Hallo zusammen,
ich bin von einer Kommune abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung zu einer Bundesbehörde.
Wie errechnet sich nach der Versetzung meine Erfahrungsstufe? Bisher beim BDA wurde Wehrdienst und Ausbildung anerkannt. Wie ist das nun?
Falle ich noch unter die Überleitung und wenn ja, wie errechne ich dann die Erfahrungsstufe?
Man hat mir gesagt, dass ich bei Versetzung entgegen landläufiger Meinung keine Urkunde erhalte, sondern lediglich eine Verfügung, dass sich meine Amtsbezeichnung ändert. Kann das wirklich sein? Ich bekomme doch einen neuen Diestherrn.
Schöne Grüße
Amts-Andi
Erfahrungsstufe/Wechsel/Urkunde
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Re: Erfahrungsstufe/Wechsel/Urkunde
Vorschlag:
Lesen Sie in aller Ruhe die §§ 28 und 29 des Bundesbesoldungsgesetzes und versuchen Sie sich ein Bild davon zu machen, wie man an eine Stufenfestsetzung herangeht. Wenn Sie dann noch Fragen haben, stellen Sie diese ganz konkret. Mindestens die Frage nach der Überleitung sollte sich dann erübrigen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Lesen Sie in aller Ruhe die §§ 28 und 29 des Bundesbesoldungsgesetzes und versuchen Sie sich ein Bild davon zu machen, wie man an eine Stufenfestsetzung herangeht. Wenn Sie dann noch Fragen haben, stellen Sie diese ganz konkret. Mindestens die Frage nach der Überleitung sollte sich dann erübrigen.
Wie kommen Sie auf die Idee, es sei "landläufige Meinung", dass Sie eine Urkunde erhalten müssten? Woraus schließen Sie, dass für die Änderung der Amtsbezeichnung eine Urkunde notwendig wäre?Amts-Andi hat geschrieben:Man hat mir gesagt, dass ich bei Versetzung entgegen landläufiger Meinung keine Urkunde erhalte, sondern lediglich eine Verfügung
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Erfahrungsstufe/Wechsel/Urkunde
Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
§ 10 BBG Ernennung
(1) Einer Ernennung bedarf es zur
1. Begründung des Beamtenverhältnisses
________________
Wenn ich §§ 28/39 BBesG richtig lese, werden mein Wehrdienst und meine Zeiten bei der Kommune als Angestellter (BAT Vb) und Beamter voll anerkannt?
Gruß Amts-Andi
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin davon ausgegangen, weil ja nunmehr ein neues Dienstverhältnis bei einem anderen Dienstherrn begründet wird.Gerda Schwäbel hat geschrieben: Wie kommen Sie auf die Idee, es sei "landläufige Meinung", dass Sie eine Urkunde erhalten müssten? Woraus schließen Sie, dass für die Änderung der Amtsbezeichnung eine Urkunde notwendig wäre?
§ 10 BBG Ernennung
(1) Einer Ernennung bedarf es zur
1. Begründung des Beamtenverhältnisses
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Wenn ich §§ 28/39 BBesG richtig lese, werden mein Wehrdienst und meine Zeiten bei der Kommune als Angestellter (BAT Vb) und Beamter voll anerkannt?
Gruß Amts-Andi
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Re: Erfahrungsstufe/Wechsel/Urkunde
Nein nein, es wird kein neues Dienstverhältnis begründet. Das bisherige Dienstverhältnis wird vom neuen Dienstherrn fortgesetzt. Deshalb genügt eine Verfügung, eine Urkunde gäbe es nur wenn ein neues Amt verliehen würde, sich also die Besoldungsgruppe noch oben oder unten ändern würde).
Richtig, der Wehrdienst wird berücksichtigt und die Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit bei der Kommune auch (unter der Voraussetzung, dass Sie jetzt auch im gehobenen Dienst tätig sind). Damit können Sie dann die Stufe herausfinden. (8 Jahre: Stufe 4, 11 Jahre: Stufe 5, 15 Jahre: Stufe 6)
Falls Ihr Grundgehalt dann geringer ausfallen sollte als die Summe aus Grundgehalt und grundgehaltergänzender Zulage, wäre aufgrund von § 19 b BBesG eine aufzehrbare Ausgleichszulage zu zahlen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Richtig, der Wehrdienst wird berücksichtigt und die Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit bei der Kommune auch (unter der Voraussetzung, dass Sie jetzt auch im gehobenen Dienst tätig sind). Damit können Sie dann die Stufe herausfinden. (8 Jahre: Stufe 4, 11 Jahre: Stufe 5, 15 Jahre: Stufe 6)
Falls Ihr Grundgehalt dann geringer ausfallen sollte als die Summe aus Grundgehalt und grundgehaltergänzender Zulage, wäre aufgrund von § 19 b BBesG eine aufzehrbare Ausgleichszulage zu zahlen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel