Versetzungs-Procedere
Verfasst: 29. Dez 2012, 10:55
Hallo,
endlich hat es mit einer Versetzung geklappt. Nach meiner erfolgreichen Bewerbung werde ich in in anderes Bundesland wechseln.
Dennoch ergeben sich noch Fragen.
1. Ich muss vor meinem Dienstantritt dort (2 Wochen zuvor) den Diensteid / Treueeid leisten. Hierfür muss ich natürlich an einem Arbeitstag
anreisen. Da dieses Ereignis ja in direktem Zusammenhang mit meiner zukünftigen Stelle steht, frage ich mich, ob die Abwesenheitszeit an diesem Tag
als Dienstzeit gilt oder ich dafür Urlaub / Plusminuten beim alten Dienstherren opfern muss.
2. Mir wurde auf Nachfrage beim neuen Dienstherren erklärt, dass ich beim Wechsel keine neue Urkunde erhalte, die mich als Beamten auf Lebenszeit
des neuen Landes ausweist. Vielmehr sei die Versetzung ein Verwaltungsakt, der sich aus der schriftlichen Zustimmung meines alten Dienstherren und
meinem Treueeid zusammensetze. Ich muss doch aber irgendwas schriftliches erhalten, oder? Wie sonst sollte ich - z. B. bei Fahrtkostenabsetzung
in der Steuererklärung - nachweisen, dass ich tatsächlich nun 50 statt 5 km Arbeitsweg habe?
Vielen Dank für etwaige Aufklärungen
Gruß
Luzie
endlich hat es mit einer Versetzung geklappt. Nach meiner erfolgreichen Bewerbung werde ich in in anderes Bundesland wechseln.
Dennoch ergeben sich noch Fragen.
1. Ich muss vor meinem Dienstantritt dort (2 Wochen zuvor) den Diensteid / Treueeid leisten. Hierfür muss ich natürlich an einem Arbeitstag
anreisen. Da dieses Ereignis ja in direktem Zusammenhang mit meiner zukünftigen Stelle steht, frage ich mich, ob die Abwesenheitszeit an diesem Tag
als Dienstzeit gilt oder ich dafür Urlaub / Plusminuten beim alten Dienstherren opfern muss.
2. Mir wurde auf Nachfrage beim neuen Dienstherren erklärt, dass ich beim Wechsel keine neue Urkunde erhalte, die mich als Beamten auf Lebenszeit
des neuen Landes ausweist. Vielmehr sei die Versetzung ein Verwaltungsakt, der sich aus der schriftlichen Zustimmung meines alten Dienstherren und
meinem Treueeid zusammensetze. Ich muss doch aber irgendwas schriftliches erhalten, oder? Wie sonst sollte ich - z. B. bei Fahrtkostenabsetzung
in der Steuererklärung - nachweisen, dass ich tatsächlich nun 50 statt 5 km Arbeitsweg habe?
Vielen Dank für etwaige Aufklärungen
Gruß
Luzie