbehindert sein.
Danach würde ich sagen, dass diese Person aus der Sicht des AG rechtskonform ist - es geht ja auch darum, dass
der Beauftragte den AG als Vertreter "für und gegen ihn" vertritt und der Beauftragte für sein Handeln die Verantwortung
nach Außen trägt - also innerhalb der Entscheidungen mit Dritten = Beschäftigte.
Dieser vom AG bestellte Beauftragte wird dann der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt gemeldet. Die fehlende
Meldung ansich ist nicht rechtswidrig - da im § 156 SGB IX eine fehlende Bestellung abschließend nicht sanktioniert wird.
Aber für die aufgeführten Punkte im § 156 bzw. deren Verletzung, haftet der Beauftragte im gleichen Maße wie der AG.
Wenn der AG jetzt bei einer personellen Angelegenheit die SBV nicht unterrichtet und anhört (z. B. bei einer Untersuchung
auf DDU oder Zweissung), dann haftet der Beauftragte nach § 156 Abs. 9 SGB IX.
Es wird nicht bei der ersten Verfehlung ein Bußgeld geben, aber wenn mal ein paar Anzeigen bei der Arbeitsagentur eingehen,
dann muss diese auch tätig werden.
Des Weiteren kann wegen einer rechtswidrige Tätigkeit Klage vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Das ist dann wieder mit mehr Arbeit und Kosten (Anwalt, Gerichtskosten usw.) verbunden - aber es ist eine weitere Möglichkeit
die Rechtsverletzungen eines Beauftragten zu sanktionieren.
Ich habe mich hier mal beim Anwalt schlau gemacht und auch mit meinem Integrationsamt gesprochen - leider sind die für den
Standort Bonn nicht zuständig.
ausführen - da spricht nichts dagegen.
Der Arbeitgeber wählt diesen ja auch, damit er sich gut vertreten fühlt - mit Personalrecht wird der Leiter sich
auskennen - er sollte (Betonung liegt auf sollte) sich mit Angelegenheiten der Schwerbehinderten auskennen und
kann (muss) aber nicht schwerbehindert sein.
Danach würde ich sagen, dass diese Person aus der Sicht des AG rechtskonform ist - es geht ja auch darum, dass
der Beauftragte den AG als Vertreter "für und gegen ihn" vertritt und der Beauftragte für sein Handeln die Verantwortung
nach Außen trägt - also innerhalb der Entscheidungen mit Dritten = Beschäftigte.
Dieser vom AG bestellte Beauftragte wird dann der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt gemeldet. Die fehlende
Meldung ansich ist nicht rechtswidrig - da im § 156 SGB IX eine fehlende Bestellung abschließend nicht sanktioniert wird.
Aber für die aufgeführten Punkte im § 156 bzw. deren Verletzung, haftet der Beauftragte im gleichen Maße wie der AG.
Wenn der AG jetzt bei einer personellen Angelegenheit die SBV nicht unterrichtet und anhört (z. B. bei einer Untersuchung
auf DDU oder Zweissung), dann haftet der Beauftragte nach § 156 Abs. 9 SGB IX.
Es wird nicht bei der ersten Verfehlung ein Bußgeld geben, aber wenn mal ein paar Anzeigen bei der Arbeitsagentur eingehen,
dann muss diese auch tätig werden.
Des Weiteren kann wegen einer rechtswidrige Tätigkeit Klage vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Das ist dann wieder mit mehr Arbeit und Kosten (Anwalt, Gerichtskosten usw.) verbunden - aber es ist eine weitere Möglichkeit
die Rechtsverletzungen eines Beauftragten zu sanktionieren.
Ich habe mich hier mal beim Anwalt schlau gemacht und auch mit meinem Integrationsamt gesprochen - leider sind die für den
Standort Bonn nicht zuständig.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Rechtlerin hat geschrieben:.... >>>>SNIP
Wenn der AG jetzt bei einer personellen Angelegenheit die SBV nicht unterrichtet und anhört (z. B. bei einer Untersuchung
auf DDU oder Zweissung), dann haftet der Beauftragte nach § 156 Abs. 9 SGB IX.
Es wird nicht bei der ersten Verfehlung ein Bußgeld geben, aber wenn mal ein paar Anzeigen bei der Arbeitsagentur eingehen,
dann muss diese auch tätig werden.
Des Weiteren kann wegen einer rechtswidrige Tätigkeit Klage vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Das ist dann wieder mit mehr Arbeit und Kosten (Anwalt, Gerichtskosten usw.) verbunden - aber es ist eine weitere Möglichkeit
die Rechtsverletzungen eines Beauftragten zu sanktionieren.
Ich habe mich hier mal beim Anwalt schlau gemacht und auch mit meinem Integrationsamt gesprochen - leider sind die für den
Standort Bonn nicht zuständig.
Wegen dem Fall in Wuppertal 2007 habe ich nochmal nachgefragt. Man konnte sich noch gut erinnern, dass die Personalleiterin (Leiterin HR, AbtLn Personal) ziemlich unter Druck geraten war, man drohte ihr mehrfach, dass der Betrieb von AUßEN (T-System***) gesteuert werden wird. So passierte es auch, bevor die Personalleiterin 2008 ganz aus dem Konzern ausschied.
Ein früherer Mitarbeiter meinte, auf jeden Fall lohnt es sich "wenn mal ein paar Anzeigen bei der Arbeitsagentur eingehen" werden, dann kommt sicher das eine zum anderen zusammen. Er meint weitere Personalleiter (Beauftragte SchwB) werden, auch wegen einer Summe von Verfehlungen gehen, die dann nichts mit der Aufgabe Beauftragte SchwB zu tun haben müssen. Wörtlich sagt er: "Jeder im Konzern sollte sich einen Skalp holen."
Da muß man mit kleinen Schritten starten.
Heute bei mir in der Post von einem Freund: Die Visitenkarte des ehemaligen Spitzel-Sicherheitschefs der Deutschen Telekom
Klaus T. (dreieinhalb Jahre Haft)

dibedupp hat geschrieben:Gut das Paranoia nicht ansteckend ist.
Schade, das werde ich ändern.
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen
Hallo Fluktuationsquote,
was meinst du denn damit, dass die Visitenkarte des Spitzels bei deinem Freund in der Post war?
Ist dieser Mensch wieder im Konzern???
was meinst du denn damit, dass die Visitenkarte des Spitzels bei deinem Freund in der Post war?
Ist dieser Mensch wieder im Konzern???