PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

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Kater-Mikesch
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Kater-Mikesch »

Aber Burgi,

schon dass du zur ARGE abgeordenet warst, aber was hat dass denn mit der Problematik zu tun...

Nochmals:
Es besteht eine Pflicht zur Aufnahme bei den privaten KK - dann allerdings im Basistarif...und der wird aber mit Sicherheit besser
sein, als gar keine Versicherung...

Der Hinweis, dass kleine private KK ausgeschlossen sind, ist doch egal - dann such dir eine andere KK - es gilt die Pflichtaufnahme.

Noch ein Hinweis: Auch Beamte können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragen - sprich Hartz4 - mach dich einfach mal
Schlau, bevor du wieder unqualifizierte Beiträge schreibst...

Wie schön dass Du Parteimitglied bist...

Ich denke mal, dass du dir hier vieles ausdenkst, nur um mal ein paar Beiträge beizusteuern...aber das interessiert keinen von den
Usern hier - denn es gibt Probleme die es gilt zu lösen - und bei dir habe ich das Gefühl, dass du Probleme suchst um mal wieder
hier zumzujammern...und Kommentare ohne rechtlichen Hintergrund nerven nur...
burgwächter
Beiträge: 210
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von burgwächter »

Ich denke mal, dass du dir hier vieles ausdenkst, nur um mal ein paar Beiträge beizusteuern...aber das interessiert keinen von den
Usern hier - denn es gibt Probleme die es gilt zu lösen - und bei dir habe ich das Gefühl, dass du Probleme suchst um mal wieder
hier zumzujammern...und Kommentare ohne rechtlichen Hintergrund nerven nur...


Ich halte diese Aussage für üble Nachrede und Cybermobbing,
schalte Dein Hirn ein bevor Du etwas schreibst. Schaue in das StGB was das bedeuten könnte.
Da Du im Personalwesen tätig gewesen sein willst, weisst Du sicher das ein Strafverfahren die Aberkennung von Ruhegehalt bedeuten könnte.
Ich brauche nicht zu jammern. Fahre ein Bar- bezahltes Auto und habe eine Wohnung und habe keinen Cent Kreide auf einem Konto.
Meine persönlich geschilderte Situation geht Dich auch nichts an. Meine Aussagen sind zu 100% belegbar.
Was das Kontoscanning angeht hat das BGH die Verurteilung von Herrn T bestätigt, der die Desa beauftragt hat.
Tenor siehe die von mir gepostete Entscheidung.

Lese Dir die Forenregeln durch und laß mich mit Deinen unsubstanttierten Geschwätz in Ruhe. :?
Deine Beiträge liegen neben der Sache, sind unsachlich und Einwendungen unerheblich.
Ich werde auch hier auf Deine Comments keine States mehr abgeben :mrgreen:
Ruhe in Frieden

Gude Burgi
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Kater-Mikesch »

Habe ich da in ein Wespennetz gestochen...?

Wir sind hier, um qualifizierte Beiträge abzugeben und keine Spinnereien und Fantasien mitzuteilen...
Nochmals:
Du hast hier zu jeden Beitrag auch schon das Gleiche erlebt aber ohne irgendwelchen Hintergrund...
Beispiel:
Wenn dein Konto unrechtmäßig eingesehen wurde, mach eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und
lass diesen Vorgang klären - aber was soll denn einer von der Telekom von deinem Konto haben...das
verstehe ich leider nicht...
Torquemada
Moderator
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Registriert: 04.07.2012 13:08
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Torquemada »

Viel interessanter ist die nächste satte Beitragserhöhung der Seniorenkasse zum Januar 2013.

Aber die friedhofsblonden Modells in dem Mitgliedermagazin sind schon geil, oder ?

Oder diese verlogene Werbung für ihre Pflegezusatzversicherung...........SCHNELL !!!!! Noch bis 21.12.12 abschließen. Es wird für Männer doch soviel teurer.

Klar.....schaut euch doch mal die Millionen von Männern im Pflegeheim an, die sich um die wenigen Frauen kloppen.
Alles Verarsche..

http://www.pbeakk.de/leistungen/zusatzv ... arife.html
Mollypolly
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von Mollypolly »

Hallo!

Ich habe heute auch die Mitteilung bekommen, dass ich 1 Cent über der Mindestversorgung liege und nun nicht mehr den ermässigten Krankenkassenbeitrag der Postbeamtenkrankenkasse bekomme. Ich habe dadurch über 60,- Euro mehr Beitragskosten im Monat. Meine Freude über die Bezügeanhebung vom August 2012 ist dahin. Hat jemand Erfahrung ob man auf einen Teil der Erhöhung verzichten kann, damit ich weiterhin die Ermässigung bekomme?

Ich freue mich auf ernste Antworten . Danke
ZS-forever
Beiträge: 139
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Re: PBeaKK: Keine ermäßtigen Beiträge mehr für

Beitrag von ZS-forever »

beantrage Teilzeit und reduziere um 1 Stunde die Wochenarbeitszeit, dann bist du wieder unter dem Satz (falls bei Teilzeit nicht anders berechnet wird). Auf einen Teil deiner Besoldung kannst du nicht verzichten - habe ich schon durch.