Hallo,
bei uns (Land NRW) ist jemand mit 0,5 AK zu einer anderen Dienststelle abgeordnet. Jetzt weigert sich die aufnehmende Stelle zur Übernahme der Reisekosten und fordert uns auf, die Reisekosten zu erstatten.
Wie ist die Rechtslage, aus dem LRKG NW und den dazu gehörigen VV kann ich nichts entnehmen.
Vielen Dank im Voraus
Reisekosten bei Abordnung
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