Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Wenn du jetzt krank bist aber noch deine normale Besoldung bekommst, da der Dienstherr sich mit der DDU viel Zeit läßt,
muss dein Versicherer zahlen, da du nach den Versicherungsbedingungen die Voraussetzung erfüllt hast. Egal ob dein Dienstherr
die Besoldung weiter zahlt - es kommt darauf an, ob die arbeitest oder nicht.
Wenn Du damit Recht hättest, wäre eine Dienstunfähigkeitsklausel viel weniger attraktiv, als viele denken. Denn Versicherungen mit einer solchen DU-Klausel leisten erst ab der Versetzung in den Ruhestand und nicht bereits ab Beginn der Dienstunfähgkeit. (Beispielklausel: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.)
Wenn ich eine "normale" BUV ohne DU-Klausel habe, muss ich zwar ggf. eine ärztliche Überprüfung über mich ergehen lassen, die auch anders ausfallen kann als die des Amtsarztes, aber ich hätte dann ggf. von Anfang an die Rente.

Mich interessiert das übrigens vor allem deshalb, weil man die BUV dann mit großzügiger Karenzzeit abschließen könnte, das ist deutlich günstiger.
Kater-Mikesch hat geschrieben: Fakt ist, dass der maßgeblich Eintritt der DU zu Grunde gelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss die Versicherung zahlen.
Nicht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit DU-Klausel. Die beziehen sich immer auf den Zeitpunkt der Versetzung, siehe oben.
Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Hallo Polarbjörn,
Polarbjörn hat geschrieben:Die Tarife lauten
Gothaer [Premium-SBU]. Leistet lebenslange Rente, wenn BU vor 45 eintritt.
Lt. einem mir vorliegenden Angebot der Gothaer incl. Vertragsbedingungen endet die BU spätestens mit dem 67 Lebensjahr !!!!

Auch die Versicherer Generali + Ergo bieten lt. telefonischer Auskunft keinen BU-Vertrag der über das 67. Lebensjahr hinaus leistet.

Allerdings gibt es abgewandelte Unfallversicherungen, Pflegeversicherungen bzw. Existenzschutzversicherungen die bis zum Lebensende leisten.
Dies hat allerdings überhaupt nichts mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung zu tun,
denn hier wird größtenteils auf andere Details abgestellt, wie z. B. Invalidität ab 50 %, Pflegebedürftigkeit, schwere Organerkrankungen.

Und nochmal:
Für einen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten gibt es kein Erreichen der Pension und keine Alterspension mehr, er bekommt das bei Versetzung in den Ruhestand festgesetzte Ruhegehalt bis zum Lebensende.
Ein Angestellter dagegen erhält bis zum Rentenbeginn Erwerbsminderungsrente, danach Altersrente, die höher, aber nie niedriger ausfallen kann, als die Erwerbsminderungsrente. Im Idealfall ist die Altersrente doppelt so hoch, wie die Erwerbsminderungsrente.
so pauschal ist dies völlig falsch.
1. Bekommt nicht jeder Angestellte eine Erwerbsminderungsrente (für 60 Monate müssen Beiträge gezahlt sein).
2. ist die Erwerbsminderungsrente gegenüber der Mindestversorgung eines Beamten bedeutend niedriger und reicht nicht zum Lebensunterhalt.


Bei mir schließt sich aber noch folgende Frage zur Sinnhaftigkeit der DU-Klauseln an:

Bei gegebener DU-Klausel tritt der Versicherungsfall mit Versetzung in den Ruhestand ein.
Bei reiner BU-Versicherung habe ich zwar das Risiko der ärztlichen Nachprüfung, aber Leistungsbeginn ist mit Beginn der Berufsunfähigkeit.
Nun braucht der Dienstherr für die Versetzung in den Ruhestand Monate bis Jahre. Solange werden die Beamtenbezüge fortbezahlt.
Leistet dann parallel (bzw. rückwirkend, je nach Zeitpunkt der Leistungszusage) die BU-Versicherung?
Wie es vermutet wird trifft es allerdings nicht zu.
Ein Dienstunfähigkeit leistet ab Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.

Eine Berufsunfähigkeit leistet dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausübt.
Dies würde bedeuten, wenn bei einem Beamten bei der Versetzung in den Ruhestand nur von einem Arzt max. 49 % BU festgestellt wird,
erhält er keinen müden Euro.

In der DU ist bei einigen Versicherer auch noch zusätzlich die konkrete Verweisung mitversichert - dies bedeutet, die DU-Rente wird auch dann gezahlt,
wenn der Beamte eine andere Erwerbstätigkeit verrichtet. Es wird hier nur geprüft ob weiterhin Versorgungsbezüge gezahlt werden.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung würde hier evt. die Zahlung eingestellt werden.

Außerdem kann man in einer DU eine Teildienstunfähigkeit mitversichern, was in einer BU nicht möglich ist.
Der Beamte ist ja - trotz fortgezahlter Bezüge - auch vor der Versetzung in den Ruhestand bereits berufsunfähig und übt seinen Beruf auch nicht mehr aus (konkrete Verweisung nicht einschlägig) - er bekommt lediglich noch das Geld...
Falsch - der Dienstherr prüft nicht auf Berufsunfähigkeit, sondern nur ob der Beamte für den Dienst noch zur Verfügung steht.

Und um nochmal auf den Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Mindestversorgung eines Beamten zu kommen,
empfehle ich den Mehrbetrag von ca. mtl. 900 Euro zur Altersversorgung anzusparen.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Polarbjörn hat geschrieben:
Mich interessiert das übrigens vor allem deshalb, weil man die BUV dann mit großzügiger Karenzzeit abschließen könnte, das ist deutlich günstiger.
Wo hast Du nur deine Informationen her ???

Auch bei einer DU kann man eine Karenzzeit einschließen - dies ist allerdings nicht empfehlenswert.

Und zusätzlich noch ein Hinweis die DU wie auch die BU zahlen erst ab dem Zeitpunkt, ab dem keine Tätigkeit mehr verrichtet wird.

Karenzzeit bedeutet - dass die Zahlung der DU/BU Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit (zwischen 6 - 24 Monate) beginnt.

Gruß vom Steinbock

PS: wichtig ist immer - auch die Versicherungsbedingungen zu lesen !
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Steinbock,

wenn du eine BU abgeschlossen hast und es gibt keine Verweisung, dann zahlt die Versicherung, wenn du deinen ursprünglichen
Beruf (meistens den Beruf, den du in den letzten 24 Monaten ausgeübt hast) nicht mehr ausüben kannst, die BU-Rente.

Wenn du dann auch noch Beamter bist, dann zahlt die Versicherung die BU-Rente, egal ob du im vorzeitgen Ruhestand bist oder
einfach noch krank zu Hause bist, weil es mit deinem vorzeitigen Ruhestand zeitverzögerungen gibt...

Bei einer DU bin ich mir nicht sicher, aber da könnte es so sein, dass diese nur zahlt, wenn du wirklich in DDU bist...
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Polarbjörn,
Lt. einem mir vorliegenden Angebot der Gothaer incl. Vertragsbedingungen endet die BU spätestens mit dem 67 Lebensjahr !!!!
Mein Angebot der Gothaer enthält die Klausel:

Zahlen wir eine Berufsunfähigkeitsrente, so geht diese Rente bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer
in eine lebenslange Altersrente gleicher Höhe über, wenn die Berufsunfähigkeit in Folge von
Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 9 vor Vollendung des 45. Lebensjahres eingetreten ist, die Pflegebedürftigkeit
bis zum Ende der Leistungsdauer ununterbrochen fortbesteht und die Leistungsdauer
des Vertrages mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person vereinbart
ist.
Steinbock hat geschrieben: Auch die Versicherer Generali + Ergo bieten lt. telefonischer Auskunft keinen BU-Vertrag der über das 67. Lebensjahr hinaus leistet.
Vielleicht solltest Du jemanden anderen anrufen oder selbst die Bedingungen mal lesen. Ich habe doch die Tarife genau benannt.
Außerdem ist nicht der BU-Schutz lebenslang (versichert ist nur Eintritt der BU bis zu einem bestimmten Alter), aber unter bestimmten Voraussetzungen wird die Rente lebenslang gezahlt.
Steinbock hat geschrieben: so pauschal ist dies völlig falsch.
1. Bekommt nicht jeder Angestellte eine Erwerbsminderungsrente (für 60 Monate müssen Beiträge gezahlt sein).
2. ist die Erwerbsminderungsrente gegenüber der Mindestversorgung eines Beamten bedeutend niedriger und reicht nicht zum Lebensunterhalt.
Ich habe nichts anderes behauptet. Ich habe nur ausgeführt, warum es auf dem Markt vermutlich kaum Produkte mit lebenslanger Rente gibt: Weil sich für die meisten Angestellten mit Erreichen der Altersgrenze die Versorgungssituation verbessert. Der dienstunfähige Beamte bekommt weiter das gleiche Ruhegehalt.
Steinbock hat geschrieben: Wie es vermutet wird trifft es allerdings nicht zu.
Ein Dienstunfähigkeit leistet ab Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.

Eine Berufsunfähigkeit leistet dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausübt.
Dies würde bedeuten, wenn bei einem Beamten bei der Versetzung in den Ruhestand nur von einem Arzt max. 49 % BU festgestellt wird,
erhält er keinen müden Euro.
Übt denn ein Beamter, der als Pflegefall zu Hause liegt, seinen Sold noch erhält, weil die Zurruhesetzung noch läuft, seinen Beruf noch aus? Das ist doch die Frage.
Steinbock hat geschrieben:
Der Beamte ist ja - trotz fortgezahlter Bezüge - auch vor der Versetzung in den Ruhestand bereits berufsunfähig und übt seinen Beruf auch nicht mehr aus (konkrete Verweisung nicht einschlägig) - er bekommt lediglich noch das Geld...
Falsch - der Dienstherr prüft nicht auf Berufsunfähigkeit, sondern nur ob der Beamte für den Dienst noch zur Verfügung steht.
Der Dienstherr vielleicht, aber die BU-Versicherung ohne DU-Klause prüft eben die Berufsunfähigkeit.

Gruß
Björn
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Steinbock hat geschrieben:
Polarbjörn hat geschrieben:
Mich interessiert das übrigens vor allem deshalb, weil man die BUV dann mit großzügiger Karenzzeit abschließen könnte, das ist deutlich günstiger.
Wo hast Du nur deine Informationen her ???

Auch bei einer DU kann man eine Karenzzeit einschließen - dies ist allerdings nicht empfehlenswert.

Und zusätzlich noch ein Hinweis die DU wie auch die BU zahlen erst ab dem Zeitpunkt, ab dem keine Tätigkeit mehr verrichtet wird.

Karenzzeit bedeutet - dass die Zahlung der DU/BU Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit (zwischen 6 - 24 Monate) beginnt.
Ich glaube, Du willst mich einfach nicht verstehen. :-) Bei einer DU-Versicherung macht Karenz keinen Sinn.

Wenn (Wenn!) aber eine BU-Vers. bereits ab tatsächlicher Nichtausübung des Berufes (Beamter sitzt krank zu Haue) zahlen würde - und nicht erst ab Versetzung in den Ruhestand - dann würde sich bei BU-Verträgen eine Karenzzeit anbieten.
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Mitsumo hat geschrieben:Meines Wissens kann ein Beamter überhaupt nicht berufsunfähig werden, sondern nur dienstunfähig, da ein Beamter keinen Beruf in dem Sinne har, sondern Dienst leistet.
Das kann wohl kaum sein.
Dann wäre es ja sittenwidrig, Beamten eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne DU-Klausel) anzubieten, weil die ja unter keinen Umständen zahlen würde...


Nimm das Beispiel Lehrer: Die gibt es verbeamtet und nicht verbeamtet. Natürlich gibt es BU-Versicherungen für angestellte Lehrer. Und auch ein verbeamteter Lehrer kann diese Versicherungen (ohne DU-Klausel) abschließen. Und er ist eben dann berufsunfähig, wenn er den Beruf nicht mehr ausüben kann und nicht mehr ausübt.
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Weil die BU-Versicherung das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung des Dientsherrn über die Dienstunfähigkeit prüft...
Torquemada
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Ich will mal mit einem Beispiel aus dem Kollegenkreis etwas Licht in das Chaos bringen.

Der Kollege schloss mit 37 Jahren zwei Versicherungen ab.

Eine sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger (Sonderangebot über die Telekom). Diese hat eine DIENSTUNFÄHIGKEITSKLAUSEL.
Seit August 2012 ist er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. Er ist einfach psychisch durch die Behandlung der Telekom krank geworden und kann unter diesen Umständen nicht mehr arbeiten.

Er erhält ab August 500 Euro von der Nürnberger Versicherung. Diese Versicherung hat ihre Zusammenarbeit mit der Telekom in den Neuzigerjahren schwer bereut. Warum ? Weil sie eben eine DIENSTUNFÄHIGKEITSKLAUSEL anbot.
Die Versicherung zahlt bis zum 60. Geburtstag.

Die zweite Versicherung schloss er bei der HUK-Coburg ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung OHNE Dienstunfähigkeitsklausel.
Mit dieser Versicherung streitet er sich jetzt herum, weil diese bisher nicht zahlt. Die Versicherung verweist darauf, dass er aufgrund ärztlicher Gutachten voraussichtlich theoretisch bei einer örtlichen Behörde problemlos arbeiten könnte und ausschließlich aufgrund der Situation bei der Telekom für dieses Unternehmen dienstunfähig ist.
Er packte mit Angstzuständen und schweren psychosomatischen Störungen die Situation bei der Telekom (täglich 13 Stunden unterwegs, Kinder unter 12 zuhause, Stress mit der Ehefrau, sinnentlehrte "Tätigkeit" bei der Telekom) eben nicht mehr.

Seit er in Ruhestand ist, ist der das blühende Wesen mit bester Laune. Das ist verständlich. Die Versicherung würde bis 65 zahlen. Wenn sie denn mal zahlt. Er hat inzwischen einen Anwalt beauftragt.
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemda,

ähnliches gab es beim TPF-Fond, bei der man als Angestellter oder innerhalb der ISB in einen Fond einzahlen konnte. Dabei konnte man auch eine
BUZ = Berufsunfähigkeitszussatzversicherung (und LV) abschließen - die BUZ zahlt in der Regel, wenn ein Arzt feststellt, dass man Berufsunfähig ist.
Der Beruf ist die Tätigkeit, die in den letzten 24 Monaten ausgeübt hat.

Wenn ich als Fernmelde-Handwerker nicht mehr arbeiten kann, bin ich berufsunfähig - vorausgesetzt ein Arzt bestätigt dass und ein evtl. beauftragter
Gutachter der Versicherung kommt zum selber Ergebnis.
Hier ist es ggf. ratsam, wenn ich z. B. bei Burnout oder Depressionen mal eine Zeit lang eine Tagesklinik besuche - das hilft einem wirklich weiter und
man kann sich diese Klinik auch frei auswählen...

Wenn man keine Verweisung im Vertrag hat, also eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, dann ist unter der Maßgabe der Entscheidung des Arztes,
die Berufsunfähigkeit gegeben, wenn dieser Arzt oder ggf. der Arzt der Tagesklinik das so entscheidet maßgeblich - ggf. dann noch ein Gutachter der
Versicherung...
Das muss man in Kauf nehmen, wenn man die Versicherungsleistung erhalten will...

Wenn du also bei der HUK eine BUZ ohne Verweisung abgeschlossen hast und in DDU bist und aus diesem Grunde den vorher ausgeübten Beruf nicht mehr
ausüben kannt - diese muss aber ärztlich bescheinigt sein - dann sollte die HUK zahlen müssen...
Es kommt aber immer auf die Versicherungsbedingen an, die vermutlich nur ein Anwalt für Versicherungsrecht klären kann...

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung dachte ich immer es wäre einfacher, weil man automatisch bei DDU diese Versicherungsleistung bekommt...
Torquemada
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung dachte ich immer es wäre einfacher, weil man automatisch bei DDU diese Versicherungsleistung bekommt...
Stimmt auch. Deshalb wird das auch immer weniger oder aber sehr teuer angeboten.
Polarbjörn
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Polarbjörn »

Das Beispiel von T. illustriert vor allem eines:

Eine DU-Klausel ist vor allem für "problematische" Fälle von Bedeutung, insbesondere wenn DU aufgrund psychischer Gründe eintritt. Ich würde z.B. als Lehrer auch selbst nur eine eine Versicherung mit DU-Klausel abschließen. Wenn ich irgendwann in den Ruhestand versetzt werde, weil ich Kinder nicht mehr ertragen kann, habe ich mit meiner normalen BUV natürlich Probleme.

Für den von T. geschilderten Fall kann man ja auch mit guten Gründen die Ansicht vertreten, dass es dem Versicherungsnehmer zuzumuten ist, sich eine andere Arbeit zu suchen. Wenn ich in seiner Situation wäre - mit Kindern unter 12 zu Hause! - würde ich das freiwillig und aus Selbsterhaltung machen!

Für mich persönlich mit einem normalen Schreibtischjob, der ich auch gerne arbeite, halte ich es für ausgeschlossen, dass ich aus Gründen in den Ruhestand trete, die eine BUV nicht anerkennt. Deshalb meine ich, auch eine DU-Klausel nicht zu brauchen.

Das ist eben eine Abwägung, die jeder für sich selbst treffen muss.



Nicht befriedigend geklärt ist immer noch meine obige Anschlussfrage, jetzt vielleicht mal mit ausgedachtem Beispiel:

Beamter hat BUV mit folgender Klausel ohne DU-Klausel:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden
Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich
mindestens sechs Monate ununterbrochen vollständig außerstande
ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - tätig zu sein."

Beamter hat am 1.1.2012 einen Herzinfarkt und liegt seitdem im Krankenhaus, danach in der Reha, danach in einer Pflegeeinrichtung.
Er übt seinen Beruf nicht mehr aus und wird ihn auch nicht mehr ausüben können. Nachdem der Dienstherr schließlich ebenfalls zu dem
Ergebnis gekommen ist, dass Besserung nicht zu erwarten ist, wird der Beamte schließlich zum 1.1.2013 in den Ruhestand versetzt.
Bis dahin erhält der Beamte seinen vollen Sold.

Meine Frage war: erhält der Beamte seine Berufsunfähigkeitsrente jetzt (ggf. rückwirkend) ab dem 1.1.2012 oder zählt die bloße Fortzahlung der Bezüge als Ausübung des ursprünglichen Berufs? (Eine BUV mit DU-Klausel würde eben erst ab Versetzung in den Ruhestand (1.1.2013) zahlen)

Gruß
Björn
Torquemada
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Polarbjörn hat geschrieben: Beamter hat am 1.1.2012 einen Herzinfarkt und liegt seitdem im Krankenhaus, danach in der Reha, danach in einer Pflegeeinrichtung.
Er übt seinen Beruf nicht mehr aus und wird ihn auch nicht mehr ausüben können. Nachdem der Dienstherr schließlich ebenfalls zu dem
Ergebnis gekommen ist, dass Besserung nicht zu erwarten ist, wird der Beamte schließlich zum 1.1.2013 in den Ruhestand versetzt.
Bis dahin erhält der Beamte seinen vollen Sold.

Meine Frage war: erhält der Beamte seine Berufsunfähigkeitsrente jetzt (ggf. rückwirkend) ab dem 1.1.2012 oder zählt die bloße Fortzahlung der Bezüge als Ausübung des ursprünglichen Berufs? (Eine BUV mit DU-Klausel würde eben erst ab Versetzung in den Ruhestand (1.1.2013) zahlen)

Gruß
Björn

Sie muss zahlen. Habe mit einem Freund telefoniert, der im Innendienst einer großen Versicherung arbeitet.
Kater-Mikesch
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Was der Dienstherr feststellt, interessiert eigentlich keinen...
Es gibt ja auch Fälle, dass ein Beamter mal längere Zeit krank ist und aktuell nicht mehr krank ist und arbeiten will,
aber die Prognose vom AA oder BAD-Arzt eben so ausgestellt wird, dass eine DU vorliegt - obwohl der Beamte an sich
gesund ist...

Wenn dann, muss ein Gutachten z. B. von einem Facharzt, Klinik, Tagesklinik usw. vorliegen.
Die Versicherung kann dann zwar nochmals ein weiteres Gutachten beauftragen, aber wenn vorher schon ein "Dritter"
unabhängiger Arzt (also nicht der Hausarzt) die Diagnose erstellt, dann sollte sich die Versicherung daran halten.

Wenn dann festgestellt wird, dass der Beamte arbeitsunfähig ist, also seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben
kann, dann muss meiner Meinung nach die Versicherung zahlen. Egal ab aktuell krank geschrieben oder einfach zu Hause
ohne Beschäftigung...

Bei der Dienstunfähigkeit könnte es gleich aussehen - aber da bin ich mir nicht sicher...

Mein Vorschlag ist, eine Rechtsberatung vereinbaren - die kostet in der Regel nichts, wenn eine RS-Versicherung vorhanden
ist - RS-Versicherung mit Arbeitsrecht gilt auch für Beamte...
Der RA sollte sich im Versicherungsrecht gut auskennen...
Steinbock
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Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Steinbock »

Hallo Kater-Mikesch,

da liegst Du leider falsch.

Beachte einmal nachfolgende Versicherungsbedingungen zu einer Berufsunfähigkeit:

§ 2 Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
(1) Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte ver fall, was ärztlich nachzuweisen
ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %
außerstande ist, ihren vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt
ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war, nachzugehen.
Bei einem geringeren Grad der Berufs unfähigkeit
besteht kein Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.
(2) Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Er fahrung
und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit
konkret aus, liegt keine Berufsunfähig keit vor.
Als entsprechend wird dabei nur
eine solche Tätigkeit angese hen, die keine deutlich abweichenden Kenntnisse
und Fähigkeiten er fordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht
spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt.
Unzumutbar ist dabei in der Regel eine Einkommensminderung von 20 % oder
mehr gegenüber dem jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf,

wobei die individuellen Gegebenheiten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung
zu berücksichtigen sind. Im begrün deten Einzelfall kann auch eine unter
20 % liegende Einkommensmin derung unzumutbar sein. Auf eine abstrakte Verweisung
wird verzich tet.

Dies bedeutet, dass Du bei einer Berufsunfähigkeit, auch das Ende deiner Tätigkeit nachweisen musst.
Also solange eine Beamtenbesoldung gezahlt wird, erfolgt auch keine BU-Rente.

Gruß vom Steinbock

PS: dies wird dir auch von jedem Versicherungsunternehmen bei Anfrage schriftlicht bestätigt.
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