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Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 9. Jan 2013, 12:44
von ludoandy
Hallo liebe Forengemeinde!
Erstmal liebe Grüße an alle im Forum,da ich mich heute hier neu angemeldet habe.
Nun zu meinen Fragen:
Ich bin seit 01.01.2013 wegen Dienstunfähigkeit pensioniert und war vorher bei der Postbank beschäftigt. Ich habe in dem Gutachten vom Amtsarzt gelesen, das empfohlen wird mich mit Ablauf von 2 Jahren wieder untersuchen zu lassen. Ich bin wegen psychischen Problemen in den Ruhestand versetzt worden. Bevor ich das Zurruhesetzungsschreiben bekommen hatte, hatte ich noch ein Gespräch mit dem Personalmanagement. Dort hatte ich mitgeteilt das ich eigentlich nicht in den Ruhestand möchte, ich aber nicht meine jetzige Tätigkeit oder alles was mit Kunden zu tun hat, mehr ausüben kann. Die Frage darauf, ob ich nicht irgendwo, auch wenn es in einer anderen Stadt ist ( wohne zentral zu verschiedenen Großstädten), eine andere Stelle für mich zu finden ist, wurde verneint. Da hatte ich das Gefühl, das sie mich loswerden wollten! Weiß jemand oder hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, ob ich wirklich wieder nach 2 Jahren zur Untersuchung muss? Und wie groß ist die Chance, das ich dann wieder reaktiviert werde. Ich denke nicht das ich wieder, auch wenn ich zur Zeit in psychologischer Behandlung bin, mit Kunden arbeiten kann.
Meine 2. Frage ist, ich möchte eine Nebenbeschäftigung, die sozialversicherungspflichtig ist, aufnehmen. Diese Beschäftigung wird nicht entgegen dem stehen, weshalb ich in den Ruhestand versetzt wurde und es wird eine Teilzeitbeschäftigung sein. Sie liegt auch unter meiner Hinzuverdienstgrenze. Ändert sich dann was in meiner privaten Krankenversicherung, womöglich zu meinem Nachteil?
Ich weiß das es schon einige Posts zu diesem Themen gab, aber die haben leider meine speziellen Fragen nicht beantwortet.
Ich danke euch schon mal im voraus für eure Antwort!!
LG ludoandy
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 09:52
von Theaterkritiker
Zu Ihrer 1. Frage kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass die vom Amtsarzt angeordnete Nachuntersuchung i. d. R. rein der "nachhaltigen Begründung der Frühpensionierung" dient. Der Amtsarzt will sich hier grundsätzlich auf Nummer Sicher gehen und nicht in den Fokus z. B. des Rechnungshofes gelangen, in dem er junge Beamte obwohl eigentlich gesund, frühverpensioniert. Die Wahrscheinlichkeit einer Reaktivierung liegt bei geschätztem Wert unter einem Prozent. Die Nachuntersuchung dient lediglich dazu, den Aktenordner zu füllen. Wenn Sie aber ganz sicher gehen wollen, würde ich an Ihrer Stelle (erneut - wenn nicht bereits vor Ihrer Frühpensionierung geschehen -) eine stationäre psyschosomatische Therapie in einer Kurklinik machen. Wenn dann ein entsprechender Bericht vorliegt, wird der Amtsarzt auch auf keine dummen Gedanken kommen.
zu Ihrer 2. Frage; Sie haben als Beamter in jedem Fall eine Freigrenze in Höhe der geringfügigen Beschäftigung (derzeit bei Beamten noch 400,00 € im Monat) zuzüglich eines individuell errechneten Ruhensbetrages, bei dem Ihre Pension noch nicht gekürzt wird. Bei Vorliegen der Mindestpension liegt dieser beispielsweise beim Eineinhalbfachen der Endstufe aus der Besoldungsgruppe A 4. Die private Krankenversicherung wird durch diese Nebenbeschäftigung nicht tangiert. Es wird weiterhin Beihilfe (70 % bei Pensionären) und 30 % Kostenerstattung der priv. KV erstattet. Bitte auch daran denken, den auf 30 % geänderten Versicherungsschein, den es auf schriftlichen Antrag mit Übersendung einer Kopie der Ruhestandsurkunde an den priv. Krankenversicherer gibt, an die Beihilfestelle schicken, damit es bei erstmaliger Antragstellung der Beihilfe keine Verzögerung gibt. Die Beihilfestellen sind zur Überprüfung einer möglichen Überversicherung verpflichtet. Die Beihilfe und Kostenerstattung der priv. KV dürfen 100 % nicht übersteigen.
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 10:46
von ludoandy
Erstmal vielen Dank für die Antwort!!!
Heisst das auch das ich dann einen geringeren Krankenkassenbeitrag zahlen muss?
Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung der Nebenbeschäftigung aus? Läuft die dann in der Steuerklasse 6 oder zusammen mit der Pension in Steuerklasse 1? Ich denke mal das am Ende des Jahres eine Nachzahlung beim Finanzamt fällig wird.
Dadurch das die Nebenbeschäftigung über 400€ liegen wird ist sie ja sozialversicherungspflichtig. Muss ich dann auch Arbeitslosen- und auch nochmal Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
LG ludoandy
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 11:14
von ludoandy
Was mir noch eingefallen ist, das der Amtsarzt keinen Bericht von meinen Therapeuten sehen wollte. Ihm reichte der Arztbericht von meinem Hausarzt, der Gott sei Dank hinter mir steht und mich dabei unterstützt.
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 19:02
von Theaterkritiker
Die Nebentätigkeit wird in jedem Falle da eine zweiter Lohnsteuerkarte fällig wäre - die erste liegt ja bei der Versorgungsstelle - in die Steuerklasse 6 eingeordnet. Bei der fälligen Einkommenssteuererklärung ist diese Tätigkeit am Jahresende bzw. Anfang des neuen Jahres anzugeben und man erhält dann i. d. R. eine Steuerrückerstattung.
Bezüglich der Beihilfe und Kostenerstattung priv. KV muss ich mich wahrscheinlich jedoch korrigieren, da ich vermute, dass ludoany bei der Postbeamtenkrankenkasse privat versichert ist. Die machen ja bekanntlicherweise im Auftrag der Besoldungs- und Versorgungsstelle die Beihilfegewährung zusammen mit der Kostenerstattung mit. Da kenne ich allerdings nicht so gut aus. Hier sind die Spezialisten aus dem T-Forum gefragt.
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 19:10
von Torquemada
ludoandy hat geschrieben:Dadurch das die Nebenbeschäftigung über 400€ liegen wird ist sie ja sozialversicherungspflichtig. Muss ich dann auch Arbeitslosen- und auch nochmal Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
LG ludoandy
Das funktioniert so:
Der ARBEITGEBER meldet nach der Einstellung den SEINER Meinung nach vorliegenden Versicherungsschlüssel an die AOK und klärt im Zweifel die Situation ab.
Gibt es Unsicherheiten, muss die AOK rechtlich entscheiden. Sie muss nämlich die Beiträge auch für die Rentenversicherung eintrieben.
Ich würde so vorgehen: NICHT den AOK-Dödel in der kleinen Teilfiliale fragen. Gezielte , präzise, schriftliche Anfrage an die AOK des jeweiligen Bundeslandes.
Dann wird das nämlich nicht von einer Call-Center-Kraft oder dem Möchtegerndödel mündlich falsch mitgeteilt.
Meine jahrelangen dienstlichen Erfahrungen mit den Krankenkassen sind....höflich gesagt, ernüchternd.
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 10. Jan 2013, 22:16
von ludoandy
@Torquemada
Irgendwie habe ich das nicht so ganz verstanden. Der Arbeitgeber meldet doch meine Beschäftigung an.Falls es Probleme geben sollte,muss ich mich dann selber darum kümmern?
Ich zahle ja schon bei der Postbeamtenkrankenkasse Pflegeversicherung und es wird nochmals von den Versorgungsbezügen Pflegeleistungen abgezogen,dann muss ich doch nicht ein drittes mal für die Pflege bezahlen.
Über eine Mailadresse des Finanzamtes habe ich mir mal die Lohnsteuer ausrechnen lassen.Dort muss man den Versorgungsbezug zusammen mit dem Nebenverdienst eingeben.Deshalb habe ich gedacht, das auch der Nebenverdienst in der Steuerklasse 1 abgerechnet wird. Oder hat jemand konkrete Erfahrungen?
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 11. Jan 2013, 00:56
von ludoandy
Tut mir leid!!! Leider habe ich noch eine Frage: Ich wollte nur wissen was ihr von der Aussage haltet.
In meinem amtsärztlichen Gutachten steht die Beurteilung des Amtsarztes.Dort steht unter anderem Zitat:"Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen haben zu keiner wesentlichen Besserung des Beschwerdebildes und des Leistungsvermögens geführt.Auch weitere medizinische Behandlung lässt eine wesentliche Besserung des Leistungsbildes nicht erwarten".
Heisst das in etwa,auch wenn der betreffende Beamte nach 2 Jahren nochmals zur Untersuchung kommt,werde ich ihn weiter Dienstunfähig schreiben? Was meint ihr?
Komisch fand ich,als ich beim Amtsarzt war,hat er nur kurz gefragt wie es mir geht und was ich möchte. Er könne mich für dienstunfähig erklären und mich in den Ruhestand schicken lassen. Dann hat er mit einem Maßband meinen Kopf und meine Brust und meinen Blutdruck gemessen.Danach hat er mir die Hand gegeben und gesagt,das wir uns in 2 Jahren sehen.Ich denke mal wenn ich nicht gefragt hätte,ob man es zeitlich begrenzen könnte,hätte er mich für immer dienstunfähig erklärt.Alles in allem haben die 3 Termine jeweils maximal 10 Minuten gedauert.Komisch!
LG ludoandy
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 12. Jan 2013, 18:53
von Bundesfreiwild
Wirklich sehr "lustig". Ich wüsste nicht, welche medizinische Aussage der Kopf- oder der Brustumfang machen sollte. Einfach eine fake-Untersuchung.
Wer dauerhaft in die DDU will UND wer wieder reaktiviert werden will, der muss ein entsprechendes Attest seines behandelnden Arztes zur Überprüfung der Dienstfähigkeit mitbringen, das eine (dauerhaft nicht wieder dienstfähig oder gesundet und wieder dienstfähig) entsprechende Aussage macht. Ansonsten wird wohl das Spielchen des 2-jährigen Untersuchungsintervalls bis zum regulären Dienstalter weiter gespielt. Da muss man für sich selbst eine Entscheidung treffen und das Passende mitbringen.
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 13. Jan 2013, 00:39
von ludoandy
Hallo zusammen!
So,ich habe mich mal bezüglich der Sozialabgaben bei der AOK erkundigt. Man muss Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bis zum erreichen der Regelaltersgrenze abführen. Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht abzuführen. Dann habe ich mal bei der Postbeamtenkrankenkasse angefragt; dort habe ich 2 verschiedene Auskünfte erhalten. Der eine sagte mir, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung während der Pension hätte keine Auswirkungen auf die PKV und die andere erzählte mir genau das Gegenteil! Ich müsste dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das will ich aber nicht!!! Was ist nun richtig?
Hat jemand Erfahrungen hierzu?
Bezüglich der Steuern könnte es bei der Einkommenssteuererklärung zu hohen Nachzahlungen kommen?
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 17. Jan 2013, 01:29
von ludoandy
Hallo zusammen!
Hat niemand eine Antwort zu meiner zuletzt gestellten Frage? Oder hat jemand selbst Erfahrung gemacht?
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 17. Jan 2013, 09:06
von Gerda Schwäbel
ludoandy hat geschrieben: dort habe ich 2 verschiedene Auskünfte erhalten. Der eine sagte mir, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung während der Pension hätte keine Auswirkungen auf die PKV und die andere erzählte mir genau das Gegenteil!
Das Recht ist halt kompliziert und deswegen sind viele Leute damit überfordert. Besonders dann, wenn sie einen stichwortartigen Sachverhaltt am Telefon bekommen und innerhalb von Sekunden eine Antwort geben müssen, ohne die Möglichkeit zu haben vorher den Gesetzestext (in Ruhe!) durchzulesen. Wenn man zu dieser Frage § 6 Abs. 1 Nr. 6
und § 6 Abs. 3 SGB 6 heranzieht, sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht.
ludoandy hat geschrieben:Bezüglich der Steuern könnte es bei der Einkommenssteuererklärung zu hohen Nachzahlungen kommen?
Entscheidend ist das Wort "könnte". Es kommt auf den Einzelfall drauf an, es "kann" aber auch zu einer kleinen Nachzahlung oder zu einer Erstattung führen. Wenn man diese Ungewissheit verhindern will, gibt es die Möglichkeit, bei den Steuermerkmalen für die Steuerklasse 6 einen Steuerfreibetrag (in Höhe der Bruttobezüge) berücksichtigen zu lassen und bei den anderen Steuermerkmalen einen Hinzurechnungsbetrag in identischer Höhe (§ 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG). Das ist aber halt mit Aufwand verbunden, den viele Leute scheuen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 1. Mär 2013, 00:53
von ludoandy
Hallo an alle!
Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden, der auch bei der Postbank gearbeitet hat und jetzt wegen DU in Pension versetzt wurde?
Re: Reaktivierung bei der Postbank
Verfasst: 3. Mär 2013, 14:47
von Bundesfreiwild
Ludoandy.
Die Hotline ist immer so ein Ding.
Bitte stelle im Falle, dass sowas konkret wird, doch eine schriftliche Anfrage an die PBeaKK und bitte um eine RECHTSVERBINDLICHE Auskunft, unterschieden nach Minijob und Job mit deutlich mehr Einkommen.
Könnte ich eigentlich auch mal machen, nur um zusehen, was da an konkreten Infos kommt.