Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe die Absicht, nächste Woche die T per Anwalt - mit Fristsetzung eine Woche - auffordern zu lassen, den Widerspruch zu bescheiden.
Entweder sie ziehen die Zuweisung zurück oder weisen den Widerspruch ab, womit ich dann ins Klageverfahren gegen die Zuweisung gehen kann und werde.

Es bleibt spannend.

Ich habe übrigens bei nach meiner Klage auf Amt und aa Beschäftigung auch nochmal ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die T angesetzt. Ja und? Die haben ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt und weiter gemacht wie vorher. Für Sachkosten im Beamtenstressen ist anscheinend genügend Kohle im Konzern vorhanden.
Schwapau
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Schwapau »

Hattest du ein Urteil wegen der amtsangemessenen Beschäftigung?

Wie willst du denn dieses Urteil vollstrecken lassen und an wen haben die denn gezahlt???

Ich habe mir auch überlegt, auf amtsangemesse Beschäftigung zu klagen...
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

Schwapau hat geschrieben: Ich habe mir auch überlegt, auf amtsangemesse Beschäftigung zu klagen...
Auf amtsangemessene Beschäftigung muss heute "theoretisch" keiner mehr klagen.
Bei VCS stehen genügend "amtsangemessene Stellen" zur Verfügung. Auch für den gehobenen Dienst.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

jaja...ich habe mir sagen lassen, dass bei einer Zuweisung eines A9-er diese Posten bei der VCS diese Posten z. B. eines Sachbearbeiter Backoffice
immer mit A9 bewertet sind - also sind diese dann logischerweise amtsangemessen und die A7-er und A8-er machen eine höherwertige Tätigkeit...

Demzufolge müsste es doch bei der VCS massenhaft Beförderungen geben, wenn die A7er und A8er permanent nur höherwertige Tätigkeiten ausführen...
Ein Schelm wer dabei böses denkt :twisted:
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Gibt es eigentlich bei der Telekom eine Statistik, welche Mitarbeiter zu welchen Standorten zugewiesen werden und wie weit die Entfernung
vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte ist...das sollte doch bei der Telekom kein Problem sein...

Ich werde aber bei einer Klage gegen eine Zuweisung genug Beispiele vortragen können, bei denen Beschäftigte von A nach B zugewiesen werden und
andere von B nach C und wiederum andere von C nach B usw. usw. usw.
Da ist leicht festzustellen, ob die Telekom hier nach reiner willkür sich verhält...es gibt auch immer wieder Kontakte die belegen, dass Zugewiesene
immer wieder einen Weg von 70 bis 100 km aufnehmen müssen, obwohl an vielen Standorten eine Wohnortnahe Zuweisung möglich ist...
arme Sau
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von arme Sau »

Schade,
wenn ich den ganzen Sch*** hier so lese, würde ich gerne (wenn ich hätte) 5 EUR als Spende an Bundesfreiwild senden, damit er den Kampf gegen T, mit dem nötigen Polster abgesichert führen kann.
Das was bei euch abgeht ist echt unterste Schublade.
Schön das es Leute gibt die der T die Stirn bieten,
andere schaffen das leider nicht!
Euch allen Respekt !

Meine Meinung !
arme Sau
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Telekom macht aber sowieso was sie will und im Zweifelsfall werden die Anträge zurückgezogen - somit wird der Betroffene in Sicherheit gewägt...

Aber die nächste Zuweisung mit leicht veränderten Details läßt nicht lange auf sich warten.
Ich plediere ja immer und immer wieder dafür, gegen Verwaltungsakte zu klagen und ein Gerichtsurteil herbeizuführen - darauf kann man sich im Zweifelsfall
immer wieder berufen...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich hatte auf abstrakt-funktionelles Amt (Dienstposten) und zugehörige, amtsangemessene Tätigkeit geklagt, weil ich durch die Versetzung zu Vivento ja gar keinen neuen Dienstposten bekommen hatte (wogegen der alte im Nirvana verschwand). Also Versetzung ohne Dienstpostenziel.
Das ist der springende Punkt bei dieser Klage von Vivento-Insassen. Man SITZT auf überhaupt KEINEM Dienstposten. Selbst wenn man in eine Zuweisung geht (z.B. zur TDG), bekommt man nur eine Tätigkeit übertragen, aber keinen Dienstposten; und auf der Beförderungsliste ist man auch nicht zu finden.

Die T könnnte das rechtliche Problem lösen, indem sie einem einfach einen Dienstposten bei der GHS unterschöbe und mit gleichem Termin eine Zuweisung in eine der GmbHn verfügte. Dies würde dem rechtlichen Wirrwarr ein Ende setzen. Machen sie aber nicht. Dann wären die Beamten ja wieder "IM" Konzern.

Solange sie nur bei Vivento verkaspert werden, sind sie es nicht. Und eine Zuweisung bedeutet auch nicht, dass man in eine GmbH "versetzt" wäre und dort als ganz normaler Mitarbeiter geführt würde.
Was sich an dem Problemen von Reisekostenabrechnungen (es fühlt sich weder die GmbH - noch Vivento zuständig) zeigt. Und auf einer Beförderungsliste sitzt man dann auch nicht wieder.

Ich hatte also auf beides geklagt. Das Zwangsgeld, dass die DTAG zahlt, geht natürlich an die Gerichtskasse und damit wieder in die Landes- oder Bundeskasse zurück.
Auch hier ein schöner Kreislauf.

Die übliche Reaktion auf Zwangsverfahren ist einfach, eine neue Zuweisung unter den alten Bedingungen an den Beamten zu verschicken, die dann wieder vor Gericht landet, weil ermessensfehlerhaft und unzumutbar. So läufts bei mir seit 5 Jahren. Und bei anderen auch.

Natüüüüürlich wird in diesen Zuweisungen immer lang und breit argumentiert, wie SUUUUUUPERwichtig es ist, den Klageanspruch mit dieser Zuweisung zu erfüllen. Man stellt das sozusagen als Republik- und Aktiengesellschafts-rettend hin, dass nun gerade DIE Beamtin DORT hin muss. Und dass natürlich kein anderer Beamte diesen Job machen könnte (der vielleicht in Bonn wohnt, und den Job vielleicht sogar GERNE hätte und stattdessen jeden Tag von Bonn nach Gelsenkirchen fahren soll).

Natürlich MÜSSTE die T in einem Verfahren GENAU dies beweisen, nämlich dass recherchiert wurde, ob es nicht andere Beamte für den Job gäbe, die dann deutlich weniger sozial oder gesundheitlich betroffen wären. Da Vivento dies noch NIE vorlegen konnte - also zumindest ein Abgleich unter den Vivento-Insassen wenigstens - gabs vor GEricht auch immer wieder wegen dieses fehlenden Nachweises Ärger wegen Ermessensfehlerhaftigkeit und der Beamte gewann sein Klageverfahren gegen die Zuweisung.

Und dass es bei VCS genügend "amtsangemessene" Posten gäbe... Tja. Das versucht man durch ganz TOLLE Postenbezeichungen und Tätigkeitsbeschreibungen den Gerichten zu suggerieren. Auf dem Papier sieht das soweit ganz gut aus. Allerdings steht da NIE eine wirklich konkrete Tätigkeit bzw. Tätigkeitsbereich, nur Allgemeines, das auf 50 verschiedene Jobs passen würde. Manche konnten keine Zumutbarkeitsgründe für die Ablehnung dieser ZUweisung anführen und gingen dann man hin. Und führten ein Tätigkeitstagebuch, mit dem sie dann gegen die eben NICHT amtsangemessene Tätigkeit klagten - und gewannen.
Manche haben gegen die Zuweisung geklagt, weil die Tätigkeitsbeschreibung eben so wischiwaschi war, dass die Gerichte die als absolut unkonkret abhakten und vor allem auch die Bewertung nicht wirklich auszumachen war, die höherwertige sowieso nicht.

Was auf einen selbst passt und womit man gegen Zuweisungen vorgeht, muss jeder für sich selbst aufschreiben - und auch möglichst ALLE Punkte. Man weiss nie, an welchem Argument evtl. die erfolgreiche Klage vom Gericht am Ende festgezurrt wird.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
wichtig ist vor allen Dingen, nicht gleich die Katze aus dem Sack zu lassen - denn dann kann sich die Telekom vorher drauf einstellen und wieder
eine unsinnige Ausrede aus dem Buch "Tausend Ausreden gegen Widersprüche und rechtswidrige Vorgehen" raussuchen...

Ruhig mal eine eidesstattliche Versicherung am Gerichtstag vorlegen - oder an diesem Tage konkrete Nachweise verlangen - denn es kann nicht
sein, dass die Beschäftigten kreuz und quer verschickt werden...Und wenn man dies dann genauer betrachtet, dann würde sich rausstellen, dass
in den meisten Fällen die Betroffenen in Nahe Niederlassungen zugewiesen werden könnten - jedenfall muss es nicht sein, dass die meisten bis zu
hundert Km oder noch mehr fahren müssen...

Sehr wichtig ist ein Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht und dann noch Beamtenrecht dabei...

Einige wissen z. B. nicht, dass ein Widerspruch bei Hinweis auf den Sofortvollzug, keine aufschiebende Wirkung hat - obwohl dass fast schon
Allgemeinwissen ist - auch wenn ich mich wiederhole, sage ich es noch einmal:
Wenn es sinnvoll und möglich ist, würde ich bei eine Klage (und die ist oftmals unvermeidlich) ein Gerichtsurteil herbeiführen, dann die Telekom
erkennt oftmals schnell die Klagepunkte an und versucht denn gleichzeitig schon die nächste Zuweisung neu zu formulieren.

Mit einem Urteil (notfalls per Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Grund der Wiederholungsgefahr) lebt es sich immer besser - außerdem würde
die Telekom ohne ein Urteil auch noch die Gerichtskosten zum Teil erlassen bekommen - da geht es bei mir auch ums Prinzip.
Und denkt mal dran, dass bei einer bestehenden Behinderung auch mal eine Benachteiligung nach dem AGG prüfen zu lassen - das muss aber innerhalb
von zwei Monaten veranlasst werden...im Regelfall handelt es sich bei einer Rechtsverletzung um eine Benachteiligung...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die dienstliche Anweisung ist ans Gericht unterwegs, bzw. könnte heute schon eingetroffen sein. Mal sehen, wie schnell das VG dieses Mal agiert. Ich habe mit meinem Anwalt abgesprochen, dass es dieses Mal eine Richterspruch geben MUSS und wir keine "Erledigung durch simplen Rückzug der T" abnicken werden.

Und die weitere Info war: Ein Widerspruch hat üblicherweise eine Mindestfrist für die Beantwortung von drei Monaten. Na... das dauert.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

eine Einigung mit der Telekom würde ich aus Erfahrung nur nach Rücksprache mit dem Anwalt durchführen - und dabei als Kläger die Vorgaben diktieren...

Ein Widerspruch hat keine vorgegebene Mindestfrist - die Dreimonatsfrist ist die Frist, nach der du bei fehlender Beantwortung deines Widerspruchs, eine Untätigkeitsklage durchführen kannst...
Im Einzelfall ist es auch günstig, wenn die Telekom keine Antwort gibt, da du dann ein Jahr Zeit hast, um dagegen zu klagen - bei einem (ablehnenden) Widerspruchsbescheid
hast du ja i. d. R. nur einen Monat Zeit um zu klagen...

Wichtig ist die Beantragung des Einstweiligen Rechtschutzes. Hier wird auch denn entschieden, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder in Kraft gesetzt wird.
Ich gehe mal davon aus, dass das bei deinem Fall so ist - denn die Telekom kann keine Gründe vorliegen, aus denen das öffentliche Interesse mehr wiegt als deine vorgetragenen Gründe...

Wenn du einen Richterspruch haben willst aber die Telekom die Klage durch Anerkenntnis vorzeitig erledigen willst, dann einfach mit dem Anwalt die Möglichkeiten der
Fortsetzungsfeststellungsklage prüfen lassen - hier ist meiner Meinung nach die Wiederholungsgefahr gegeben. Vor allen Dingen weil du als (lästiges) BRM weg sollst und weil die Telekom fast parallel mit der dienstlichen Weisung die mögiche rechtswidrige Zuweisung umgehen will...
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gestern hat auch noch der Ansprechpartner aus dem BMF reagiert. Es wird geprüft. Anscheinend sieht man hier jetzt doch den Rechtswirrwarr, wenn nicht sogar die Rechtsverstösse. Warten wir ab, was passiert.

Bezug auf PostPersonalrechtsgesetz

§2 Absatz (6) Die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamten können ohne Einhaltung des Dienstweges Eingaben an das Bundesministerium der Finanzen richten.
und
§ 20
Rechtsaufsicht
(1) Dem Bundesministerium der Finanzen obliegt die Rechtsaufsicht darüber, daß die Organe der Aktiengesellschaft bei der Erfüllung ihrer dienstrechtlichen Befugnisse die Bestimmungen dieses Gesetzes und der anderen Dienstrechtsvorschriften beachten. Im Rahmen dieser Rechtsaufsicht steht dem Bundesministerium der Finanzen ein uneingeschränktes Informationsrecht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat und ein Weisungsrecht gegenüber den Organen der Aktiengesellschaft zu.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Meinst du, dass das BMF sich deiner erbarmt...? :wink:

Ich denke mal, dass der Dienstherr und das BMF hier sehr eng zusammen arbeiten - wie auch in vielen anderen Angelegenheiten werden schriftliche Nachweise nicht so Ernst genommen wie die mündlichen Aussagen der hohen Herren...
Ich höre immer wieder, dass die eindeutigen schriftlichen Nachweise nicht reichen - es wird im Regelfall immer dem Dienstherr geglaubt...
Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

weder das Ministerium noch eine andere Stelle wird sich den Problemen der Beamten annehmen - hier sitzen doch sowieso Verantwortlich, die das ganze Desaster mitverantwortet
haben. Und wenn die Telekom argumentiert, dass Alles optimal gelaufen ist, dann müssen schon "harte" Beweise vorgelegt werden.

Ich jedenfalls habe bisher immer die Erfahrungen machen dürfen, dass nicht dem Mitarbeiter geglaubt wird, sondern immer den (unglaubwürdigen) Aussagen aus dem Bereich SBR oder sonstigen Personalern - es ist und wird ein Wunschdenken bleiben, dass irgendeiner von der Telekom oder BMF daran was ändern wird und will !
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Naja, ich habe gestern ein paar Unterlagen (Ausschreibungen hier am Ort, Bewerbungen und die Absagen) digitalisiert, die beweisen, dass es in den letzten 5 Jahren mindestens 7-8 ausgeschriebene Stellen, amtsangemessen und meinen Qualifikationen entsprechend, gegeben hat, die man mir hätte übertragen können.
Die Absagen entsprechen natürlich alle nicht den Vorschriften, die bei SchwBs einzuhalten gewesen wären (keine Begründung) und dokumentieren sogar auch in einem Fall Alterdiskriminierung ("nur für Nachwuchskräfte").
Die werde ich dem BMF gleich noch zukommen lassen.
Egal wie, ich werde penetrant bleiben.