Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
genieße den Erfolg und die Tatsache, dass du wieder im BR bist...als ordentliches Mitglied.
Jetzt gilt es, bei Entscheidungen auf die Rechtslage zu achten und dem AG auf die Finger zu klopfen - fragwürdige rechtliche Entscheidungen nicht einfach durchwinken sondern ggf. aufschieben und wenn notwendig, Widerspruch einlegen...
Ich hoffe dass die Telekom dich nicht klein kriegt - denn oftmals sitzen die am längeren Hebel...aber jetzt kannst du den Erfolg erst einmal in aller Ruhe und voller Stolz genießen...
genieße den Erfolg und die Tatsache, dass du wieder im BR bist...als ordentliches Mitglied.
Jetzt gilt es, bei Entscheidungen auf die Rechtslage zu achten und dem AG auf die Finger zu klopfen - fragwürdige rechtliche Entscheidungen nicht einfach durchwinken sondern ggf. aufschieben und wenn notwendig, Widerspruch einlegen...
Ich hoffe dass die Telekom dich nicht klein kriegt - denn oftmals sitzen die am längeren Hebel...aber jetzt kannst du den Erfolg erst einmal in aller Ruhe und voller Stolz genießen...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die Krönung bei den Einigungsstellen-Vorsitzenden ist, dass auf Nachfrage beim AG und BR (verdi) diese Richter eine Beteiligung der betroffenen Beamten nicht wünschen und
die bzw. der Richter in dem Fall auch nicht mit Namen genannt werden möchte...
Also nochmals:
Ich wollte den Namen des Einigungsstellen-Richters genannt bekommen, und das wollte der Richter nicht...wo sind wir hier eigentlich???
Leider geht das auch, weil verdi diesen Verarsche auch noch mitmacht - jedenfall diese BRM (die ein Mandat nicht wert sind) des ehemaligen SBR, die für die Beamten der PBM NL zuständig sind, wenn es um Beschäftigungslose geht...
So etwas gehört verboten...
die bzw. der Richter in dem Fall auch nicht mit Namen genannt werden möchte...
Also nochmals:
Ich wollte den Namen des Einigungsstellen-Richters genannt bekommen, und das wollte der Richter nicht...wo sind wir hier eigentlich???
Leider geht das auch, weil verdi diesen Verarsche auch noch mitmacht - jedenfall diese BRM (die ein Mandat nicht wert sind) des ehemaligen SBR, die für die Beamten der PBM NL zuständig sind, wenn es um Beschäftigungslose geht...
So etwas gehört verboten...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Sodala. Ich bin aus dem Urlaub zurück. Innerhalb der letzten 4 Wochen hat es Vivento nicht geschafft, mir ein Betriebsratsbüro in KO zu beschaffen, wiewohl ich ja die Lage vor Ort kenne und weiss, dass es in zwei Gebäuden Leerstände gibt. Eine Kollegin, die für mich die Angelegenheit während des Urlaubes in Händen hatte, spricht von Verzögerungstaktik. Denn: Ohne Büro kein dienstlicher LAN-Anschluss, damit auch keine IP, kein Outlook-Account, keine Arbeitsmöglichkeit mit Dienstlaptop, weder dort - noch von zu Hause aus oder in Bonn.
Bedenken: WENN erstmal der Raum beschafft ist, dauert es in der Regel so 4-6 Wochen, bis der IT-Bereich alles auf die Reihe bekommen hat.
Also kein Problem, mich jetzt von der Betriebsratsarbeit abzuhalten.
Nunja... ich bin ja vor Ort und werde beim örtlichen Räumeorganisator mal vorbeischauen. Wahrscheinlich kenne ich den sogar von früher persönlich.
Wie man sieht, jetzt geht das Kämpfchen halt auf einer anderen Ebene weiter. Ermüdend ist das.
Fakt ist: Ich habe erstmal erreicht, dass ich wieder im Betrieb bin, dass ich jetzt auch ordentliches BR-Mitglied bin.
Die Telekom hat übrigens gegen den VG-Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz KEINE Beschwerde eingelegt.
Bleibt das noch laufende Widerspruchsverfahren gegen die Zuweisung. Da warte ich noch auf den Widerspruchsbescheid der Telekom.
Normalerweise müsste der nach dem Beschluss bei Gelegenheit auch mal kommen, da man ja anscheinend eingesehen hat, dass man hier auf dem Gerichtsweg kaum weiterkommen wird und ein Klageverfahren auch nichts für die T bringen würde. Aber - man weiss ja nie. Vielleicht wollen sie es auch drauf ankommen lassen, so nach dem Motto: maximale Zermürbungstaktik und Belastung des Rechtsschutzes der Beamtin. Aber - auch das wird der T nichts nützen.
Ich lasse den Thread mal offen, bis das Widerspruchsverfahren und damit der komplette Ablauf des Zuweisungsversuches abgeschlossen ist.
*lach* WENN er das dann ist, besteht ja die Möglichkeit, dass man Vivento-seitig eine Zuweisung aufsetzt und dann geht das Spielchen (und ein neuer Thread) von vorne los.
Bedenken: WENN erstmal der Raum beschafft ist, dauert es in der Regel so 4-6 Wochen, bis der IT-Bereich alles auf die Reihe bekommen hat.
Also kein Problem, mich jetzt von der Betriebsratsarbeit abzuhalten.
Nunja... ich bin ja vor Ort und werde beim örtlichen Räumeorganisator mal vorbeischauen. Wahrscheinlich kenne ich den sogar von früher persönlich.
Wie man sieht, jetzt geht das Kämpfchen halt auf einer anderen Ebene weiter. Ermüdend ist das.
Fakt ist: Ich habe erstmal erreicht, dass ich wieder im Betrieb bin, dass ich jetzt auch ordentliches BR-Mitglied bin.
Die Telekom hat übrigens gegen den VG-Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz KEINE Beschwerde eingelegt.
Bleibt das noch laufende Widerspruchsverfahren gegen die Zuweisung. Da warte ich noch auf den Widerspruchsbescheid der Telekom.
Normalerweise müsste der nach dem Beschluss bei Gelegenheit auch mal kommen, da man ja anscheinend eingesehen hat, dass man hier auf dem Gerichtsweg kaum weiterkommen wird und ein Klageverfahren auch nichts für die T bringen würde. Aber - man weiss ja nie. Vielleicht wollen sie es auch drauf ankommen lassen, so nach dem Motto: maximale Zermürbungstaktik und Belastung des Rechtsschutzes der Beamtin. Aber - auch das wird der T nichts nützen.
Ich lasse den Thread mal offen, bis das Widerspruchsverfahren und damit der komplette Ablauf des Zuweisungsversuches abgeschlossen ist.
*lach* WENN er das dann ist, besteht ja die Möglichkeit, dass man Vivento-seitig eine Zuweisung aufsetzt und dann geht das Spielchen (und ein neuer Thread) von vorne los.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
erst einmal herzlichen Glückwunsch - der Kampf hat sich gelohnt...mach bitte weiter so und vertrete die Beschäftigten aus deinem Bereich besser, wie man es von verdi leider gewohnt ist...manchmal muss man auch unbequeme Wege gehen - das vermisse ich bei verdi und z. B. DPVKOM...
Lass dich auf jeden Fall nicht unterkriegen von diesen Machenschaften und bleib so wie du bist...
An diesem Beispiel sieht man aber auch, dass gerade ein BRM mit viel Wissen und viel Unterstützung und Rückendeckung es sehr sehr schwer hatte...wenn man als "normale/r" Beschäftigte/r das nicht aushält - und das ist mit Sicherheit bei vielen gegeben -, dann wird man zum Spielball der Telekom...und das weiß die Telekom bzw. der Dienstherr auch und kann munter so weitermachen wie bisher...
Denn wie viele trauen sich denn, diesen steinigen Weg zu gehen...und sich dann nervlich am Ende wieder zu finden?
Es sind nicht viele...
erst einmal herzlichen Glückwunsch - der Kampf hat sich gelohnt...mach bitte weiter so und vertrete die Beschäftigten aus deinem Bereich besser, wie man es von verdi leider gewohnt ist...manchmal muss man auch unbequeme Wege gehen - das vermisse ich bei verdi und z. B. DPVKOM...
Lass dich auf jeden Fall nicht unterkriegen von diesen Machenschaften und bleib so wie du bist...
An diesem Beispiel sieht man aber auch, dass gerade ein BRM mit viel Wissen und viel Unterstützung und Rückendeckung es sehr sehr schwer hatte...wenn man als "normale/r" Beschäftigte/r das nicht aushält - und das ist mit Sicherheit bei vielen gegeben -, dann wird man zum Spielball der Telekom...und das weiß die Telekom bzw. der Dienstherr auch und kann munter so weitermachen wie bisher...
Denn wie viele trauen sich denn, diesen steinigen Weg zu gehen...und sich dann nervlich am Ende wieder zu finden?
Es sind nicht viele...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
In der Bezügemitteilung zum September bin ich wieder auf die OZT der Vivento zurückgebucht worden. Ging wohl nicht anders, weil die DTTG mich nämlich wegen "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" zum 15.08. aus Saphir ausgebucht hat. Der Widerspruchsbescheid steht natürlich noch aus. Da hat der HR/Rechtsbereich-Bereich wohl keine Lust zu, bzw. will es durch meinen Anwalt erzwingen lassen. Naja... ist mir wurscht.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Also ich bin nach dem Urteil des VG mit dem Eilantrag und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach mehreren Beschwerden weder bei der Bezügeabrechnung noch in den sonstigen System zurückgesetzt...
Auch soll ich mich zuerst z. B. wegen Urlaub an die VCS wenden und jetzt auf einmal an die zuständige Vivento-Betreuerin...
Muss ich (mal wieder) den Rechtsanwalt einschalten und dies klären lassen...???
Auch soll ich mich zuerst z. B. wegen Urlaub an die VCS wenden und jetzt auf einmal an die zuständige Vivento-Betreuerin...
Muss ich (mal wieder) den Rechtsanwalt einschalten und dies klären lassen...???
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die führen dich solange bei VCS auf der OZT "wie das Rechtsverfahren nicht abgeschlossen ist".
Da VCS bestimmt keine so engen kostenrechnerischen Probleme mit Mitarbeitern hat, die überhaupt nicht ankommen, aber auf der OZT geführt werden wie eine normale T-GmbH, wird dies vermutlich auch so bleiben, bis ein Widerspruchsbescheid das Rechtsverfahren von T-Seite aus erledigt oder ein Klageverfahren durch den Bea zum Ende kommt.
Bei mir mussten sie es wohl machen, weil die DTTG einfach "Schluss" gesagt hat, weil die natürlich keine Lust hatten, meine Personalkosten auf der Kostenrechnung zu haben.
WENN aber der einstweilige REchtsschutz erfolgt ist (insbesondere rückwirkend zum Termin der Zuweisung), dann ist man dort ja nicht angekommen. Die Zuweisung ist also ausgesetzt. Demnach hat die VCS auch ÜBERNHAUPT nichts mit der Urlaubsplanung zu tun, denn man ist ja eh nicht dort, ist auf keinem Dienstplan und deshalb natürlich auch überhaupt nicht relevant für die Urlaubsplanung der anderen Kollegen.
Nötigenfalls würde ich meinen Anwalt mal kurz ein aufklärendes Schreiben an VCS/Vivento adressieren lassen.
Ich würde (mit der o.g. Begründung) meinen Urlaub beim Vivento-Berater (oder PBM-NL) einreichen und dort genehmigen lassen. Punktum.
Da VCS bestimmt keine so engen kostenrechnerischen Probleme mit Mitarbeitern hat, die überhaupt nicht ankommen, aber auf der OZT geführt werden wie eine normale T-GmbH, wird dies vermutlich auch so bleiben, bis ein Widerspruchsbescheid das Rechtsverfahren von T-Seite aus erledigt oder ein Klageverfahren durch den Bea zum Ende kommt.
Bei mir mussten sie es wohl machen, weil die DTTG einfach "Schluss" gesagt hat, weil die natürlich keine Lust hatten, meine Personalkosten auf der Kostenrechnung zu haben.
WENN aber der einstweilige REchtsschutz erfolgt ist (insbesondere rückwirkend zum Termin der Zuweisung), dann ist man dort ja nicht angekommen. Die Zuweisung ist also ausgesetzt. Demnach hat die VCS auch ÜBERNHAUPT nichts mit der Urlaubsplanung zu tun, denn man ist ja eh nicht dort, ist auf keinem Dienstplan und deshalb natürlich auch überhaupt nicht relevant für die Urlaubsplanung der anderen Kollegen.
Nötigenfalls würde ich meinen Anwalt mal kurz ein aufklärendes Schreiben an VCS/Vivento adressieren lassen.
Ich würde (mit der o.g. Begründung) meinen Urlaub beim Vivento-Berater (oder PBM-NL) einreichen und dort genehmigen lassen. Punktum.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo,
durch die Eilentscheidung des VG ist der Verwaltungsakt der Zuweisung erst einmal außer Kraft gesetzt - daher ist man personalrechtlich NICHT bei der VCS sondern wieder bei der PBM NL und wird in ALLEN Angelegenheiten (Urlaub usw.) betreut...
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die (beschäftigungslosen) Beamten bei der PBM NL mittelfristig ausgelagert werden sollen - daher ist der erste Schritt, dass diese nicht mehr zur PBM NL zurückkehren - das ist aber rechtwidrig, vor allen Dingen wenn man zu einer Tochtergesellschaft wie der VCS zugeordnet wird.
Und vor allen Dingen wird hier der Beschluss des VG nicht umgesetzt...
Ich habe auch schon mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Dieser hat mir gesagt, dass man einfach ein Frist von max. zwei Wochen setzen soll...wenn dann nicht passiert, wird er die Telekom anschreiben und mit Fristsetzung und Klageandrohung zur Reaktion auffordern. Das ist eine reine Formsache, da der Vorgang formal juristisch nur mit der sofortigen Rücksetzung in den Stand vor der Zuweisung enden kann...
Die PBM NL bzw. SBR/CSS stellt mal wieder auf taube Ohren...da muss man (wieder mal) die Daumenschrauben andrehen und mit dem Rechtsbeistand drohen - dann geht das in der Regel sehr schnell...
In 10 Tagen kann ich dazu mehr sagen...
Ich brauche lt. Anwalt auch keinen Urlaub bei der PBM NL oder Vivento einzureichen - denn die sind für mich nicht zuständig...gleiches gilt für Krankmeldung und sonstige Angelegenheiten...
durch die Eilentscheidung des VG ist der Verwaltungsakt der Zuweisung erst einmal außer Kraft gesetzt - daher ist man personalrechtlich NICHT bei der VCS sondern wieder bei der PBM NL und wird in ALLEN Angelegenheiten (Urlaub usw.) betreut...
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die (beschäftigungslosen) Beamten bei der PBM NL mittelfristig ausgelagert werden sollen - daher ist der erste Schritt, dass diese nicht mehr zur PBM NL zurückkehren - das ist aber rechtwidrig, vor allen Dingen wenn man zu einer Tochtergesellschaft wie der VCS zugeordnet wird.
Und vor allen Dingen wird hier der Beschluss des VG nicht umgesetzt...
Ich habe auch schon mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Dieser hat mir gesagt, dass man einfach ein Frist von max. zwei Wochen setzen soll...wenn dann nicht passiert, wird er die Telekom anschreiben und mit Fristsetzung und Klageandrohung zur Reaktion auffordern. Das ist eine reine Formsache, da der Vorgang formal juristisch nur mit der sofortigen Rücksetzung in den Stand vor der Zuweisung enden kann...
Die PBM NL bzw. SBR/CSS stellt mal wieder auf taube Ohren...da muss man (wieder mal) die Daumenschrauben andrehen und mit dem Rechtsbeistand drohen - dann geht das in der Regel sehr schnell...
In 10 Tagen kann ich dazu mehr sagen...
Ich brauche lt. Anwalt auch keinen Urlaub bei der PBM NL oder Vivento einzureichen - denn die sind für mich nicht zuständig...gleiches gilt für Krankmeldung und sonstige Angelegenheiten...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
HA!
Gestern kam der Widerspruchsbescheid endlich an:
Sinngemäss: Die Zuweisung wird rückwirkend zum 11.02.13 (das war das Beginndatum) zurückgezogen.
Damit ist dieser Rechtsfall erstmal beendet.
Da ich jetzt ja ordentliches BR-Mitglied bin (bis Mai 2014) und bei anderen Kollegen bereits das §103 BetrVG/Kündigungsschutz für BRs gelaufen ist und das Landesarbeitsgericht befunden hat, dass die Versetzung eines Beamten aus einem Betrieb heraus, in dem er Betriebsrat ist, einer Kündigung gleich kommt (weil ihm das Mandat entzogen wird), brauche ich kaum damit zu rechnen, dass bis Mai 2014 nochmal eine neue Zuweisung ausprobiert wird.
Da bei mir aufgrund all der Nachrichten bezügliche "neue Vivento" und "Umhängung" des Security-Bereiches (Empfang/Pförtner) in den Vivento-Betrieb die Alarmglocken klingelen, weiss bislang niemand (ich glaube nicht mal die, die das ganze veranlassen), wie es nächstes Jahr weiter gehen wird.
Ich schliesse also jetzt diesen Thread.
Gestern kam der Widerspruchsbescheid endlich an:
Sinngemäss: Die Zuweisung wird rückwirkend zum 11.02.13 (das war das Beginndatum) zurückgezogen.
Damit ist dieser Rechtsfall erstmal beendet.
Da ich jetzt ja ordentliches BR-Mitglied bin (bis Mai 2014) und bei anderen Kollegen bereits das §103 BetrVG/Kündigungsschutz für BRs gelaufen ist und das Landesarbeitsgericht befunden hat, dass die Versetzung eines Beamten aus einem Betrieb heraus, in dem er Betriebsrat ist, einer Kündigung gleich kommt (weil ihm das Mandat entzogen wird), brauche ich kaum damit zu rechnen, dass bis Mai 2014 nochmal eine neue Zuweisung ausprobiert wird.
Da bei mir aufgrund all der Nachrichten bezügliche "neue Vivento" und "Umhängung" des Security-Bereiches (Empfang/Pförtner) in den Vivento-Betrieb die Alarmglocken klingelen, weiss bislang niemand (ich glaube nicht mal die, die das ganze veranlassen), wie es nächstes Jahr weiter gehen wird.
Ich schliesse also jetzt diesen Thread.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,
ich wünsche dir auf jeden Fall für die BR-Wahl 2014 viel Glück und hoffe, dass du wieder als BRM gewählt wirst...wenn deine Kollegen/innen eine kompetente und starke Vertretung wünschen, dann sollte das kein Problem sein...
In Bezug auf deinen Widerspruchsbescheid möchte ich noch folgendes ergänzen:
Die Telekom hat sich ja damit Zeit gelassen - aber es war nach dem Beschluss des VG Koblenz eigentlich zu 100 % klar, dass der Widerspruchsbescheid so ausfallen wird, da in dem laufenden Prozess die Chancen auf einen Erfolg für die Telekom sehr gering waren.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Telekom die Kosten des Rechtsstreites komplett auferlegt werden...
Bei der Telekom bin ich mir nicht sicher, ob eine Zuweisung mit dieser eindeutigen Niederlage vor Gericht nochmals kommen wird - als BRM ist in deinem Fall aber mit einer Zuweisung aller Voraussicht bis zur nächsten BR-Wahl nicht mehr zu rechnen
Hast du deinen Fall eigentlich mal der Einigungsstelle vorgelegt?
Wenn ja, was sagen die denn zu der Entscheidung, dass du erstens aus gesundheitlichen und fürsorgerechtlichen Gründen und zweitens wegen dem BR-Mandat hättest überhaupt keine Zuweisung (also eine solche die du bekommen hast) erhalten dürfen...
Hier wird doch vorsätzlich gegen geltends Recht verstoßen, dass sollte die Telekom aber vor allen Dingen auch der beteiligte BR wissen - und selbstverständlich der vorsitzende der Einigungsstelle, der ja in der Regel ein ehemaliger oder aktiver Richter ist...
Eigentlich hätte der beteiligte BR doch gerade wegen der Zuweisung/Versetzung eines BRM bei dem Landesarbeitsgericht eine Beschwerde einlegen können. Hier mal meine Recherchen:
Gegen die Entscheidungen des Vorsitzenden findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen. Beantragt wird beim Arbeitsgericht, dass festgestellt wird, dass der Spruch der Einigungsstelle unwirksam ist...
Das wäre doch die Pflicht des beteiligten BR´s gewesen, da eine Versetzung aus dem ursprünglichen Betrieb einem Mandatsentzug gleich kommt - oder sehe ich das falsch ???
Hier ist es zukünftig auch die Aufgabe des BR, gegen (offensichtlich) rechtswidrige Entscheidungen nach der Lesart der Gesetze vorzugehen - also Konfrontation, wenn keine Zusammenarbeit mit dem AG möglich ist...die Waffen des Gesetzes müssen konsequent aufgezeigt und auch ausgenutzt werden...
Nur so wird es zukünftig möglich sein, einen ebenbürtigen Gegenpart zum AG herzustellen...
ich wünsche dir auf jeden Fall für die BR-Wahl 2014 viel Glück und hoffe, dass du wieder als BRM gewählt wirst...wenn deine Kollegen/innen eine kompetente und starke Vertretung wünschen, dann sollte das kein Problem sein...
In Bezug auf deinen Widerspruchsbescheid möchte ich noch folgendes ergänzen:
Die Telekom hat sich ja damit Zeit gelassen - aber es war nach dem Beschluss des VG Koblenz eigentlich zu 100 % klar, dass der Widerspruchsbescheid so ausfallen wird, da in dem laufenden Prozess die Chancen auf einen Erfolg für die Telekom sehr gering waren.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Telekom die Kosten des Rechtsstreites komplett auferlegt werden...
Bei der Telekom bin ich mir nicht sicher, ob eine Zuweisung mit dieser eindeutigen Niederlage vor Gericht nochmals kommen wird - als BRM ist in deinem Fall aber mit einer Zuweisung aller Voraussicht bis zur nächsten BR-Wahl nicht mehr zu rechnen
Hast du deinen Fall eigentlich mal der Einigungsstelle vorgelegt?
Wenn ja, was sagen die denn zu der Entscheidung, dass du erstens aus gesundheitlichen und fürsorgerechtlichen Gründen und zweitens wegen dem BR-Mandat hättest überhaupt keine Zuweisung (also eine solche die du bekommen hast) erhalten dürfen...
Hier wird doch vorsätzlich gegen geltends Recht verstoßen, dass sollte die Telekom aber vor allen Dingen auch der beteiligte BR wissen - und selbstverständlich der vorsitzende der Einigungsstelle, der ja in der Regel ein ehemaliger oder aktiver Richter ist...
Eigentlich hätte der beteiligte BR doch gerade wegen der Zuweisung/Versetzung eines BRM bei dem Landesarbeitsgericht eine Beschwerde einlegen können. Hier mal meine Recherchen:
Gegen die Entscheidungen des Vorsitzenden findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen. Beantragt wird beim Arbeitsgericht, dass festgestellt wird, dass der Spruch der Einigungsstelle unwirksam ist...
Das wäre doch die Pflicht des beteiligten BR´s gewesen, da eine Versetzung aus dem ursprünglichen Betrieb einem Mandatsentzug gleich kommt - oder sehe ich das falsch ???
Hier ist es zukünftig auch die Aufgabe des BR, gegen (offensichtlich) rechtswidrige Entscheidungen nach der Lesart der Gesetze vorzugehen - also Konfrontation, wenn keine Zusammenarbeit mit dem AG möglich ist...die Waffen des Gesetzes müssen konsequent aufgezeigt und auch ausgenutzt werden...
Nur so wird es zukünftig möglich sein, einen ebenbürtigen Gegenpart zum AG herzustellen...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Da der Einigungsstellenrichter (bzw. auch sein Vorgänger) eine -in meinen Augen- recht merkwürdige Einstellung zu sozialen und gesundheitlichen Zumutbarkeitskriterien haben und diese Richter sich immer auf "die Gerichtsentscheidungen" zu entsprechenden Klagefällen beziehen, kam ich zu dem Schluss:
Die EST-Richter bekommen die Beschlüsse aus den Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz ja nie zu sehen und damit auch ihre eigenen Entscheidungen nie um die Ohren. Ein Klageverfahren und ein Urteil kommt ja nie, weil die T ja schon vorher klein beigibt. Also haben wir im BR mal drüber gesprochen und entschieden, dass es Sinn machen würde, wenn den Einigungsstellenrichtern auch mal die Beschlüsse aus den eRS-Verfahren unter die Augen kämen. Und sie erkennen können, dass ihre eigenen Entscheidungen SEHR WOHL von den Verwaltungsgerichten gekippt werden!
Deshalb ist mein Beschluss vorletzte Woche über den BR an den derzeitigen EST-Richter zugeschickt worden.
Viiieellleicht gibts ja einen Erkenntnisgewinn und dementsprechend auch etwas mehr Druck auf die Arbeitgeberseite und etwas mehr Einsicht in Richtung der betroffenen Beamten.
Ob die anderen Kollegen, die ich deswegen angemailt habe, IHRE Beschlüsse auch zur Kenntnis an ihre EST-Richter geschickt haben - weiss ich nicht. Da waren auch PBM-ler dabei, die hier vorm VG einstweiligen RS bekommen haben.
Ich bin also mal gespannt, was der Richter in der EST so an Überlegungen in seinem Herzchen bewegen wird, wenn demnächst die EST wieder tagt.
Die EST-Richter bekommen die Beschlüsse aus den Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz ja nie zu sehen und damit auch ihre eigenen Entscheidungen nie um die Ohren. Ein Klageverfahren und ein Urteil kommt ja nie, weil die T ja schon vorher klein beigibt. Also haben wir im BR mal drüber gesprochen und entschieden, dass es Sinn machen würde, wenn den Einigungsstellenrichtern auch mal die Beschlüsse aus den eRS-Verfahren unter die Augen kämen. Und sie erkennen können, dass ihre eigenen Entscheidungen SEHR WOHL von den Verwaltungsgerichten gekippt werden!
Deshalb ist mein Beschluss vorletzte Woche über den BR an den derzeitigen EST-Richter zugeschickt worden.
Viiieellleicht gibts ja einen Erkenntnisgewinn und dementsprechend auch etwas mehr Druck auf die Arbeitgeberseite und etwas mehr Einsicht in Richtung der betroffenen Beamten.
Ob die anderen Kollegen, die ich deswegen angemailt habe, IHRE Beschlüsse auch zur Kenntnis an ihre EST-Richter geschickt haben - weiss ich nicht. Da waren auch PBM-ler dabei, die hier vorm VG einstweiligen RS bekommen haben.
Ich bin also mal gespannt, was der Richter in der EST so an Überlegungen in seinem Herzchen bewegen wird, wenn demnächst die EST wieder tagt.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
wann stoppt endlich mal einer diese Ungerechtigkeiten bei der Einigungsstelle - die gekauften Vorsitzenden wie z. B. ein Richter vom VG Gelsenkirchen bei der
Einigungsstelle des SBR/CSS bei der PBM NL sind einfach unsäglich - aber auch die BR-Mitglieder werden mal ihr blaues Wunder erleben...
Man sieht sich immer zweimal im Telekom-Leben...und das zweite Mal ist dann erbarmungslos...
Einigungsstelle des SBR/CSS bei der PBM NL sind einfach unsäglich - aber auch die BR-Mitglieder werden mal ihr blaues Wunder erleben...
Man sieht sich immer zweimal im Telekom-Leben...und das zweite Mal ist dann erbarmungslos...