Zuschuss zur Krankenversicherung

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Hanna Mahr
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Zuschuss zur Krankenversicherung

Beitrag von Hanna Mahr »

Hallo, ich bin eine ganz unerfahrene Userin des Internet-Talk und hoffe auf Verständnis, wenn ich irgendwelche formalen oder sonstigen Fehler mache. Danke schon mal im Voraus. Vielleicht kann mich jemand über folgende Sache aufklären: Die Frau eines Beamten war vor ihrer Ehe berufstätig und gesetzlich pflichtversichert. Während der Ehe bis zu ihrem 65. Lebensjahr blieb sie in derselben gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und bekam bis dahin einen Zuschuss zur KV. Ab dem 65. Lebensjahr erhielt sie eine sehr kleine eigene Rente (149), war von da an aber pflichtversichert und bekam keinen Zuschuss mehr zur KV.
Der Ehemann stirbt, sie bekommt außer ihrer Rente jetzt ein Witwengeld, das nun zum Krankenkassenbeitrag mit einbezogen wird. Kann sie, obwohl durch ihre eigene Rente pflichtversichert bleibt, trotzdem wieder einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen oder steht ihr der wegen der Pflichtversicherung nicht zu? Im letzten Fall wäre es besser gewesen, sie hätte auf die Rente verzichtet, wäre weiter freiwillig versichert und bekäme - wie früher - den Zuschuss. Ist das so vielleicht richtig? Der derzeitige Krankenkassenbeitrag beträgt jetzt 300 Euro.
Vielen Dank für eine eventuelle Aufklärung.
:?: Hanna
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Hallo Frau Mahr,

was zumindest die Zollverwaltung angeht, diese hat, soweit meinen Kenntnisstand angeht, bei jedem Hauptzollamt einen Ansprechpartner, der genau solche Dinge abklärt. Evtl. bekommen sie dort Antworten auf ihre Fragen, oder es wird ihnen diejenige Institution benannt, die ihnen auf ihre Frage eine kompetente Antwort geben kann

Viele Grüße
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