Versorgung und "Aufbau Ost"

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mela0312
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Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von mela0312 »

Hallo liebe Foris,

ich habe mir gerade erstmalig, meine zu erwartenden Versogungsbezüge ausrechnen lassen, ist auch alles soweit okay, ABER: Ich war von Januar 1991 bis März 1992 im Aufbau Ost tätig und meine mich zu erinnern, dass uns damals gesagt wurde, dass wir für diese Zeiten die doppelten Ruhegehaltszeiten bekommen.

Leider finde ich darüber aber nichts in meiner Berechung, wer hat Erfahrungen damit?

Liebe Grüße
Mela
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Bundesfreiwild
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Re: Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich gehe davon aus, dass die berechnende Stelle keine Info darüber hat, DASS man in dieser Aufbau-Ost-Maßnahme drin war.
Man sollte also mal das Schreiben von damals ausgraben, in dem das so drinstand. Und dies dem Versorgungsservice nochmal ans Herz legen für eine Neuberechnung.
Evtl. könnte man auch mal bei der Personalstelle vorher anfragen, in welcher Form dies damals in der Personalakte niedergelegt wurde und OB überhaupt. Und wenn dies nirgendwo archiviert ist, dass man diesen Anspruch hat, wie man dies nachträglich in die Personalakte hineinbekommt.

Also erstmal Klärung der Daten/Personalakte und dann nochmal neu berechnen lassen.
mela0312
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Re: Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von mela0312 »

Danke, aber mir ging es eher darum zu erfahren, ob es diese Regelung überhaupt noch gibt.

Gruß. Mela
Gerda Schwäbel
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Re: Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Geregelt wurde das (ursprünglich) in § 3 der Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV). Ich habe nichts gefunden, dass diese Verordnung nicht mehr gelten würde, sie scheint sich aber auch keines großen Bekanntheitsgrades zu erfreuen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
mela0312
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Re: Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von mela0312 »

Vielen Dank, genanu das suchte ich :)
arme Sau
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Re: Versorgung und "Aufbau Ost"

Beitrag von arme Sau »

Also, ich hab´s mit meiner Verwaltung durch, und mich inzwischen auch anwaltlich beraten lassen.
Die kleinen Beamten,
den damals, wie mela0312, mir und diversen anderen Kollegen (im mD), erklärt wurde,
"ja wenn ihr hier im Osten arbeitet wird eure Zeit hier doppelt auf die Pension angerechnet", können sich dieses Abschminken!

Denn dies gilt nun selbstverständlich NUR für Beamte die im Osten ausgebildet haben ! ! !

Meine Meinung: Also nur für die A*** (Im gD, nichts gegen euch persönlich) die schön im warmen Büro gesessen und den Apparatschicks das Prinzip knicken, lochen, abheften, beigebracht haben.
Nicht für die "Malocher" die im Dreck gewühlt, und in den Wald gek*** haben.

Entschuldigt meine Ausdrucksweise. Aber ich fühle mich verar*** !
Damals wurde mir das Gleiche wie mela0312, und diversen anderen Kollegen versprochen (natürlich nur mündlich)!

Und nun sind wir ein weiteres mal in den A*** gekniffen !

Dazu gibt es diverse Urteile Bundesweit.
Mir wurden diese übermittelt - OVG Berlin / OVG 4 B 37.97 und OVG 4 N 11.02

Danke liebe Verwaltung, danke !


arme Sau


Die Begründung des obigen Urteils extrem gekürzt und vereinfacht wiedergegeben:
Der Kläger war Beamter aus dem Westen, eingesetzt im Osten, hat dort nur seinen "normalen Dienst" gemacht und war nicht in der AUFBAUHILFE eingesetzt!
Aufbauhilfe im Sinne des Gesetzes heißt;
"Hilfe beim AUFBAU neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, jedoch den Anforderungen einer rechtsstaatlichen und effektiven Verwaltung oder Justiz nicht genügender Strukturen" !

PS: Um dies für Forumssuche zu vereinfachen hier ein paar Tags

§ 3 BeamtVüV (richtige schreibweise)
§ 3 BeamtenVüV ( Vuev )

Aufbauhilfe
doppelt Ruhegehaltsfähigkeit

Edit
***********************************************************************
Tschuldigung mela0312,
vielleicht bis du ja im gD und warst in irgendeiner Art Ausbildung tätig. Dann hast du selbstverständlich Anspruch auf doppelte Pension. Jedoch NUR für die Zeit der Ausbildung.
Beamte haben inzwischen, ebenso wie Arbeitnehmer, Anspruch auf Auskunft der Pesnionsansprüche !
Schreib der Personalverwaltung einen freundlichen Brief das du Auskunft über deine Pesnions Anwartschaften inklusive der Zeiten von xxx bis xxx gem. §3BeamtVüV wünscht.

Das sollte reichen
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