T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

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Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

hier mal ein Auszug aus dem Bundesanzeiger:

Deutsche Telekom AG Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Als Konzernmutter geben wir bekannt, dass folgende Tochter- und Enkelgesellschaften der Deutschen Telekom AG, eingetragen beim Amtsgericht Bonn, HRB 6794 (DTAG) die Befreiung nach § 264 Abs.3 HGB für das Geschäftsjahr 2012 in Anspruch genommen haben (§ 264 Abs.3 Nr.4b HGB):

Telekom Deutschland GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 5919
SCS Personalberatung GmbH, Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 55000
Vivento Customer Services GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 13912
Vivento Technical Services GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 13914
T-Mobile Worldwide Holding GmbH, Bonn, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 8522
T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 16012
T-Mobile Global Holding GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12330
T-Mobile Global Holding Nr.2 GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12609
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14178
Deutsche Telekom Technischer Service GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14189
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 14190
Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 12899
Deutsche Telekom Glasfaser Service GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 15242
Omega Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB 16011

Hinter diesen (Haupt)-Tochterfirmen stehen mit Sicherheit insgesamt weit über 100 eigenständige Betriebe - als Beispiel seien hier die eingenständigen GmbH´s der VCS genannt...

Also wenn die Telekom für dies gesamten Standorte und eigenständigen Betriebe keine Meldung nach § 80 SGB IX durchführen muss, dann ist doch hier was faul im Staate...
Weiterhin muss für jeden eigenständigen Betrieb mindestens ein Beauftragten nach § 98 SGB 9 UND die Vertrauenspesonen der Schwerbehinderten dem Integrationsamt und der Regionaldirektion gemeldet werden...

Aber vielleicht gilt das SGB 9 ja gar nicht für die Telekom und ein Richter entscheidet, dass die Telekom hier eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt hat - weil Behauptungen reichen ja mittlerweile vor Gericht aus - wenn die Telekom dies für sich in Anspruch nimmt...
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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

ILO_29 hat geschrieben:@ Kater-Mikesch,

nichts als professionelles "Greenwashing" duch gezielte PR - siehe auch:

Corporate Health Award 2010

Zitat Herr Sattelberger
„Das Votum der Jury ist eine Bestätigung für die Qualität des systematisch und konsequent betriebenen Gesundheitsmanagements bei der Telekom."
.... >>>SNIP >>>
Gruß
ILO_29
Wobei verdi Mitglied Sattelberger ein politischer Saubermann ist und er das betriebene Gesundheitsmanagement als Vorzeigeeinrichtung (miß)brauchte. Ganz abschaffen ging also nicht, wenn man mal die Fehler von HR übersieht.
HR mußte da eine ganz andere Rolle spielen. Und DAS, obwohl HR sich in seinem Geschäftsbereich befand.

Anders als die Lobrede für Telekom, liest es sich im personalmagazin ganz anders.
Einen großen Irrtum in der Personalar-
beit sieht auch Thomas Sattelberger, Per-
sonalvorstand Deutsche Telekom: „Ich
bin bestürzt darüber, wie Eigenbild und
Fremdbild sowohl zum strategischen
Wertbeitrag als auch zur Positionierung
von HR auseinanderklaffen. Wenn man
sich selbst so anschwindelt oder fehl ein-
schätzt, dann ist klar, warum man nicht
gravierend an Verbesserung arbeitet.

Wer sich für toll hält, muss nicht noch
viel besser werden. Meiner Ansicht nach
hat sich eine Scheinwelt innerhalb HR
etabliert, die sich – autistisch gegenüber
Feedback von außen – selbst zelebriert.
aus: Juni 2011 Personalmagazin
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

ILO_29 hat geschrieben:Hallo Fluktuationsquote,

gerade bei Herrn ***********, kann man erkennen, wie eng Politik und Telekom verwoben sind:

"Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit." (INQA.de)

Und holt Herrn ***********, als "Themenbotschafter Personalführung" zur INQA - der beschreibt sich so:

"Hier geht es um einen echten Wandel in den Köpfen: eine aus meiner Sicht höchst spannende Herausforderung, auch und gerade für die Führungskräfte in den Betrieben. Denn sie sind ja die "Menschenführer" im betrieblichen Alltag."
.... >>>SNIP >>>

Gruß
ILO_29
Hallo!

Die eigentliche Keulen sind nicht die Zwangsversetzungen, sondern die Beliebigkeit, welche Mitarbeiter man entsorgt. "Brutale Umsetzungen" können da doch nur Maßnahmen gegen Uneinsichtige Und Unwillige sein. Rein zufällig wird da nie jemand ausgesucht!

Das sind ja auch keine bitteren Pillen, eher etwas zur Ablenkung. Wer sich mit den eigenen schweren Belastungen auseinandersetzen muß, der schafft es nicht, sich um seine Arbeit zu kümmern, seinen Weg zu finden. Dies ist der geplante Weg raus aus dem Konzern!

Dass man jetzt eine Zielgruppe der Schwerbehinderten nicht gewürdigt hat, liegt daran, dass HR sie übersehen hat. ***********, hat sich darüber geärgert, verantwortlich bleibt er dennoch.

***********, hat aber in Neue Qualität der Arbeit wieder eine typische Aufgabe gefunden, die seine Politikerriege stützen soll, wobei es gar nicht auf eine Partei ankommt.
Und wenn die Bundesagentur für Arbeit neu im Steuerkreis der Initiative Neue Qualität der Arbeit ist, steckt sie unter einer Decke mit ***********, / Telekom und Konsorten. Es ist da nie das Thema Schwerbehinderte angekündigt, irgendwelche Verstöße der Telekom gegen das Schwerbehindertengesetz werden nicht geahndet. Das Problem ist vorher schon vom Tisch gewesen.

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit bietet bestimmt andere Zielscheiben, wobei Führungskräfte sowohl im Focus der Initiative, als auch der Angreifer stehen werden, allerdings mit anderen Vorzeichen.

Was jetzt Klarheit bringen würde ist, die handelnden Menschen wie ***********, zu benennen und konkrete Vorwürfe zu formulieren.
Den Personalabbau bei Telekom hat er zu verantworten.
von der Leyen hat die verbundenen Sanktionsmöglichkeiten bei ALG nicht konsequent umgesetzt, Telekom Mitarbeiter, die mit riesen Abfindung ausgeschieden sind, bekommen einen Sondernachlass durch Verzicht auf die 3monatige Sperrfrist. Obwohl nach dem Urteil Bundessozialgerichts (Urteil v. 12.7.2006 - Az. B 11a AL 47/05 R) nicht möglich!
Es giebt da sogar ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, wo neben Sozialversicherungsbetrug auch Betrug von Krankenversicherungsbeiträge geprüft wird. Krankenkassenbeiträge müssen gesondert extra als freiwilliger Beitrag von den TelekomArbeitslosen gezahlt werden.

Es kommen bei den vielen TelekomArbeitslosen ganz schöne Sümmchen zusammen.

Gruß

Bernd

(man sagte mir ich sei PIRAT, weil ich beim PIRATEN Stammtisch war)
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Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn man bei der Politik oder bei unserem Management anfangen muss die rechtswidrige und vorsätzliche Vorgehensweise zu beanstanden, zu verhindern und zu ahnden, ist meine Meinung, dass dies der falsche Weg ist...

Siehe hier auch Missbrauchsskandal der Kirche an Heimkinder, Schulkinder usw. und
NPD-Skandal

Wenn man versucht, dies mit der Politik zu regeln und dann auch noch die eigentlichen Verursacher (also die Straftäter) mit ins Boot nimmt, dann ist das eine Sauerei...denn welcher Straftäter darf bei einem Verfahren wie z. B. dem Missbrachsskandal über die eigenen Verfehlungen verhandeln und die Opfter verhöhnen...

Mann muss zwar Vorgaben machen, aber wenn die Basis immer und immer wieder, gerade bei Schwerbehinderten Menschen die eigentlich geschützt werden müssen, rechtliche Verfehlungen einfach vorsätzlich (und somit grob fahrlässig) missachtet werden kann, dann ist da was faul im Staate...

Ich sage es immer wieder:
Nur mit einer Vertretung, die sich für die Belange aller Beschäftigten einsetzt (egal ob behindert oder nicht behindert), kann diesem Unrechtswahnsinn Einhalt geboten werden.

- Warum zeigt die SBV oder der BR bei Rechtsverfehlungen, z. B. bei den Beteiligungs- und Unterrichtungspflichten nach einem (und wirklich nur einme) Warnschuss, die Telekom nicht bei der Ordnungsbehörde an?
- Warum werden fehlende Beteiligungsrechte nicht mit Verweigerung der Zuweisung gestraft?
- Warum wird die Ermessensentscheidung nicht vor der Zuweisung genauestens geprüft ?
- Warum müssen Ermessensentscheidungen erst in einem Prozess von einem Gericht überprüft werden?

Solange diese Fragen nicht geklärt sind, solange macht die Basis was sie will und unser lieber Herr ***********, oder Obermann reiben sich die Hände in Unschuld...
"wir wissen ja überhaupt nicht, was da bei HR abläuft...aber wenn der Bonus wieder am Ende des Jahres kassiert wird, ist man für die tollen Taten verantwortlich und klopft sich gegenseitig auf die Schulter...

Ich mache euch mal einen Vorschlag - dies gilt für die Behinderten:
Wenn der AG bei einer dienstlichen Angelegenheit (s. § 95 Abs. 2 SGB IX = Alle Angelegenheiten) mal wieder vergisst, die SBV zu unterrichten oder meint, dies mit einer späten Unterrichtung heilen kann, zeigt den Dientstherr UND den Beauftragten des AG nach § 98 SGB IX bei der zuständigen Arbeitsagentur an.
Bei den Beschäftigungslosen dürfte das die zuständige Arbeitsagentur in Bonn sein - bei den Beschäftigten die zustänige Arbeitsagentur am Dienstort oder dem Ort, an dem die
Org.-Einheit Ihren Sitz hat...z. B. VCS Gelsenkirchen = Arbeitsagentur Gelsenkirchen.

Dabei kann dann auch gleichzeitig mal geklärt werden, ob die Telekom für dies Org.-Einheit überhaupt einen Beauftragten beim Integrationsamt und der Arbeitsagentur gemeldet hat.

Es kostet nur die Zeit, für den Brief zu schreiben - Muster-Anzeigen findet ihr bei Google...

Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich dann auch überlegen, ob ein Schadensersatz nach dem AGG erwirkt werden kann - für die Höhe des Schadensersatzanspruch, muss nicht unbedingt ein Schaden in Euro entstanden sein...also: Handelt oder lasst es sein - aber bitte nicht nachher beschweren...
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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

Den ehemaligen Personalvorstand ***********, kannst Du inzwischen außen vor lassen, es sei den Du hast noch etwas zum nachtreten. Die neue Pn Schick wäre künftig das Ziel.


Wenn Du Dir den § 98 SGB IX nochmal anschaust, dann werden Dir auch die

Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 155 - 160)
http://dejure.org/gesetze/SGB_IX

geläufiger und Du wirst feststellen, dass es ein ganz stumpfes Schwert ist, mit Anzeigen zu drohen.

Was soll denn nach einer Anzeige passieren? Sofort mit einem maximales Bußgeld von 10 000,- € abgestraft werden?*

Wohl kaum, stattdessen giebt es ein klärendes Gespräch und Vereinbarungen, wie man es ausregelt.

Mit den besten Wünschen für die Zukunft und weiterhin gute Zusammenarbeit.



* In meiner ganzen Laufbahn, auch als gewähltes Betriebsratsmitglied habe ich noch nie gehört, dass es im TelekomKonzern ein Bußgeld wegen Verstoß gegen Schwerbehindertenangelegenheit gegeben hat.
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Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Fluktuationsquote,

wenn natürlich keiner eine Anzeige an die für diese Ordnungswidrigkeiten zuständige Amt = Agentur für Arbeit erstattet, dann wird es auch weithin so bleiben.
Ich gehe mal davon aus, dass bei der PBM NL und auch bei Vivento, mit Sicherheit auch in anderen Bereichen, massiv gegen den § 95 SGB IX verstoßen wird.

Die Anzeige muss gegen den Verantwortlichen, also gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (nach § 98 SGB IX) gerichtet werden - ersatzweise gegen die Deutsche Telekom
bzw. gegen den Dienstherr.
Auch wenn der Beauftragte beim ersten oder zweiten Mal ohne eine Geldstrafe davon kommt, muss anschließend eben auch mal geklagt werden. Und die Klage geht immer wieder beim gleichen Gericht ein, nämlich den des Sitzes an dem der Beauftragte arbeitet.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es in der Zentrale in Bonn nur einen Beauftragten !!! für mindestens 20 und mehr Org.-Einheiten - das ist schon einmal rechtswidrig...diese Anzeige muss gegen die Deutsche Telekom gerichtet werden.

Wenn es aber um die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht geht, kann die Anzeige gegen den Beauftragten gerichtet werden - einfach die zuständige Arbeitsagentur anschreiben und die Anzeige absetzen - per Einschreiben (es geht ja heute viel auf dem Postweg verloren) und Frist setzen.
Möglich wäre auch eine Anzeige z. B. von der SBV oder BR - wenn wir denn einen BR/SBV haben, der es ernst meint...

Ich verstehe hier aber auch nicht die BRM, die ein rechtswidriges Verhalten erkennen aber nichts dagegen unternehmen.

Wenn du, Fluktuationsquote, doch so etwas mitbekommst, würde ich dem AG einen Warnschuss mit einer Drohung verpassen und beim nächsten Mal die Anzeige erstatten.
Beachte dabei, dass du das schwächste Glied in der Kette ausfindig machen musst - und dass ist der Beauftragte des AG - wenn dieser mehrere Bußgelder auferlegt bekommt, wird dieser sich in Zukunft schon auf die ordnungemäße Erledigung einrichten...

Natürlich kann jetzt der AG diese Strafen übernehmen, aber das steht wieder auf einem anderen Blatt...

Lieber Fluktuationsquote, ich sehe das nicht als stumpfes Schwert sonder als spitzes Schwert - es muss nur geschliffen und angewendet werden...
Wenn du einen solchen Fall mal in der BR-Runde hast, kannst du ja sofort Kontakt mit der SBV und dem Beauftragten aufnehmen.

Kennst du denn den zuständigen Beauftragten für deinen Betrieb????


MfG
Schwapau
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Schwapau »

Ich fordere alle Schwerbehinderten und Gleichgestellte auf, gegen alle Rechtsverletzungen und insbesondere nach dem § 156 SGB 9 - hier bei fehlender Unterichung und Anhörung gegen § 156 Abs. 1 Nr. 9 bei fehlender Beteiligung erst einen Widerspruch zu erheben.
Wenn dem nicht entsprochen wird dann SOFORT die Anzeige bei der Agentur für Arbeit gegen den Beauftragten des AG nach § 98 SGB 9 stellen - hilfsweise gegen den Arbeitgeber, der sowieso letztendlich dafür verantwortlich ist.

Nur die konsequente Anwendung der Gesetze und der Verfolgung der andauernden und vorsätzlichen Nichtbeachtung durch unseren lieben Arbeitgeber, kann das Unrecht aus der Welt geschafft werden - hier helfen keine warmen Worte oder sonstige weichgespülten Vorhaltunten - wer meint es anders regeln zu können, dem ich nicht mehr zu helfen !
Rechtlerin
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Rechtlerin »

Also wir hatten auch einige Schwerbehinderte im Betrieb bei der VCS - beim jeweiligen Standort hatte ich aber eher das Gefühl, dass die Rechte der Schwerbehinderten
ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Die schlechten Erfahrungen hört man aber immer wieder bei den Beschäftigungslosen, z. B. bei der PBM NL, die nachweisbar benachteiligt werden. Gerade von den Verantwortlichen in Bonn werden die Rechte mit Füßen getreten - ähnliches gilt für die ohne Beschäftigung in Vivento.
Bei Vivento verstehe ich es aber nicht, da hier doch zumindest in Teilbereichen proT-in mit in den Vertretungen sitzt.

Bei der PBM NL sind die verantwortlichen Schwerbehinderten-Vertreter nichts als Hampelmänner, die nur das machen was die Telekom vorgibt - aber dann lassen Sie sich wegen diesem Preis hochloben und meinen, was sie ach so tolles geleistet haben !
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Bundesfreiwild
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Rechtlerin!
Tja... alle halten sich an Recht und Gesetz in den Mitbestimmungsinstanzen (BR, Einigungsstelle). Bei Beamten kommt darüber die dienstherrliche Entscheidung, es dann doch anders zu machen. Egal, was die Atteste sagen, egal was der Amtsarzt meint. Und bei Vivento mit System.
Die lassen es einfach darauf ankommen. Bzw. - ich erinnere mich noch an Kommentare aus dem VORletzten Jahr, dass es Vivento sonnenklar ist, dass es Klagen hageln wird.
Das ist denen aber egal. Die legen es meiner Meinung nach geradezu darauf an, dass die VG-Gerichte jede bekloppte Zuweisung auf den Tisch bekommen.

Ich habe letzte Woche die Info bekommen, dass sich jetzt selbst ein Bayrisches VG nicht davon abhalten liess, der Vivento einen vor den Bug zu geben, weil sie einen SchwB mit Fahrzeitbegrenzung und ohen Umzugsfähigkeit einfach in DDU schicken wollte. Der wird - genau wie andere - weder vorher die 42 Kranktage gehabt haben, noch überhaupt im Einsatz gewesen sein, wo er hätte in die Verlegenheit kommen können, seinen Dienst nicht mehr leisten zu können.
Das gibt mir Hoffnung, da Bayern und Ba-Wü eigentlich eher mit ihren Entscheidungen für die T bekannt sind. Umso mehr zeigt es hier, wie bescheuert die T/Viv sich verhält.
So wie es aussieht, braucht der Haufen wieder ein paar ablehnende VG-Entscheidungen, bis sie kapieren, dass es so nicht funktioniert.
Rechtlerin
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

wenn Du als BRM und Mitglied von proT-in nichts gegen dies Vorgehensweise unternehmen könnt, wer dann?

Die Entscheidung innerhalb einer Zuweisungsstelle (um die geht es in der Vielzahl), kann immer kann im Zweifelsfall immer von einem Gericht überprüft - und zwar bevor die Zuweisung als Verwaltungsakt rechtskräftig wird.
Es gibt überhaupt keine Entscheidung eines Gerichtes (egal ob Ang. oder Beamte), die eine Zuweisung, Zurruhesetzung oder sonstiges ohne Überprüfung oder Prüfüng auf durchgeführtes BEM für die Telekom entscheiden. Es gibt aber Entscheidungen, gerade für Beamte, bei denen ein BEM nicht zwingend z. B. bei einer Zurruhesetzung vorgeschrieben ist. Nämlich dann, wenn ein BEM nicht zielführend ist, weil der AA beim Beamten keine Möglichkeit sieht, dass er in einem bestimmten Zeitrahmen wieder Dienstfähig wird.
Oder weil der Beamte die DUU verweigert...

Im Zweifelsfall kann der BR die Entscheidung vom Gericht überprüfen lassen oder auch mal einen Vorsitzenden ablehnen bzw. dessen Neutalität anzweifeln.
Der BR muss nur die Buchstaben des BetrVG und des SGB IX auf Einhaltung und Rechtswidrigkeit prüfen.
Ich habe dir schon x-mal geschrieben und gefragt, ob du als BRM z. b. eine Kommentarfassung des SGB IX hast - das ist für eine Schwerbehinderte und schon ganz für ein BRM zwingend notwendig - natürlich auch die Kommentarfassungen des BetrVG und sonstigen wichtigen Gesetzestexten.

Dort steht sehr viel drin, und dort steht auch in Bezug auf das SGB IX drin, dass eine DUU ohne Info der SBV rechtswidrig ist und als eine Benachteiligung angesehen wird - hier sind Schadensersatzforderungen nach dem AGG möglich.
Des Weiteren handelt der AG rechtswidrig nach dem § 156 SGB IX, wenn der die SBV nicht oder zu spät informiert - es muss nur angezeigt werden. Das ist deine Aufgabe als BR.
Aber wenn du das noch nicht einmal in deinem Fall für nötig hälst, dann wirst du es ja bei anderen Betroffenen auch nicht machen (wollen).

Dort steht auch drin, dass z. B. jeder Betrieb einen Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB zu bestellen und zu melden hat - wenn nicht, ist wieder ein Bußgeld fällig.

Auch wenn es nur max. 10.000,00 Euro Bußgeld sind. Wenn es einen Beauftragten persönlich trifft, tut das auch weh - und beim nächsten Mal werden die Richter schon die richtigen Worte finden. Und wenn dann beim Dritten mal der AG bzw. der Beauftrage wieder nicht geprüft hat und wieder nicht die SBV informiert hat, dann werden auch an die Telekom entsprechende Worte gefunden.
Und wenn sich herausstellt, dass dies vorsätzlich und flächendeckend durchgeführt wird, dann kommt das auch mal in der öffentlichlichen Diskussion an.
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Bundesfreiwild
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich tanze schon auf drei Hochzeiten. Was glaubt ihr eigentlich, wie anstrengend es für einen nicht gesunden Menschen ist, sich gegen dieses Pack permanent verteidigen zu müssen. Ich bin seit zwei Wochen nur noch am telefonieren, am mailen, am Recherchieren, etc. Mich rufen viele Kollegen an, die grad in der gleichen Situation sind wie ich. Das sind lange Gespräche. Denn so wie es aussieht, gehts jetzt allen mit Fahrzeiteinschränkung mit dem gleichen bescheuerten Pausenargument an den Kragen.

Es geht hier auch noch nicht um eine DDU. Es geht nicht um ein BEM. Für ein BEM müsste man ja in einem Betrieb beschäftigt sein und eigentlich auch schon länger mal krank. Bin ich nicht, war ich nicht. Diese blöde Vivento-Transfermitarbeiterkacke unterläuft sämtliche normalen Prozesswege. Wer da nicht dringsteckt in dem Schlamassel, versteht die Hamsterrädchen gar nicht, in denen sich das alles dreht. Noch geht es "nur" im die Zuweisung.

Am Montag werde ich mit meiner SchwBV besprechen, wie ich vorgehe, da es erstmal nur darum geht, dass sie nicht beteiligt wurde, als das BMF zu einer STellungnahme aufgefordert wurde. In allen anderen Dingen wurde sie beteiligt.

Und jetzt hört mal auf mit dem "du als Betriebsrat". Es gibt Dinge, die kann auch ein BR nicht für den Betroffenen erledigen, das kann nur der Betroffene individuell machen. Und dazu gehört eben auch die Anzeige wegen Unterlassung nach SGB.
Und die packe ich erst an, wenn ich das, was zunächst mal wichtig war und mit Fristen verbunden ist, auf den Weg gebracht habe.
Danach erst das nächste.

So wie man hier sagt: Eine Sache nach der anderen - so wie der Bauer die Klöß' isst.
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Fluktuationsquote
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Fluktuationsquote »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Fluktuationsquote,

wenn natürlich keiner eine Anzeige an die für diese Ordnungswidrigkeiten zuständige Amt = Agentur für Arbeit erstattet, dann wird es auch weithin so bleiben.
Ich gehe mal davon aus, dass bei der PBM NL und auch bei Vivento, mit Sicherheit auch in anderen Bereichen, massiv gegen den § 95 SGB IX verstoßen wird.

Die Anzeige muss gegen den Verantwortlichen, also gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (nach § 98 SGB IX) gerichtet werden - ersatzweise gegen die Deutsche Telekom
bzw. gegen den Dienstherr.....>>>SNIP

Kennst du denn den zuständigen Beauftragten für deinen Betrieb????


MfG
Ehrlich gesagt kenne ich den Beauftragten nicht. Vermutlich ist es der Leiter HR.
Ich würde mir überzogene Erwartungen zurechtlegen, wenn ich denke mit diesem Menschen hätte ich jemand gefunden, der mir weiterhilft. Zum Glück habe ich es nicht nötig.

Trotzdem finde ich eine Bußgeldangelegenheit muß man besser vorbereiten. Gibt es da nicht frühere Entscheidungen, die man im Wortlaut besorgen kann?
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
Kater-Mikesch
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Fluktuationsquote,

es gibt sehr wenige Entscheidungen, da vermutlich die wenigsten wissen was hier genau abgeht und wie man dagegen vorgehen kann.
Hier ein Urteil, welches ich gefunden habe: http://www.schwbv.de/urteile/64.html

Hier handelt es sich zwar um Vermittlungsvorschläge, aber generell geht es um die fehlende Unterrichtung nach SGB IX § 156 in Verbindung mit § 95 Abs.2 und , § 98.

Gleiches gilt bei fehlender Meldung des Beauftragten des AG nach § 156 Abs. 1 Nr. 6 und
bei fehlender bzw. zu später Unterrichtung und nicht bzw. nicht rechtzeitiger Möglichkeit der Anhörung nach § 156 Abs. 1 Nr. 9.

Wenn wiederholt diese rechtlichen Vorgaben verletzt werden, dann ist der Beauftragte des AG haftbar: http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html

Hier geht es noch nicht einmal um die Höhe des Bußgelde (die zahlt im Zweifelsfall der AG), sondern um die Tatsache, dass der Beauftragte wiederholt rechtswidrig handelt.
Für den zentralen Bereich der Deutschen Telekom AG in Bonn gab es bis Ende 2012 nur einen Beauftragten: Der Leiter des Betriebes SBR - M. G. Z**** - es gab ja zwei Leiter beim Betrieb SBR - diese Aussage bekommt man auch vom Intergrationsamt und der Arbeitsagentur.

Und genau dieser Beauftragte ist rechtlich im Außenverhältnis haftbar - wenn sich jetzt rausstellen sollte, dass die Telekom und der Beauftragte massiv und vorsätzlich gehandelt haben, dann käme sogar der Tatbestand der Nötigung ins Spiel - und zwar wegen Unterlassung der gesetzlichen Vorgaben.
Jede nicht durchgeführte Unterrichtung der SBV bei einer Maßnahme ist regelmäßig eine Benachteiligung - hier liegt die Beweispflicht übrigens beim Arbeitgeber. Der AG muss beweisen, dass die notwendigen Unterrichtung und Anhörung stattgefunden hat...

Aber wenn sich keiner wehrt, wird sich auch nichts ändern: Denn wo kein Kläger, da kein Richter...der Kläger ist hier die zuständige Arbeitsagentur, die bei einer Anzeige handeln muss.
Man braucht also selber nur insoweit tätig werden, als dass man bei einer Nichtunterrichtung nach der Vorgabe des § 95 Abs. 2 SGB IX, die zuständige Arbeitsagentur als Verwaltungsbehörde informiert.
Der Form halber kann man vorher den Dienstherrn auffordern dies zukünftig zu unterlassen - aber daran hält sich vermutlich die Telekom nicht...jedenfalls nicht bei mir noch bei vielen anderen Betroffenen...
Rechtlerin
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

also eins muss hier klar sein. Der Beauftragte haftet persönlich für Rechtsverletzungen, die der Arbeitgeber
oder der Beauftragte zu verantworten hat. Weiterhin muss kein Vorsatz vorhanden sein, die reine Pflichtverletzung
reicht aus.

Wenn mal das SGB IX restriktiv behandelt wird und nicht darauf abgestellt wird, ob der AG sich in einer Umstrukturierung
oder sonst wo befindet, kann man nur zum Entschluss kommen, dass hier systematisch die Rechte der Behinderten
missachtet werden.

Wenn es Einzelfälle wären, könnte man noch von einem Versehen ausgehen. Aber alleine schon die Tatsache, dass
einfach Unterrichtungs- und Anhörungspflichten nach § 95 SGB IX auch nach Anmahnungen missachtet werden, ist
eine Dokumentation dessen, wie die Deutsche Telekom bzw. der Dienstherr mit Pflichten umgeht.
Hier wird das Recht und das Gesetz gebeugt, und zwar mit methodischem Vorgang...gezielte Umgehung der Gesetze
und systematisches rechtswidriges Verhalten.

Ich gehe auch so weit, dass sich die Telekom hier am Rande des Strafrechts bewegt - Es sind auch keine Einzelfälle
von denen wir hier sprechen.

Wenn ich hier mal eine Frage stellen darf:
Wie kann es sein, dass für Dutzende Betriebe und tausende schwerbehinderte Beschäftigte nur ein Beauftragter des
Arbeitgebers bestellt und gemeldet wurd?
Dazu kommt noch, dass diese Person aus dem leitenden Management ist, der Entscheidungen im Bereich SBR trifft,
obwohl er der Leiter des Betriebes ist ?

Für alle Beschäftigungslosen schwerbehinderten Menschen, die vom SBR betreut werden, kommt zumindest für diese
Bestellung des Herrn Z**** eine Personenidentität auf - diese Personenidentität muss nämlich zwischen Arbeitgeber
und Beauftragter nach § 98 SGB IX ausgeschlossen werden, so dass ein Beauftragter nicht gleichzeitig Leiter eines
Betriebes sein kann und darf.

Aber das interessiert hier vermutlich auch niemanden !
Schwapau
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Re: T erhält Preis für SchwB-freundliches Unternehmen

Beitrag von Schwapau »

Das interessiert hier weder die Beschäftigten die als Betriebsratsmitglieder fungieren noch die Vertreter der Schwerbehinderten-Vertretungen.

So traurig es ist, so wahr ist es auch - und wenn ich dann von einem BRM höre, man kann dageben nichts machen, dann ist das meiner Meinung
nach ein Armutszeugnis als BRM - es gibt nämlich eine Menge an Möglichkeiten die einem gerade das SGB 9 vorgeben.

Dabei muss ich aber anders als Rechtlerin sagen, dass eine Anzeige das letzte Mittel ist. Aber in Bezug auf die Behandlung von Bundesfreiwild,
wäre eine Anzeige gegen den Beauftragten (ersatzweise gegen die Telekom) ein Mittel gewesen. Warum Bundesfreiwild gerade mit Ihrem Wissen
als BRM das SGB 9 nicht in dem Maße auslegt, wie es das Gesetz hergibt, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Ich bin der Meinung dass bis zum heutigen Tage die Telekom ihre soziale Verpflichtung im Behinderten-Recht bei der PBM NL und der Vivento bei
den Beschäftigungslosen und bei denen, die zu einem neuen Betrieb zugewiesen werden, nicht nachkommt.
Aber Hauptsache man hat einen Preis für eine Schwerb.-Unternehmen bekommen - das ist ein Affront gegen alle Schwerbehinderten, deren Rechte
massiv bedroht wurden und werden.

Gerade die Personen auf dem Bild der Verleihung, kümmern sich nicht im Geringsten um die Rechte der Schwerbehinderten !!!
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