Hallo erstmal,
vielleicht kennt sich ja jemand auf dem Gebiet aus. Ist auch ganz kurz erklärt:
Ich bin Bundesbeamtin und erlitt letzten September einen Bandscheibenvorfall. Aus diesem Grund verordnete mir mein Orthopäde eine sog. Sanatoriumsbehandlung. Diese (3 Wochen) wurde heute genehmigt. Jetzt kommts:
Trotz Beihilfeanspruch und privater Krankenzusatzversicherung bleibt ein Betrag von 861 Euro übrig den ich aus eigener Tasche zahlen muß. Und genau dieses Geld hab ich nicht. Und eine evtl. Zahlung auf Raten kommt auch nicht in Frage weil ich Privatinsolvenz angemeldet habe, somit über keinerlei finanzielle Reserven verfüge.
Weiß einer von Euch, wie in solchen Fällen verfahren wird?
Kostenübernahme??
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 79
- Registriert: 28.02.2006 23:20
- Behörde:
- Wohnort: NRW
Kostenübernahme??
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
-
- Moderator
- Beiträge: 890
- Registriert: 10.11.2005 08:25
- Behörde:
Hallo
Odessina,
mensch das ist ja alles sch***.
Ich kann Dir leider nicht wirklich helfen,
bin aber der Meinung dass es im Beihilferecht (oder im SGB) einen Passus gibt der, in solchen Fällen, zusätzliche mittel freimacht!
tut mir leid das ich Dir keine bessere Antwort geben kann.
Jemand aus der Beihilfe da ??
.
.
.
viel Glück
arme Sau
Odessina,
mensch das ist ja alles sch***.
Ich kann Dir leider nicht wirklich helfen,
bin aber der Meinung dass es im Beihilferecht (oder im SGB) einen Passus gibt der, in solchen Fällen, zusätzliche mittel freimacht!
tut mir leid das ich Dir keine bessere Antwort geben kann.
Jemand aus der Beihilfe da ??
.
.
.
viel Glück
arme Sau
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
-
- Beiträge: 79
- Registriert: 28.02.2006 23:20
- Behörde:
- Wohnort: NRW
-
- Beiträge: 1979
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Moin,
der Spruch mit dem vorher informieren kommt nun wohl etwas zu spät.
Auch wenn das Prozedere für einen Sanatoriumsaufenthalt durchlaufen und anschließend auch genehmigt worden ist, so bleiben auf jeden Fall Kosten, die man selbst zu tragen hat.
Als schofelig empfinde ich es, wenn bei Erteilung einer Genehmigung seitens der Beihilfestelle nicht zumindest ein Merkblatt beigelegt wird.
In einem Merkblatt einer anderen Bundesverwaltung steht zB.:
Da die meisten privaten Krankenversicherungen bei Sanatoriumsaufenthalten nur geringe oder keine Leistungen gewähren, wird die Beihilfe zusammen mit den Leistungen der Krankenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um die Kosten der Sanatoriumsbehandlung vollständig zu decken. Es empfiehlt sich deshalb, Angebote von mehreren geeigneten Sanatorien einzuholen und mit der Krankenversicherung vor Beginn der Behandlung die Erstattung zu klären.
weiter...
Unterkunft, Verpflegung und Pflege für höchstens drei Wochen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes des Sanatoriums unter Minderung von 10,00 Euro je Kalendertag .
Unabhängig irgend welcher nicht Beihilfefähiger Wahlleistungen bleiben auf jeden Fall 10,- Euro/Tag-3Wochen, die man zuzahlen muß. Ich glaube, hier wurde mal von einer Haushaltsersparnis gesprochen
Auch gibt es Fallen bezüglich der Pflegesätze, da nur Höchstsätze Beihilfefähig sind.
Deine 861 Euro sind also nicht unrealistisch.
Findige Köpfe kamen mal auf die Idee, sich die zum Teil hohen Eigenbehalte über die 2%-Klausel wieder herein zu holen.
Aber
1. läge dann der Bereich auch bei 6 - 800,- Euro im mD
2. Handelt es sich ja um Beihilfe-Höchstbetrage und nicht um Eigenbehalte oder Zuzahlungen iSdG.
Nur über die 10,- Euro/Tag könnte man reden, aber wie gesagt, der Betrag wäre zu niedrig.
Bisher habe ich auch noch nicht von einem Erfolg gehört.
Es sieht tatsächlich so aus, als wenn Du auf den Kosten hängen bleibst.
Hier könnte weiteres Ungemach auf dich zu kommen, frei nach dem Motto:
Liegst Du erst mal auf dem Boden, lässt sich noch einfacher drauf treten.
Ich sehe eigentlich nur eine Möglichkeit:
Auf das Alimentationsprinzip und Fürsorgepflicht pochen.
Allerdings wirst Du hier IMHO Hilfe von einem zumindest guten Personalvertreter und auch Anwalt benötigen.
Was zum Lesen:
http://www.beihilferecht.de/beihilferec ... edesbundes
Viel Glück!
cu,
Mikesch
der Spruch mit dem vorher informieren kommt nun wohl etwas zu spät.
Auch wenn das Prozedere für einen Sanatoriumsaufenthalt durchlaufen und anschließend auch genehmigt worden ist, so bleiben auf jeden Fall Kosten, die man selbst zu tragen hat.
Als schofelig empfinde ich es, wenn bei Erteilung einer Genehmigung seitens der Beihilfestelle nicht zumindest ein Merkblatt beigelegt wird.
In einem Merkblatt einer anderen Bundesverwaltung steht zB.:
Da die meisten privaten Krankenversicherungen bei Sanatoriumsaufenthalten nur geringe oder keine Leistungen gewähren, wird die Beihilfe zusammen mit den Leistungen der Krankenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um die Kosten der Sanatoriumsbehandlung vollständig zu decken. Es empfiehlt sich deshalb, Angebote von mehreren geeigneten Sanatorien einzuholen und mit der Krankenversicherung vor Beginn der Behandlung die Erstattung zu klären.
weiter...
Unterkunft, Verpflegung und Pflege für höchstens drei Wochen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes des Sanatoriums unter Minderung von 10,00 Euro je Kalendertag .
Unabhängig irgend welcher nicht Beihilfefähiger Wahlleistungen bleiben auf jeden Fall 10,- Euro/Tag-3Wochen, die man zuzahlen muß. Ich glaube, hier wurde mal von einer Haushaltsersparnis gesprochen
Auch gibt es Fallen bezüglich der Pflegesätze, da nur Höchstsätze Beihilfefähig sind.
Deine 861 Euro sind also nicht unrealistisch.
Findige Köpfe kamen mal auf die Idee, sich die zum Teil hohen Eigenbehalte über die 2%-Klausel wieder herein zu holen.
Aber
1. läge dann der Bereich auch bei 6 - 800,- Euro im mD
2. Handelt es sich ja um Beihilfe-Höchstbetrage und nicht um Eigenbehalte oder Zuzahlungen iSdG.
Nur über die 10,- Euro/Tag könnte man reden, aber wie gesagt, der Betrag wäre zu niedrig.
Bisher habe ich auch noch nicht von einem Erfolg gehört.
Es sieht tatsächlich so aus, als wenn Du auf den Kosten hängen bleibst.
Wie ist das bei Beamten möglich? Ist nur ne rhetorische Frage, hast Du dein Diszi schon weg?Zahlung auf Raten kommt auch nicht in Frage weil ich Privatinsolvenz angemeldet habe
Hier könnte weiteres Ungemach auf dich zu kommen, frei nach dem Motto:
Liegst Du erst mal auf dem Boden, lässt sich noch einfacher drauf treten.
Ich sehe eigentlich nur eine Möglichkeit:
Auf das Alimentationsprinzip und Fürsorgepflicht pochen.
Allerdings wirst Du hier IMHO Hilfe von einem zumindest guten Personalvertreter und auch Anwalt benötigen.
Was zum Lesen:
http://www.beihilferecht.de/beihilferec ... edesbundes
Viel Glück!
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
-
- Beiträge: 79
- Registriert: 28.02.2006 23:20
- Behörde:
- Wohnort: NRW
Mikesch,
danke erstmal für Deinen ausführlichen Hinweis. Tja, die Dame von der Schuldenberatung hat sogar Beamte des g.D. in der Kartei und davon nicht allzu knapp. Mein Dienstherr weiß Bescheid seit 4 Jahren und bot mir sogar seine Hilfe bei der Suche nach einem schufafreien Konto an da die Gläubiger mittlerweile damit gedroht hatten, das Konto zu pfänden. O-Ton des Mitarbeiters beim BEV: "Och, da sind Sie nicht die erste..."
Noch ein Hinweis in eigener Sache: nein, ich bin kein böses Mädchen. Habe nur Pech mit meinem (jetzigen) Ex-Mann gehabt, der ein komplettes 6stelliges Erbe seiner Mutter durchgebracht und verjubelt hat. Allerdings ohne meine Hilfe. Und damals war es so bei Ehepartnern: mitgehangen, mitgefangen.
Also ich habe wie gesagt, meinem Dienstherrn darüber informiert dass ich mir diesen Kuraufenthalt nicht leisten kann. Allein schon aus lauter Ehrlichkeit. Dasselbe werde ich auch bei der Kurklinik angeben. Mal sehen was draus wird.
danke erstmal für Deinen ausführlichen Hinweis. Tja, die Dame von der Schuldenberatung hat sogar Beamte des g.D. in der Kartei und davon nicht allzu knapp. Mein Dienstherr weiß Bescheid seit 4 Jahren und bot mir sogar seine Hilfe bei der Suche nach einem schufafreien Konto an da die Gläubiger mittlerweile damit gedroht hatten, das Konto zu pfänden. O-Ton des Mitarbeiters beim BEV: "Och, da sind Sie nicht die erste..."
Noch ein Hinweis in eigener Sache: nein, ich bin kein böses Mädchen. Habe nur Pech mit meinem (jetzigen) Ex-Mann gehabt, der ein komplettes 6stelliges Erbe seiner Mutter durchgebracht und verjubelt hat. Allerdings ohne meine Hilfe. Und damals war es so bei Ehepartnern: mitgehangen, mitgefangen.
Also ich habe wie gesagt, meinem Dienstherrn darüber informiert dass ich mir diesen Kuraufenthalt nicht leisten kann. Allein schon aus lauter Ehrlichkeit. Dasselbe werde ich auch bei der Kurklinik angeben. Mal sehen was draus wird.
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
-
- Beiträge: 1979
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Du Glückliche!Odindissa hat geschrieben: Mein Dienstherr weiß Bescheid seit 4 Jahren und bot mir sogar seine Hilfe ..
Geh mit Deinem Dienstherrn mal einen trinken
Mir sind auch andere Fälle bekannt. Ein Kollege, der plötzlich in eine Notlage geriet und auf 30.000,- DM sitzen blieb, dem wurde noch ein Diszi mit Gehaltskürzung verpasst, damit er seine Schulden noch schneller abzahlen konnte
Aus verschiedenen sich aus dem Beamtenrecht ergebenen Gründen besteht hier die Möglichkeit eines Diszis.
Versteh ich nicht, es sei denn, Du hast irgendwelche Unterschriften geleistet.Und damals war es so bei Ehepartnern: mitgehangen, mitgefangen.
Was die wenigsten wissen: Auch in einer Zugewinngemeinschaft herrscht eine Gütertrennung!
NIE* kommt ein Ehepartner für die Schulden des Anderen auf!!!!!
Sie müssen IMMER nur dann gesamtbürgnerisch haften, wenn BEIDE unterschrieben haben.
Egal...
In Deinem Fall sehe ich auch dadurch, dass dich Dein Dienstherr unterstützt Hoffnung, dass es gut aus geht.
Möglichkeiten dazu sehe ich in dem Alimentationsprinzip.
Abgesehen davon...
Wenn bei Dir ein Insolvenzverfahren läuft, was kümmert es einen Baum, wenn sich eine Sau dran rubbelt
Will sagen, wenn bei Dir eh nichts zu holen ist, Du nach einem Plan bereitwillig vorhandene Schulden abbaust. Du die Neuen nicht selbst zu verantworten hast, muss sich die Klinik nicht auch bei den Anderen einreihen?
Ok, hier kenne ich mich nicht so aus...
Jedenfalls viel Glück, auf dass es gut aus geht!!!
Mikesch
* Ausnahme:
SIE kauft Dinge für den Haushalt, dann haftet auch ER.
ER kauft Dinge für den Haushalt, dann haftet SIE nicht.
Verdrehte Welt...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
-
- Beiträge: 402
- Registriert: 15.11.2005 23:35
- Behörde: