Personalstelle - Verletzung der Fürsorgepflicht?
Verfasst: 17. Sep 2012, 12:34
Hallo,
ich bin (männlicher) Bundesbeamter und seit ca. zwei Jahren in Elternzeit. Als ich vor der die Elternzeit beantragt habe, habe ich von der Persoalabteilung verschiedene Merkblätter für Elternzeit, Eltergeld, Urlaub etc bekommen. So weit so gut.
Leider habe ich damals keine Informationen über die Kindererzeihungszeiten und ihre Anrechnung für die Beamtenversorgung bekommen. Ich hätte mir auf Antrag Kindererziehungszeiten zurechnen lassen können; da ich dies nicht fristgerecht getan habe, erhält sie nun mein Frau.
Laut einer Verordung des BMI hätte man mich aber auf meine Möglichkeiten hinwiesen müssen!
Siehe:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... ?nn=267412
Dort steht:
"Die Eltern sind durch die Personaldienststellen auf die Möglichkeit der Abgabe einer
übereinstimmenden Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten und die
Rechtsfolgen der Nichtabgabe hinzuweisen"
...
"Die Information an die Betroffenen sowie eine von den Eltern abgegebene Erklärung
zur Zuordnung der Kindererziehungszeiten sind in den Personalakten zu dokumentieren."
Ich kann nun die Erziehungszeiten nur noch für 2 Monate rückwirkend beantragen, aber nicht mehr für die mehr als 2 Jahre!!!
Hat meine Behörde hier einen Fehler gemacht? Kann ich da Regressansprüche für verlorene Ansprüche erhalten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
ich bin (männlicher) Bundesbeamter und seit ca. zwei Jahren in Elternzeit. Als ich vor der die Elternzeit beantragt habe, habe ich von der Persoalabteilung verschiedene Merkblätter für Elternzeit, Eltergeld, Urlaub etc bekommen. So weit so gut.
Leider habe ich damals keine Informationen über die Kindererzeihungszeiten und ihre Anrechnung für die Beamtenversorgung bekommen. Ich hätte mir auf Antrag Kindererziehungszeiten zurechnen lassen können; da ich dies nicht fristgerecht getan habe, erhält sie nun mein Frau.
Laut einer Verordung des BMI hätte man mich aber auf meine Möglichkeiten hinwiesen müssen!
Siehe:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... ?nn=267412
Dort steht:
"Die Eltern sind durch die Personaldienststellen auf die Möglichkeit der Abgabe einer
übereinstimmenden Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten und die
Rechtsfolgen der Nichtabgabe hinzuweisen"
...
"Die Information an die Betroffenen sowie eine von den Eltern abgegebene Erklärung
zur Zuordnung der Kindererziehungszeiten sind in den Personalakten zu dokumentieren."
Ich kann nun die Erziehungszeiten nur noch für 2 Monate rückwirkend beantragen, aber nicht mehr für die mehr als 2 Jahre!!!
Hat meine Behörde hier einen Fehler gemacht? Kann ich da Regressansprüche für verlorene Ansprüche erhalten?
Vielen Dank für Eure Antworten!