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Reisekostenerstattung zur personalärztlichen Untersuchung

Verfasst: 22. Jan 2013, 11:41
von pensionsmäx
Hallo zusammen,

bin neu im Forum und brauche mal eine dringende Auskunft bzgl. Reisekostenerstattung zur amtsärztlichen Untersuchung (Feststellung Dienstfähigkeit).
Ich bin seit zwei Jahren wg. DU im vorzeitigen Ruhestand und habe nun die Aufforderung zur erneuten Untersuchung erhalten. Ich weiß aus dem Forum, daß es wohl die Möglichkeit gibt, aber ich bitte um Angabe der Rechtsquelle, da ich seitens meines Dienstherrn keinerlei Anträge oder Infos diesbezgl. erhalten habe.

Zu aktiven Zeiten wurde ich per Dienstwagen zur Untersuchung gefahren, aber seit dem ich krank geworden bin, habe ich diese Fahrten aus eigener Tasche bezahlt (und leider vergessen zu fragen...).
Info: ich muss mit der Bahn fahren (Auto ist aus gesundheitl. Gründen nicht möglich).
Ich danke für Eure Hilfe!

pensionsmäx

Re: Reisekostenerstattung zur personalärztlichen Untersuchun

Verfasst: 23. Jan 2013, 10:18
von Kater-Mikesch
am besten frag doch einfach mal bei deinem Dienstherrn bzw. Personalabteilung nach...E-Mail kostet nichts...

Ich würde davon ausgehen, dass wenn der Dienstherr dich zur Untersuchung schickt, dann muss er die Kosten auch zahlen...sollte eigentlich kein Problem sein...

Re: Reisekostenerstattung zur personalärztlichen Untersuchun

Verfasst: 23. Jan 2013, 10:43
von pensionsmäx
Okay, ich danke für die Info- ich werde einfach mal losfahren und am Zielort nachfragen. Mail geht bei uns nicht so :-(
Sorry, aber ich würde das gern "ohne Dienstherrn" klären, sonst halten die einen für blöd (so ist das bei uns...) und die Blöße geb ich mir nicht. Naja, habe mich auch nicht groß drum gekümmert, ich lass die Kosten mir bei Bedarf erstatten.

Gruss
pensionsmäx

Re: Reisekostenerstattung zur personalärztlichen Untersuchun

Verfasst: 23. Jan 2013, 10:48
von egyptwoman
Bei mir hat der Amtsarzt ein Formular zur Erstattung der Reisekosten ausgefüllt und das zur Entsprechenden Stelle geleitet, ging alles ganz Problemlos. Reisekosten zum Amtsarzt der ja oft nicht am unmittelbaren Wohnort ist, sind genauso wie Dienstreisen zu behandeln und demzufolge auch zu erstatten. Es ist niemandem zuzumuten diese Kosten selbst zu tragen. Sollte sich der Dienstherr weigern - aus welchen Gründen auch immer, lass dir vom Amtsarzt ne Bestätigung geben von wann bis wann du bei ihm warst und heb das Ticket der Bahn auf, dann kannst du das auch von der Steuer absetzen, aber im Regelfall sind das erstattungspflichtige Kosten - sofern man seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hat man den so wie ich im Ausland muss man für die Kosten selbst aufkommen.

egyptwoman

Re: Reisekostenerstattung zur personalärztlichen Untersuchun

Verfasst: 23. Jan 2013, 11:02
von Bundesfreiwild
Jawohl. Wenn der Dienstherr einen irgendwohin schickt (auch ein Besuch beim Amtsarzt ist "Dienst"), dann muss er auch für die Reisekosten aufkommen. In der Regel zahlt er die Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr. Wenn aus Gründen einer Schwerbehinderung nur ein "Transport" durch Dritte möglich ist, muss/kann der Dienstherr eben dies auch bezahlen. Dazu sollte man aber auch die entsprechende Begründung mit dem Reisekostenantrag vorlegen, sonst wird das nix. Evtl. beim Amtsarztbesuch auch gleich eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man gebracht werden musste.