Widerspruch gegen Beurteilung

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burgwächter
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von burgwächter »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Du hast ein Recht auf eine Beurteilung - fordere Sie ein und informiere deinen BR - Ende.
Alles erledigt, aber kommt nichts. Habe schon mehrfach "erinnert".
Die zuständigen BR SBR oder VCS machen ohnehin nichts.
Wird wohl mit dem Lottoachter kommen. :lol:
Warte weiter ich die Zeit ab, im letzten Schreiben stand sie hätten mir zwar einen höherwertigen Dienstposten per Zuweisung übertragen. Eine Planstelle gäbe es jedoch nicht.
Es mangelt an den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Gutes gelingen B.
Vivi
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Vivi »

burgwächter hat geschrieben:Alles erledigt, aber kommt nichts. Habe schon mehrfach "erinnert".
Das hatte ich bei meinem alten Arbeitgeber auch! Ich habe, trotz mehrfacher Erinnerung, einfach keine Beurteilung erhalten! Ich frage mich wirklich, warum sie die nicht einfach austellen, immerhin haben wir doch ein Anrecht darauf und dieses Herauszögern und immer wieder vom Arbeitnehmer genervt werden, muss doch für die auch nervig sein :roll:
Ich habe danach eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen (bei Interesse, ich fand http://www.vdd-arbeitsrechtsschutz.de/ informativ), weil es ja immer wieder zu Problemen kommt, wie man ja hier auch lesen kann. Wenisgtens bleibe ich dann nicht auf den Kosten sitzen und warte auch beim nächsten Mal nicht mehr so lange, bis ich rechtliche Schritte einleite.
Trotzdem fänd ich es besser, wenn die Arbeitgeber einfach mal etwas mehr Rücksicht nehmen würden und man sowas gar nicht bräuchte. Man will sich ja auch nicht mit jedem erst mal vor Gericht streiten müssen, um Recht zu bekommen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Telekom ist mittlerweile bei den Zufriedenheitswerten auf dem gleichen Niveau wie die Mitarbeiter der Bahn - wenn nicht sogar noch
ein wenig schlechter - das sagt schon alles...

Man muss sich immer wieder anhören, dass man ja klagen kann - nur wenige gehen diesen Weg - die die diesen Weg gehen, sind sowieso
dann unterirdisch zufrieden - und die Anderen vermutlich auch...aber ich kann jedem nur raten, eine RS-Versicherung abzuschließen und
sich dann ggf. bei einem Anwalt vertreten zu lassen...

Wenn man aber bedenkt, dass es 7x mehr an Aufwand kostet, einen unzufriedenen Mitarbeiter zurück zu holen, als einen zufriedenen MA
zu halten, dann weiß man wie viel Aufwand die Telekom betreiben müßte, um zufriedene MA zu bekommen...aber will sie das dann oder
wollen wir das nicht...?

Jedenfalls ist es den meisten Mitarbeitern egal, wie es um die Telekom steht - der Telekom ist es nämlich auch egal, wie es um seine MA
steht - gleicht sich dann alles wieder aus - und mit Mithilfe von verdi, macht die Telekom sowieso was sie will - dann können die MA ja auch
machen was sie wollen - nehmen wir es doch einfach sportlich...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Mitsumo, == Text entsorgt ==
Was meinst du, wie viele Beamte bei der HUK eine RV haben, die Arbeitsrecht umfasst - und die HUK gibt natürlich Rechtschutz in
allen streitigen Angelegenheiten mit dem Dienstherrn, die mit Arbeitsrechts, Dienstrecht oder Verwaltungsrecht zu tun haben...

Bitte erkundige dich vorher mal, wenn du hier einen Beitrag schreibt - Information steht vor der Kommunikation !
== Text entsorgt ==
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

In der Regel umfasst das größere Rechtsschutzpaket sowohl Arbeitsrecht, als auch Dienst- und Verwaltungsrecht. Bei mir war in dem RS-Päckchen außerdem noch Mietrecht und noch paar andere nette Beigaben.
burgwächter
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von burgwächter »

Vivi hat geschrieben:
burgwächter hat geschrieben:Alles erledigt, aber kommt nichts. Habe schon mehrfach "erinnert".
Das hatte ich bei meinem alten Arbeitgeber auch! Ich habe, trotz mehrfacher Erinnerung, einfach keine Beurteilung erhalten! Ich frage mich wirklich, warum sie die nicht einfach austellen, immerhin haben wir doch ein Anrecht darauf und dieses Herauszögern und immer wieder vom Arbeitnehmer genervt werden, muss doch für die auch nervig sein :roll:
Ich habe danach eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen (bei Interesse, ich fand http://www.vdd-arbeitsrechtsschutz.de/ informativ), weil es ja immer wieder zu Problemen kommt, wie man ja hier auch lesen kann. Wenisgtens bleibe ich dann nicht auf den Kosten sitzen und warte auch beim nächsten Mal nicht mehr so lange, bis ich rechtliche Schritte einleite.
Trotzdem fänd ich es besser, wenn die Arbeitgeber einfach mal etwas mehr Rücksicht nehmen würden und man sowas gar nicht bräuchte. Man will sich ja auch nicht mit jedem erst mal vor Gericht streiten müssen, um Recht zu bekommen.

THX Vivi habe mehrere RSV, allerdings bei der Häufigkeit und Anzahl der Klagen vor verschiedenen Gerichten mit der T.
werfen die einen u.U. schnell raus. Drei mal habe ich bereits die RSV kurz nach Abschluss in Anspruch genommen, Klagen wurden gewonnen und ich habe die V-Leistung rücküberwiesen noch bevor der Kosten Festsetzungs Beschluss (KFB) bei mir vorlag.
Die RSV teilte mir jedoch mit, wäre kein Problem. Sie würden weiter zahlen gegen die T.
Dieses möchte ich nur nicht ausdehnen und bis zur Kündigung, denn wenn man gekündigt wird gibt es keine RSV Angebote mehr.
Ich zahle eben Vorkasse und warte bis ich mit einem KFB die Kohle wieder reinhole.
Bin zwar keine Bank, aber 5% Zinsen über dem DÜG gibt es ja.
Für mich sind die Streitereien reine Schikane und Mobbing durchsetzt.
Die AG Seite will eben mürbe machen um einen abzuschiessen.
Aber der letzte macht das Licht aus und noch bin ich nicht die letzte Beamtin und bis zur Alterspension mit 66+ muß ich noch ein paar Jahrzehnte durchhalten.

Gude B.
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

Räusper...

Zur Sache beitragen, ansonsten raus halten...

== OT gelöscht ==


http://www.beamtentalk.de/boardregeln-t187.html
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich gehe mal davon aus, dass der Vivi Beamtin ist - und wenn du (Mitsumo) dir die Seite von vdd mal angeschaut hättest, würdest
du sehen, dass bei einer Suche nach RS-Versicherungen, dort die Tätigkeit (nämlich Beamte) angegeben werden kann.
D. h., auch wenn eine Arbeitsrechtschutzversicherung nicht für Beamte wäre, hätte Vivi aber auf jeden Fall eine RS-Versicherung
abgeschlossen, die für Rechtsstreitigkeiten mit dem AG/Dienstherr auf jeden Fall eintritt...

Vivi hat zwar von Arbeitsrechtschutzversicherung gesprochen bzw. geschrieben, aber klar muss sein, dass Sie eine Versicherung für
beamtenrechtliche Streitigkeiten mit dem Dienstherr abgeschlossen hat...

Ich gebe dir mal einen Tipp:
Schau dir doch mal die Seite von der HUK an. Ich denke mal, dass viele Beamte bei der HUK RS.Versicherungen abgeschlossen haben...
In den AGB wird sogar Arbeits-Rechtschutz geschrieben und dann folgendes erläutert: "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche"

Hier das Extrem-Beispiel. Der Versicherer spricht selber von Arbeitsrechtschutz und versichert die Wahrnehmung von rechtlichen
Interessen mit einem Dienstherr...

Bitte les du mal selber, was andere hier schreiben - ich hinterfrage auch Beiträge und in diesem Fall, kann man nur zu einen Ergebnis
kommen, dass deine Meinung hier auf jeden Fall falsch ist...
Frag doch einfach mal Vivi, ob Sie Rechtschutz für ihre Belange von der RS-Versicherung bekommen hat - dann kann man doch alles schnell
klären...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ich soll dein Anliegen nicht verstehen...? Was soll das denn...Hier ging es klar um die Begrifflichkeit, und aus diesem
Grunde kannst du mit einer Arbeitsrechtschutz-Versicherung auch gegen die Telekom als Dienstherr mit allen beamtenrechtlichen
Angelegenheiten klagen...nach Kostenzusage versteht sich...

Dein Ansinnen und deine Kehrtwerde auf einmal, hat aber rein gar nichts mit der Problematik hier zu tun. Denn es ging, auch
nach deinen Ausführungen, nur um die Frage, ob die Arbeits-RS-Versicherung diese Fälle übernimmt und bezahlt...
Das hatte Vivi geschrieben und auch so gemeint...es ging nicht darum, ob der Anwalt jetzt fachlich die Kenntnisse aufzuweisen
hat oder nicht...

Wenn die RS-Versicherung zusagt, dann kannst du dir einen Anwalt suchen, der 1 Tag in der Kanzlei gearbeitet hat und
überhaupt keine Ahnung von Arbeitsrecht hat (z. B. eine Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bankenrecht usw.)...
Das interessiert die Versicherung nicht, denn du hast die freie Anwaltswahl - bis vor kurzem konnten zwar die Versicherung
einen Anwalt vorschlagen - das dürfen sie aber jetzt auch nicht mehr - du mußtes dich aber nicht dran halten...

Auch wenn du früher mal bei der Pers.-Stelle gearbeitet hast und den Beamten den tollen Tipp gegeben hast, dass diese sich
einen anderen Anwalt suchen sollen, war dies nett gemeint aber hat auch nichts mit dem Problem zu tun...

Du hast es selber in einem Beitrag geschrieben - bitte erst informieren und dann schreiben - das hilft in den meinsten Fällen...
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Die Diskussion hilft weiter, da jetzt hier jeder weiß, dass eine Arbeitsrechtschutz-Versicherung eben auch bei Streitigkeiten der
Beamten mit dem Dienstherr greift...

Übringens dürfen die Versicherer keine Anwälte vorschlagen - die können es auch nicht, weil die nicht die jeweilige Fachrichtung
kennen...frag mal bei deiner Versicherung nach, wenn überhaupt, schlagen die immer wieder nur Arbeitsrechtler vor...
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Mikesch »

== OffTopic gelöscht ==

@Kater:
Deinen nachgeschobenen Post habe ich auch mal entsorgt, sonst geht wieder los... ;-)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und die meisten sind auch NUR Arbeitsrechtler. Okay, die kennen auch die NORMALEN Fälle des Verwaltungsrechtes, wo mal ein Beamter wg. DDU oder einer Diszi zum Anwalt gegangen ist oder andere Fälle, die man praktisch rein nach Beamtenrecht entscheiden konnte und für die es Präzedenzfälle gibt.

Mit dem komplizierten, meist rechtswidrigen und mittlerweile anscheinend selbst vom T-Rechtsservice kaum noch durchschaubaren Rechtswirrwar, haben die meisten Anwälte schlichtweg keine Ahnung. Die müssten sich (habe ich selbst schon gelesen als Kommentar von Anwaltsversuchen von Kollegen) "erst mal ein paar Tage in die Materie einarbeiten", was keine RS-Versicherung bezahlt, weswegen der eine oder andere Anwalt dann mal paar 1000 Euro auf den Tisch haben wollte.

Da bei der T auch wieder - meiner Meinung nach - rechtswidrige Beurteilungs- und Beurteilungs"harmonisierungs"verfahren laufen, rate ich eben aus diesem Grunde all den Beamten der Postnachfolgeunternehmen und der Bahn, sich die Anwaltschaft zu betrachten, die für ProT-in, bzw. für die T-Kollegen bereits in die verzwickte Materie eingearbeitet IST.
burgwächter
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von burgwächter »

Das stimmt,

viele Anwälte wollen nicht mehr nach dem RVG abrechnen, sondern nur mit Honorarvereinbarung. :oops:

Obwohl bei Streiffällen je nach Gericht der Abfangwert 5000€ oder auch mal 2500€ sein kann.
Ich habe es mit einem Beratungschein des Amtsgerichtes versucht, da wollte keiner ran. :(
Man kann zwar selbst Widerspruch eingelegen, die T macht aber was sie will.
Hatte schon in zwei Fällen bei Zeugnisfragen einen Anwalt beauftragt, ist nicht viel bei herausgekommen obwohl Fachanwalt Arbeitsrecht.
Das Zeugnis wurde jeweils abgeändert, aber das Ursprüngliche nicht aus der Persoakte entfernt.
Habe schliesslich selbst geklagt, mit PKH Hilfe und gewonnen.
Seit dem habe ich auch kein aktuelles Zeugnis mehr.

Ist denn schon jemand befördert worden??? :?:
Ich habe keine Konkurrentenmitteilung erhalten.

Gude B.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die sind zum Teil noch unterwegs, sollten aber diese Woche eintrudeln, weil die Beförderungslisten zur Prüfung durch die Betriebsräte unterwegs sind und kurzfristig abgearbeitet werden müssen.

Ich würd mal sagen, wenn bis Anfang nächster Woche noch nichts gekommen ist, mal nachfragen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ein Anwalt kann zwar eine individuelle Vergütungs-Vereinbarung vorlegen, die würde ich aber nicht unterschreiben...
Wenn das so wäre, würde ich diesem Anwalt sagen, dass man ja gerne eine erfolgsorientierte Vereinbarung abmachen
kann, dann wirst du sehen, dass es auch anders geht...

Den Streitwert legt i. d. R. sowieso das Gericht fest, wenn es z. B. um Beurteilungen, Zuweisungen usw. geht. Da hat
man keinen Einfluss drauf...
Erst wenn es eine wirklichen Streitwert gibt, z. B. bei Schadensersatz-Forderungen, ist wieder ein realer Streitwert
vorhanden...den der Anwalt ggf. auch willkürlich nach oben verändern kann.