Hallo Polarbjörn,
Polarbjörn hat geschrieben:Die Tarife lauten
Gothaer [Premium-SBU]. Leistet lebenslange Rente, wenn BU vor 45 eintritt.
Lt. einem mir vorliegenden Angebot der Gothaer incl. Vertragsbedingungen endet die BU spätestens mit dem 67 Lebensjahr !!!!
Auch die Versicherer Generali + Ergo bieten lt. telefonischer Auskunft keinen BU-Vertrag der über das 67. Lebensjahr hinaus leistet.
Allerdings gibt es abgewandelte Unfallversicherungen, Pflegeversicherungen bzw. Existenzschutzversicherungen die bis zum Lebensende leisten.
Dies hat allerdings überhaupt nichts mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung zu tun,
denn hier wird größtenteils auf andere Details abgestellt, wie z. B. Invalidität ab 50 %, Pflegebedürftigkeit, schwere Organerkrankungen.
Und nochmal:
Für einen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten gibt es kein Erreichen der Pension und keine Alterspension mehr, er bekommt das bei Versetzung in den Ruhestand festgesetzte Ruhegehalt bis zum Lebensende.
Ein Angestellter dagegen erhält bis zum Rentenbeginn Erwerbsminderungsrente, danach Altersrente, die höher, aber nie niedriger ausfallen kann, als die Erwerbsminderungsrente. Im Idealfall ist die Altersrente doppelt so hoch, wie die Erwerbsminderungsrente.
so pauschal ist dies völlig falsch.
1. Bekommt nicht jeder Angestellte eine Erwerbsminderungsrente (für 60 Monate müssen Beiträge gezahlt sein).
2. ist die Erwerbsminderungsrente gegenüber der Mindestversorgung eines Beamten bedeutend niedriger und reicht nicht zum Lebensunterhalt.
Bei mir schließt sich aber noch folgende Frage zur Sinnhaftigkeit der DU-Klauseln an:
Bei gegebener DU-Klausel tritt der Versicherungsfall mit Versetzung in den Ruhestand ein.
Bei reiner BU-Versicherung habe ich zwar das Risiko der ärztlichen Nachprüfung, aber Leistungsbeginn ist mit Beginn der Berufsunfähigkeit.
Nun braucht der Dienstherr für die Versetzung in den Ruhestand Monate bis Jahre. Solange werden die Beamtenbezüge fortbezahlt.
Leistet dann parallel (bzw. rückwirkend, je nach Zeitpunkt der Leistungszusage) die BU-Versicherung?
Wie es vermutet wird trifft es allerdings nicht zu.
Ein Dienstunfähigkeit leistet ab Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.
Eine Berufsunfähigkeit leistet dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausübt.
Dies würde bedeuten, wenn bei einem Beamten bei der Versetzung in den Ruhestand nur von einem Arzt max. 49 % BU festgestellt wird,
erhält er keinen müden Euro.
In der DU ist bei einigen Versicherer auch noch zusätzlich die konkrete Verweisung mitversichert - dies bedeutet, die DU-Rente wird auch dann gezahlt,
wenn der Beamte eine andere Erwerbstätigkeit verrichtet. Es wird hier nur geprüft ob weiterhin Versorgungsbezüge gezahlt werden.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung würde hier evt. die Zahlung eingestellt werden.
Außerdem kann man in einer DU eine Teildienstunfähigkeit mitversichern, was in einer BU nicht möglich ist.
Der Beamte ist ja - trotz fortgezahlter Bezüge - auch vor der Versetzung in den Ruhestand bereits berufsunfähig und übt seinen Beruf auch nicht mehr aus (konkrete Verweisung nicht einschlägig) - er bekommt lediglich noch das Geld...
Falsch - der Dienstherr prüft nicht auf
Berufsunfähigkeit, sondern nur ob der Beamte für den Dienst noch zur Verfügung steht.
Und um nochmal auf den Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Mindestversorgung eines Beamten zu kommen,
empfehle ich den Mehrbetrag von ca. mtl. 900 Euro zur Altersversorgung anzusparen.
Gruß vom Steinbock