Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

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Kati
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kati »

Hallo ihr!

Vielen Dank für eure Antworten und Ideen!

Leider ist es so, dass mir die SchwerBvertreterin schon vor ein paar Monaten mitteilte, dass sie sich nur für Angelegenheiten zuständig sieht, die direkt mit der Schwerbehinderung zu tun haben. Sie hält die Anweisungen zwar nicht für in Ordnung, sagt aber, dass sie dafür nicht zuständig sei.
Ist es wirklich so, dass sie für alle Angelegenheiten zuständig ist?

Mittlerweile habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der über die Rechtsschutzversicherung der Gewerkschaft bezahlt wird. Da die Ermahnungen sich auf absolute Nichtigkeiten und zum Teil unwahre Vorwürfe beziehen, werde ich lediglich eine eigene kurze Stellungnahme dazu schreiben.

Der Personalrat erhält jedes Schreiben meiner Chefin als Kopie und bei jeder neuen Zusatzanwesung erhält meine Chefin in Zukunft Post vom Anwalt.

Liebe Grüße
Kati
Kater-Mikesch
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Schwerbehindertenvertretung muss von sich aus einschreiten und nicht erst aktiv werden, wenn der Betroffene darauf hinweist oder im schlechtesten Fall
der noch nicht mal darauf hinweist...

Ich kann allen mal empfehlen, sich die Kommentarfassung des SGB IX und die des BBG zu kaufen - da stehen sehr gute und hilfreiche Kommentare drin...:
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Bundesfreiwild
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die SchwBV kann sich auch nicht aussuchen, wo sie was machen will. Die ist für ALLE Belange, die mit der dienstlichen Aufgabe des SchwB zu tun haben zuständig und muss sich damit befassen und im Falle, dass irgendetwas offensichtlich krumm läuft an entsprechender Stelle der Hierarchie tätig werden.
Wer sich für so eine Aufgabe an die Front stellen lässt, der sollte auch bereit sein, sich mit der Vorgesetztenebene auseinanderzusetzen, wenn es mal Probleme gibt. Sonst braucht man keinen SchwbVertrauensmann/frau. INSbesondere, wenn der Schwerbehinderte sich mit einem Problem an ihn/sie wendet, kann man nicht behaupten, man wäre nicht zuständig. Die SchwBV muss in ALLE Belange des Schwerbehinderten sogar vom Chefseite aus eingebunden werden, insbesondere wenn es um Fragen der Dienstfähigkeit geht und besondere Dinge, die für den schwb-Beamten veranlasst werden.

Wenn die NIX macht, ist das der falsche Mensch an einem verantwortungsvollen Platz.
Kati
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kati »

Hallo!

Vielen Dank, das ist gut zu wissen. Eigentlich verstehe ich mich mit ihr sehr gut und werde sie noch einmal direkt darauf ansprechen. Sie sagt, dass ich mir das alles haette ersparen koennen, wenn ich damals der rechtswidrigen Versetzung zugestimmt haette. Wenn man diese Auffassung aber teilt, kann man saemtliche Arbeitsschutzgesetze auch gleich verwerfen. Da ich nun aber weiss, dass es in den Zustaendigkeitsbereich der SchwrrBvertreter faellt, gehe ich ansonsten eine Stufe hoeher.

Liebe Gruesse
Kati
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Bundesfreiwild
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn das Verhalten der Chefetage deshalb so ist, weil man einer rechtswidrigen Versetzung nicht zugestimmt hat und dies auch noch so kommuniziert wird, dass ist das sogar eindeutig Mobbing, bzw. Bossing.
Ich sag nur: ANWALT.
Kater-Mikesch
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kater-Mikesch »

Mobbing ist sehr schwer zu beweisen...eher noch eine Benachteiligung - aber dann auch nur mit einer Klage.
Kati
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kati »

Hi!

Naja, die zeitliche Abfolge der "missglückten" Versetzung und der ersten Anweisungen lässt keinen anderen Schluss als Mobbing zu, folgten diese doch genau zwei Tage, nachdem klar war, dass ich an der Schule bleibe. Sämtliche anderen Anweisungen, die nicht begründet werden konnten, liegen mir ja auch schrirftlich vor inklusive dem Bericht meiner Chefin anlässlich der Überprüfung der Dientsfähigkeit, der nachweislich jede Menge falscher Behauptungen enthält.

Was ich unternehmen werde, wird davon abhängen, wie das Ganze sich in Zukunft verhält. Wenn es weitere Aktionen seitens der Chefin gibt, werde ich aktiv und damit mein Anwalt, der OPR, der BPR und die Schwerbehindertenvertretung (notfalls auch die landesweite). Ärztliche Atteste, dass das alles natürlich nicht spurlos an mir vorbei ging, liegen vor, ganz klar mit dem Grund Mobbing durch Vorgesetzte. Auch wenn es nicht dazu geführt hat, dass ich arbeitsunfähig wurde, was aber nur an meinem dicken Fell liegt.

Wenn jetzt Ruhe ist, ist mir diese wichtiger als ein erneuter Kanpf. Ich könnte mir allerdings sehr gut vorstellen, das ganze erworbene WIssen in Zukunft bei Gewerkschafts- oder Gremienarbeit einzusetzen, damit anderen etwas erspart bleibt.

Liebe Grüße
Kati
Kater-Mikesch
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Kater-Mikesch »

Mobbing ist immer schwer zu beweisen...hier müssen Tatbestände vorhanden sein und keine logischen Schlussfolgerungen...

Ein qualitätives Mobbing muss geahndet werden, aber es gibt bis heute nur wenige vergleichbare Urteil, auf die man sich beziehen kann...
Tesla
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Tesla »

Hallo Kati,

ich habe mir gerade den Thread durchgelesen und kann das hier: "Eigentlich verstehe ich mich mit ihr sehr gut und werde sie noch einmal direkt darauf ansprechen." nicht verstehen.
Deine "Chefin" kann froh sein, daß sie es nicht mit mir zu tun hat. An deiner Stelle wäre ich zum zuständigen Arzt gegangen und hätte versucht den Dienstherrn auf Dienstbeschädigung zu verklagen. Alle Anweisungen schikanöser Art würde ich mir schriftlich geben lassen und sie dann ignorieren. Was kann deine "Chefin" dagegen ausrichten? Lasse sie doch zum Schulrat gehen, dann kann sie sich dort ausheulen. Abgesehen davon würde sie so mächtig Gesicht verlieren. Im Kollegium und im Schulamt.
Mit mir haben sie in der Vergangenheit auch so ein paar Spielchen versucht. Im Ergebnis bin ich mit 42 pensioniert und unterrichte heute an einer privaten Schule in der Erwachsenenbildung. Das Klientel ist ausgesucht und sehr, sehr motiviert. Finanzielle Verluste habe ich keine, im Gegenteil. Wir sind doch nicht die Fußabtreter für irgendwelche Hochbücker! Nehmt euch zusammen und zeigt denen, wer hier die Arbeit macht! Nicht jammern, sondern konsequent handeln! Ich bin jedenfalls mit meinem Universitätsstudium und 15 Jahren Berufserfahrung sehr gefragt in der Wirtschaft und konnte mir den Job aussuchen.

Kopf hoch!! Tesla
untertasse
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von untertasse »

Tesla hat geschrieben:Hallo Kati,

ich habe mir gerade den Thread durchgelesen und kann das hier: "Eigentlich verstehe ich mich mit ihr sehr gut und werde sie noch einmal direkt darauf ansprechen." nicht verstehen.
Deine "Chefin" kann froh sein, daß sie es nicht mit mir zu tun hat. An deiner Stelle wäre ich zum zuständigen Arzt gegangen und hätte versucht den Dienstherrn auf Dienstbeschädigung zu verklagen. Alle Anweisungen schikanöser Art würde ich mir schriftlich geben lassen und sie dann ignorieren. Was kann deine "Chefin" dagegen ausrichten? Lasse sie doch zum Schulrat gehen, dann kann sie sich dort ausheulen. Abgesehen davon würde sie so mächtig Gesicht verlieren. Im Kollegium und im Schulamt.
Mit mir haben sie in der Vergangenheit auch so ein paar Spielchen versucht. Im Ergebnis bin ich mit 42 pensioniert und unterrichte heute an einer privaten Schule in der Erwachsenenbildung. Das Klientel ist ausgesucht und sehr, sehr motiviert. Finanzielle Verluste habe ich keine, im Gegenteil. Wir sind doch nicht die Fußabtreter für irgendwelche Hochbücker! Nehmt euch zusammen und zeigt denen, wer hier die Arbeit macht! Nicht jammern, sondern konsequent handeln! Ich bin jedenfalls mit meinem Universitätsstudium und 15 Jahren Berufserfahrung sehr gefragt in der Wirtschaft und konnte mir den Job aussuchen.

Kopf hoch!! Tesla


Hallo,

ist es denn möglich, dass ein Lehrer in DDU im gleichen Berufsfeld wieder arbeitet?
Oder geht das, weil man eben nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen zutun hat?

Eigentlich eine Variante für viele die sich dem Schuldienst nicht mehr gewachsen fühlen. Die Frage steht natürlich stellvertretend auch für andere Tätigkeiten im Beamtenverhältnis.

Liebe Grüße
Tesla
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Tesla »

Hallo Untertasse,

viele Lehrer sind durch den Dienst häufig schuldienstunfähig geworden. Der Umgang mit querulatorischen Persönlichkeiten ist ihnen nicht mehr möglich. Wie wir hier oft lesen müssen, gehören Dienstvorgesetzte in einigen Fällen dazu. Die sind natürlich nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt worden und sind so die schlimmste Plage. :mrgreen:
Ein Unterricht in einer Einrichtung der Erwachsenenqualifizierung, in der sich ausschließlich hochmotivierte, fleißige Schüler, freiwillig und zahlend, auf ein eng begrenztes Ziel vorbereiten, hat mit einer Staatlichen Schule nichts, aber auch rein gar nichts gemein. Man sollte sein Vorhaben mit seinem Arzt besprechen und sich dessen Unterstützung versichern.
Haben Sie sich extra für diese interessante Frage angemeldet?

Gruß Tesla
untertasse
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von untertasse »

Hallo Tesla und danke für die Antwort

ich lese noch nicht allzulange hier still mit und was ich so mitbekomme ist, dass sich dienstunfähige Beamte wenn sie noch arbeiten wollen, können oder müssen wohl eher Jobs in anderen Bereichen suchen damit eben kein Problem mit der vorherigen Beamtentätigkeit aufkommt.
So wie du das hier schreibst kamen mir da Zweifel und ich war doch sehr erstaunt darüber.
Als dienstunfähiger Lehrer wieder Lehrer sein? Geht das?
Und so wie du schreibst hast du doch wieder Schüler. Nur eben ältere.

Die Frage war auch gar nicht nur an dich gerichtet, sondern an alle die hier schreiben.



Wozu sollte ich meinen Arzt befragen, ich bin nur regelmäßig beim Zahnarzt!? Und der kann mich nicht dienstunfähig schreiben.
untertasse
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von untertasse »

Also ob nun Honorartätigkeit offiziell oder halboffiziell ... oder was auch immer.

Verbeamteter Lehrer ist mindest. A12 oder gar A13 also höherer Dienst. Was das verdienstmäßig bedeutet kann jeder nachlesen.
Nach 15 Jahren in dienstunfähig mit 42 was hat man da an Pension? OK Kinderlos/verheiratet wissen wir nicht,
Ich nehme mal an soviel kann das nicht sein.

Und nun soll der Lehrer in der Erwachsenenbildung als Honorarkraft ebensoviel hinzuverdienen, dass er auf seine alten Bezüge kommt? Oder gar mehr?
Finanzielle Verluste habe ich keine, im Gegenteil


Kann das sein?

Heißt es nicht, dass man nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen darf?
Und wenn Tesla wirklich soviel hinzuverdient würde es dann nicht Schwierigkeiten mit der Dienstunfähigkeit geben. Auch als Honorarkraft bekommt man ja sicher nicht 300 Euro die Stunde.
Außerdem müßte er eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen mit dem höchsten Steuersatz.
Und die ganze Chose muß von der Behörde genehmigt werden.
Sorry, ich halte die Geschichte für faul.

Aber vielleicht wissen andere ja mehr darüber zu berichten was dienstunfähige Beamte so alles dürfen. wirtschaft frei interessiert das sicher auch :mrgreen:
Tesla
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Tesla »

Streng dir dein Köpfchen ruhig weiter an! Noch stocherst du allerdings im Trüben. :lol:
Schon das Vorhandensein einer DU- Versicherung machen deine Spekulationen hinfällig.
Diese Diskussion ist sowieso OT. Hier ging es um die Schikane in öD und wie man darauf reagieren kann.
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Bundesfreiwild
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Re: Gesunde Beamtin (LZ) soll zum Amtsarzt

Beitrag von Bundesfreiwild »

Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze. Diese Grenze bestimmt allerdings NICHT, wie viel man verdienen DARF (wenn man kann), sondern nur, dass ab einer bestimmten Grenze das zusätzliche Einkommen gegen die Pension gerechnet wird.

Grob:

Pension = 1500 Euro
Hinzuverdientsgrenze nach Pensionsberechnung: 2000 Euro (höchstmögliche Pension der Laufbahn)
Verdienst Nebentätigkeit: 500 Euro.
Man bleibt unterhalb oder gleich der Hinzuverdiensgrenze und es hat keine Auswirkung auf die Pension.

Nebenverdienst 1000 Euro. Pension 1500 Euro.
Man käme also mit Pension und Nebentätigkeitseinkommen auf 2500 Euro. Die Hinzuverdientgrenze von 2000 wird um 500 überschritten.
Es werden 500 Euro von der Pension gekürzt.
Netto hat man aber immer noch Pension 1000 Euro + 1000 Euro aus dem Nebenjob = 2000 Euro.
Man könnte also annehmen, für den mittleren Dienst z.B., dass sich ein Minijob von 400 Euro netto in der Relation zur Arbeitszeit mehr lohnt als evtl. ein Teilzeitjob mit 1000 E.

Nur so als ganz grobes Erklärungsbeispiel. Was am Ende ganz genau verrechnet wird, ist Sache der Pensionsbezügestelle.

Nach Bundesgesetz verbleibt dem Beamten aber immer ein Sockelbetrag an Pension - so rund 350 Euro. Die bekommt er immer, auch wenn er in einer Nebentätigkeit ne halbe Million verdienen würde.