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Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 11:27
von Oki
Guten Morgen,

mein Vorgesetzter möchte, dass ich ein 8-wöchiges Seminar besuche. Eine tägliche Anreise ist entfernungsbedingt nicht möglich. Welche Kosten müssen erstattet werden? Ein Hotel soll wohl gebucht sein. Leider besteht etwas Unklarheit darüber wie ich anreise. Mein Chef möchte am liebsten, dass ich mit dem privat PKW anreise und dann die gefahrenen Kilometer angebe. Dies ist jedoch nicht möglich, da das Auto zuhause gebraucht wird.

Mir wäre eine Anreise mit dem Zug angenehm. Der Seminarort liegt jedoch etwas ungünstig, so dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht zu erreichen ist. Dazu müsste ich erst mit dem Zug und anschließend mit dem Bus inkl. mehrmaligem umsteigen fahren.

Kann man einem überhaupt vorschreiben mit welchem Verkehrsmittel man anreist? Zuerst Zug, den Rest des Weges Taxi würde die Reisezeit deutlich verkürzen.

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 11:52
von Rudolf_2
Hallo "Oki",
in der Regel wird, außer es wird vorher begründet UND genehmigt, eh nur die Fahrt zweiter Klasse mit dem Zug, nebst Bussen, und/oder S-/U-Bahnen, etc. erstattet!
Wenn Du DANN trotzdem mit dem PKW fährst, ist es Deine Sache die evtl. zusätzlich entstehenden, bzw. entstandenen Kosten zu tragen.
Da hier aber scheinbar schon seitens Deines Chefs Wert auf die Nutzung des priv. PKWs gelegt wird, dürfte es doch gar kein Problem sein, statt des Busses für den "Rest" der Wegstrecke ein Taxi genehmigt zu bekommen, zumal bei "mehrmaligem" Umsteigen ein rechtzeitiges Erreichen des Seminarortes vielleicht sogar gar nicht möglich wäre!?
Wenn Dein PKW allerdings zuhause genutzt wird, und Du damit also gar nicht fahren KANNST, erübrigt sich diese gesamte Fragestellung sowieso! Wo liegt also Dein eigentliches Problem?

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 13:16
von Mikesch
Erstattet wird wie Rudolf sagt, Taxi würde ich erst prüfen...

Niemand kann Dir das Verkehrsmittel vorschreiben, Ausnahmen: Dkfz wird angeordnet oder Du hast ein privates dienstlich zugelassenes Fahrzeug.

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 13:54
von ZS-forever
Ruf doch mal beim Seminarort an, ob sie einen Fahrdienst haben? Bei den Bildungszentren der BfinV kann man meist im Vorfeld einen Shuttelservice buchen und die stehen dann zur angegebenen Uhrzeit vor dem Bahnhof. Bahn wird immer gezahlt und dann normal weiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab den höheren Besoldungsgruppen wird auch das Taxi übernommen, wenn vorher beantragt und genehmigt. Ebenso wurden auch schon Flüge von der Verwaltung gezahlt, weil eben der Teilnehmer dann noch am Freitag zu Hause angekommen ist und nicht erst am Samstag.

Eine weitere Frage für mich wäre auch - Wo ist der Lehrgang und wo ist mein Hotel und wie komme ich täglich vom Hotel zum Lehrgang und zurück. Das klärst du aber auch am Besten mit dem Veranstalter.

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 14:44
von Mr. Green
Rudolf_2 hat geschrieben:eh nur die Fahrt zweiter Klasse mit dem Zug
Mir wird ab zwei Stunden Fahrtzeit lt. BRKG die I. Klasse bezahlt. Und da das hier das Bundesbeamtenforum ist, dürfte es dem TE ebenso ergehen.

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 15:01
von Rudolf_2
Hi, "Mr. Green",
das war bis vor ein paar Jahren bei mir auch unterhalb dieser Zeitgrenze so! Früher wurde ab der BesGr. A9 grundsätzlich die erste Klasse bezahlt, bis dann die ersten Einsparungsvorschläge in die Tat umgesetzt wurden, und die zweite Klasse auch den darüber Besoldeten empfohlen wurde. Mittlerweile hat man das schon als "Normalzustand" akzeptiert...

Gruß
Rudolf

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 15:06
von Mr. Green
Wer soll mir das "empfehlen"? Lt. BRKG steht dem Bediensteten ab zwei Stunden Fahrzeit die nächst höhere Beförderungsklasse zu. Und da wir in D keine 3-Klassen-Bundesbahn mehr haben, bedeutet das I. Klasse. Da braucht mir die Reisekostenstelle nicht mit einer "Empfehlung" zu kommen. Erste Klasse wird gebucht und fertig :roll:

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 15:52
von ZS-forever
Mr. Green hat geschrieben:
Rudolf_2 hat geschrieben:eh nur die Fahrt zweiter Klasse mit dem Zug
Mir wird ab zwei Stunden Fahrtzeit lt. BRKG die I. Klasse bezahlt. Und da das hier das Bundesbeamtenforum ist, dürfte es dem TE ebenso ergehen.
Echt.... mir wurde ein Ticket der 2. Klasse zugeschickt für 6 Stunden Fahrzeit, ich musste vorher auch angeben, ob ich eine Bahncard habe, da diese sonst auch mit einbezogen worden wäre. Ich finde es auch nicht schlimm in der 2. Klasse zu reisen, ich hatte ja auch einen Sitzplatz reserviert bekommen, schließlich reisen wir ja auf Steuergeldern. Ja, nur weil andere diese rauswerfen, muss ich das nicht tun, denn Veränderungen fangen bei mir an.

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 20:13
von Florian Hanebüchen
Jungs, wie wäre es mit einem Blick ins Gesetzbuch? In § 4 BRKG steht doch alles drin, sogar zur Zwei-Stunden-Grenze.

@ TE: "Wurde aus triftigem Grund ein Mietwagen oder ein Taxi benutzt, werden die entstandenen notwendigen Kosten erstattet." Was ist nun ein triftiger Grund? Ich vermute, wenn es mit dem Bus deutlich länger dauert als mit dem Taxi, wird ein solcher vorliegen. Nur wo genau die Grenze ist, kann ich nicht genau sagen. Hier steht auch noch etas unter Punkt 4.4.3 ("nicht zeitgerecht").

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 26. Nov 2012, 21:16
von Gerda Schwäbel
§ 4 BRKG ist gut, aber Oki sollte unbedingt beachten, dass das nur für die Dienstantrittsreise und die Heimreise gilt. Da während des achtwöchigen Seminars vermutlich keine Dienstgeschäfte erledigt werden, ist das keine Dienstreise. Der Besuch des Seminars wird wohl im Wege der Abordnung stattfinden, und deshalb sollte man wegen der Kosten die Trennungsgeldverordnung heranziehen. Die Reisebeihilfe für Heimfahrten ist in § 5 geregelt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Anreise zum Seminar

Verfasst: 27. Nov 2012, 11:47
von Mr. Green
Warum sollte ein Vorgesetzter überhaupt die Anreise mit einem privaten PKW favorisieren? :roll: Dem kann das doch nun wirklich egal sein.