DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

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Bundesfreiwild
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Danke Grubi.

Wir sehen, es besteht eine PFLICHT des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es nur ganz vereinzelt, wenn es so besondere Tätigkeiten sind, dass sie in kein Arbeitszeitschema passen. Und selbst dort ist man bemüht, dass zumindest eine Selbstaufschreibung erfolgt.
Die außertariflich bezahlten Mitarbeiter haben andere Konditionen in ihrem Arbeitsverträgen. ABer selbst bei denen existieren gesetzliche/arbeitsrechtliche Maximalvorgaben, die nicht überschritten werden dürfen.

Bei Vollzeitkräften gilt zudem, dass 10 Std pro Tag (also bei 8 Std halt 2Std mehr als die Regelarbeitszeit) nicht überschritten werden DÜRFEN. Bei einer 20Std-Halbtagskraft wären das analog dann 1 Std mehr, die gefordert werden KÖNNTE.
Wenn es über diese 10 Std hinausgeht, MUSSMUSSMUSS eine schriftliche Aufforderung vom Chef erteilt werden, dass diese maximale tägliche Arbeitszeit überschritten werden muss. Da sollte der Arbeitgeber aber auch eine SEHR gute Begründung vorweisen können - und das kann nicht die reguläre Arbeit sein, die eigentlich dauerhaft zu viel ist. Wenn dies nicht geschieht und der Mitarbeiter arbeitet über das Maximallimit hinaus, OHNE dass er explizit und schriftlich dazu aufgefordert wurde, macht er sich sogar selbst strafbar!!

Der Betriebsrat/Personalrat ist bei der Arbeitszeit - auch des einzelnen Beamten - MITBESTIMMUNGSplichtig. Er hat gerade in diesem Punkt einen ganz gewichtigen Genehmigungsspielraum. Er MUSS also gefragt werden und bei nicht zumutbaren Bedingungen einschreiten. Und er hat das Recht, die Arbeitszeitnachweise/Gleitzeitkonten zur Prüfung anzufordern und ggfs. den Arbeitgeber aufzufodern, in einem vernünftigen Zeitraum das Problem zu lösen.

Wenn der sich bei solch dauerhaften Belastungen von Teilzeitpersonal oder auch Vollzeitpersonal nicht einbinden lässt, dann weiss man, wes Geistes Kind da auf den Betriebs/Personalratsstühlchen sitzt.

Und ihr solltet andere wählen!!!! Es ist ja keine immerwährende Bestimmung, das ein und derselbe Mensch den Personalratsposten besetzt.
Es ist meist vor allem Unkenntnis der Rechtssituation und auch zuwenig Engagement seitens der Belegschaft, wenn sich da auf die Dauer nichts ändert.
egyptwoman
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von egyptwoman »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Wenn dies nicht geschieht und der Mitarbeiter arbeitet über das Maximallimit hinaus, OHNE dass er explizit und schriftlich dazu aufgefordert wurde, macht er sich sogar selbst strafbar!!
- und nicht zu vergessen, hat der Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit + der max. Überstundenzahl (in dem Fall bei 20 h eine Stunde +), dann kriegt er nix auch keine Anerkennung des Dienstunfalles oder Dienstwegeunfalles, denn der Arbeitgeber wird sicher nicht sagen, ja er musste diese Zeit leisten, weil wie du schon geschrieben hast man (Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber) sich strafbar machen und kein Vorgesetzter wird den Kopf dafür hinhalten. Im schlimmsten dieser Fälle zahlt dann vielleicht nicht mal die Beihilfe, weil man ein grobes Selbstverschulden feststellt.
Einen gewissen Prozentsatz Überstunden muss man bei Bedarf leisten, alles was darüber hinausgeht: NO.

egyptwoman

PS. hab in meiner aktiven Dienstzeit solche Zeiten auch gehabt das ich mehr als 10 h am Tag gearbeitet habe oder auch mal 3 Wochen am Stück (naja war ja meinerseits freiwillig) würd ich heutzutage nicht mehr machen. Oder auch passiert, meinen regulären Dienst abgeleistet, heimgefahren 2h später kam ein Anruf ob man noch ne Nachtschicht machen könnte (die Zeit zwischen Dienstende und erneutem Dienstbeginn waren damals grad mal 5 h), eigentlich blöd, aber was macht man nicht so alles wenn Not am Mann ist? :) Das Problem an der Sache ist nur, man bedankt sich zwar erstmal, aber nur um einem bei nächstbester Gelegenheit (meist nen Tag später) wieder in den Allerwertesten zu treten.
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Bundesfreiwild
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Bundesfreiwild »

GENAU!
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo und sorry das ich bislang nicht geantwortet habe,

Grundsätzlich habe ihr schon Recht das es verschiedene Gesetze gibt die die enormen Überstunden verbietet!
ABER! Wenn nicht alle mit Kämpfen wird man irgendwann zum Einzelkämpfer,leider.Irgendwann nervt einen das ganze nur
noch und arbeitet es ab was einen der Arbeitgeber an Arbeit vorsetzt. So habe ich das auch eine ganze Zeit lang gemacht und habe
nicht gemerkt das ich immer kranker wurde. Mein Fazit: Ich komme da allein nicht mehr gegen an.
Im Moment will ich auch nur noch gesund werden.

Mir wurde jetzt das Ergebnis meiner Amtsärztlichen Untersuchung mitgeteilt.
Ich wurde dienstunfähig geschrieben und die Ärztin und ich soll in 12 Monaten wieder vorstellig werden.

Mal sehen wie darauf mein Arbeitgeber reagiert.

Lieben Gruß
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

Der Dienstherr muß sich an die Empfehlung nicht halten.

Finanziell Beihilfesatz steigt automatisch auf 70% und ~1400€ Mindestpension.
Aber so hast Du ein Jahr Ruhe und kannst Dich fangen.
Ich wäre erst einmal zur Kur gefahren.
Warte ab und entscheide in Ruhe...nur nichts überstürzen.

Viel Erfolg Burgi
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo Burgwächter;

Meine Pensionsansprüche liegen bei ungefähr 1500 Euro das habe ich mir mal aus neugier vor 2 Jahren ausrechnen lassen.
So wirklich ruhe habe ich nicht da der Amtsarzt ja nur eine Empfehlung ausgesprochen hat. Ich brauche immer noch Eine AU von
meinen Arzt, zumindest so lange bis ich den Bescheid über die DDU habe.
Ich gehe mal davon aus das mir die nächsten Wochen die DDU zugestellt wir. So fällt für mich erst einmal eine Last weg und das
gesunden wird für mich einfacher. Vieleicht kann ich dann auch eine Reha planen...mal schauen was passiert.
Ich werde euch auf den laufenden halten.

Lieben Gruß
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

Meine Pensionsansprüche liegen bei ungefähr 1500 Euro das habe ich mir mal aus neugier vor 2 Jahren ausrechnen lassen.,
Hallo Posthorn,

hatte ich auch, jedoch durch das DNeuG wurde der Punktwert und Abzugsfaktor durch das 13. verändert.
Meine aktuelle Berechnung ergab weniger als vor zwei Jahren, trotz inzwischen gestiegener Pension usw.
Familienzuschlag käme noch extra, meine Töchter sind noch in Ausbildung. Verdienen aber gut in der Marketing/Bankbranche.
Sie brauchen weniger Unterstützung und haben jeweils mehr als 1500€ brutto in der Ausbildung, bekommen auch noch das Kindergeld.
Ich war jedoch nicht verheiratet, mein Ex Partner ist ebenfalls als AT Angestellte in der Finanzwelt unabhängig und sogar in der PKV :-).

Viel Erfolg und alles Gute
Burgi
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo ihr Lieben,

möchte mich auch mal wieder melden :-)
So! Ich hatte nun den zweiten Termin beim Amtsarzt.Man hatte mir ja nahegelegt in die DU zu gehen aufgrund meiner Erkrankung,nun möchte man mich in drei Monaten
wiedersehn. Wenn dann keine Deutlicher Verbesserung meines Gesundheitszustandes eingetreten ist werde ich in die DU geschickt.

Viele liebe Grüße
Danny
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Danny »

Sorry ,bin etwas zu spät dran.

Kann auch nur sagen, mach die 20 Stunden.Vielleicht die eine oder andere mehr.
Es gibt auch eine Ambulante Therapie (hoffentlich hast Du noch keine Entscheidung getroffen)die Du an deinem Wohnort ausführen kannst.Nach 3 Wochen kann der Arzt eine Verlängerung um die Besserung
des Gesundheitsbildes herzustellen mit der KK vereinbaren.
Da kann man die Uhrzeiten Vereinbaren.Ist die gleiche Therapie als wenn Du nun 300km entfernt in einem anderen Zentrum deine Übungen machst bzw. Massagen etc. durchführen läßt.
Pension würde ich versuchen zu vermeiden.
So einfach kann man nicht in Pension geschickt werden.

Gruß Danny