SBV Schwerbehinderten-Vertretung
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SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Einen schönen Tag,
wer hat Erfahrungen bei der Vivento oder PBM Niederlassung Berlin mit Versetzungen, Zuweisungen und sonstigen Themen,
bei denen der Betriebsrat und/oder die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) informiert werden muss.
Es geht um Mitbestimmung, Unterrichtung und Anhörung.
Lt. einigen Kollegen/Innen gibt es Aussagen zu fehlender Beteiligungsrechte gerade in Bezug auf die SBV.
Weiterhin gibt es auch keine Auskünfte, wer genau bei der SBV zuständig ist - gerade in Bezug auf die PBM NL in Berlin.
Wer kann Erfahrungen mitteilen und kann auf Verfehlungen hinweisen?
Im Voraus schon mal besten Dank
wer hat Erfahrungen bei der Vivento oder PBM Niederlassung Berlin mit Versetzungen, Zuweisungen und sonstigen Themen,
bei denen der Betriebsrat und/oder die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) informiert werden muss.
Es geht um Mitbestimmung, Unterrichtung und Anhörung.
Lt. einigen Kollegen/Innen gibt es Aussagen zu fehlender Beteiligungsrechte gerade in Bezug auf die SBV.
Weiterhin gibt es auch keine Auskünfte, wer genau bei der SBV zuständig ist - gerade in Bezug auf die PBM NL in Berlin.
Wer kann Erfahrungen mitteilen und kann auf Verfehlungen hinweisen?
Im Voraus schon mal besten Dank
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Guten Tag,
mir geht es um Zuweisungen und Versetzungen, bei denen die SBV nicht unterrichtet wurde und gehört wurde.
Zum Thema Zusweisungen gibt es natürlich viele Beiträge.
Hier geht es mir aber um Erfahrungen, bei denen eben die Telekom die SBV nicht einbezogen hat, und genau
dieses Thema wird hier nicht beschrieben.
mir geht es um Zuweisungen und Versetzungen, bei denen die SBV nicht unterrichtet wurde und gehört wurde.
Zum Thema Zusweisungen gibt es natürlich viele Beiträge.
Hier geht es mir aber um Erfahrungen, bei denen eben die Telekom die SBV nicht einbezogen hat, und genau
dieses Thema wird hier nicht beschrieben.
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Da gibt es massenweise Benachteiligungen, bei denen z. B. die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten nicht
beachtet werden.
Und die werden vom Betriebsrat des SBR Berlin auch noch gedeckt - denn normalerweise muss der BR eng
mit der SBV zusammenarbeiten und z. B. die Unterrichtungspflichten der SBV überwachen.
Aber wo kein Kläger ist kein Richter !
beachtet werden.
Und die werden vom Betriebsrat des SBR Berlin auch noch gedeckt - denn normalerweise muss der BR eng
mit der SBV zusammenarbeiten und z. B. die Unterrichtungspflichten der SBV überwachen.
Aber wo kein Kläger ist kein Richter !
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Es gab und gibt Fälle, wo die SBV bei Zuweisungen nicht vorher einbezogen wurde. Ich kann mir denken, woran es liegt, sage aber besser nichts dazu.
Jeder Schwerbehinderte sollte deshalb seinen SBV PERSÖNLICH in seine Angelegenheiten mit einbeziehen, sobald etwas auf ihn zu rast. Nur so ist gesichert, dass eine Beteiligung auch wirklich stattfindet.
Wer es schafft, in seinem eigenen Falle nachzuweisen, dass die Beteiligung nicht stattgefunden hat, kann mit Unterstützung seiner SBV zusammen vielleicht auch mal wegen nicht erfolgter Beteiligung gegen den AG klagen.
Aufrufe an die Allgemeinheit sind hier wieder fehl am Platze, da auch hier wieder nur das individuelle Recht zum Tragen kommen wird.
Jeder Schwerbehinderte sollte deshalb seinen SBV PERSÖNLICH in seine Angelegenheiten mit einbeziehen, sobald etwas auf ihn zu rast. Nur so ist gesichert, dass eine Beteiligung auch wirklich stattfindet.
Wer es schafft, in seinem eigenen Falle nachzuweisen, dass die Beteiligung nicht stattgefunden hat, kann mit Unterstützung seiner SBV zusammen vielleicht auch mal wegen nicht erfolgter Beteiligung gegen den AG klagen.
Aufrufe an die Allgemeinheit sind hier wieder fehl am Platze, da auch hier wieder nur das individuelle Recht zum Tragen kommen wird.
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Hallo Bundesfreiwild,
wenn man die Situation bei der PBM NL kennt, dann kann sich jeder denken, dass hier nicht alles dem Recht nach zustande
kommt...
Die SBV hat bei der PBM NL / SBR im letzten Jahr dreimal gewechselt...Erst war ein H. nicht mehr zu erreichen,
weil er anscheinend einen Unfall hatte und nicht mehr wieder kommen sollte, dann war der Vertreter ein Herr G. für
diesen eingesprungen - dieser hat sich aber nicht gemeldet und ist meines Wissens bis heute auch wieder seit längerer Zeit
krank...und der neue Herr H. gibt sich die größte Mühe, ist aber lt. eigener Aussage in der Einarbeitungszeit und bittet bei
der Beantwortung um Geduld...
Das Problem ist, dass auch eine Nichtbeteiligung der SBR im Nachhinein nicht rechtswidrig ist...
Und solange nicht mal einer der Telekom auf die Finger klopft, wird sich daran nichts ändern - ich wundere mich nur, dass
z. B. die dpvkom oder proT-in dagegen nichts macht - zumindest dpvkom als Gewerkschaft, könnte auf die Telekom einwirken,
wenn Ihre Mitglieder benachteiligt werden...
Weiterhin ist die SBV doch vom AG abhängig und vom Betriebsrat - weil die SBV sich beim BR informiert und dieser dann die
eigenen "Leute" auch nicht hängen lassen will...So oder so - auch wenn die Telekom verklagt wird, ein Urteil reicht nicht aus...
da müssen empfindliche Strafen her - denn ein verlorenes Urteil ist der Telekom egal - aber wenn massenhafte Urteile gegen
die Telekom erwirkt werden, dann würde es mal eng...
MfG
wenn man die Situation bei der PBM NL kennt, dann kann sich jeder denken, dass hier nicht alles dem Recht nach zustande
kommt...
Die SBV hat bei der PBM NL / SBR im letzten Jahr dreimal gewechselt...Erst war ein H. nicht mehr zu erreichen,
weil er anscheinend einen Unfall hatte und nicht mehr wieder kommen sollte, dann war der Vertreter ein Herr G. für
diesen eingesprungen - dieser hat sich aber nicht gemeldet und ist meines Wissens bis heute auch wieder seit längerer Zeit
krank...und der neue Herr H. gibt sich die größte Mühe, ist aber lt. eigener Aussage in der Einarbeitungszeit und bittet bei
der Beantwortung um Geduld...
Das Problem ist, dass auch eine Nichtbeteiligung der SBR im Nachhinein nicht rechtswidrig ist...
Und solange nicht mal einer der Telekom auf die Finger klopft, wird sich daran nichts ändern - ich wundere mich nur, dass
z. B. die dpvkom oder proT-in dagegen nichts macht - zumindest dpvkom als Gewerkschaft, könnte auf die Telekom einwirken,
wenn Ihre Mitglieder benachteiligt werden...
Weiterhin ist die SBV doch vom AG abhängig und vom Betriebsrat - weil die SBV sich beim BR informiert und dieser dann die
eigenen "Leute" auch nicht hängen lassen will...So oder so - auch wenn die Telekom verklagt wird, ein Urteil reicht nicht aus...
da müssen empfindliche Strafen her - denn ein verlorenes Urteil ist der Telekom egal - aber wenn massenhafte Urteile gegen
die Telekom erwirkt werden, dann würde es mal eng...
MfG
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Also bei der Schwerb.-Vertretung (SBV) bei der PBM NL läuft einiges nicht so, wie es ablaufen soll.
Die Unterrichtungspflichten bei Versetzungen/Zuweisungen und bei sonstigen Mitteilungspflichtigen
Angelegenheiten, wird vorsätzlich von der Telekom missachtet.
Weiterhin sollte eigentlich der Betriebsrat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Betriebsvereinbaren
usw. überwachen und kontrollieren.
Dem Betriebsrat SBR interessiert das aber sehr sehr wenig, da dieser von der Telekom gesteuert ist.
Es werden ggf. mal Pseudo-Anfragen an der Arbeitgeber gerichtet, aber mit deren Antworten ist man
merkwürdigerweise zufrieden - da kommt keiner auf die Idee, dies mal kritisch zu hinterfragen.
Sollte sich herausstellen, dass der Betriebsrat vorsätzlich seine Pflicht zur Überwachung missachtet hat,
kann das auch privatrechtliche Konsequenzen haben.
Der Arbeitgeber missachtet vorsätzlich und grob fahrlässig die Einhaltung von Gesetzen - der Betriebsrat
handelt grob fahrlässig, wenn er die Überwachung und Einhaltung der Gesetze nicht überwacht.
Und die Schwerbehinderten-Vertretung gibt zwar ihr Bestes, aber mit einem SBV, der sich zudem neu in
die Materie einarbeiten muss, klappt das nie und nimmer - genau das will der AG ja.
Vor allen Dingen sind jetzt die letzten SBV´s auf merkwürdige Weise nicht mehr da, bzw. sind krank und
lassen sich verleugnen. Aber das interessiert auch keinen - es ist ja ein SBV aktuell vorhanden...
Ob der sich gut auskennt oder nicht, ist nicht so wichtig - kommt ja alles dem AG entgegen.
Die Unterrichtungspflichten bei Versetzungen/Zuweisungen und bei sonstigen Mitteilungspflichtigen
Angelegenheiten, wird vorsätzlich von der Telekom missachtet.
Weiterhin sollte eigentlich der Betriebsrat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Betriebsvereinbaren
usw. überwachen und kontrollieren.
Dem Betriebsrat SBR interessiert das aber sehr sehr wenig, da dieser von der Telekom gesteuert ist.
Es werden ggf. mal Pseudo-Anfragen an der Arbeitgeber gerichtet, aber mit deren Antworten ist man
merkwürdigerweise zufrieden - da kommt keiner auf die Idee, dies mal kritisch zu hinterfragen.
Sollte sich herausstellen, dass der Betriebsrat vorsätzlich seine Pflicht zur Überwachung missachtet hat,
kann das auch privatrechtliche Konsequenzen haben.
Der Arbeitgeber missachtet vorsätzlich und grob fahrlässig die Einhaltung von Gesetzen - der Betriebsrat
handelt grob fahrlässig, wenn er die Überwachung und Einhaltung der Gesetze nicht überwacht.
Und die Schwerbehinderten-Vertretung gibt zwar ihr Bestes, aber mit einem SBV, der sich zudem neu in
die Materie einarbeiten muss, klappt das nie und nimmer - genau das will der AG ja.
Vor allen Dingen sind jetzt die letzten SBV´s auf merkwürdige Weise nicht mehr da, bzw. sind krank und
lassen sich verleugnen. Aber das interessiert auch keinen - es ist ja ein SBV aktuell vorhanden...
Ob der sich gut auskennt oder nicht, ist nicht so wichtig - kommt ja alles dem AG entgegen.
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Bei der SBV des SBR Berlin/Bonn läuft vieles nicht nach den gesetzlichen Vorgaben ab:
- Unterrichtungs- und Anhörungspflichten werden nicht durchgeführt
- Überwachung der Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbaren usw.
wird nicht durchgeführt
- Ansprechpartner der SBV sind monatelang nicht zu erreichen
Der Betriebsrat muss zusätzlich die Einhaltung der Gesetze überwachen - macht er aber
nicht.
Der Arbeitgeber verstößt vorsätzlich gegen die geltenen Gesetze, Verordnungen,
Betriebsvereinbarungen usw.
Beschwerden werden nicht ordnungsgemäß bearbeitet
- Unterrichtungs- und Anhörungspflichten werden nicht durchgeführt
- Überwachung der Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbaren usw.
wird nicht durchgeführt
- Ansprechpartner der SBV sind monatelang nicht zu erreichen
Der Betriebsrat muss zusätzlich die Einhaltung der Gesetze überwachen - macht er aber
nicht.
Der Arbeitgeber verstößt vorsätzlich gegen die geltenen Gesetze, Verordnungen,
Betriebsvereinbarungen usw.
Beschwerden werden nicht ordnungsgemäß bearbeitet
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Da muss ich mich aber fragen, wie es sein kann, dass die bestehenden Gesetze so permanent
missachtet werden.
Und warum keiner etwas gegen diesen haltlosen Zustand unternimmt. Wenn die Telekom vorsätzlich
die Mitbestimmungs- und Unterrichtungspflichten missachtet, muss sie doch zur Verantwortung
gezogen werden können.
Aber ich denke mir, nur mit einem gut funktionierenden Betriebsrat und einer SBR, die zusammen
arbeiten und sofort bei Rechtsverletzungen handeln, können diese Rechtsvergehen verhindert werden.
Eigentlich sollte auch z. B. das Integrationsamt eingeschaltet werden und darüber wachen. Aber die
haben vermutlich andere Problem.
missachtet werden.
Und warum keiner etwas gegen diesen haltlosen Zustand unternimmt. Wenn die Telekom vorsätzlich
die Mitbestimmungs- und Unterrichtungspflichten missachtet, muss sie doch zur Verantwortung
gezogen werden können.
Aber ich denke mir, nur mit einem gut funktionierenden Betriebsrat und einer SBR, die zusammen
arbeiten und sofort bei Rechtsverletzungen handeln, können diese Rechtsvergehen verhindert werden.
Eigentlich sollte auch z. B. das Integrationsamt eingeschaltet werden und darüber wachen. Aber die
haben vermutlich andere Problem.
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Solange diese Vorgehensweise von dem Pseydo-Betriebsrat gedeckt wird und dieser Betriebsrat wissentlich und vorsätzlich
seine Aufgaben nach dem BetrVG auf Überwachung der Einhaltung der Gesetze (z. B. § 80 BetrVG) nichts unternimmt, kann
die Telekom einfach so weitermachen.
Das Problem ist, dass der normale Mitarbeiter / Beamte erst einmal kein Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. Erst innerhalb
einer Klageabweisung wegen fehlender Unterrichtung der SBV kommt dann dieser Gesetzesverstoß in Betracht.
Oder man muss die Telekom und ggf. auch den Betriebsrat wegen Verletzung der Gesetze anzeigen - zumindest eine Ordnungswidrigkeit
ist hier gegeben - aber hier kommt dann ein weiteres Problem. Nämlich diese Ordnungswidrigkeitsanzeige kann in der Regel nur
die zuständige Regionalstelle der Arbeitsagentur durchführen - man könnte die Telekom ja eben bei dieser Arbeitsagentur anzeigen.
Aber diese sind auch nicht so erpischt drauf, eine Anzeige gegen die Telekom durchzuführen, obwohl die zuständige Arbeitsagentur
gesetzlich dazu verpflichtet ist...
Der oberste Dienstherr - der Bund - könnte, wer er wollte, gegen diese erbärliche Vorgehensweise der Telekom vorgehen. Aber das
will der Bund bzw. das macht der Bund nicht freiwillig - weil ja alles lt. der Telekom in Ordnung ist...
Ja ja, und mit der freundlichen Unterstützung von Verdi kommt die Telekom damit durch - freue mich aber immer wieder zu hören,
wenn z. B. proT-in in den verschiedene Gremien sitzt und der Telekom auf die Finger schaut und vor allen Dingen auf die Finger klopft...
Z. B. mit der Nichtzustimmung bei den Zuweisungen, wenn die Telekom gegen Gesetze verstößt - wenn jetzt noch die dpvkom eine
ähnliche Haltung hätte, könnte man mit der Unterstützung von beiden vereint gegen die Machenschaften von Verdi und Telekom gemeinsam
vorgehen...
Einen schönen Abend und ein schönes, erholsames Wochenende
seine Aufgaben nach dem BetrVG auf Überwachung der Einhaltung der Gesetze (z. B. § 80 BetrVG) nichts unternimmt, kann
die Telekom einfach so weitermachen.
Das Problem ist, dass der normale Mitarbeiter / Beamte erst einmal kein Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. Erst innerhalb
einer Klageabweisung wegen fehlender Unterrichtung der SBV kommt dann dieser Gesetzesverstoß in Betracht.
Oder man muss die Telekom und ggf. auch den Betriebsrat wegen Verletzung der Gesetze anzeigen - zumindest eine Ordnungswidrigkeit
ist hier gegeben - aber hier kommt dann ein weiteres Problem. Nämlich diese Ordnungswidrigkeitsanzeige kann in der Regel nur
die zuständige Regionalstelle der Arbeitsagentur durchführen - man könnte die Telekom ja eben bei dieser Arbeitsagentur anzeigen.
Aber diese sind auch nicht so erpischt drauf, eine Anzeige gegen die Telekom durchzuführen, obwohl die zuständige Arbeitsagentur
gesetzlich dazu verpflichtet ist...
Der oberste Dienstherr - der Bund - könnte, wer er wollte, gegen diese erbärliche Vorgehensweise der Telekom vorgehen. Aber das
will der Bund bzw. das macht der Bund nicht freiwillig - weil ja alles lt. der Telekom in Ordnung ist...
Ja ja, und mit der freundlichen Unterstützung von Verdi kommt die Telekom damit durch - freue mich aber immer wieder zu hören,
wenn z. B. proT-in in den verschiedene Gremien sitzt und der Telekom auf die Finger schaut und vor allen Dingen auf die Finger klopft...
Z. B. mit der Nichtzustimmung bei den Zuweisungen, wenn die Telekom gegen Gesetze verstößt - wenn jetzt noch die dpvkom eine
ähnliche Haltung hätte, könnte man mit der Unterstützung von beiden vereint gegen die Machenschaften von Verdi und Telekom gemeinsam
vorgehen...
Einen schönen Abend und ein schönes, erholsames Wochenende
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Ich habe jetzt mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die Telekom hier vorsätzlich und grob fahrlässig die
Gesetze missachtet - aber solange nicht mal einer die Telekom in die Schranken weist und eine Klage durchsetzt,
am Besten noch mit einer empfindlichen Strafe für die Telekom, wird sich nicht viel ändern.
Ohne die Mithilfe von einer Gewerkschaft (z. B. dpvkom) oder von proT-in ist das vermutlich nicht realisierbar.
Hier muss die Hilfe von erfahrenen Rechtsexperten in Anspruch genommen werden - so dass endlich mal das Recht
auf der Seite der Betroffenen wäre. Wir sind aber noch nicht am Ende - es ist erst der Beginn !
Gesetze missachtet - aber solange nicht mal einer die Telekom in die Schranken weist und eine Klage durchsetzt,
am Besten noch mit einer empfindlichen Strafe für die Telekom, wird sich nicht viel ändern.
Ohne die Mithilfe von einer Gewerkschaft (z. B. dpvkom) oder von proT-in ist das vermutlich nicht realisierbar.
Hier muss die Hilfe von erfahrenen Rechtsexperten in Anspruch genommen werden - so dass endlich mal das Recht
auf der Seite der Betroffenen wäre. Wir sind aber noch nicht am Ende - es ist erst der Beginn !
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Re: SBV Schwerbehinderten-Vertretung
Man muss ja auch sehen, dass die PBM NL bzw. der SBR überhaupt kein Interesse an einem ordentlichen Vertretung
hat - das bringt ja nur Ärger und Arbeit für den Arbeitgeber...
Aber wo kommen wir denn hin, wenn die Telekom bzw. der Dienstherr, also der Staat, hier wissentlich und vorsätzlich
Gesetze missachtet und auch Grundrechte innerhalb der Fürsorgepflicht missachtet...
Da wären wir aber wieder mal beim Punkt: Wo kein Kläger da kein Richter...
hat - das bringt ja nur Ärger und Arbeit für den Arbeitgeber...
Aber wo kommen wir denn hin, wenn die Telekom bzw. der Dienstherr, also der Staat, hier wissentlich und vorsätzlich
Gesetze missachtet und auch Grundrechte innerhalb der Fürsorgepflicht missachtet...
Da wären wir aber wieder mal beim Punkt: Wo kein Kläger da kein Richter...