Erfahrungen mit Beamtenbeurlaubung ohne Besoldung
Verfasst: 10. Okt 2012, 11:58
Hallo an alle,
da ich schon seit einiger Zeit in ein anderes Bundesland wechseln möchte und nun immer deutlicher sehe, wie schwer dies für Beamte im mD ist, befasse ich mich jetzt sogar mit der Thematik der "Beurlaubung ohne Besoldung". Aber irgendwie werde ich aus §95 BBG nicht ganz schlau.
So wie ich den Paragraphen verstehe, können sich Beamte für eine längere Zeit beurlauben lassen, ohne dafür Besoldung zu erhalten. Das Beamtenverhältnis ruht sozusagen, wird aber nicht aufgelöst. Allerdings scheint dies nur zu gehen, wenn in dem Bereich, in dem der Beamte tätig ist, ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht, mehr Angestellte im öffentlichen Dienst zu beschäftigen (z. B. bei einem horrenden Ungleichgewicht von Bewerbern zu freien Stellen). Aber welcher Beamter gibt schon gerne "seine" Stelle her? Zumal aus dem Paragraphen weiter hervorgeht, dass in dieser Beurlaubungszeit keine genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten ausgeübt werden dürfen.
In meinem Falle würde ich mich beurlauben lassen, damit ich in dem Bundesland, in das ich wechseln möchte, erst einmal in der freien Wirtschaft einen Arbeitsplatz bekomme (mögl. Nachversicherung und alles was dazu gehört, lasse ich zunächst außen vor). Nur würde ich dadurch das Verbot der Ausübung genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten brechen.
Hat schon jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und kann diese hier preisgeben?
Danke
da ich schon seit einiger Zeit in ein anderes Bundesland wechseln möchte und nun immer deutlicher sehe, wie schwer dies für Beamte im mD ist, befasse ich mich jetzt sogar mit der Thematik der "Beurlaubung ohne Besoldung". Aber irgendwie werde ich aus §95 BBG nicht ganz schlau.
So wie ich den Paragraphen verstehe, können sich Beamte für eine längere Zeit beurlauben lassen, ohne dafür Besoldung zu erhalten. Das Beamtenverhältnis ruht sozusagen, wird aber nicht aufgelöst. Allerdings scheint dies nur zu gehen, wenn in dem Bereich, in dem der Beamte tätig ist, ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht, mehr Angestellte im öffentlichen Dienst zu beschäftigen (z. B. bei einem horrenden Ungleichgewicht von Bewerbern zu freien Stellen). Aber welcher Beamter gibt schon gerne "seine" Stelle her? Zumal aus dem Paragraphen weiter hervorgeht, dass in dieser Beurlaubungszeit keine genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten ausgeübt werden dürfen.
In meinem Falle würde ich mich beurlauben lassen, damit ich in dem Bundesland, in das ich wechseln möchte, erst einmal in der freien Wirtschaft einen Arbeitsplatz bekomme (mögl. Nachversicherung und alles was dazu gehört, lasse ich zunächst außen vor). Nur würde ich dadurch das Verbot der Ausübung genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten brechen.
Hat schon jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und kann diese hier preisgeben?
Danke