Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Zecki 72
Beiträge: 18
Registriert: 3. Mär 2011, 13:14
Behörde:
Wohnort: Berlin

Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Zecki 72 »

Hallo,

ich bin seit 7 Monaten krankgeschrieben (chronische Erkrankung), eine amtsärztliche Untersuchung wird demnächst kommen, um über eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu entscheiden. Eine Teildienstfähigkeit kommt nicht in Frage, da ich aus gesundheitlichen Gründen in den letzten 5 Jahren nur halbtags gearbeitet habe. Ich habe meinen Ruhegehaltssatz berechnen lassen, der liegt bei 50,19 %. Was kommt da bei A 12 netto raus? Ich befürchte, dass es für mich und meinen Sohn nicht reicht, dauerhaft davon zu leben. Kann man den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit für ein paar Jahre befristen? Es stehen in den nächsten Jahren einige OP´s für mich an, wenn danach alles besser wird, hoffe ich irgendwann wieder arbeiten zu können.

Grüße

Zecki
Benutzeravatar
Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Ossikind »

Stimmt so als alter A12er tust Du mir richtig leid. Ja geh Dein Leid hier schön auskotzen.
Leider geht das ja net als Frühpensionär, ich wünsche Dir nur die Mindestpension, (die eh viel zu hoch ist für Dich).
Zuletzt geändert von Ossikind am 7. Sep 2012, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Zecki 72
Beiträge: 18
Registriert: 3. Mär 2011, 13:14
Behörde:
Wohnort: Berlin

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Zecki 72 »

Sorry, dass nicht alle "nur" A 6 sind. Mein Sohn ist 13, der Vater zahlt keinen Unterhalt, Unterhaltsvorschuß gibts auch nicht mehr. Ich muss einfach wissen, ob das Geld der Frühpensionierung für uns 2 reicht.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Prozentrechnen sollt man doch können...
zolltrottel
Beiträge: 541
Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von zolltrottel »

na na na. seid nett zueinander.......wir werden doch schon vom mündigen bürger jeden tag angepöbelt, dann muss es doch nicht noch auch unter uns sein!!!!!
es wird wohl aber nur die mindestrente sein. sie ist so bei ca. 1400 euro plus kinderzuschlag abzüglich evtl krankenversicherung natürlich !!!!!
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von arme Sau »

So lieben es unser Vorgesetzten !

Wenn sich die Kollegen gegenseitig anp*** !

Und Ossikind, mit deinem Beitrag bist du nicht besser, wie der pöbel der uns Gegenübersteht !
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von schäferhund »

Hallo Zecki 72,

50,19 % sind nun echt nicht berauschend, ich vermute daher, dass du eine etwas jüngere Kollegin bist. Die "72" in deinem nickname dürfte wahrscheinlich für dein Geburtsjahr 1972 stehen. Da es sich dann auch noch um eine Frühpensionierung handelt, ist ein weiterer Abzug in Höhe von 10,80 % von der errechneten Bruttoversorgung einzurechnen.

Vermutlich wird es sich zusammen mit Kindergeld so bei ca. 1550 - 1700 € Netto einpendeln.

Anträge auf Reaktivierung kannst du später nach einer (hoffentlichen) Genesung, natürlich stellen.

Alles Gute - werde wieder gesund :D

Gruß Schäferhund
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von arme Sau »

Hallo Schäferhund,

zusatzfrage meinerseits: Hinzuverdienstgrenze ?
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Mad Max
Beiträge: 115
Registriert: 8. Sep 2012, 21:25
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Mad Max »

schäferhund hat geschrieben:Hallo Zecki 72,

50,19 % sind nun echt nicht berauschend, ich vermute daher, dass du eine etwas jüngere Kollegin bist. Die "72" in deinem nickname dürfte wahrscheinlich für dein Geburtsjahr 1972 stehen. Da es sich dann auch noch um eine Frühpensionierung handelt, ist ein weiterer Abzug in Höhe von 10,80 % von der errechneten Bruttoversorgung einzurechnen.

Vermutlich wird es sich zusammen mit Kindergeld so bei ca. 1550 - 1700 € Netto einpendeln.
50.20 Prozent für eine 40jährige nach 20?? Jahren Arbeit sind natürlich wirklich nicht berauschend. MIt einem 400 Euro- Job wird Sie gerade so dem sozialen Elend entkommen.
Arme Pensionärin.
sheela
Beiträge: 78
Registriert: 24. Feb 2012, 11:20
Behörde:
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von sheela »

Was sollen denn diese teilweise sehr bösen Pöbeleien. Jeder kann doch rechnen. Alleinstehend mit schulpflichtigem Kind, Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten usw. und kein Unterhalt durch den Kindsvater. Und dann auch noch krank. Da sind Zukunftsängste bei der Mindestversorgung doch nachvollziehbar.
LG
sheela
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Mad Max hat geschrieben:50.20 Prozent für eine 40jährige nach 20?? Jahren Arbeit sind natürlich wirklich nicht berauschend. MIt einem 400 Euro- Job wird Sie gerade so dem sozialen Elend entkommen.Arme Pensionärin.
Ja "arme Sau", um solch geistige Diarrhö künftig auszuschließen, wäre es an der Zeit, die Registrierung mit einem kleinen Intelligenztest zu erschweren. Kleine Aufgaben wie
2 * 3 = ?
oder
6 = 1 + 1 + 1 +?
sollten genügen!

Einen Ruhegehaltssatz von 50,19 Prozent fließt in die Berechnung der dann wahrscheinlich knapp 45 Prozent betragenden Bruttoversorgungsbezüge ein, wenn 28 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit (in Vollzeit) verbracht sind. Wegen der Teilzeitbeschäftigung in den letzten fünf Jahren sollten es hier also etwas mehr als 30 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit sein.

Egal, zur Berechnung des Nettos und eines eventuellen anrechnungsfreien Hinzuverdienstes wäre es aber wichtig zu wissen, aus welcher Stufe das Grundgehalt derzeit gezahlt wird.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Schaaf2012
Beiträge: 58
Registriert: 17. Mai 2012, 16:55
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Schaaf2012 »

Hallo,
in diesem thread fällt mir mal wieder auf wie an anderen Stellen auch in diesem nützlichen Forum, daß es Zuschriften auf Beiträge gibt, die inhaltlich komplett daneben, beleidigend, vorsätzlich unsachlich0 sind und erkennen lassen, daß es allgmeine Vorbehalte gegen Leute aus Laufbahnen gibt die nicht mittlerer Dienst sind, als0 gD und hd, unabgesehen von den tatsächlichen Eigenschaften der Person die ja hier im anonymen Netz nicht bekannt sein kann. Der Admin hat ja schon zur Freundlichkeit gemahnt, von mir aus kann er solche Beiträge kraft Amts im Rahmen eines von ihm durchzuführenden Edits als gelöscht kennzeichnen. Es sollte nicht sein, daß hier neue Mitglieder durch ein solches Verhalten weggeekelt werden. Unsere Dienste leben durch ein Miteinander. Wer das im Berufsalltag anders erlebt, das ist traurig genug, das hat dann aber nichts mit dem Forum hier zu tun.
genug geblökt.
Schaaf 2012
Mad Max
Beiträge: 115
Registriert: 8. Sep 2012, 21:25
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Mad Max »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
Mad Max hat geschrieben:50.20 Prozent für eine 40jährige nach 20?? Jahren Arbeit sind natürlich wirklich nicht berauschend. MIt einem 400 Euro- Job wird Sie gerade so dem sozialen Elend entkommen.Arme Pensionärin.
Ja "arme Sau", um solch geistige Diarrhö künftig auszuschließen, wäre es an der Zeit, die Registrierung mit einem kleinen Intelligenztest zu erschweren. Kleine Aufgaben wie
2 * 3 = ?
oder
6 = 1 + 1 + 1 +?
sollten genügen!

Einen Ruhegehaltssatz von 50,19 Prozent fließt in die Berechnung der dann wahrscheinlich knapp 45 Prozent betragenden Bruttoversorgungsbezüge ein, wenn 28 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit (in Vollzeit) verbracht sind. Wegen der Teilzeitbeschäftigung in den letzten fünf Jahren sollten es hier also etwas mehr als 30 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit sein.
1. In dem von mir zitierten Beitrag wurde die Vermutung geäussert, die "72" im nickname der TE würde auf das Geburtsjahr hinweisen (was ja auch logisch ist).
2. Sollte das so sein, kann Sie wohl kaum auf 28 Berufsjahre kommen. Logisch oder?
3. Wenn Sie ihren Ruhegehaltssatz von 50,19% hat berechnen lassen, wird sie das wohl von irgendeinem Versorgungsamt o.ä. gemacht haben lassen - ich habe also erstmal keinen Grund an dieser Aussage zu zweifeln.
Mad Max
Beiträge: 115
Registriert: 8. Sep 2012, 21:25
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Mad Max »

sheela hat geschrieben:Was sollen denn diese teilweise sehr bösen Pöbeleien. Jeder kann doch rechnen. Alleinstehend mit schulpflichtigem Kind, Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten usw. und kein Unterhalt durch den Kindsvater. Und dann auch noch krank. Da sind Zukunftsängste bei der Mindestversorgung doch nachvollziehbar.
LG
sheela
Wie schaffen es eigentlich die alleinerziehenden Mütter, die ebenfalls Miete, Nebenkosten, Essen etc. zahlen müssen, keinen Unterhalt durch den Kindesvater bekommen und einen 35-40 Stunden- Job machen, bei dem Netto weniger hängenbleibt? Sterben die an ihren Zukunftsängsten?

Die TE ist (schwer?) krank, das ist blöd, aber was machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die ernsthaft krank werden? Die müssen sich mit solchen Luxusproblemen nicht rumschlagen, auf die wartet nach kurzer Zeit vermutlich Hartz4.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Ruhegehaltssatz 50,19 %

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Fakt ist: Mad Max hat sich hier angemeldet, um rumpöbeln zu können.
Dass er von der Materie keine Ahnung hat, kommt noch erschwerend dazu, ist mir im Prinzip aber wurst.
Weil der Beitrag zur Lösungsfindung gar nichts beiträgt, habe ich dieses Verhalten kommentiert, und zwar mit der Deutlichkeit, die ich als angemessen ansehe. Vorher nachzufragen, ob jemand vielleicht eine schwere Kindheit gehabt hat, oder aus einem anderen Grund nicht über das Stadium den Blöd-Lesens hinausgekommen ist, habe ich mir abgewöhnt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten