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DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 4. Jan 2013, 15:13
von Andrea5
Hallo alle Zusammen,
klingt vielleicht an den Haaren herbeigezogen, aber bitte ernst nehmen. Nun mal angenommen aus irgendwelchen Gründen (sei es
nach langer Krankheit oder der DH hat einen mehr oder weniger in die DDU gedrängt) hat man die Möglichkeit bei einem anderen Dienstherren anzufangen und man ist in DDU . Bei DDU hat man ja eh weniger Bezüge ((ich spreche hier mal den mittleren Dienst von A5m bis A9 an). Weil man vielleicht dort wesentlich bessere Arbeitsbedingungen vorfinden und es mit seiner Gesundheit vereinbar ist. Und
man vom DH genommen werden könnte. Kann man sich reaktivieren lassen?
Gruß
Andrea
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 4. Jan 2013, 19:15
von Kater-Mikesch
Du kannst dich bei deinem "alten" Dienstherr reaktivieren lassen - ist zwar manchmal ein Kampft, wenn der DH es nicht will, aber grds. muss es schon
schwerwiegende Gründe geben, damit der DH das ablehnt...
Wenn du aber dann den Dienstherr wechseln willst, musst du schon schwerwiegende Argumente beim neuen DH haben, denn der bekommt ja raus, das
du länger krank warst und schon einmal in DU gewesen bist...
Viel Erfolg auf jeden Fall
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 7. Jan 2013, 14:29
von Bundesfreiwild
Wobei eine Reaktivierung bei der Telekom (als schon aus dem Konzern geschubbster Vivento-TMA- oder PBM-ler) eigentlich nur über eine Klage erfolgreich sein wird. Freiwillig passiert da gar nichts mehr - egal ob wieder gesundet.
Also... auf diese Spielwiese würde ich mich nicht unbedingt begeben wollen, da wird nur was über den Gerichtsweg laufen.
Ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn geht ja nur über die Entlassung aus dem Dienstverhältnis bei dem einen und um 0 Uhr mit Wechsel zum neuen Dienstherrn.
Und den muss man erstmal finden, der einen bereits mal zur Ruhe gesetzten Beamten beschäftigt, geschweige wieder in ein Beamtenverhältnis übernimmt.
Beschäftigen - via Abordnung oder Zuweisung - das werden einige mitmachen, aber so richtig zu einer anderen Behörde - mit Versetzung, das wird nur wenigen passieren.
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 7. Jan 2013, 18:48
von Kater-Mikesch
Wenn einer aus dem vorzeitigen Ruhestand willst, dann kann es sein, dass dies mit einer Klage durchgesetzt werden muss...
Aber sicher ist auch, dass mit Klageerhebung der Anspruch auf das Geld fällig ist - es gibt aktuell keinen Grund, dass die Telekom
einen gesundeten Beamten nicht zurücknehmen kann - für diese Beamten, muss sie nämlich notfall einen bestimmen "Überhang"
an Beamtenposten bereithalten...
Also Antrag mit Frist stellen, dann zum Anwalt und Klagen - mit Rechtschutz kein Problem und ohne Rechtschutz muss du in Vorleistung
gehen - aber das ist auch kein Problem, da die Chancen sehr gut sind - und wenn man dann nur erstmal zu Hause rumsitzt, die volle
Besoldung läuft aber weiter...das kann und darf nicht das Problem eines Beamten sein - höchstens ein Problem der Telekom...
Wenn es nicht anders geregelt werden kann, dann muss es halt mit der Hilfe des Gerichts durchgesetzt werden...
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 7. Jan 2013, 18:51
von Kater-Mikesch
zum Thema Wechsel des DH:
Das ist aktuell sehr sehr schwierig, vor allen Dingen wenn du aus der Dienstunfähigkeit mit Reaktivierung kommst...
Aus welchem Grunde soll dich denn ein anderer Dienstherr nehmen und die Pensionsansprüche übernehmen - das kann
er doch bei einem Angestellten mit Neuanstellung oder einer Abordnung wesentlich billiger haben.
Wenn du aber entsprechende Argumente wie Fachwissen hast oder ein Headhunter ist auf dich aufmerksam geworden,
dann könnte es ggf. was werden - theoretisch jedenfall...
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 8. Jan 2013, 16:06
von Blue Ice Ultra
Für mich ist momentan nicht ersichtlich warum überhaupt reaktiviert werden sollte. Schließlich betrifft die DDU wenn dann nur das Beamtenverhältnis beim bisherigen Dienstherrn. Erfolg also die Ernennung beim aufnehmenden Dienstherrn ist das bisherige Beamtenverhältnis Kraft Gesetzes ohnehin beendet.
Re: DDU und Reaktivierung beim anderen Dienstherren
Verfasst: 12. Jan 2013, 10:36
von ex-basis-t
Ich habe auch manchmal an Reaktivierung gedacht, aber was kann ich nach über 15 Jahren Frühpension noch dienstlich machen ?
Heute gibt es wahrscheinlich technisch nichts mehr von damals.
1998 im Alter von 39 Jahren von der Telekom raus, davor schon 1 1/2 Jahre krankgeschrieben.
Der Hauptgrund, daß ich nur die sog. Mindestversorgung erhalte, nach Abzug Kranken- und Plegeversicherung 1100,- netto.
Ein Minijob geht ja immer und ist wohl das problemloseste.
Ob zum Arbeitsamt gehen was bringt ?