Hallo alle zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand einen Ratschlag geben
Ich habe grade das Schreiben von meiner Dienststelle bekommen das man beabsichtigt mich gem. § 26 Beamtstg i.V. m. § 34 LBG in den Ruhestand zu versetzen.
Ich bin damit auch einverstanden, der Vollzugsarzt hat mich ganz klar als Dienstunfähig für den Vollzug geschrieben, allerdings anderweitig voll einsetzbar. Aufgrund de3r Vermittlungsversuche meiner Anstalt hatte ich ein Vorstellungsgespräch, wollte auch trotz weiter Entfernung dort Probeweise für 3 Monate anfangen, am Montag wurde mir das dann abgesagt, angeblich weil es keine Stelle für mich da sei.... Eine weitere Vermittlungsmöglichkeit gibt es im Justizresort für mich und PEM möchte ich nicht, da mir dort auch keine Aussicht auf Vermittlung gemacht wurde.
Meine Frage, in dem Schreiben was ich heute bekommen habe steht, das ich auch selbst meine Versetzung in den Ruhestand beantragen kann, ich denke dann würde es schneller gehen.
Entstehen mir dadurch Nachteile ? Oder könnte ich dies ohneweiteres machen?
Ich freue mich über Ratschläge und Tips!!!
Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen???
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Re: Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen???
Hallo Goldfisch,
schön, dass Du Dich wieder hier im Forum gemeldet hast.
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Das stimmt, es geht schneller. Bei mir war es so, dass mir die Zwangspensionierung angedroht wurde, würde ich mich nicht für eine Ruhestandsversetzung entscheiden.Goldfisch hat geschrieben:
in dem Schreiben was ich heute bekommen habe steht, das ich auch selbst meine Versetzung in den Ruhestand beantragen kann, ich denke dann würde es schneller gehen.
Goldfisch hat geschrieben:Entstehen mir dadurch Nachteile ? Oder könnte ich dies ohneweiteres machen?[/quote
Nachteile entstehen nicht. Solltest Du nach einer Genesung aber wieder beabsichtigen dort tätig zu werden (=Reaktivierung) könnte man Dir evtl. vorwerfen, damals die Ruhestandsversetzung selbst beantragt zu haben.
Ich habe damals der Ruhestandsverseztzung zugestimmt und hatte dann dauerhaft meine Ruhe. Bei einer Weigerung hätte ich nur noch mehr Ärger am Hals gehabt und das konnte ich mir schon alleine aus gesundheitl. Gründen nicht erlauben.
Gruß vom Schäferhund
Re: Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen???
Hallo Schäferhund,
danke für die super schnelle Antwort
Lt. Anstaltsleiter soll evtl. nach 3 Jahren geprüft werden, lt. Gutachten bin ich aber dauerhaft Dienstunfähig und eine Nachprüfung sei nicht nötig...
Ich glaube nicht das ich da noch mal arbeiten will, also werde ich denke ich den Ruhestand selbst beantragen....
Liebe Grüß und Danke
Goldfisch
danke für die super schnelle Antwort
Lt. Anstaltsleiter soll evtl. nach 3 Jahren geprüft werden, lt. Gutachten bin ich aber dauerhaft Dienstunfähig und eine Nachprüfung sei nicht nötig...
Ich glaube nicht das ich da noch mal arbeiten will, also werde ich denke ich den Ruhestand selbst beantragen....
Liebe Grüß und Danke
Goldfisch
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Re: Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen???
Ich kann dir nur dringend abraten, den Ruhestand selbst zu beantragen, denn damit begehst du einen schweren taktischen Fehler, in dem du völlig unnötig selber deine rechtliche Position schwächst! Denn genau das hofft und beabsichtigt nämlich dein "Dienstherr".
Solltest du aus finanziellen Gründen irgendwann selber die Reaktivierung (auch in einem anderen Dienstbereich) beantragen wollen/müssen (man weiss nie was kommt!), hast du praktisch keine Aussicht auf Erfolg.
Ich würde an deiner Stelle die Versetzung auf gar keinen Fall selber beantragen. Lass die das mal schön machen, dir entstehen daraus keinerlei Nachteile, ganz im Gegenteil.
Stattdessen würde ich in der schriftlichen Stellungnahme meine Arbeitsbereitschaft in einem anderen Verwendungsbereich bekräftigen. So kannst du später sehr stichhaltig argumentieren, das die Versetzung in den Ruhestand gegen deinen ausdrücklichen Willen geschah. Da freut sich nämlich immer das Verwaltungsgericht...
Solltest du aus finanziellen Gründen irgendwann selber die Reaktivierung (auch in einem anderen Dienstbereich) beantragen wollen/müssen (man weiss nie was kommt!), hast du praktisch keine Aussicht auf Erfolg.
Ich würde an deiner Stelle die Versetzung auf gar keinen Fall selber beantragen. Lass die das mal schön machen, dir entstehen daraus keinerlei Nachteile, ganz im Gegenteil.
Stattdessen würde ich in der schriftlichen Stellungnahme meine Arbeitsbereitschaft in einem anderen Verwendungsbereich bekräftigen. So kannst du später sehr stichhaltig argumentieren, das die Versetzung in den Ruhestand gegen deinen ausdrücklichen Willen geschah. Da freut sich nämlich immer das Verwaltungsgericht...
- Bundesfreiwild
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Re: Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen???
Ich stimme Brias von und zu VOLL zu.
Lass den Dienstherren die "Drecksarbeit" alleine machen.
Man weiss nie, wie die wirtschaftlichen Zustände in 5-10 Jahren sein werden. Wenn du selbst die DDU beantragst, beschneidest du deine rechtliche Position, falls du nochmal irgendwann reaktiviert werden willst.
Ich meine, du könntest dem Dienstherren unter VIER Augen signalisieren - nur mündlich bitte - dass du einer Zurruhesetzung keinen Widerstand entgegen stellen wirst.
Der Personal/Betriebsrat wird also keine Bedenken äußern (die Leute darüber informieren), wenn die Zuleitung an den Personal/Betriebsrat geht und du gegen die Zurruhesetzung rechtlich nichts unternehmen wirst.
Dann können sie das DU-Verfahren einleiten und durchziehen und wissen, dass du es ohne Gegenwehr durchlaufen lassen wirst.
Du hast es aber nicht selbst beantragt.
Dann steht dir im Notfall in paar Jahren immer noch ein Reaktivierungsantrag offen, ohne dass du dich selbst vorher schon rechtlich "abgeschossen" hast.
Bitte immer dran denken, es MUSS nicht alles weiter so gut laufen in Deutschland, wie es derzeit NOCH läuft.
Lass den Dienstherren die "Drecksarbeit" alleine machen.
Man weiss nie, wie die wirtschaftlichen Zustände in 5-10 Jahren sein werden. Wenn du selbst die DDU beantragst, beschneidest du deine rechtliche Position, falls du nochmal irgendwann reaktiviert werden willst.
Ich meine, du könntest dem Dienstherren unter VIER Augen signalisieren - nur mündlich bitte - dass du einer Zurruhesetzung keinen Widerstand entgegen stellen wirst.
Der Personal/Betriebsrat wird also keine Bedenken äußern (die Leute darüber informieren), wenn die Zuleitung an den Personal/Betriebsrat geht und du gegen die Zurruhesetzung rechtlich nichts unternehmen wirst.
Dann können sie das DU-Verfahren einleiten und durchziehen und wissen, dass du es ohne Gegenwehr durchlaufen lassen wirst.
Du hast es aber nicht selbst beantragt.
Dann steht dir im Notfall in paar Jahren immer noch ein Reaktivierungsantrag offen, ohne dass du dich selbst vorher schon rechtlich "abgeschossen" hast.
Bitte immer dran denken, es MUSS nicht alles weiter so gut laufen in Deutschland, wie es derzeit NOCH läuft.