Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meiner Frau -welche nicht bei mir mitversichert ist- und unseren 2 Kindern eine Vater-Mutter Kur machen.
Ich weiß allerdings nicht, wie das Antragsverfahren abläuft. Muss ich über meinen Amtsarzt einen Antrag stellen oder über meinen Hausarzt ?
Wie verhält es sich mit der Kostenübernahme?
Wer könnte mir diesbezüglich weiterhelfen ?
Vielen dank.
Vater Mutter Kur
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Re: Vater Mutter Kur
Hallo,
ich setze einmal voraus, dass Du Beamter bist und auch in der PKV.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die komplette Familie auf Kosten der Beihilfe + PKV einen Kur-Urlaub machen kann.
Wie es im Einzelfall mit der Beihilfe-Absicherung aussieht kann man pauschal nicht beantworten.
Zusätzlich ist auch das zuständige Beihilferecht nicht bekannt.
Für Personen die nicht beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe auch keine Zahlungen.
Bei der PKV kommt es auf die jeweiligen Tarifen bzw. der Tarifbestimmungen an, allerdings auch nur für die versicherten Personen.
Bei einer GKV versicherten Person könnte für die Kostenübernahme die GKV selbst, oder die Deutsche Rentenanstalt Berlin in Frage kommen.
Dies sollte man dort abklären.
Gruß vom Steinbock
ich setze einmal voraus, dass Du Beamter bist und auch in der PKV.
Von einem Vater-Mutter Kur habe ich noch nie etwas gehört. Eine Mutter-Kind Kur bzw. Vater-Kind Kur gibt es.andi78 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meiner Frau -welche nicht bei mir mitversichert ist- und unseren 2 Kindern eine Vater-Mutter Kur machen..
normalerweise schlägt dies der Hausarzt bzw. Facharzt vor entsprechend des Gesundheitszustandes des Kindes.Ich weiß allerdings nicht, wie das Antragsverfahren abläuft. Muss ich über meinen Amtsarzt einen Antrag stellen oder über meinen Hausarzt ?.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die komplette Familie auf Kosten der Beihilfe + PKV einen Kur-Urlaub machen kann.
hier müsste zuerst einmal geklärt werden, für welche Person die Kur sein soll.Wie verhält es sich mit der Kostenübernahme?
Wie es im Einzelfall mit der Beihilfe-Absicherung aussieht kann man pauschal nicht beantworten.
Zusätzlich ist auch das zuständige Beihilferecht nicht bekannt.
Für Personen die nicht beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe auch keine Zahlungen.
Bei der PKV kommt es auf die jeweiligen Tarifen bzw. der Tarifbestimmungen an, allerdings auch nur für die versicherten Personen.
Bei einer GKV versicherten Person könnte für die Kostenübernahme die GKV selbst, oder die Deutsche Rentenanstalt Berlin in Frage kommen.
Dies sollte man dort abklären.
Gruß vom Steinbock
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Re: Vater Mutter Kur
Hallo,
also es gibt keine Vater-Mutter-Kind-Kur sondern nur eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur.
Wenn du z. b. eine Mutter-Kind-Kur machen möchtest, kann der Vater auch eine Kur beantragen.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
Ein Arzt deiner Wahl gibt eine Empfehlung ab und dann setzt du dich mit der Krankenkasse und AG
in Verbindung. In d. Regel werden die Kuren bei anerkannten Beschwerden genehmigt.
Wenn dein Frau bei dir mitversichert ist (also Beihilfe und PKV), dann hast du einen Ansprechpartner,
also in dem Fall die Krankenkasse.
Wenn deine Frau z. B. eine eigene Beihilfeberechtigung hat, dann muss sie sich noch bei Ihrem
Beihilfeträger in Verbindung setzen, zwecks Klärung der Formalien.
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Krankenkasse oder/und dem Beihilfeträger in Verbindung setzen
und die Möglichkeiten einer Kur besprechen...das kann der Ort sein (Krankenkassen haben ja auch
Verträge mit Kliniken, das kann die Übernahme von Kosten oder Ausschluss von Kosten sein und die
Möglichkeit, vielleicht sogar zusammen eine Klinik aufzusuchen...
Eine Klärung vorab ist immer ratsam, damit man nachher nicht vor unliebsamen Überraschungen nochmals
eine Kur braucht...
also es gibt keine Vater-Mutter-Kind-Kur sondern nur eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur.
Wenn du z. b. eine Mutter-Kind-Kur machen möchtest, kann der Vater auch eine Kur beantragen.
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...
Ein Arzt deiner Wahl gibt eine Empfehlung ab und dann setzt du dich mit der Krankenkasse und AG
in Verbindung. In d. Regel werden die Kuren bei anerkannten Beschwerden genehmigt.
Wenn dein Frau bei dir mitversichert ist (also Beihilfe und PKV), dann hast du einen Ansprechpartner,
also in dem Fall die Krankenkasse.
Wenn deine Frau z. B. eine eigene Beihilfeberechtigung hat, dann muss sie sich noch bei Ihrem
Beihilfeträger in Verbindung setzen, zwecks Klärung der Formalien.
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Krankenkasse oder/und dem Beihilfeträger in Verbindung setzen
und die Möglichkeiten einer Kur besprechen...das kann der Ort sein (Krankenkassen haben ja auch
Verträge mit Kliniken, das kann die Übernahme von Kosten oder Ausschluss von Kosten sein und die
Möglichkeit, vielleicht sogar zusammen eine Klinik aufzusuchen...
Eine Klärung vorab ist immer ratsam, damit man nachher nicht vor unliebsamen Überraschungen nochmals
eine Kur braucht...