Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Die Abkühlung mit der einmonatigen Sperre hat dir aber nicht gut getan - im Gegenteil...es ist noch schlimmer geworden.
Dabei dachte ich, schlimmer gehts nimmer.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
"lieber" wirschaft_frei
such dir doch bitte ein anderes Forum, indem du dein Geschwafel loswerden kannst.
Du bist für Betroffene mit deinen unqualifizierten Äußerungen eine unglaubliche Zumutung.
Mich persönlich würde es nicht wundern wenn du der BR der PBM NL wärst!
Der hat die gleichen Ansichten und nimmt seine soziale Verantwortung nicht wahr!
such dir doch bitte ein anderes Forum, indem du dein Geschwafel loswerden kannst.
Du bist für Betroffene mit deinen unqualifizierten Äußerungen eine unglaubliche Zumutung.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Klausi66,
da kann ich dir nur beistimmen - du bekommst von mir einen doppelten Daumen der nach oben zeigt...
Dieser wirtschaft_frei wurde ja schon mal für einen Monat gesperrt (ohhhhhhhhhhhhahhhhhhhhh), aber gelernt hat er daraus leider nichts.
Der Vergleich mit dem BR stimmt allerdings - obwohl bei wirtschaft_frei vermutlich noch mehr das Stammtisch gelabere im Vordergrund steht.
Mal eine andere Frage:
Wie kann es sein, dass so ein A***loch wie der BR der PBM NL in so eine Position gekommen ist und wie tief muss einer sinken, der die Kollegen/innen
so was von bescheißt, betrügt und hintergeht ???
Es gibt ja einige, die sich schon mal über diesen Heini schlau gemacht haben, es wurde auch schon was ausgegraben (noch ist aber nichts Spruchreif).
Aber der bekommt auch sein Fett weg - denn so wie diese Person belügt, betrügt und die Beschäftigten hintergeht, wird es den ein oder anderen geben,
der sich das einmal nicht gefallen läßt
da kann ich dir nur beistimmen - du bekommst von mir einen doppelten Daumen der nach oben zeigt...
Dieser wirtschaft_frei wurde ja schon mal für einen Monat gesperrt (ohhhhhhhhhhhhahhhhhhhhh), aber gelernt hat er daraus leider nichts.
Der Vergleich mit dem BR stimmt allerdings - obwohl bei wirtschaft_frei vermutlich noch mehr das Stammtisch gelabere im Vordergrund steht.
Mal eine andere Frage:
Wie kann es sein, dass so ein A***loch wie der BR der PBM NL in so eine Position gekommen ist und wie tief muss einer sinken, der die Kollegen/innen
so was von bescheißt, betrügt und hintergeht ???
Es gibt ja einige, die sich schon mal über diesen Heini schlau gemacht haben, es wurde auch schon was ausgegraben (noch ist aber nichts Spruchreif).
Aber der bekommt auch sein Fett weg - denn so wie diese Person belügt, betrügt und die Beschäftigten hintergeht, wird es den ein oder anderen geben,
der sich das einmal nicht gefallen läßt
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Um wieder zum Thema zurück zu kommen...
Es ist meiner Meinung nach rechtlich sehr fragwürdig, dass ein laufendes Verfahren nicht abgewartet wird und dann eine Zuweisung als
dienstliche Weisung getarnt wird - das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
@ Bundesfreiwild:
Ist dass deine eine Aufforderung für einen Dienst...?
Eine dienstliche Weisung ist ja nur innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses möglich, aus diesem Grunde muss man dieser erst einmal folgen.
In deinem Fall wäre es dann eine Umsetzung ohne Wechsel des DH oder Behörde z. B. an einen anderen Ort/Arbeitsort - also wenn der DH oder
die Behörde wechselt, dann wäre es rechtlich möglich - es bleibt aber immer noch fraglich...
Sollte es sich aber um eine (verdeckte) Zuweisung zu einem anderen DH bzw. Behörde handeln, wird der Anwalt schon die richtigen Mittel parat
haben und Widerspruch mit allen Rechtsmitteln einlegen.
Hier muss man sich aber mal die Frage stellen, wie weit die Telekom das Recht "brechen" darf - im Steuerrecht spricht man von Gestaltungsmissbrauch.
Was ist denn eigentlich mit der Fürsorgepflicht - bei einer schwerbehinderten Person ist auch eine Benachteiligung vorhanden - ergo ergeben sich
daraus nach dem AGG somit Schadensersatzanprüche...alles einmal prüfen lassen.
Es ist meiner Meinung nach rechtlich sehr fragwürdig, dass ein laufendes Verfahren nicht abgewartet wird und dann eine Zuweisung als
dienstliche Weisung getarnt wird - das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
@ Bundesfreiwild:
Ist dass deine eine Aufforderung für einen Dienst...?
Eine dienstliche Weisung ist ja nur innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses möglich, aus diesem Grunde muss man dieser erst einmal folgen.
In deinem Fall wäre es dann eine Umsetzung ohne Wechsel des DH oder Behörde z. B. an einen anderen Ort/Arbeitsort - also wenn der DH oder
die Behörde wechselt, dann wäre es rechtlich möglich - es bleibt aber immer noch fraglich...
Sollte es sich aber um eine (verdeckte) Zuweisung zu einem anderen DH bzw. Behörde handeln, wird der Anwalt schon die richtigen Mittel parat
haben und Widerspruch mit allen Rechtsmitteln einlegen.
Hier muss man sich aber mal die Frage stellen, wie weit die Telekom das Recht "brechen" darf - im Steuerrecht spricht man von Gestaltungsmissbrauch.
Was ist denn eigentlich mit der Fürsorgepflicht - bei einer schwerbehinderten Person ist auch eine Benachteiligung vorhanden - ergo ergeben sich
daraus nach dem AGG somit Schadensersatzanprüche...alles einmal prüfen lassen.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Bin ich sowieso schon. Nächste Woche wickle ich den seit Anfang letzter Woche genehmigten Alt-Urlaub ab.
Evtl. ist das VG KO angesichts dieser beamtenrechtlich unhaltbaren Zusammenstellung von "sofortigem Vollzug der Zuweisung" (die ja eigentlich per Gerichtsbeschluss erledigt war) mit gleichzeitiger dienstlicher Weisung (auch noch zu und IN einen anderen Betrieb) auch gleich wieder innerhalb eines Tages bereit, dem Einhalt zu gebieten.
Ihr seht aber, die Telekom ist sich aber auch wirklich für NICHTS zu schade, um schwerbehinderte Beamte zu trietzen.
Habe auch wieder ans BMF gemailt, was der dazu meint und wer denn nun die nächsthöhere Instan/Anprechpartner für die Weiterbetreibung meiner DABeschwerde sei.
Ich weiss ja, ich soll und muss die Ruhe bewahren - aber glaubt mir - ich stehe kurz vorm Schlaganfall. Falls mir was passiert und ich antworte hier auf nix mehr.., dann wisst ihr, wer Schuld - und sein Ziel erreicht hat!
Evtl. ist das VG KO angesichts dieser beamtenrechtlich unhaltbaren Zusammenstellung von "sofortigem Vollzug der Zuweisung" (die ja eigentlich per Gerichtsbeschluss erledigt war) mit gleichzeitiger dienstlicher Weisung (auch noch zu und IN einen anderen Betrieb) auch gleich wieder innerhalb eines Tages bereit, dem Einhalt zu gebieten.
Ihr seht aber, die Telekom ist sich aber auch wirklich für NICHTS zu schade, um schwerbehinderte Beamte zu trietzen.
Habe auch wieder ans BMF gemailt, was der dazu meint und wer denn nun die nächsthöhere Instan/Anprechpartner für die Weiterbetreibung meiner DABeschwerde sei.
Ich weiss ja, ich soll und muss die Ruhe bewahren - aber glaubt mir - ich stehe kurz vorm Schlaganfall. Falls mir was passiert und ich antworte hier auf nix mehr.., dann wisst ihr, wer Schuld - und sein Ziel erreicht hat!
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
ich sage dir bzw. euch allen:
Die Telekom will genau das bezwecken - ich sage mir auch immer wieder, lass die mal - aber irgendwann machst du den ganzen Mist
nicht mehr mit und dann hat die Telekom ihr Ziel erreicht...
Ich mach mal einen Vergleich, der zwar hinkt (bevor sich hier wieder alle Wichtigtuer aufmachen):
Jahrelang wurde in der Kirche (also ein geschlossenes System) mit Gewalt und vielem schlimmen Dingen denen schlimmes angetan,
die sich nicht wehren konnten...
Es gab viele Hinweise, Beschwerden und Anzeigen -aber denen hat keiner geglaubt - nur konnten sich die armen Kinder nicht wehren...
Wir können uns zwar wehren aber gegen das abartige System der Telekom (unterstützt von verdi und der Regierung) hat man wenig
Chancen - es sei denn ma gibt auf und geht in die DUU...
Aber so lange wir kämpfen können...ich für meine Belange versuche das Beste daraus zu machen - aber wie lange kann man diesen
Psycho-Terror aushalten???
Die Telekom will genau das bezwecken - ich sage mir auch immer wieder, lass die mal - aber irgendwann machst du den ganzen Mist
nicht mehr mit und dann hat die Telekom ihr Ziel erreicht...
Ich mach mal einen Vergleich, der zwar hinkt (bevor sich hier wieder alle Wichtigtuer aufmachen):
Jahrelang wurde in der Kirche (also ein geschlossenes System) mit Gewalt und vielem schlimmen Dingen denen schlimmes angetan,
die sich nicht wehren konnten...
Es gab viele Hinweise, Beschwerden und Anzeigen -aber denen hat keiner geglaubt - nur konnten sich die armen Kinder nicht wehren...
Wir können uns zwar wehren aber gegen das abartige System der Telekom (unterstützt von verdi und der Regierung) hat man wenig
Chancen - es sei denn ma gibt auf und geht in die DUU...
Aber so lange wir kämpfen können...ich für meine Belange versuche das Beste daraus zu machen - aber wie lange kann man diesen
Psycho-Terror aushalten???
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Früher wurden solche Individuen geteert und gefedert.Schwapau hat geschrieben:
Mal eine andere Frage:
Wie kann es sein, dass so ein A***loch wie der BR der PBM NL in so eine Position gekommen ist und wie tief muss einer sinken, der die Kollegen/innen
so was von bescheißt, betrügt und hintergeht ???
Es gibt ja einige, die sich schon mal über diesen Heini schlau gemacht haben, es wurde auch schon was ausgegraben (noch ist aber nichts Spruchreif).
Aber der bekommt auch sein Fett weg - denn so wie diese Person belügt, betrügt und die Beschäftigten hintergeht, wird es den ein oder anderen geben,
der sich das einmal nicht gefallen läßt
Aber wie heißt es noch so schön >>Für jeden kommt der Tag und die Stunde.....<<
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Zum Glück habe ich wirtschaft-frei vor paar Wochen auf "ignore" gesetzt und muss mich nun gar nicht über den Müll aufregen, den er vielleicht geschrieben hat.
Aufregung habe ich genug - da muss ich mich nicht noch über Vollschuss-Laberdeppen sinnfrei ärgern.
Ich bin für Vollsperrung, wenn er jetzt genau so weitermacht, wie vorher auch.
Aufregung habe ich genug - da muss ich mich nicht noch über Vollschuss-Laberdeppen sinnfrei ärgern.
Ich bin für Vollsperrung, wenn er jetzt genau so weitermacht, wie vorher auch.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo wirtschaft_frei,
wer hat denn wann und in welchem Zusammenhang was von "unbürokratisch" geschrieben...
Hast du eigentlich den Funken von einer Ahnung was ein "Verwaltungsakt" oder ein "dienstliche Anweisung"...?
Für dich mal die Legaldefinition eines Verwaltunsaktes:
http://www.rechtslexikon-online.de/Verwaltungsakt.html
Ein Verwaltungsakt ist es nicht, wenn du bei deinem Stammtisch ein Runde Bier bestellst, dass kannst du auch ohne
Verwaltungsakt machen - der Wirt kennt dich ja mit Sicherheit gut, da du oft mit deinen Kumpels dort bist...
Nochmals für dich zum mitschreiben:
Du hast keine Ahnung und wirst diese auch nicht haben - nicht heute, morgen und nicht in 100 Jahren - du bist einfach
nur ein Stammtisch-Prolet wie es im Buche steht...reimt sich auch noch...
Vielleicht erbarmt sich der Admin nochmals zu einer Sperre - aber dieses mal für immer !!!
wer hat denn wann und in welchem Zusammenhang was von "unbürokratisch" geschrieben...
Hast du eigentlich den Funken von einer Ahnung was ein "Verwaltungsakt" oder ein "dienstliche Anweisung"...?
Für dich mal die Legaldefinition eines Verwaltunsaktes:
http://www.rechtslexikon-online.de/Verwaltungsakt.html
Ein Verwaltungsakt ist es nicht, wenn du bei deinem Stammtisch ein Runde Bier bestellst, dass kannst du auch ohne
Verwaltungsakt machen - der Wirt kennt dich ja mit Sicherheit gut, da du oft mit deinen Kumpels dort bist...
Nochmals für dich zum mitschreiben:
Du hast keine Ahnung und wirst diese auch nicht haben - nicht heute, morgen und nicht in 100 Jahren - du bist einfach
nur ein Stammtisch-Prolet wie es im Buche steht...reimt sich auch noch...
Vielleicht erbarmt sich der Admin nochmals zu einer Sperre - aber dieses mal für immer !!!
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild,Bundesfreiwild hat geschrieben: Zum Glück habe ich wirtschaft-frei vor paar Wochen auf "ignore" gesetzt und muss mich nun gar nicht über den Müll aufregen, den er vielleicht geschrieben hat.
Aufregung habe ich genug - da muss ich mich nicht noch über Vollschuss-Laberdeppen sinnfrei ärgern.
Ich bin für Vollsperrung, wenn er jetzt genau so weitermacht, wie vorher auch.
der hat nur den Schuss noch nicht gehört - mach dir keine Sorgen - das ist genau das Niveau vom dem Betriebsrat des SBR (Herr O**** Ni****)
Die zwei würden gut zusammen passen...
@ Klausi66:
Wenn für solche hinterhältigen Sch***** (also den Betriebsrat meine ich jetzt) die Stunde kommt, dann können die aber am Meisten jammer - dann habe ich aber nicht das geringste Mitleid mit denen
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Wer will denn hier Vorschriften machen, was erlaubt ist? Für die eigene Handlungsweise ist jeder selbst verantwortlich.wirtschaft_frei hat geschrieben:Salopp gesagt: So wie man in den Wald brüllt, so schallt es heraus.
Vielleicht sollte man versuchen auch mal irgendwie "mitzuarbeiten" und nicht ständig den juristischen Hammer schwingen zu wollen. Da wird sich beispielsweise über ein Einschreiben aufgeregt welches man zugesandt bekommt und bittet doch darum davon Abstand zu nehmen und es doch bitte per Telefon etc. zu klären. Auf der anderen Seite wird dann bei jedem Brief der einen erreicht der Anwalt eingeschaltet und sowieso erstmal auf Stur geschaltet. Man kann nicht das eine verlangen und es im gleichen Zug genau anders herum machen.
Schlussendlich habe ich immer noch nicht verstanden was denn das genaue Problem der Zuweisung ist? Oder möchtest du einfach in den Ruhestand? Ich versteh es einfach nicht.
Du verstehst es nicht, wenn langjährige MItarbeiter in depressive Verstimmungen vom Arbeitgeber getrieben werden, es dann zu widersprüchlichen Reaktionen kommt und deshalb auf stur geschaltet wird.
Das Verwerfliche an der Strategie der Telekom ist, dass sie häufig darauf herumreiten. Und irgendwie den Mitarbeiter irgendwo hinschicken.
Quatschen Telekom Führungskräfte von Fürsorgepflicht, dann ist es pro forma, weil sie dann sagen können, sie haben alles richtiggemacht.
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Dieser wirtschaft_frei versteht es
****** nicht - daher lohnt es sich auch überhaupt nicht, auf seine
Kommentare zu antworten...
Da kannst du auch mit einem Stück vertrocknetem Brot reden - das hat dann vermutlich noch mehr Sinn...
@ Admin Mikesch:
Hier in diesem Forum sollen/dürfen Beamte ihr Problem schildern und denen wird oftmals geholfen. Leider habe
ich bei dem User wirtschaft_frei die Vermutung, dass er erstens Null Ahnung von der Materia hat und zweitens
hier viele User einfach nur nervt und sinnlosen Schwachsinn schreibt...
***Setz ihn auf Ignore***
****** nicht - daher lohnt es sich auch überhaupt nicht, auf seine
Kommentare zu antworten...
Da kannst du auch mit einem Stück vertrocknetem Brot reden - das hat dann vermutlich noch mehr Sinn...
@ Admin Mikesch:
Hier in diesem Forum sollen/dürfen Beamte ihr Problem schildern und denen wird oftmals geholfen. Leider habe
ich bei dem User wirtschaft_frei die Vermutung, dass er erstens Null Ahnung von der Materia hat und zweitens
hier viele User einfach nur nervt und sinnlosen Schwachsinn schreibt...
***Setz ihn auf Ignore***
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Mein Anwalt wird jetzt umgehend nach §123 VGOrdnunng gegen die dienstliche Weisung/erneuter Sofortvollzug der Zuweisung vorgehen.
Zur Klärung der Rechtslage (ich musste mir das auch erstmal erklären lassen):
Ich hatte ja die Abweisung des Sofortvollzug zum 11.03. und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragt. Dem ist die Telekom nachgekommen. Der Verwaltungsakt läuft aber sozusagen noch im Hintergrund, solange der Widerspruch seitens der Telekom noch nicht mit einem endgültigen Bescheid beantwortet wurde.
Wir sind vor Gericht also so verblieben, dass wir uns drauf einigten, dass dies so ist. Der Sofortvollzug wurde abgewendet, die aufschiebende Wirkung ist eingetreten.
Nun erwartet sowohl der betroffene Beamte, der Anwalt und auch das Gericht, dass sich die Telekom an die Aussetzung des Sofortvollzuges SO lange hält, bis eben die T den Widerspruch gegen die Zuweisung mit einem Widerspruchsbescheid beantwortet, mit dem die Zuweisung zurückgezogen würde oder eben nicht, womit man dann ein Klageverfahren gegen die Zuweisung beginnen könnte.
Der jetzie "Witz" dabei ist, dass die Telekom sich offensichtlich NICHT an ihr "Versprechen" hält, den Sofortvollzug auszusetzen, bzw. keine Maßnahmen anzuleieren, bis eben der Widerspruch beschieden ist. Mit der lapidaren Begründung, dass die Mitbestimmung des aufnehmenden Betriebes jetzt geleistet worden wäre. (Natürlich bestehen die anderen, gesundheitlichen Ermessensfehler weiter). Und die SchwBVFrau hat eh nicht zugestimmt.
Damit hält die T es jetzt für durchführbar, die (noch im Widerspruchsverfahren befindliche) Zuweisung mit erneuter "sofortiger Vollziehung" durchzuführen. Die dienstliche Weisung zum Dienstantritt ist da nur das i-Tüpfelchen auf der ganzen Angelegenheit, mit der man nur die aufschiebende Wirkung eines neuerlichen Widerspruches verhindern möchte, da dienstliche Weisungen -normalerweise- sofort befolgt werden müssen und ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entwickelt.
Nun gibt’s aber auch für dienstliche Anordnungen ein Verhinderungsverfahren; man muss plausibel/glaubhaft darlegen, dass man gute Gründe dafür hat, dass das Gericht die Anordnung untersagt.
§ 123 VWGerichtsOrdnung
(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Mein Anwalt also jetzt die Unterlagen vom einstweiligen Rechtsschutz hergenommen und bringt die (mit Anpassungen an die aktuelle Lage) jetzt mit dem §123 wieder vors VG Ko. Ich gehe davon aus, dass die Richter not amused sein werden, wenn sie genau die gleiche Scheisse wieder auf den Tisch kriegen, nur mit anderem Vorzeichen.
Meine Lehre aus dieser Angelegenheit:
Auf GAR keinen Fall mit der Telekom eine beidseitige einverständliche Beilegung (Erledigung der Hauptsache des Verfahrens) der Angelegenheit im einstweiligen Rechtsschutz eingehen.
Denn die T wird sich nicht an die Abwendung des Sofortvollzuges halten.
Unbedingt das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weiter durchziehen und das VG zu einem eindeutigen Beschluss zwingen (Aussetzung Sofortvollzug und Rücksetzung in den alten Status, BIS der Widerspruch beschieden wurde!).
Ohne zwingende richterliche Beschlüsse halten die sich eh an nichts.
Und keine Vergleiche vor Gericht eingehen, NUR URTEILE erwirken!
Zur Klärung der Rechtslage (ich musste mir das auch erstmal erklären lassen):
Ich hatte ja die Abweisung des Sofortvollzug zum 11.03. und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragt. Dem ist die Telekom nachgekommen. Der Verwaltungsakt läuft aber sozusagen noch im Hintergrund, solange der Widerspruch seitens der Telekom noch nicht mit einem endgültigen Bescheid beantwortet wurde.
Wir sind vor Gericht also so verblieben, dass wir uns drauf einigten, dass dies so ist. Der Sofortvollzug wurde abgewendet, die aufschiebende Wirkung ist eingetreten.
Nun erwartet sowohl der betroffene Beamte, der Anwalt und auch das Gericht, dass sich die Telekom an die Aussetzung des Sofortvollzuges SO lange hält, bis eben die T den Widerspruch gegen die Zuweisung mit einem Widerspruchsbescheid beantwortet, mit dem die Zuweisung zurückgezogen würde oder eben nicht, womit man dann ein Klageverfahren gegen die Zuweisung beginnen könnte.
Der jetzie "Witz" dabei ist, dass die Telekom sich offensichtlich NICHT an ihr "Versprechen" hält, den Sofortvollzug auszusetzen, bzw. keine Maßnahmen anzuleieren, bis eben der Widerspruch beschieden ist. Mit der lapidaren Begründung, dass die Mitbestimmung des aufnehmenden Betriebes jetzt geleistet worden wäre. (Natürlich bestehen die anderen, gesundheitlichen Ermessensfehler weiter). Und die SchwBVFrau hat eh nicht zugestimmt.
Damit hält die T es jetzt für durchführbar, die (noch im Widerspruchsverfahren befindliche) Zuweisung mit erneuter "sofortiger Vollziehung" durchzuführen. Die dienstliche Weisung zum Dienstantritt ist da nur das i-Tüpfelchen auf der ganzen Angelegenheit, mit der man nur die aufschiebende Wirkung eines neuerlichen Widerspruches verhindern möchte, da dienstliche Weisungen -normalerweise- sofort befolgt werden müssen und ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entwickelt.
Nun gibt’s aber auch für dienstliche Anordnungen ein Verhinderungsverfahren; man muss plausibel/glaubhaft darlegen, dass man gute Gründe dafür hat, dass das Gericht die Anordnung untersagt.
§ 123 VWGerichtsOrdnung
(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Mein Anwalt also jetzt die Unterlagen vom einstweiligen Rechtsschutz hergenommen und bringt die (mit Anpassungen an die aktuelle Lage) jetzt mit dem §123 wieder vors VG Ko. Ich gehe davon aus, dass die Richter not amused sein werden, wenn sie genau die gleiche Scheisse wieder auf den Tisch kriegen, nur mit anderem Vorzeichen.
Meine Lehre aus dieser Angelegenheit:
Auf GAR keinen Fall mit der Telekom eine beidseitige einverständliche Beilegung (Erledigung der Hauptsache des Verfahrens) der Angelegenheit im einstweiligen Rechtsschutz eingehen.
Denn die T wird sich nicht an die Abwendung des Sofortvollzuges halten.
Unbedingt das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weiter durchziehen und das VG zu einem eindeutigen Beschluss zwingen (Aussetzung Sofortvollzug und Rücksetzung in den alten Status, BIS der Widerspruch beschieden wurde!).
Ohne zwingende richterliche Beschlüsse halten die sich eh an nichts.
Und keine Vergleiche vor Gericht eingehen, NUR URTEILE erwirken!
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Bundesfreiwild, hallo an alle Anderen,
es wurde hier mehrfach schon geschrieben, dass die Telekom nicht freiwillig Ansprüche anerkennt - besonders in den Zuweisungsverfahren, die rechtlich sehr sehr fraglich sind,
muss man sehr aufpassen, denn die Telekom arbeitet mit allen Tricks.
Auch wenn die Telekom Ansprüche anerkennt, würde ich (nach Prüfung durch den Rechtsanwalt) auf jeden Fall eine Fortsetzungsfeststellungsklage erwirken - bitte mal diesen
Begriff in Google eingeben - denn nur mit einer Urteil hat man nachher was handfestes vorzuweisen...
Mit einer Anerkennung und Rücknahme des Widerspruchspruchsbescheides seitens der Deutschen Telekom, kann diese nach kurzer Zeit wieder von vorne anfangen.
Und glaubt mir, dann geht der ganz Mist wieder mit ein paar veränderten Details von vorne los. Es muss ein plausibler Grund für diese Fortsetzungsfeststellungsklage geben...
Das wäre z. B. die Wiederholungsgefahr - nachweislich will die Telekom nur Zeit gewinnen und Urteile vermeiden - denn ein Urteil kann bei Nichtbefolgung sogar zwangsvollstreckt werden...so weit wollen wir aber mal nicht gehen...
Fakt ist aber, dass die Telekom die Feinheiten sehr wohl auszunutzen weiß, und Fakt ist auch, dass die Telekom Widersprüche erst einmal abweist und dann ein geringer Teil klagt.
Und wenn dann geklagt wird, zieht die Telekom ganz schnell den Schwanz ein, weil in vielen Fäller keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Wie wäre es denn, wenn mal einige Kollegen/innen sich bei Gerichtsprozessen mit der Telekom diese Sauerei mal ansehen - dann könnt ihr mal live erleben, was da abgeht...
Würde ich gerne machen, aber man bekommt das leider nicht so mit...dann kann man auch mal von seinen Erfahrungen berichten...
Verabschiedet euch von dem Gedanken, dass die Telekom fair mit einem umgeht - wehrt euch - legt euch eine RS-Versicherung zu und im Zweifelfall klagt, wenn der Anwalt eine
Aussicht auf Erfolg sieht - und holt euch bitte einen Rechtsanwalt mit Verwaltungs- und Beamtenrecht...das wäre bei den Tricks der Telekom angebracht...
Schönen Abend
es wurde hier mehrfach schon geschrieben, dass die Telekom nicht freiwillig Ansprüche anerkennt - besonders in den Zuweisungsverfahren, die rechtlich sehr sehr fraglich sind,
muss man sehr aufpassen, denn die Telekom arbeitet mit allen Tricks.
Auch wenn die Telekom Ansprüche anerkennt, würde ich (nach Prüfung durch den Rechtsanwalt) auf jeden Fall eine Fortsetzungsfeststellungsklage erwirken - bitte mal diesen
Begriff in Google eingeben - denn nur mit einer Urteil hat man nachher was handfestes vorzuweisen...
Mit einer Anerkennung und Rücknahme des Widerspruchspruchsbescheides seitens der Deutschen Telekom, kann diese nach kurzer Zeit wieder von vorne anfangen.
Und glaubt mir, dann geht der ganz Mist wieder mit ein paar veränderten Details von vorne los. Es muss ein plausibler Grund für diese Fortsetzungsfeststellungsklage geben...
Das wäre z. B. die Wiederholungsgefahr - nachweislich will die Telekom nur Zeit gewinnen und Urteile vermeiden - denn ein Urteil kann bei Nichtbefolgung sogar zwangsvollstreckt werden...so weit wollen wir aber mal nicht gehen...
Fakt ist aber, dass die Telekom die Feinheiten sehr wohl auszunutzen weiß, und Fakt ist auch, dass die Telekom Widersprüche erst einmal abweist und dann ein geringer Teil klagt.
Und wenn dann geklagt wird, zieht die Telekom ganz schnell den Schwanz ein, weil in vielen Fäller keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Wie wäre es denn, wenn mal einige Kollegen/innen sich bei Gerichtsprozessen mit der Telekom diese Sauerei mal ansehen - dann könnt ihr mal live erleben, was da abgeht...
Würde ich gerne machen, aber man bekommt das leider nicht so mit...dann kann man auch mal von seinen Erfahrungen berichten...
Verabschiedet euch von dem Gedanken, dass die Telekom fair mit einem umgeht - wehrt euch - legt euch eine RS-Versicherung zu und im Zweifelfall klagt, wenn der Anwalt eine
Aussicht auf Erfolg sieht - und holt euch bitte einen Rechtsanwalt mit Verwaltungs- und Beamtenrecht...das wäre bei den Tricks der Telekom angebracht...
Schönen Abend
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?
Hallo Mikesch, Freiwild und alle Anderen,
oja, die Telekom findet immer irgendwie ein Schlupfloch. Zwar machen sie es nicht es nicht mit mir wie bei Bundesfreiwild. Bei mir
versuchen sie es mit einer DDU zusätzlich zur VCS-Rechtsgeschichte, um aufsätzige, betonköpfige Telekombeschäftigte in die Knie
zu zwingen, wenn sie merken, daß sie eventuell ihre Zuweisungen keinen Bestand bei Gericht haben. Nein, wir dürfen uns
nicht unterkriegen lassen. Möge die Macht mit uns sein für uns gegen die Darth Telekom
LG
Andrea
oja, die Telekom findet immer irgendwie ein Schlupfloch. Zwar machen sie es nicht es nicht mit mir wie bei Bundesfreiwild. Bei mir
versuchen sie es mit einer DDU zusätzlich zur VCS-Rechtsgeschichte, um aufsätzige, betonköpfige Telekombeschäftigte in die Knie
zu zwingen, wenn sie merken, daß sie eventuell ihre Zuweisungen keinen Bestand bei Gericht haben. Nein, wir dürfen uns
nicht unterkriegen lassen. Möge die Macht mit uns sein für uns gegen die Darth Telekom
LG
Andrea