Seite 1 von 1

Überleitung - welche Stufe

Verfasst: 16. Jan 2013, 17:17
von RichterT
Liebe Forengemeinde,

ich benötige Rat bzw. Unterstützung.

Ich bin Bundesbeamter und habe im Mai 78 Geburtstag. Ich hatte zum Zeitpunkt der Überleitung hatte ich nach der alten Besoldung die A 10 mit der Alterstufe 5. Ich wurde übergeleitet zur Ü 4. Ich denke soweit ist das auch korrekt gelaufen.
Die Überleitungsstufe bzw. die Überleitung wäre im Mai 2010 m.E. endgültig abgeschlossen gewesen, da ich dann nach alten Recht eine neue Stufe erreicht hätte.

Nun bin ich aber einen Monat vorher zum 01.04.2010 befördert worden und habe die A11 erhalten. M.E. hätte man mich dann endgültig überleiten müssen in die Stufe 3. Ich wurde aber in eine vorläufige Stufe in die Ü 3 eingestuft. Diese Stufe habe ich bis zum 30.06.2011 behalten und wurde dann am 01.07.2011 fest in die Erfahrungsstufe 3 zugeordnet. Richtig erklären kann man mir das nicht, die Personalabteilung hält aber daran fest. Wer hat Recht? Ich verstehe nicht wie man auf den 1.7.11 kommt. M.E. hätte ich ab 01.04.2010 die Stufe 3 erhalten müssen??