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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 26. Okt 2012, 08:23
von Klaus
Davon habe ich noch nie gehört. Mehr Urlaub gibt es. Aber die allgemeine Arbeitszeit kürzen bei vollem Gehalt? Glaub ich nicht.

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 26. Okt 2012, 11:05
von alexxag
Beim Bund geht das defintiv...von 41 auf 40h/Woche.
Aber nach der Grundlage müsste ich mal suchen....

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 26. Okt 2012, 16:12
von Steinbock
alexxag hat geschrieben:Beim Bund geht das defintiv...von 41 auf 40h/Woche.
Aber nach der Grundlage müsste ich mal suchen....
richtig - dies findet man in der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte (AZVO) § 3 Absatz 1.

Gruß vom Steinbock

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 30. Okt 2012, 09:05
von Steinbock
beamter seit geburt hat geschrieben:müsste dann aber doch sich aufs land ummüntzen lassen eventuell klagen.
wäre trotzdem schön wenn einer genauere rechtsgrundlagen hätte
Warum verräts Du uns nicht das Bundesland ?

Ist dies so ein großes Geheimnis ?

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 31. Okt 2012, 19:24
von Heini aus Uhlenbusch
Tägliche Höchstarbeitszeit laut Gesetz 8 Std
Wöchendlich keine Grenze !!!
Weitere Infos Sozialministerium Berlin

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 2. Nov 2012, 09:19
von Ossikind
beamter seit geburt hat geschrieben:Hallo

habe gehört das Beamte mit einer Schwerbehinderung ab 50 GdB verkürzte Arbeitszeiten beantragen können, aber volle Bezüge behalten.

Weiß jemand genaueres darüber, bzw. wo man sowas nachlesen kann?
Gibt es, aber nicht die vollen Bezüge.
Grob gesagt läuft das übern Amtsarzt zum Arbeitgeber, dann zur BFD (bei Zolls halt) und dann zum BMF.
Alles nachzulesen über die Verordnung der Gewährung eines Zuschlages zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (BDZV) in der Fassung v.25.08.2008.
Hab ich vorliegen.

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 21. Dez 2012, 10:31
von MAW
Ossikind hat geschrieben: Verordnung der Gewährung eines Zuschlages zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (BDZV) in der Fassung v.25.08.2008.
Hab ich vorliegen.
Hallo Ossikind,
der user "beamter seit geburt" hat wohl mit einmal warme füße bekommen. aber mir könntest das teil mal zukommen lassen.ich habe vor den weg zu bestreiten und mir die stunden kürzen zu lassen. :D

allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr.

gruß Maw

Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Verfasst: 25. Dez 2012, 23:48
von kleineSchnecke
Hallo,

Du kannst die Antwort auf deine Frage in den meisten Arbeitszeitverordnungen nachlesen. Entweder beim Bund oder beim jeweiligen Bundesland.
Wikipedia gibt hier eine komplette Linksammlung der Verordnungen her: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitverordnung.

In der Regel arbeitet ein schwerbehinderter Beamter 40 Stunden pro Woche bei gleichem Gehalt.
Der Grad der Behinderung muss hierbei i.d.R. mindestens 50 betragen.

lg
kS