Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hi - ich soll mal eine Frage für einen Kollegen einwerfen:
Wer hat Erfahrungen mit einer Versetzung bzw. Zuweisung zu einer Tochtergesellschaft bei der
Deutschen Telekom, bei dem die Deutsche Telekom verlangt, dass man umziehen muss oder
einen zweiten Wohnsitz annehmen muss?

Über Beiträge freue ich mich
watschenmann
Beiträge: 148
Registriert: 18.05.2012 11:22
Behörde: BEV

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von watschenmann »

Dies gilt nicht nur für den gehobenen Dienst. Im mittleren Dienst musste man dies auch zu Beginn der Laufbahnausbildung unterschreiben :D - zumindest bei der Bahn
burgwächter
Beiträge: 210
Registriert: 11.06.2012 10:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von burgwächter »

Also ich wurde 300km umgesetzt, einen Umzug wollten Sie nicht bezahlen, sollte mir eine 2. Wohnung vor Ort suchen. erst einmal war Hotel angesagt.
Reisekosten waren genehmigt und wurden zunächst anstandslos bezahlt. Die 2. Wohnung wurde nach langen Diskussionen nach fünf Monaten von der T. angemietet und direkt bezahlt. So habe ich mir lange Widersprüche und Vorkasse gespart. Außerdem bei Abbruch, Wegnahme der Zuweisung ist die T der Vermieter. Bei mir wurde die Zuweisung kurzfristig zurückgenommen und ich musste Freitag alles räumen und Montag wieder am ursprünglichen Ort arbeiten.
Reisekosten nach zwei Monaten plötzlich um 10% willkürlich gekürzt usw. Folge Klage vor dem VG am Zuweisungsort. Habe ich natürlich gewonnen.
Meine Empfehlung alles schriftlich geben lassen. Keine mündlichen Zusagen, sogar emails zählen vor Gericht nicht.

Bei meiner letzten Versetzung mit Umzug wurde hinterher sogar die Notwendigkeit angezweilfelt obwohl über 100km und Wegezeit im einem Sozialtarifvertrag festgelegt wurden. Ich habe Widerspruch eingelegt und abgewartet.
Musste erst einmal alles selbst zahlen und Monate später hatte ich plötzlich alles wieder über die Bezügeabrechnung zurück.
Der Widerspruchsbescheid kam mit 1,5 Jahren Verzögerung. Text wir haben ja mit den Bezügen gezahlt. Widerspruch wird zurückgewiesen und Kosten nicht erstattet. Per PZU und Klagemöglichkeit.
Ähm sieht für mich nach höherem Mobbing und Personalabbau aus.
Warum eine Zuweisung so weit weg. Es sitzen doch 5000 Beamte Bundesweit unbeschäftigt herum.
Kommt also m.E. darauf an ob man es will oder gegen die Zuweisung vorgehen möchte.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10.11.2005 08:25
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von arme Sau »

burgwächter hat geschrieben: . . .
Empfehlung alles schriftlich geben lassen. Keine mündlichen Zusagen, sogar emails zählen vor Gericht nicht.

. . .

Leute, das kann ich nur jedem empfehlen (egal bei welcher Firma er arbeitet) !

Alles, aber auch wirklich alles schriftlich festhalten (eigene Vermerke pinseln!) und schriftstücke des Arbeitgebers sammeln :!:

eMails sind Schall und Rauch, die kann jeder fälschen! Und schwulstige Aussagen vom Chef sind soviel wert wie das T Papier auf der Toilete ! (sorry about the Kalauer 8) )
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich empfehle dem Kollegen, mal die ganzen Posts unter Telekom und Post auch zu lesen.
Jeder ortsfernen Zuweisung kann in der Anhörungsphase widersprochen werden, jeder erfolgen Zuweisung kann widersprochen, bzw. dagegen geklagt werden.
Oft - sogar meistens - jedenfalls im Mittleren Dienst - erfolgreich, insbesondere, wenn noch eigenen oder familiäre soziale oder gesundheitliche Gründe vorliegen.
Die bundesweite Versetzung hat zwar jeder unterschrieben, als er jung und gesund war. Nach 30-35 Jahren sind die Gegebenheiten oft anders.
Außerdem muss der Dienstherr eine Ermessensentscheidung treffen - nämlich genau DIE, dass es eben bundesweit auch andere Beamte gibt, die die Tätigkeit auch OHNE eine ortsferne Zuweisung erledigen könnten. Macht dieser Dienstherr-Ersatz aber nicht - er lässt sich seine Entscheidung vom Verwaltungsgericht erledigen - sofern jemand gegen die Zuweisung klagt. Also klagt!

Wie blauäugig viele Kollegen von der Telekom nach 10 Jahren Existenz der Vivento-Personalab/umbau-Gesellschaft noch sind, verwundert mich doch immer wieder.
Wie immer empfehle ich die die Startseite www.prot-in.de, wo schon sehr viele Gerichtsurteile zu Zuweisungen eingestellt sind, deren Klagegründe und Urteilsbegründungen.
Wie immer: Lesen bildet.
Und alle Telekomiker müssen sich schnellstens ins Bild setzen, denn auch die letzten 40000 Beamten der ehemaligen Deutsche Post in der heutigen DTAG sollen noch den Abgang machen - und zwar schnellstmöglich.
ALLE, die sich mal haben in eine GmbH beurlauben lassen - freiwillig - sind im Hintergrund in der PBM-NL/SBR "aufgehängt" und werden, sobald sie auf irgendeine Weise ihren Posten verlieren (ich sag da nur Standortumstrukturierungen bei DTKS oder T-Systems im November), kurzfristig in die Betreuung von Vivento übergeben und haben dann die gleiche A++++karte wie die, die bis 2006 zu Vivento direkt versetzt wurden.
Also informiert euch endlich darüber, was euch blühen wird und wie man dagegen agieren kann!
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

du kannst gegen eine ortsferne Zuweisung Widerspruch einlegen - das stimmt - aber es ist mittlerweile so, dass ca. 2 Stdn. Fahrzeit für eine Strecke
hinnehmbar sind...
Umzüge sind eher die Regel - denn dann muss die Telekom dem Gericht beweisen, warum nicht ein Beamter im Umkreis der neuen Stelle genommen wird,
der halt nicht umziehen muss...

Es kommt in diesem Fall immer auf die Individualklage an - und dann entscheiden halt die Richter über den jeweiligen Einzelfall...Kinder, Pflegebedürftige
Personen usw...

Kommt man eigentlich wieder von der PBM NL weg, wenn man einmal zu dieser Einheit versetzt wurde???
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das musst du mal die Telekom fragen...

Die Beförderungen musst du Dir erkämpfen, denn die Telekom befördert nur die, die im internen Kreis ausgewählt wurden...ich weiß
jedenfalls nicht, nach welchen genauen Kriterien die Telekom befördert - aber nach Ansicht der Telekom, geht alles mit rechten Dingen
zu...klar...
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Beförderungsdienstposten gibts in dem Sinne eigentlich gar nicht mehr.
Beförderungkriterien nach aktueller Lesart:

Mindestens 6 Monate höherwertigere Tätigkeit, als die derzeitige Posten- Einstufung (egal ob nach Tarif oder Amt) hergibt.
Dazu muss dann unumgänglich eine überdurchschnittliche Beurteilung kommen, die natürlich auf dem höherwertigen Einsatz aufbaut und auf die Weiterbildungs- und Einsatzperspektiven, Flexibilität (vor allem örtlich).
Macht man nur das, was dem derzeitigen Arbeitsposten/Dienstposten entspricht, dann hat man praktisch keine Chance mehr auf Beförderung.

Klappt praktisch nur noch, wenn man als Beamter in der Beurlaubung auf einem TATSÄCHLICH höherwertigeren Posten mit höherwertigerer Tätigkeit eingesetzt ist.

Bei VCS ist eigentlich alles Schmu-hoch-3. Da gibt es eigentlich nur UNTERwertige Tätigkeiten für A8 und aufwärts im mittleren Dienst, auch wenn die Show-Bandbreiten in der Zuweisung etwas anderes behaupten.

Um dies jetzt für den Beurteilungslauf 2012 im Konzern klarzustellen, müssen SÄMTLICHE Arbeitsposten auf ihre Bandbreite (die nach den Klagen nicht mehr über die Maßen breit sein darf, sondern -wie früher auch mal- eigentlich höchstens 2 Bewertungen haben darf. Dass kann mal so gemacht werden, damit man einen Mitarbeiter auch mal auf dem derzeitigen Posten tarirflich höher bezahlen/befördern kann und behalten kann, wenn er sich mit höherwertiger Tätigkeit dort bewährt hat).

Ich habe aus wissendem Munde gehört, dass sämtliche T-Mitarbeiter noch dieses Jahr schriftlich darüber aufgeklärt werden, welcher Postenbewertung sie denn jetzt tatsächlich angehören. Da werden sich einige wundern, die bislang eine sehr breite Bandbreite hatten und überrascht bemerken, dass sie nicht nur gleichwertig (Tarif/Amt), sondern sogar unterwertig eingesetzt sind (die Anbietungsverfahren waren oft nur eine Bandbreiten-Show mit eigentlich unterwertiger Tätigkeit).
Somit ist dort dann sowieso keine Beförderung möglich.

Außerdem gehts und gings ja auch immer nach Schönheit und Nase, nach Selbstdarstellungsfähigkeit und Vitamin B.
Und daran hat sich nichts geändert, auch wenn der Leistungscharakter immer in den Vordergrund gestellt wird.
Am Ende ist der Beurteiler nicht objektiv und sucht sich die Leute aus, die er besser bezahlen oder befördern will.
Und wem er die entsprechend notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen dafür bezahlt.

Und: Nein. Aus der PBM und Vivento kommt niemand wieder heraus, der nur mit einer Zuweisung irgendwohin verfrachtet wird. Denn: ER wird ja nicht irgendwohin verfrachtet (sondern nach Lesart des Zuweisungsgesetzes), wird ihm eine Tätigkeit zugewiesen. In der Praxis bedeutet das natürlich auch ortsferner Einsatz.
Im Hintergrund bleibt man bei der PBM/SBR oder Vivento im Personal-Pool. Urlaub, Krankmeldungen und andere beamtentechnische Dinge werden weiterhin im Hintergrund von Vivento betrieben; die GmbH, deren Tätigkeiten man ausführt, ist nur der Einsatz-Vordergrund, der z.B. zwar den Urlaub mit dem Mitarbeiter abstimmt.
Es gab da schon oft mal Probleme mit den Reisekosten, wenn Leute z.B. zur TDG zugewiesen wurden, weil die TDG zwar ein Seminar bezahlt, aber die Unterkunft und Verpflegung über Vivento zu laufen hat. Und da gibts dann Streitigkeiten, ob und wer was genehmigt hat oder nicht. Kann man lange auf sein Geld warten. Kein Einzelfall!

NUR eine VERSETZUNG in einen anderen Betrieb würde einen Mitarbeiter wieder in eine normale und vollständige Zugehörigkeit zu einer Unternehmenseinheit bringen.
Wobei das natürlich nicht einmal möglich ist (außer zur GHS und ihren GHS-Betrieben, da gäbe es auch noch reguläre BEA-Posten), weil Beamte zu den GmbHn nicht versetzt werden KÖNNEN. Deshalb wurde das Zuweisungsinstrument ja überhaupt "erfunden".

Also - keine Hoffnung, da nochmal rauszukommen. Wenn eine Zuweisung endet, gehts auf jeden Fall wieder in die Personalabbau-Vereine zurück und das Spielchen geht von vorne los.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Aber irgendwas stimmt doch bei der Telekom nicht...
Bei vielen Zuweisungen von z. B. Beamt mit A8 heißt es, diese Posten ist amtsangemessen - und die ganzen
Beamten auf A7, die die gleiche Tätigkeit ausüben, sind höherwertig eingesetzt.

Das gleiche mit Beamten innerhalb einer Zuweisung - die dann mit A9 deklariert wird - und die Beamten mit
A7 und A8 haben eine höherwertige Tätigkeit...

Das geht auch im gehobenen Dienst - dort werden Bandbreiten mit A9 bis A13 angegeben - die Beamten machen
dann je nach Dienstposten zwar die gleiche Arbeit, aber immer mit Tätigkeiten die anscheinend A13 entsprechen
und Beamte mit A9 bis A12 sind höherwertig eingesetzt...

Das stimmt das ganze System nicht mehr, und so lange die Telekom machen kann was sie will, ändert sich da
auch nichts dran...

Und man muss auch sagen, mit der Unterstützung von verdi, die diesem Schwachsinn nicht nur tatenlos zusieht
sondern das auch noch mit verantwortet, da Zuweisungen in der Regel entsprochen werde - von verdi wird alles
ohne Vorbehalte durchgewunken...
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja. Die Betriebsvereinbarung, die diese willkürlichen und sogar manchmal laufbahnübergreifenden Bandbreiten zuliess, UM den Unbeschäftigten bei den Zuweisungen (und dem Verwaltungsrichtern) zu suggerieren, dies wären überwertige Beförderungsposten, wurde von ver.di mit dem Arbeitgeber erarbeitet und beschlossen.
Prot-in hat schon damals der T ganz deutlich mitgeteilt, dass dies rechtswidrig sei - hat die T aber nicht interessiert. Bis eben die Klagen - auch gegen die Beförderungen - eintrudelten und man das Ganze zurückrudern musste.
Jetzt wird dies in der Info an die Kollegen so hingestellt, als hätte der Gesetzgeber die Gesetze geändert und man müsse sich auf eine einzige, tätigkeitskonforme Bewertung des Postens abstellen.
NÖ, hat er nicht. Nur die T muss jetzt das tun, was die Beamtengesetze eigentlich vorschreiben.
Es werden derzeit die ersten Infoschreiben vom PST verschickt, in denen jedem Beamten seine TATSÄCHLICHE Bewertung zur Kenntnis gegeben wird. Es gibt davon mehr als ein Dutzend Variationen, wohl je nachdem, in welcher rechtlichen Beschäftigungssituation sich der Beamte derzeit befindet.
Ich rate jedem, sich darüber zu informieren, welche Bedeutung diese Info auf sein Beamtentum/Beförderungssituation haben wird.
Wer sich seit fast 10 Jahren in einem dauerhaft unterwertigen Einsatz befindet, sollte sich überlegen, ob er was unternimmt. Denn unterwertige Einsätze dürfen nur zeitlich begrenzt gegen den Willen des Beamten durchgeführt werden. Und wenn ihm im Anbietungs-/und Beurlaubungsschreiben auch noch ein höherwertigerer Einsatz bescheinigt wurde und er jetzt im unterwertigen Einsatz nicht mal mehr befördert werden könnte...würde ich das mal ganz persönlich als beabsichtigte Irreführung und Ausschluss von der Beföderungsmöglichkeit empfinden. Wie man das rechtlich packen kann, muss man einem Rechtsanwalt überlassen.


Zuweisung: Es werden Tätigkeiten zugewiesen. In einer Zuweisung steht: Wir weisen ihnen eine Tätigkeit xy mit Bewertung ab zu. Wenn diese Tätigkeit dann an einem anderen Ort als vorher stattfindet, bleibt dem Beamten nix andres übrig, als auch dorthin zu kommen. Allerdings unter Einhaltung von Fürsorgepflicht und Ermessensfindung.

UND WIR brauchen nicht mehr darüber zu diskutieren, ob und warum und wieso und weshalb und rechtswidrig und was man oder der BR tun könnte, sollte, blabla. Wenn der jeweilige BR die Augen zu macht... normalerweise können die Wähler eines BR den BR auch mit einer gewissen Anzahl stimmen aus dem Amt kippen, da die PBM ja aber keinen wählen lässt... auch hier keine Chance. Also alles kein Weg, es gibt NUR EINEN:
Die T lässt sich nur durch Widerpruch und Klage von ihren Absichten abhalten!!! Also hebt eure Hintern und tut es. Andere können es nicht für euch machen - da hilft alles Diskutieren und Jammern NICHT!

Ursprünglich sollte mit der Zuweisung ja nur ein rechtlicher akrobatischer Akt ermöglichen, die Tätigkeiten der damals neu gegründeten T-GmbHn durch Beamte machen lassen zu können, weil ein Beamter in einer GmbH gar nicht beschäftigt werden kann (es sei denn, er liesse sich dorthin beurlauben - aber das ist ja freiwillig und man kann ihn dazu nicht zwingen).
Also erfand man die Zuweisung. Und alle haben sich vorgestellt: Der Beamte bleibt vor Ort sitzen, die GmbH bleibt vor Ort und um dem Recht Genüge zu tun, wird dem Beamten die Tätigkeit der GmbH zugewiesen, während sich nur die Ressortbezeichnung im Türschildchen ändert und der Beamte weiter ganz normal in seiner Alt-OrgEinheit auf seinem Dienstposten sitzt.

Ob das ursprünglich so gedacht war, dass die T die Zuweisung als bundesweites Instrument zur Fahrzeitproduktion nutzen würde, um dem Personal den "Abgang" zu erleichtern, wage ich nicht zu sagen. Fakt ist, es wird so genutzt.

Und jetzt können wir mit dem Gejammere aufhören. Wenn der PBM-BR sein Mitbestimmungsrecht nicht so nutzt, wie man sich das eigentlich vorstellt, bleibt einem eben nur der individuelle Klagweg. Wer nicht bereit ist, sich individuell auf dem Gerichtsweg zu wehren... seine persönliche Entscheidung.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Klipp und klar und das gilt auch für BEamte:
Wer befördert werden WILL, wird sich auf einen höherwertigen Posten bewerben müssen (die meisten Beamten sind ja eh in Beurlaubungen in einer GmbH und dort kann man sich auch auf ausgeschriebene, höherwertigere Tätigkeiten bewerben oder sich ggfs. auch zu einer anderen GmbH neu beurlauben lassen.
Man bespricht im Mitarbeiterjahresgespräch sein Ansinnen, höherwertige Arbeit zu übernehmen, sich ggfs. dafür zu qualifizieren und falls nötig, auch nach Bonn oder sonstwohin auf einen Posten zu gehen.
Das neue Go-Ahead-WEiterbildungssystem des Konzerns bietet dafür eine Hilfestellung, um festzustellen, welche Kompetenzen man für seine derzeitige Einstufung haben musste, welche man für höhere Tätigkeiten erwerben kann - in Abstimmung mit Vorgesetzten, der das natürlich wollen und die Seminare genehmigen muss.

Wir können uns lebhaft vorstellen, dass die meist tariflichen Vorgesetzten an vielen Stellen keine Lust haben werden, noch in Beamte (meist über 45) zu investieren - auch wenn man das natürlich anders darstellen wird.
Und viele wollen sich auch örtlich nicht verändern, was aber meistens nötig ist, um an höherwertigere Tätigkeiten und Posten ranzukommen.

Leute: Ihr müsst euch entscheiden: Vor Ort, mit derzeitigem Gehalt, ohne Beförderungsperspektive oder sich nochmal aufmachen zu neuen Ufern, in Konkurrenz mit den jungen Tarifkräften.

Und ganz klar: Jeder zukünftige Chef entscheidet mehr oder weniger persönlich darüber, ob ein Kandidat seine fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt, egal ob er sich auf einen gleich- oder höherwertigeren Posten beworben hat und die persönliche Selbstdarstellung in einem Bewerbungsgespräch oder Access-Verfahren.

Irgendwann im Leben muss man auch mal einsehen, dass es eben so läuft und egal wie, auch immer so laufen wird, wenn subjetive Einschätzungen im Spiel sind.
Ob einem das nun passt oder nicht. Man muss sich seinen Weg durch den Dschungel schlagen, wenn man unbedingt wohin WILL. Was es einen dabei kosten wird, muss man einkalkulieren und entscheiden, ob es einem das wert ist.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

du hast es auf den Punkt gebracht. Die Telekom versteht letztendlich nur eine Sprache. Das ist die Androhung mit anwaltlicher Hilfe und
letztendlich der Klageweg.

Bei Vivento kannst du ja als BRM einiges noch korrigieren und so der Telekom einhalt gebieten - das haben die zur PBM NL versetzten
Kollegen nicht und können sich nicht mit Hilfe der BR wehren...schade - würde gerne mal verdi und der Telekom einhalt gebieten und
denen zeigen, wo es lang geht - besonders den zwei Figuren des BR vom SBR...du weißt wen ich meine...
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Vielleicht könntet ihr ja mal versuchen, als Gruppe von Unbeschäftigten ein persönliches Gespräch mit dem für PBM zuständigen BR-Figuren zu suchen.
So ne Art Mini-Betriebsversammlung, auch wenn der eingesetzte BR nicht von den vielen gewählt wurde, über die er die Mitbestimmungsrechte ausübt.

Übers BR-Eingangstor den Vorschlag artikulieren, vielleicht mal eine ansehnliche Menge Unterschriften für diesen Vorschlag dafür sammeln.
Grund: Informationen an die betroffenen Mitarbeiter über die Mitbestimmungsverfahren und Arbeitsweisen des für PBM zuständigen BRs.
Geschäftsbericht übers Jahr 2012
Ist im für PBM zuständigen BR ein Beamter, der überhaupt nur berechtigt ist, über Beamteneinzelmaßnahmen die Mitbestimmung auszuüben?
Ist der alleine nicht völlig mit der Masse von Zuweisungen, etc. überfordert, um die mit Attesten, BAD-Gutachten bestückten Zuweisungen überhaupt vernünftig bearbeiten zu können? Normalerweise wäre für eine "Bevölkerung" von sagen wir mal 800 Beamten eine Menge von 13 BR-Mitglieder zu wählen. Und hier macht es nur einer?
Inwieweit wird die SBV von Arbeitgeberseite überhaupt beteiligt, funktioniert der Prozess der Beteiligung überhaupt?
Wie soll es in 2013 weiter gehen?
Denkt euch Fragen aus, die ihr geklärt haben wollt.

Da dieser Ersatz-BR ja für euch als BR für zuständig erklärt wurde, müsste er auch eine Betriebsversammlung durchführen können, bzw. sogar müssen, egal, ob ihr ihn gewählt habt oder nicht. Die PBM ist zwar lt. derzeitigem Urteil gar kein Betrieb, aber es gibt einen zuständigen Betriebsrat. Aus dieser Konstellation heraus könnte man darauf schließen, dass man die, über die man die Mitbestimmung ausübt, auch per BV oder einer anders genannten Ersatzveranstaltung, als zuständiger BR auch mal zusammenrufen kann.

Wäre jedenfalls mal ne Überlegung wert. Und "blöd" Fragen kostet ja nix.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

das ist eine sehr gute Idee - das Problem ist nur, dass sich diese Beschäftigungslosen nicht so einfach zusammen finden.
Es gibt ja keine Liste, über diesen Personenkreis - oder gibt es Listen mit Wohnorten - es wäre schon mal gut, wenn sich
diese Mitarbeiter regional einmal zusammen finden und dann von mir auch aus überregional eine Unterschriftenaktion
durchführen - dann muss der BR reagieren...oder sollte man sagen, sollte der BR reagieren.

Ich kenne aktuell 2 BRM vom SBR - die hatte ich dir ja schon genannt. Anscheinend gibt es aber noch einen Dritten, der
zuständig ist.

Wenn Adressen bzw. Namen oder sogar Tel-Nr. bekannt sind, gerne weiteres per PN - ich würde federführend die Organisation
für eine Unterschriftenaktion und/oder Anfrage beim BR einbringen...da müssen aber natürlich ein paar Leutschen zusammen
kommen...

Aber: eine BV oder eine außerordentliche BV können nur eine bestimmte Anzahl von wahlberechtigten MA "erzwingen" - und da
wir bekannterweise nicht wahlberechtigt sind, hätten wir kein Druckmittel...
Man kann es nur auf die freiwillige Möglichkeit erreichen - aber ich denke dass das bei den mir bekannten Figuren auf Granit
stößt - denn dann könnte ich auch direkt mit dem AG sprechen - das ist genau so erfolgsversprechend.

Die SBV wird in den von mir bekannten Fällen überhaupt nicht beteiligt - und das vorsätzlich, wissentlich, grob fahrlässig vom AG
unter Mitwissen vom Betriebsrat - da muss doch einer mal was gegen machen können...

Wenn es Namenslisten von Personenkreisen gibt, einfach nochmals antworten...das wäre schon mal ein Ansatz.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19.07.2012 19:22
Behörde:

Re: Zuweisung/Versetzung mit Umzug oder 2. Wohnsitz

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo nochmals,

wäre es nicht mit Hilfe von proT-in und der dpvkom möglich, viele Beschäftigunglose zusammen zu "trommeln" und dann
mit Hilfe von Beiden die aktuellen Zustände abschaffen...

Denn eins ist klar, die aktuelle Rechtssituation mit keiner Möglichkeit einer BR-Legitimation ist nicht rechtens und kann
auch nicht mir der Struktur der PBM NL geheilt werden...
Es muss eine Klage angestrebt werden, mit Unterstützung von proT-in oder dpvkom, die dann bis zum Schluss durchgezogen
werden muss - denn 1. ist die PBM NL rechtwidrig oder
2. eine Br-Wahl bei der PBM NL muss als recht zugestanden werden - alternativ kann die Mitwahl beim
SBR Berlin erwirkt werden...

Nochmals, im ZuordnungsTV ist die PBM NL Berlin als Teil der Außenstelle SBR Berlin aufgeführt - und demzufolge sollte demnach
eine Wahl möglich sein - entweder eigenständig oder innerhalb vom SBR.
Und dann könnte der SBR in die Hände von proT-in / dpvkom gelangen und alle aktuellen Unrechtmäßigkeiten hätten ein Ende.
Da muss man dann harte Linie gegen der AG fahren - und das Gesetz und die Ordnung wieder herstellen...