Beihilfeanspruch bei Wehrübung
Verfasst: 15. Jan 2013, 21:22
Guten Tag an alle!
Ich bin Bundesbeamter und wurde nun zu einer Wehrübung einberufen. Nun frage ich mich, ob ich während dieser Zeit einen Anspruch auf Beihilfe habe, da ich ja auch einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung habe.
Könnte ich also während der Wehrübung im Krankheitsfalle auch auf Beihilfekosten zu meinem Hausarzt oder ruht der Beihilfeanspruch?
Wenn der Beihilfeanspruch ruht, dann könnte ich nämlich auch gleich die PKV ruhen lassen, ansonsten würde ich mir die Option, auch meinen eigenen Arzt aufsuchen zu können, offenhalten wollen.
Schöne Grüße!
Ich bin Bundesbeamter und wurde nun zu einer Wehrübung einberufen. Nun frage ich mich, ob ich während dieser Zeit einen Anspruch auf Beihilfe habe, da ich ja auch einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung habe.
Könnte ich also während der Wehrübung im Krankheitsfalle auch auf Beihilfekosten zu meinem Hausarzt oder ruht der Beihilfeanspruch?
Wenn der Beihilfeanspruch ruht, dann könnte ich nämlich auch gleich die PKV ruhen lassen, ansonsten würde ich mir die Option, auch meinen eigenen Arzt aufsuchen zu können, offenhalten wollen.
Schöne Grüße!