Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

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Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Bundesfreiwild,

das wird das BMF nicht interessieren - die Telekom argumentiert doch sowieso in ihren Zuweisungen, ablehnenden Widerspruchsbescheiden und bei Klagen, dass ALLE Arbeitsplätze bei den in Frage kommenden Niederlassungen abgefragt wurden.
Und für deine Einschränkungen ist dann keine Beschäftigungsmöglichkeit gefunden worden.

Die Telekom argumentiert genauso beim BMF wie sie bei dir argumentiert - deshalb wird beim BMF vermutlich nicht viel herauskommen. Genauso wie bei allen anderen Beschwerden wird es nur innerhalb einer Klage zu klären sein - so einfach ist das !
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Schwerpunkt hier:

In Frage kommende Niederlassungen.

DA ALLE NORMALEN GMBH_Niederlassungen von vornherein NICHT in Frage kommen, ist die Auswahl nachweislich mehr als begrenzt.
Wenn überhaupt guckt man - so war das mal anfangs Vivento formuliert worden - NUR in den Nachfolgeorganisationen der Alt-Niederlassungen, in der man zuletzt! beschäftigt war nach. Also nicht bei allen Org-Einheiten, die es am alten Standort gab, also hier wären das die alte Technik- und Kundenniederlassung gewesen.
Hätte man sich auf "Nachsehen am alten Standort" mit ver.di geeinigt, hätten fast alle niemals ein Problem gehabt. Oder man hätte auch die Ressorts berücksichtigt, in denen man vielleicht 2 Jahre vorher noch gearbeitet hatte.

Da z.B. ganz viele Schwerbehinderte des Konzern sich schon damals in den Verwaltungsbereichen von Finanzen und Controlling gesammelt hatten, hat man seit Jahren auch NUR bei der DTAccounting nach Zuweisungsmöglichkeiten gesucht.
Da aber gerade bei Bilanzen viele kleinere Standorte 2003 abrasiert wurden, wären für die meisten dieser ehemaligen SchwBs eben nur die DTACC-Standorte mit sehr weiten Anreisewegen in Frage gekommen. DAs hat man auch paar Jahre genau SO durchexerziert. Für die Koblenzer also Frankfurt oder Bonn.
Man hat jahrelang NIEMALS in den anderen Niederlassungen, die ebenfalls am Standort waren und noch sind, "nachgesehen".

Die haben grundsätzlich das "Nachsehen"-Fenster so klein konstruiert, dass 99% dabei durchs Raster fallen.
Und wie gesagt, für die Ausgesiebten kommen alle normalen Konzerneinheiten eh nicht Frage, man guckt nur bei den "in Frage kommenden Einheiten nach" und das sind dann in diesem Falle eben nur die Vivento-Betriebe.

In-Frage-kommende Niederlassungen ist so schwammig, dass die T sich eben ungezwungen darauf einigt, dass so ziemlich alles eben NICHT in Frage kommt.

Und das ist in den beiden Urteilen auch schön als nicht beamtenrechtskonform bewertet worden (siehe neuer Thread und Prot-in-Startseite).
Vivento muss ÜBERALL im Konzern nachsehen und nicht nur dort, wo man glaubt, einen "in Frage komenden" Zielort zu sehen.
Die sehen ein "in Frage kommendes" Ziel nicht mal, wenn man ihnen die Ausschreibungen vor die Nase hält, die passen würden.
Man arbeitet also sozusagen mit der Jo-Janta-bei-Gefahr-Verdunklungsbrille (aus per Anhalter durch die Galaxis), die sich automatisch verdunkelt, um den Träger vor allem, was ihn negativ berühren könnte, beschützt.
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja.. vielleicht setze ich ja auch das Zwangsvollstreckungsverfahren meiner Amtsklage gegen die T mal fort und argumentiere dann aus den beiden Urteilen, die ich mir mal intensiv angeschaut habe. Da sind die Begründungen genau für diese Angelegenheit drin.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Auf verdi brauchst du dich nicht zu verlassen, die hätten das ja vorher schon anders gestalten können.

verdi sitzt doch im Aufsichtsrat und hätte die Bedenken schon vorab anbringen und diese Beurteilungsrunde verhindern können - vielleicht wollte aber die Telekom das
genau so, wie es jetzt gelaufen ist... :wink: ein Schelm wer böses dabei denkt...

Trotzdem ist es für die Telekom und den Dienstherr ein Armutszeugnis, so viele Klatschen vor Gericht zu bekommen - einfach beschämend...
Aber der Rechtsservice ist dafür auf jeden Fall für lange Zeit gesichert - bei Beurteilungen, Zuweisungen und sonstigen rechtswidrigen Handlungen kann man auf diese
überbezahlten aber unfähigen Bereich des Rechtsbereiches SBR/CSS zählen...
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bundesfreiwild hat geschrieben:
Und das ist in den beiden Urteilen auch schön als nicht beamtenrechtskonform bewertet worden (siehe neuer Thread und Prot-in-Startseite).

kann das jeder einsehen...?
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

Du wirst doch eine Startseite aufruden können. Die Urteile in der Gerichtsdatenbank sind frei abrufbar.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

die Urteile sind ja nicht auf der Startseite - aus diesem Grunde habe ich ja gefragt...oder findest du ein Urteil zu einer Zuweisung auf der Startseite...

Wenn nicht, kannst du aber vielleicht hellsehen...
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tom
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von tom »

Kater-Mikesch hat geschrieben:..oder findest du ein Urteil zu einer Zuweisung auf der Startseite...
Die Urteile sind für alle Einsehbar. Von der Startseite links unter "Ihr gutes Recht" auf "Gerichtsentscheidungen" klicken.
oder direkt hier: http://prot-in.de/index.php?cat=3&topic=22

Gruß,
Thomas
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Vielen Dank...!
arme Sau
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von arme Sau »

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Nur mal so einwerfe
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

so was machst du mit dem besten Arbeitgeber den wir uns vorstellen können...gaaaaaaanz schön gemein :twisted:
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Oh... mir wird auch spontan ganz übel!
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bei dem Gedanken an die Telekom bleibt einem auch nichts anderes übrig...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

So... weiter gehts:

Erinnerung:
1. Zuweisung - einstweiliger Rechtsschutz und Aussetzung des Sofortvollzuges, aufschiebende Wirkung des Widerspruches, die Sache schien erstmal erledigt.
2. erneute Zuweisung 10 Tage später mit Sofortvollzug und per dienstlicher Weisung zum Dienstantritt zum 18.03.
Anwalt beantragt wieder Aufhebung des Sofortvollzuges/dienstliche Weisung - nur mit einem anderen Paragrafenansatz wg. der dienstlichen Weisung.

VG Koblenz ist wieder relativ schnell und fordert die T zur erneuten Stellungnahme auf, und zwar - soweit ich das erkennen kann - zum 02.04.
Telekom schickt umgehend ein Brieflein ans VG und bittet um Fristverlängerung bis zum 09.04. (das ist heute), weil sie sssssooooooooooooviel zu tun haben und es nicht früher schaffen - und außerdem wäre ich ja dienstunfähigk erkrankt, so hätte ich dadurch keinen Nachteil. Naja... Wenn DIE mir irgendwelchen Blödsinn ans Bein binden wollen, haben sie immer freie Kapazitäten, um das zu verwirklichen.

Auf jeden Fall, heute ist mal wieder Termin für die Telekom, sich geäußert zu haben. Ich erwarte also morgen oder übermorgen eine Nachricht von meinem Anwalt, ob und wie die T nun reagiert hat. Werde berichten, sobald was einschlägt und wie es dann weiter geht.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg...ich denke dass die Telekom mit dieser dienstlichen Anweisung sich selber ins Knie geschossen hat.

Ich kann dir aber nur empfehlen, eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu erwirken, für den Fall dass die Telekom kleinlaut die Zuweisung zurück nimmt und alles anerkennt.
Denn in deinem Fall ist durch diese Vorgehensweise der dienstlichen Anweisung zum Ausüben des Druckes und Einschüchterung auf jeden Falle eine Wiederholungsgefahr gegeben...

Viel Glück