Altersrente aus der Rentenversicherung gibts eigentlich erst, wenn das normal geltende Rentenalter für deinen Jahrgang erreicht ist.
Es lohnt sich eine e-Mail an die RV, mit der Bitte, einen doch zu informieren, was gilt, wenn man jetzt in die Pension geht und wann frühestens die Rente ausgezahlt wird, evtl. auch mit Abzügen.
Rechne damit, dass die Rente erst ausgezahlt wird, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist, weil man in den letzten Jahren keine Beiträge mehr geleistet hat.
Regelaltersgrenze für den eigenen Jahrgang kann man im Internet finden. Jahrgang 1950 kann mit 65 Jahren und x Monaten Rente erhalten. Frauen (unter gewissen Voraussetzungen und mit Abschlägen auch früher)
Und beachten, dass auch Altersversorgungseinkommen, die zur Beamtenpension dazu kommen, evtl. mit ihr verrechnet werden, wenn man über den persönlichen Pensionshöchstsatz von 71,25% hinaus käme. Diese höchstmögliche Pension lässt sich bei genauer Betrachtung aus der Pensionsberechnung herauslesen.
Dann muss man ermitteln, was man aus der RV bekommt. Wenn es eh über den Höchstsatz der Pension drüber geht, kann man auch unter Abschlägen die frühere Variante wählen.
Wie werden meine Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung angerechnet?
Internet:
Wurde die regelmäßige Dienstzeit bis auf die gesetzliche Mutterschutzfrist nicht unterbrochen und lag immer Vollbeschäftigung vor, kommen Kindererziehungszuschläge nicht zum Tragen. (Bedeutet, wenn man zusätzlich nach dem Mutterschutz z.B. in Teilzeit gegangen ist oder vielleicht auch UoB, dann müssten (meiner Meinung nach) KEZ anerkannt werden. Ob sie es gemacht haben, müsste man beim Versorgungssservice nachfragen. Evtl. werden die auch erst ermittelt (evtl. auch beantragt), wenn die Pension tatsächlich eintritt und die verbindliche Pensionsberechnung erfolgt. Nachfragen!
In der Beamtenversorgung und in der Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren sind, annähernd gleichwertig berücksichtigt Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten im Beamtenverhältnis erfolgt durch Zahlung von Zuschlägen zum Ruhegehalt.
Für jedes Kind werden 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet. Hierfür
kann ein Kindererziehungszuschlag gezahlt werden.
Nach dem 31.12.1991 liegende Zeiten der Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung angerechnet. Hierfür kann ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gezahlt werden.
Es läuft bei Beamten nicht über die Rentenversicherung.
VAP hab ich keine Ahnung - aber geht die nicht sowieso separat?
http://www.telekomsenioren-tnl-stuttgar ... enten.html
Die beraten zu VAP, vielleicht dort mal die Hotline anrufen.