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Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 20. Jan 2013, 17:44
von Kritik
Hallo sehr geehrte Forumsgemeinde,

da ich neu in der "Beamtenwelt" bin, habe ich ein Frage bezüglich des Trennungsgelds bzw. der Fahrtkosten bei Abordnungen.

Ich bin Beamtenanwärter im gehobenen Dienst (Baden-Württemberg) und zur Zeit 8 Wochen an einen Ausbildungsstandort abgeordnet. Ich bin dort kostenlos untergebracht und erhalte volle Verpflegung. Die Dienststelle liegt 150km von meinem eigentlichen Wohnort entfernt, so dass ein Pendeln nur am Wochenende möglich ist.

Nun meine Fragen:

- Trennungstagegeld scheidet auf Grund der freien Verpflegung wohl aus?!
- gibt es nach 7 Tagen Trennungsgeld
- welche Fahrtkosten werden erstattet

Ich habe mich schon etwas informiert, jedoch habe ich bei der Thematik noch keinen roten Faden gefunden.
Daher bitte ich um HILFE!!!

Danke im Voraus

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 26. Jan 2013, 11:23
von Steinbock
Es ist traurig, dass ein Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes noch nicht einmal weiß, was man unter einer Abordnung versteht.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... BW2010pP25

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 27. Jun 2013, 00:29
von c_coast
@Steinbock, Sag mal! Der junge Mann ist Anwärter und neu! und kennt sich damit garnicht aus. Außerdem kann er ebenfalls ein technischer Beamter sein, die sich mit TG garnicht auskennen.

Ungeachtet dessen, versuche ich, mittlerer Dienst, zu helfen.

Ich kann jedoch nur für das TG des Bundes sprechen, die in der Regel mit der TGV der Länder übereinstimmt.

Die ersten 14 Tage erhält der Dienstreisende Trennunsreisegeld wie bei einer Dienstreise, d.h. "schön Geld kassieren"; man spricht hier von den "fetten Tagen".

Da du alles unentgeltlich (kostenlos gibts nichts im öD ;)) bekommst, bekommst du auch kein Trennungsgeld. Warum auch, denn dir entstehen ja keine Ausgaben.
Mein Lehrer sagte damals: "Trennungsgeld bekommt man, wenn man von seinem Kühlschrank getrennt wird und am neuen Dienstort sich einen Kühlschrank kaufen muss!" Kühlschrank ist hier metaphorisch gemeint!
Da du jedoch deinen "Kühlschrank" in Form der unentgeltlich Verpflegung mitgenommen hast, bekommst du kein Trennungsgeld, bzw. solltest es nicht.

Grundsätzlich bekommt man einmal im Monat eine Heimfahrt (Reisebeihilfe) bezahlt; dh. du darfst einmal im Monat auf Kosten des Staates nach Hause fahren. Hierbei wird man mit 20 Cent pro Kilometer abgerechnet. Beim Bund wird geprüft, ob sich eine BahnCard amortisiert. Da sich, wie bei mir z.B. (500 km) eine BahnCard 50 amortisiert, bekomme ich dann, wenn ich mit Auto fahre, nur 10 Cent (50 Prozent von 20 cent) erstattet.

Sei jedoch unbesorgt; dein Dienstherr wird schon dafür sorgen, dass du auf Grund der Abordnung nicht in den finanziellen Abgrund sinkst. Es sei denn, du genießt die Anwärterzeit in seiner vollen Pracht ;).

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 27. Jun 2013, 00:45
von Steinbock
c_coast hat geschrieben:@Steinbock, Sag mal! Der junge Mann ist Anwärter und neu! und kennt sich damit garnicht aus. Außerdem kann er ebenfalls ein technischer Beamter sein, die sich mit TG garnicht auskennen.
Willst Du damit sagen, dass technische Beamten keine Ahnung haben ?
Ungeachtet dessen, versuche ich, mittlerer Dienst, zu helfen.
Warum wird hier betont, dass Du im mittleren Dienst ist ?

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 27. Jun 2013, 08:42
von tollpatschkoenigin
Steinbock, das muss doch wirklich nicht sein einen Anwärter hier zu beschimpfen und nieder zu machen. Wer nicht unbedingt aus einer Beamtenfamilie kommt oder Kollegen bzw eine Dienststelle hat die dabei viel hilft, kennt sich in sowas nicht unbedingt auch aus!

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 27. Jun 2013, 11:19
von Steinbock
tollpatschkoenigin hat geschrieben:Steinbock, das muss doch wirklich nicht sein einen Anwärter hier zu beschimpfen und nieder zu machen. Wer nicht unbedingt aus einer Beamtenfamilie kommt oder Kollegen bzw eine Dienststelle hat die dabei viel hilft, kennt sich in sowas nicht unbedingt auch aus!
hm... dann muss ich mich wohl entschuldigen!

Ich denke wohl zuviel an meine damalige Ausbildung -
Damals wurde uns alles was man wissen musste, richtig eingetrichtert.

Aber scheinbar bekommt man bei der heutigen Beamten-Ausbildung nicht mehr das erforderliche Wissen!
Sehr traurig! :?

Gruß vom Steinbock

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 29. Jun 2013, 17:53
von Kritik
Danke für die Infos!

Wie gesagt technischer Beamter! Beamtenrecht und alles was damit zu tun hat beschränkt sich auf 2x8h Unterricht!

Re: Trennungsgeld Fahrtkosten bei Abordnung

Verfasst: 4. Jul 2013, 00:06
von c_coast
Steinbock:

1. Ich habe bis heute viele technische und wissenschaftliche Beamte kennengelernt, die alle das gleiche gesagt haben: "Das was ihr in der Verwaltung macht, verstehe ich eh nicht: Verwaltungsakt prüfen, Staatsrecht, Besoldungsrecht etc.!"

2. Für gewöhnlich bearbeitet der mittlere Dienst Anträge auf RKV und TG. gD macht UKV. Der gD zeichnet ja nur, falls diese Befugnis nicht übertragen wurde, "sachlich richtig", ohne zu wissen, ob die Rechnung überhaupt richtig ist.

Stell dir vor, das alles habe ich als Anwärter gelernt.

Über die Ausbildung kann ich dir nichts sagen, wer die Laufbahnbefähigung hat, hat die Laufbahnbefähigung! Was du davon hälst, interessiert niemanden in der Chefetage, oder???