BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Kater-Mikesch
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BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

bei wem verweigert die Telekom ein BEM-Verfahren bzw. wer hat Erfahrungen mit willkürlichen Verweigerungen des BEM?

Vorzugsweise von Kollegen/innen der Vivento und PBM NL - da wird es vermutlich die meisten Probleme geben...


Vielen Dank
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Nachtrag:
Welcher Beamte/Ang. ist zur Zeit bei der PBM NL / Vivento und ist beschäftigungslos UND hat ein BEM verlangt, welches
von der Telekom aber abgelehnt wird...?

Ich möchte ein BEM beantragen, da bei mir jetzt mehr als 42 Krankheitstage aufgekommen sind. Mein Arzt meinte, ich
habe ein Anspruch auf ein BEM - das wußte ich zwar schon länger, aber der Arzt würde die Durchführung auch unterstützen...
Rechtlerin
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Kater,

grds. hast du ein Recht auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement - diese Recht ist in § 84 SGB verbrieft. Des Weiteren gibt es meines Wissens noch eine Gesamtbetriebsvereinbarung BEM - ich kenne die GBV BEM von der GHS - ob du da drunten fällst, musst du mal klären.

Wenn der Dienstherr oder der AG dir jetzt mitteilt, kein BEM durchzuführen, dann wäre das eine rechtswidrige Aussage. Das Problem ist aber mal wieder, dass du
gegen diese Ablehnung erst einmal einen Widerspruch schreiben musst. Wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird und du trotzdem ein BEM beanspruchen möchtest,
dann bleibt dir nur der Weg der Klage.

Das muss man sich dann immer überlegen, ob es Sinn macht und man diese Belastung eines Prozesses neben der sonstigen (Krankheits)-Belastung auf sich nehmen
möchte.
Ich habe Anfang des Jahres auch mal auf ein BEM gepocht, aber das wurde abgelehnt - Beschwerden wurden erst gar nicht beachtet.

Das ist die reale Welt der Telekom, wenn rechtswidriges Handeln durch einen BR noch hingenommen und legitimiert wird.
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Dann bleibt halt wieder mal die nur die Möglichkeit, die Angelegenheit vom RA klären zu lassen...das macht mich mit Sicherheit
nicht gesünder, sondern bringt mich eher wieder in die Schleife...

Dann hat die Telekom das erreicht, was sie wollte...
Schwapau
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Schwapau »

Ein BEM bei der PBM NL gibt es nicht - basta !

Das entscheidet der Dienstherr und der Dienstherr hat immer Recht - wie war das nochmals mit den Paragraph 1.
Für die Fürsorgepflicht des Dienstherrn reicht es aus, die Beamten immer und immer wieder zu sinnlosen DDU-Untersuchungen
beim BAD oder auch mal zum Amtsarzt zu schicken - der Dienstherr ist ja sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo
fürsorglich - man kann es kaum glauben.
Klausi66
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Klausi66 »

Ich möchte hier einmal die Antwort eines Vivento-Betreuers zur Nachfrage bez. eines Amtsarzttermines zum besten geben:

>>>> Sehr geehrte .......

die Rechtsgrundlage für amtsärztliche Untersuchungen ist die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn (§ 78 BBG). Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfasst u. a. die Verpflichtung, die Gesundheit der Beamtinnen und Beamten zu schützen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Gerade in solchen Lebenslagen wird die Verantwortung des Dienstherrn besonders bedeutsam. Es entspricht insbesondere auch der Erfüllung der Fürsorgepflicht, festzustellen, ob und in welchem Umfang Beamtinnen und Beamte die Anforderungen an ihr Amt noch erfüllen können.

Gerne beantworte ich auch Ihre weiteren offenen Fragen. Bevor die Zuweisung in die Einigungsstelle geht, wird diese seitens Vivento zur Ermessensentscheidung geführt. Dies bedeutet, dass eine beamtenrechtliche Prüfung stattfindet und für einen eventuell notwendigen Termin bei der Einigungsstelle alles sauber ist. Um hier an jeder Stelle aussagekräftig zu sein, bedarf es dem Termin beim Amtsarzt. Der Betriebsrat der PBM-NL wird beteiligt, sobald das Ermessen seitens Vivento positiv verlaufen ist und der Auftrag zur Zuweisung gestellt wird. Dies erfolgt allerdings erst nach dem amtsärztlichen Termin.

Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre offenen Fragen klären konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen <<<<<<<

Das kann man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen!
Ich hoffen (und wünsche mir) nur, dass diese menschenverachtenden Mitarbeiter irgendwann mal genauso behandelt werden.
Denn man sieht sich meistens zweimal im Leben...
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

so sehen es die meisten hier...

bist du bei Vivento oder PBM NL - einmal ist es die Hölle und einmal die Vorstufe zur Hölle...kannst dir aussuchen was besser ist...

Der BR bei der PBM NL kannst da vergessen...da vetreten dich zwei BRM, die auf der Arbeitgeberseite des SBR sitzen - einmal
bist du im Clinch mit dem SBR, weil sie mal wieder eine Entscheidung getroffen haben, die jeder Grundlage entbehrt (z. B. DDU-
Untersuchung, Zuweisung usw.) und dann vertritt dich auch noch einer von diesem Haufen als BR - das geht doch eigentlich gar
nicht...

Es gibt bei der PBM NL bzw. SBR zwei ganz aktive BRM, die nur die Interessen der Telekom im Sinn haben - es wird endlich Zeit,
dass wir gemeinsam etwas dagegen unternehmen - vielleicht mit der Unterstüztung der proT-in - ich habe die Hoffnung noch nicht
aufgegeben...
burgwächter
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von burgwächter »

Auf ProT in kann man sich auch nicht verlassen.
Alles dummes Geschwätz. Die Anwälte von dort engagieren sich doch im wesentlichen nur weil die Anmeldezeiten gering sind.
Besonders nach Schliessung des Forums und Wahl in den BR wird "gebremst".

Värdi und Co kann man auch vergessen, es hilft nur die Selbsthilfe.

Dass der BR SBR aus Reihen des AG bestimmt wurde ist doch nun Jedermann bekannt und wurde mir gegenüber auch
bekundet. Insofern ist diese Tatsache nichts neues. Die Personen habe vorher im Team bei SBR 1 gearbeitet, also
woher soll denn dort der "Abstand" zum AG T kommen.
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die BRM haben nicht nur vorher beim SBR gearbeitet sondern sind auch noch nachher beim SBR - sonst könnten
Sie ja nicht zum BRM vom SBR gewählt werden - das sollte schon klar sein...

Ein BRM kann natürlich nur in dem Betrieb seine Arbeit machen, in dem er angesiedelt ist...es ist nur ein Unding,
dass gerade dieser Teil des Arbeitgebers bzw. der SBR für die Vertretung durch den BR entscheidet...

Ich bin ja auch dafür, ich ich selber entscheide, wann und wie hoch mein Gehalt ausfallen soll...
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Bundesfreiwild
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Bundesfreiwild »

Bevor die Zuweisung in die Einigungsstelle geht, wird diese seitens Vivento zur Ermessensentscheidung geführt.
TUT ER ABER NICHT!! Sonst wären 9 von 10 Fällen überhaupt kein Thema, weil überhaupt keine Zuweisung an den BR zugeleitet würde.

Und genau hier ist auch schon ein Verfahrensfehler, den die Einigungsstelle auch anprangert beim AG:

Der DIENSTHERR (also Vivento-Personaler) müssen das Ermessen KOMPLETT ausübern. Das macht nicht der BR und auch nicht die Einigungsstelle.

Allerdings bleibt der AG bei der eigenen Prozess-Anweisung Zuweisungsleitfaden, Anlage 6), wie das Ermessen abzuarbeiten ist, bei Punkt A "dem Ermessen der Willensentscheidung" hängen und will halt.
Alle nachfolgenden Punkte, die sich mit den gesundheitliche und sozialen Ermessensfindungen befassen, führt er gar nicht durch und überlässt es praktisch dem Einigungsstellenrichter, darüber zu entscheiden.

Ich habe als selbst Betroffene bei unseren BR reklamiert, dass man den Arbeitgeber nicht aus seiner Verantwortung entlässt und dem BR. bzw. der Einigungsstelle bei allen Fällen den Schwarzen Peter zuschiebt. Ich verlange konkret, dass der ARbeitgeber seinen Zuweisungleitfaden hernimmt und die einzelnen Punkte mit einem Ja/Nein abarbeitet und bei der Zuleitung vorlegt, als Beweis, dass er sich mit den Fakten aus der Anhörung und den Zumutbarkeits/Ausschlusskriterien TATSÄCHLICH befasst hat.
Meiner Meinung nach lesen die die Anhörungen überhaupt nicht. Wäre ja viel Arbeit und man müsste sich mit dem gesundheitlichen und privaten Elend der Mitarbeiter befassen. Das könnte evtl. zu gewissenstechnischen Komplikationen führen, die eine persönliche Zielerreichung verhindern würden.
Also lässt man es grad ganz.
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

das Thema war BEM - bitte zukünftig hier zu diesem Thema schreiben - sonst macht es keinen Sinn...

Also alles was mit BEM zu tun hat..
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bei unserem letzten Treffen haben wir das Thema BEM ausführliches besprochen.

Kann es sein, dass die PBM NL bzw. der SBR Berlin noch niemals ein BEM durchgeführt haben?

@ Bundesfreiwild:
Hast du Kenntnisse über die durchgeführten BEM-Prozesse, insbesondere bei den Kollegen/innen
die länger krank sind...?
Du bist doch nach dran an Vivento - bist du eigentlich BRM?

Wenn es bei Vivento oder PBM NL keine BEM-Prozesse gibt, dann wäre das schon ein starktes Stück.
Da muss einhalt geboten werden...
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Bundesfreiwild
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also.. bei Vivento gab es und gibt es BEM-Gespräche. Problem aber immer wieder: Die betriebliche Eingliederung soll dann immer NUR in einem VCS-Betrieb durchgeführt werden, obwohl der Kollege gerade WEGEN des Einsatzes bei VCS krank ist.
Ein Fall von fast schon durchgeführter DDU ist mal vom BR gestoppt worden, weil ein BEM vorher NICHT durchgeführt wurde, bzw. nur bei VCS - und dann kurzfristig gescheitert ist - , das aber genau der Grund der längeren Krankheit gewesen war. Die BEM-Vereinbarung zielt ja darauf, dass der kranke Kollege irgendwo eingesetzt wird, wo er NICHT wieder durch die Arbeit krank wird.

Kurz vor DDU schwenkte der Dienstherr nach 2maliger Bedenkenäußerung durch den BR (die dann nach §47 Bundesbeamtengesetz in der 2. Instanz beim T-Personalchef landet (war Sattelberger) um. Es kam dann doch ein Wiedereingliederungseinsatz wohnortnah und auch in einem regulären T-Ressort zustande.

§ 47 BundesBeaG
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

(2) Die Beamtin oder der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Es läuft also so, dass die Zurruhesetzung dem BR zugeleitet wird. Der kann Bedenken äußern, die richten sich zunächst an den Arbeitgeber (hier z.B. Vivento Personalführung)
Die juckt die Bedenkenäußerung meist nicht, die DDU wird dem BR ein zweites Mal zugeleitet. Jetzt wird entweder der BR in einer zweiten Bedenkenäußerung oder der beauftragte Beamtenausschuss - innerhalb 3 Tagen - wieder Bedenken äußern - auch mit Hinweis auf den § 47. Die Bedenkenäußerung geht jetzt eine Instanz höher, also an den Gesamt-Personalchef der T. Der muss die DDU nämlich auch noch dem Ministerium zuleiten, wenn die DDU erfolgen soll. Wenn jetzt eine massive Bedenkenäußerung im Schriftsatz dabei ist, ist das natürlich kritisch für die T, sowas an das Ministerium weiterzureichen.

Das ist der normale Weg, den das Gesetz und BetrVerfRecht vorsehen.

Hin und wieder schafft man es über diesen Weg, eine DDU zu verhindern... sehr gelegentlich.

Dass es bei Vivento zumindest mal einigermaßen korrekt läuft, nämlich dass die BEM-Gespräche geführt werden, liegt natürlich nur daran, dass die SchwB-Betreuung dem AG massiv in den Ohren liegt und auf die Zehen trampelt, damit die Infos auch ankommen und die BEMS auch durchgeführt werden. Muss man - aller Erfahrung nach - vom PBM-BR leider wohl nicht erwarten.

Dem meisten Ressort-Ober-Popelern ist meist auch nicht bewusst, dass das BEM-Verfahren eine vom Gesetz verordnete PFLICHT ist.
Kater-Mikesch
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also auf den BR der PBM NL bzw. das ist ja der BR des SBR würde ich mich nicht verlassen...

Wenn es um die DDU geht, stimmten die in der Regel zu - und dann ist es schon durch...

Mir ist zu Ohren gekommen, dass es bei der PBM NL (also bei den aktuell Beschäftigungslosen) bisher nicht ein einziges BEM gegeben
hat...
Der SBR und was ist nicht verstehen kann, auch der BR sind gegen ein BEM - und als ich gehört habe, dass die SBV auch dageben sein
soll, bin ich fast vom Glauben abgekommen...

Auch wenn ein BEM gesetzlich vorgeschrieben ist, hast du erst einmal Pech gehabt, wenn der AG es ablehnt - wenn dann der BR und die
SBV es auch ablehnen, dann bleibt dir halt nur die Klage - und ohne RS-Versicherung ist das immer ein Wagnis.

Wie kann es denn sein, dass überhaupt ein BR vom Personal der AG-Seite uns Beamten vertritt - bei den Fällen die ich kenne, hat der
BR des SBR sich immer auf die Seite des AG gestellt - auf Nachfrage heißt es denn, wir wollen ja Ihr Bestes - hmmmmmm
Der AG will ja aus der reinen Fürsorgepflicht alles unternehmen, was zu Ihrem Besten ist...einfach nur lachhaft...

Der Kollege will auf jeden Fall klagen, da anscheinend auch schon eine Klage beim VG rechtsanhängig ist und dann sehen wir mal weiter...
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Bundesfreiwild
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Re: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von Bundesfreiwild »

Scheint der einzige Weg zu sein.

Man muss sich wirklich langsam fragen, ob eine Versetzung in den Betrieb Vivento, oder wenigstens eine Zuweisung zu Vivento (z.B. zu VBS) nicht besser wäre, als das weitere Dasein mit einem uninteressierten PBM/SBR-Betriebsrat.

Dann wäre nämlich der BR Vivento und unsere Prot-in-Mannschaft, samt SchwBBetreuung für die Kollegen zuständig, zumindest so lange, wie sie in Viv eingesetzt sind.
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