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Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen ?
Verfasst: 31. Dez 2012, 08:42
von Wonderwoman
Ich habe heute ausnahmsweise keine beamtenrechtliche, sondern eine Fachfrage :
Da ich von einem ehemaligen Bekannten permanent belästigt bzw. gestalkt werde und er mir u.a. Briefe mit (obszönen) Liebesgedichten, kleinen Geschenken etc. schickt , möchte ich jetzt Beweise sammeln .
Bisher habe ich die Briefe geöffnet , wieder verschlossen und mit "zurück an Absender" wieder in den Briefkasten gesteckt, möchte aber künftig die "Aufmerksamkeiten" vorab kopieren + fotografieren , um sie u.a. der Polizei vorlegen zu können .
Gelten Briefe, wenn sie einmal geöffnet , wieder verschlossen und zurückgesandt wurden, als "zugestellt" oder als "Annahme veweigert" ?
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 31. Dez 2012, 11:30
von Wonderwoman
Vielen Dank, dann werde ich es künftig die Briefe nicht mehr öffnen, sondern sofort wieder in den Briefkasten mit "Annahme verweigert" stecken .
Vielleicht mach ich auf dem Weg zum Briefkasten ja noch einen kleinen Umweg über einem Schreibwarenladen, um ihn von aussen und ungeöffnet zu kopieren

8)
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 31. Dez 2012, 16:15
von Bundesfreiwild
Ich finde, gar keine Reaktion wäre die Beste. Denn jegliche Rückmeldung ist für den Typen ein Erfolgserlebnis - selbst negative.
Einfach sammeln und zur nächsten besseren Gelegenheit, Frühlingsonnenwende oder sonstwas, fröhlich verbrennen.
Oder einfach weiter sammeln und eine Anzeige wg. Stalking lostreten.
Oder Briefe sammeln, Geschenke fotografieren und das Ganze als "Buch des leidenschaftlichen Grauens" herausbringen.
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 2. Jan 2013, 11:40
von Mikesch
Stalker sind krank im Hirn, jede Reaktion ist immer die Falsche, da das kranke Hirn jede Reaktion für sich auslegt.
Briefe als Beweismittel sammeln. Solange es nur Briefe sind, besteht ja noch Hoffnung, dass es mal ein Ende finden wird.
Sollten noch Anrufe oder sonst was dazukommen, Anzeige!
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 2. Jan 2013, 16:29
von Wonderwoman
Danke für die Antworten und Vorschläge

- den Vorschlag mit dem "leidenschaftlichen Grauen" finde ich echt gut
Damit könnte ich sogar noch was nebenher verdienen
Ja, mal schauen, was ich mache ... Anzeigen wegen Stalking sind leider nicht immer sehr erfolgversprechend, aber hier in meiner Stadt gibt es von der Kripo eine extra Beratungsstelle nur für Frauen , da lasse ich mir einen Beratungstermin geben , wie ich am Besten vorgehe , weil es mir jetzt einfach reicht

Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 3. Jan 2013, 16:43
von Kater-Mikesch
Um mal beim Thema zu bleiben...
Ein Brief gilt als zugestellt, wenn er von Briefträger in den Briefkasten, Haustür oder ähnliches geworfen wurde - oder auch in die Hand gedrückt...
Unerheblich ist es, ob du den Brief öffnest oder liest - denn dann könntest du ja alle Rechnungen wegschmeißen und sagen, huch, die habe ich
nicht gelesen...
Ein Problem ist nur die Beweislage des Versenders - wenn er den Brief mit der Post versendet, kann man nicht sicher stellen, dass dieser auch
zugestellt wurden, denn dafür fehlt der Beweis...
Aber man kann einen Brief z. B. unter Zeugen einwerfen, dann hat man zwar den Beweis, dass der Brief zugegangen ist...aber über den Inhalt
streitet man sich wieder...der Empfänger kann ja noch behaupten, im Brief war nichts drin oder nur ein leeres Blatt...usw. usw. usw...
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 3. Jan 2013, 19:34
von burgwächter
Hier hat KM ja mal ausnahmsweise den richtigen Ansatz.
Deshalb schicke ich alle wichtigen Briefe per Gerichtszustellung.
Der zuständige Gv protokolliert die Zustellung, macht Kopien und siegelt.
Das dürfte als Vollbeweis genügen.
Mit Zustellung durch Zeugen reicht nicht. Der Empfänger kann immer behaupten den Brief nicht erhalten zu haben.
Oder persönlich zustellen und ein Empfangsbekenntnis geben lassen.
Bei Stalking würde ich zum Gericht gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen.
Machen die Rechtsantragsstellen.
Gude B.
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 3. Jan 2013, 22:22
von Kater-Mikesch
Meinem letzten Beitrag muss ich nichts mehr hinzufügen...
Es ging nicht im eine Urkunde mit Zustellungsauftag für eine Zuweisung - das war ein Stalker - man könnte zwar meinen, dass die Telekom auch einen
verfolgt, aber die machten das ohne Grund...das ist der Unterschied zum Stalker...
Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 5. Jan 2013, 21:19
von arme Sau
Unabhängig von der Eingangsfrage;
Wonderwoman hat geschrieben:
...
aber hier in meiner Stadt gibt es von der Kripo eine extra Beratungsstelle nur für Frauen , da lasse ich mir einen Beratungstermin geben , wie ich am Besten vorgehe , weil es mir jetzt einfach reicht 
Dafür sind die Kollegen da, da wird einem geholfen !

Re: Fachfrage: wann gilt ein einfacher Brief als angenommen
Verfasst: 6. Jan 2013, 14:04
von Gerda
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ein Brief gilt als zugestellt, wenn er von Briefträger in den Briefkasten, Haustür oder ähnliches geworfen wurde - oder auch in die Hand gedrückt...
Unerheblich ist es, ob du den Brief öffnest oder liest - denn dann könntest du ja alle Rechnungen wegschmeißen und sagen, huch, die habe ich
nicht gelesen...
Jepp, jedoch kann man den ungeöffneten Brief zur Poststelle tragen und von dort wird er dann, wenn man möchte, kostenfrei zurückgesandt, mit der Angabe: Annahme verweigert.
Allerdings empfinde ich die Vorschläge bezüglich Sammeln als Beweis und dagegen ggf. vorgehen, besser. Kann ja auch eine "tickende Zeitbombe" sein.
Gruss Gerda