Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

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Holger86
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Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Beitrag von Holger86 »

Hallo!

Ich habe seit einigen Tagen ein großes Problem. Ich war wegen Rückenschmerzen beim Arzt und dieser hat nach einem MRT einen Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule festgestellt.
Ich bin ich noch Beamter auf Probe im Polizeidienst, weshalb ich nun unheimliche Angst vor der Amtsärztlichen Untersuchung vor meiner Lebzeitverbeamtung habe. Diese steht erst in 2 Jahren an.
Ich habe Angst, dass ich nun wegen des Bandscheibenvorfalls nicht BaL werde.

Nun zu meiner Frage: Werde ich dann automatisch gekündigt, also auf die Straße gesetzt, oder muss/kann man mich auch in die Verwaltung versetzen bzw im Polizeidienst belassen aber dann eben nur ohne Lebzeitverbeamtung?

Hat vielleicht schon einmal jemand Erfahrungen damit gemacht? Bitte helft mir schnell, denn ich habe, seit ich beim Arzt war, unheimliche Existenzängste!!
egyptwoman
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Re: Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Beitrag von egyptwoman »

Ich glaube nicht das ein Bandscheibenvorfall ein Entlassungsgrund in der Probezeit ist. Ein Bandscheibenvorfall lässt sich entweder medikamentös oder operativ beheben, so dass die Chance besteht das du wieder völlig gesund wirst. Ich weiß nicht genau was du bei der Polizei machst ob du im aktiven Dienst oder in der Verwaltung arbeitest, solltest du im aktiven Dienst tätig sein und durch Gutachten (würd ich mal machen lassen oder wird dir sicher vom AA auferlegt werden) überprüfen lassen ob die diese Tätigkeit auf Dauer ausführen kannst, wenn nicht besteht von Seiten deines Dienstherrn immerhin noch die Möglichkeit dich in den Innendienst zu versetzen.
Bezüglich des Amtsarztes würd ich mir in deinem Fall erstmal keine so großen Sorgen machen, dein Dienstherr wird dich nicht einfach so auf die Straße setzen auch nicht in der Probezeit (bei Widerruf wäre das was anderes). Nimm zu einem evtl Termin beim AA eine Prognose (gutachten) deines dich behandelnden Arztes mit, welche Heilungschancen da bestehen. Es gibt viele Menschen die schonmal einen Bandscheibenvorfall hatten, mit der richtigen Behandlung aber hinterher Problemlos wieder in ihrem Job arbeiten konnten.
Ich wünsch dir gute Besserung und hoffe das du den Bandscheibenvorfall schnell überwindest.

egyptwoman
Chamadrox
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Re: Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Beitrag von Chamadrox »

Hey,

bin in einer ähnlichen Situation, wie ist es bei dir ausgegangen bzw wie bist du damit umgegangen?

Chamadrox
Mainstream1
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Re: Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Beitrag von Mainstream1 »

Das sehe ich weitaus kritischer. Bei Polizeibeamten in der Probezeit führt das sehr oft zur Entlassung. Da kann man einige Urteile googln.
Hier nur eines davon:

https://openjur.de/u/879549.html

Ein Wechsel in den Innendienst wird eher nicht angeboten, dafür gibt es nicht genügend Stellen, weil sehr viele Polizeibeamte auf Lebenszeit in höherem Alter Polizeidienst untauglich werden und dann so untergebracht werden.

Wie geschrieben, ich würde mir die verschiedenen Urteile mal gut durchlesen. Vielleicht findest du ja auch eines, bei dem die Klage gegen die Entlassung erfolgreich war?
MS
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Aufsteiger85
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Re: Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Mainstream1 hat geschrieben: 21.08.2024 16:37 Das sehe ich weitaus kritischer. Bei Polizeibeamten in der Probezeit führt das sehr oft zur Entlassung. Da kann man einige Urteile googln.
Hier nur eines davon:

https://openjur.de/u/879549.html
Gerade mit diesem Urteil wäre ich aber vorsichtig. So heißt es hier:
Ausgehend von diesen Umständen kann nicht mit dem erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass es aufgrund des überstandenen Bandscheibenvorfalls des Klägers zu einem späteren Zeitpunkt - längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze - zu erneuten gesundheitlichen Beschwerden im Wirbelsäulenbereich kommt, die zu Verwendungseinschränkungen bis zur vorzeitigen Polizeidienstunfähigkeit führen können.
Nun hat sich seitdem aber der Beurteilungsmaßstab geändert. Früher war es genau so, wie dort steht, dass der Amtsarzt mit überwiegender (bzw. hoher) Wahrscheinlichkeit eine Dienstunfähig vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausschließen können musste. Das heißt im Klartext, dass bereits leichte Zweifel als Begründung ausreichend waren.

Inzwischen ist es aber so, dass die Verbeamtung nur noch dann versagt werden kann, wenn der Amtsarzt mit überwiegender (bzw. hoher) Wahrscheinlichkeit den Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze bescheinigt. Die wenigsten Ärzte werden sich so weit aus dem Fenster lehnen, zumal eine Prognose hierfür über mehrere Jahrzehnte aus medizinischer Sicht kaum fundiert zu stellen ist.