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Nebenverdienst bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 25. Feb 2007, 15:11
von Bonnie
Darf man im Falle der Dienstunfähigkeit eine entgeltliche Tätigkeit ausüben bzw. eine neue Berufsausbildung beginnen?
Wie hoch darf der Verdienst sein?

Vielen Dank für Eure Antworten

Bonnie

Verfasst: 27. Feb 2007, 00:17
von Angelfire
Um welche Dienstunfähigkeit handelt es sich denn? Eine kurzzeitige mit Krankschreibung oder um eine vorzeitige Pensionierung?

LG Angelfire

Verfasst: 27. Feb 2007, 09:29
von Bonnie
Es handelt sich um eine vorzeitige Pensionierung aus Gesundsheitsgründen.

Verfasst: 27. Feb 2007, 20:22
von Zollkodex-Ritter
Keine Ahnung...

Nur ab einem bestimmten Umfang wird vermutet, dass die vorzeitige Pensionierung wegen Erkrankung wieder aufgehoben werden kann, da die Tätigkeit erhebliche Zeit in Anspruch nahm.

Das habe ich irgendwo in einem Rechtsanwalt-Forum gelesen, da wollten sie eine Frühpensionärin reaktivieren, weil diese recht "aktiv" war (u.a. Parteiliche Arbeit) und die Vorraussetzungen für die Pensionierung offensichtlich nicht mher vorlagen.

Verfasst: 28. Feb 2007, 00:59
von Angelfire
Ich denke das da eine Anfrage an die Personalstelle die sicherste Lösung wäre. Denn diese kennt die Gründe für die Pensionierung und die Gesetzeslage. Sorry, das ich keine bessere Antwort geben kann, aber das Thema ist zu sensibel um Vermutungen anzustellen.

LG Angelfire

Verfasst: 3. Mär 2007, 12:36
von Bonnie
Danke für Eure Antworten.

Es ist doch absolut denkbar, dass man eine bestimmte Tätigkeit aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben kann, aber dennoch erwerbstätig sein kann. Das heißt dann noch lange nicht, dass man seine ursprüngliche Tätigkeit auch ausüben könnte.

Bonnie

Re: Nebenverdienst bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 12. Aug 2008, 18:16
von verwahrung
Bonnie hat geschrieben:Darf man im Falle der Dienstunfähigkeit eine entgeltliche Tätigkeit ausüben bzw. eine neue Berufsausbildung beginnen?
Wie hoch darf der Verdienst sein?

Vielen Dank für Eure Antworten

Bonnie
Moin Bonnie ,
kenne einige Vorzeitig Pensioäre und einige haben eine Job als Geringverdiener ! Wie viel Du verdienen darfst ist immer eine Einzelfall Entscheidung . Einfach schriftlich bei Deiner Dienststelle anfragen und Du erhälst eine Antwort . Dienstunfähig heist ja nicht Berufsunfähig !!!
P.s. Lohnt sich übrigens Doppelt : 1 man verdient Geld und 2 wenn Du über 400 Euro verdienst bist Du Automatisch Krankenversichert ( Das Geld sparst Du also ) !
Gruß Verwahrung