Eingetragener Verein

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
Behörde:

Eingetragener Verein

Beitrag von Laura »

Hallo!

Ok, ich muss mich outen: Beamtenrecht war schon in der Ausbildung nicht meine Stärke :oops: , deshalb nachfolgende Frage:

Kann ein eingetragener Verein einen Beamten des mittl. Verwaltungsdienstes beschäftigen?

Gruß,
Laura
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1972
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Eingetragener Verein

Beitrag von Mikesch »

Laura hat geschrieben:Kann ein eingetragener Verein einen Beamten des mittl. Verwaltungsdienstes beschäftigen?
...nein, nur des gehobenen Dienstes.
Klar, Blödsinn ;-)

Natürlich kann ein Verein Leute einstellen.
Nur, wie sagt es der Beamte es seinem Kinde...
Eine Nebenbeschäftigung ist für Beamte genehmigungspflichtig, dabei ist es egal, ob Firma oder Verein.
Es sei denn, der Beamte ist Mitglied in dem Verein und ehrenamtlich Tätig.
Dann kann er auch eine Aufwandsentschädigung bekommen, ist also kein Gehalt und somit nicht genehmigungspflichtig ;-)
Das Ganze auch steuerfrei bis zu ca. 1.200 Euro/Anno. Den genauen Satz habe ich nicht mehr im Kopf, also erkundigen...

cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
Behörde:

Beitrag von Laura »

Hallo Mikesch,

leider hast Du mich etwas falsch verstanden...mir gehts nicht um Nebentätigkeiten, mir gehts um einen Verein als Dienstherren für einen Beamten.

Schaut Euch z.B. die Wissenschaftsorganisation "Helmholz-Gemeinschaft" an. Auf deren Internetseite bezeichnen die sich selbst als eingetragener Verein. Bei www.bund.de tauchen die jedoch im Behördenspiegel auf.

Und, wie gesagt, ich bin mir in diesem Fall einfach unsicher, ob ein Verein Beamte beschäftigen darf.

Egal, ob gehobene oder mittlere :P ....wobei die letztgenannten doch die Arbeit machen :wink:

Gruß,
Laura
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1972
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Beitrag von Mikesch »

Moin Laura,
Laura hat geschrieben:leider hast Du mich etwas falsch verstanden...mir gehts nicht um Nebentätigkeiten, mir gehts um einen Verein als Dienstherren für einen Beamten.
Upss... :oops:

Ein Beamter ist eine von einem Dienstherrn wie Bund, Bundesländer, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts * in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person.
Von daher hat sich das mit dem Verein erledigt.

Manche nennen sich Verein, sind aber nicht wirklich einer. Manche stellen sich als Firma dar, sind aber ein Verein (HUK).
Um Klarheit zu erhalten hilft nur ein Blick in das Vereinsregister oder in die Satzung. Es ist zu Prüfen, ob es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

cu,
Mikesch

*
Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind rechtsfähige Gebilde, die nicht nur die Rechte haben, die eine natürliche Person hat (private Rechte), sondern die zusätzlich Träger von Hoheitsrechten sind. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind Träger privater und Öffentlicher Rechte. Sie sind rechtsfähig und im Prozess parteifähig.
(Quelle: echtwoeterbuch.de)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Laura
Beiträge: 168
Registriert: 24. Feb 2007, 11:04
Behörde:

Beitrag von Laura »

Hi Mikesch,

danke für die ausführliche Antwort.
Schau mal, was ich bei wikipedia gefunden hab:
Zitat
Eingetragene Vereine sind juristische Personen.

Jetzt bin ich endgültig verwirrt *grummel :wink:
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

@Laura

Eingetragene Vereine sind juristische Personen, jedoch unterscheidet man zusätzlich noch des privaten Rechts oder des öffentlichen Rechts.
Vereine sind regelmäßig juristische Personen des Privatrechts.

Wer Beamte "einstellen" kann, ergibt sich aus § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz, das sind jurisitsche Personen des öffentlichen Rechts.

Warum will denn der Verein Beamte einstellen? 1-Euro-Jobber sind doch noch billiger...
Antworten