Moin Laura,
Laura hat geschrieben:leider hast Du mich etwas falsch verstanden...mir gehts nicht um Nebentätigkeiten, mir gehts um einen Verein als Dienstherren für einen Beamten.
Upss...
Ein Beamter ist eine von einem Dienstherrn wie Bund, Bundesländer, Kommunen oder sonstige
juristische Personen des öffentlichen Rechts * in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person.
Von daher hat sich das mit dem Verein erledigt.
Manche nennen sich Verein, sind aber nicht wirklich einer. Manche stellen sich als Firma dar, sind aber ein Verein (HUK).
Um Klarheit zu erhalten hilft nur ein Blick in das Vereinsregister oder in die Satzung. Es ist zu Prüfen, ob es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
cu,
Mikesch
*
Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind rechtsfähige Gebilde, die nicht nur die Rechte haben, die eine natürliche Person hat (private Rechte), sondern die zusätzlich Träger von Hoheitsrechten sind. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind Träger privater und Öffentlicher Rechte. Sie sind rechtsfähig und im Prozess parteifähig.
(Quelle: echtwoeterbuch.de)