Widerspruch gegen Beurteilung
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Ich würde mich vor einem Widerspruch/Klage mit einem SEHR guten Anwalt beraten.
Die T kommt nämlich derzeit schon hahnebüchenen Begründungen an, wieso die Bea-Beurteilungen aus dem letzten Jahr nun um 1-2 Stufen heruntergradiert wurden.
Hauptsächlich führt man nämlich Gründe des "Systems" an, die mit der Leistung überhaupt nichts zu tun haben.
So die angebliche neuen Vorschriften, die aus dem Urteil wegen der überzogenen Bewertungsbandbreiten erwachsen. Angeblich hätte man deshalb die Posten herunter bewerten müssen, was ja nicht stimmt, weil jetzt nur die Bewertung auf die tatsächliche NBBS-Bewertung geklärt wurde und die Fata Morgana eines höherwertigen Einsatzes ein Ende findet. Darf deshalb jemand, der nun auf einem unterwertigen Posten eingesetzt ist (obwohl ihm über die Bandbreite von z.B. T3-T6 = A7-A9z beim damaligen Anbietungsverfahren etwas anderes suggeriert wurde), wegen der Unterwertigkeit der Tätigkeit nicht mehr mit einer sehr guten Beurteilung bedacht werden? Das ist natürlich kompletter Blödsinn, weil - selbst wenn man unterwertig eingesetzt ist- eine objektiv sehr gute Leistung erbracht werden kann, oder eben auch eine schlechte.
Zudem gibt es jetzt die Vorgabe, dass von den 100% zu beurteilenden Beamten nur 10% mit einer tritt-hervor-Beurteilung bedacht werden können, 70% mit Mittelfeldsbeurteilungen und 20 % mit unterdurchschnittlichen. Das gabs in ähnlicher Form zwar schon immer, aber jetzt stellt sich das Ganze doch etwas anders dar.
Da jetzt eine riesige Menge Beamte plötzlich auf unterwertigen Tätigkeiten sitzen, bekommt man wohl nicht mal mehr die 10% überdurchschnittliche Beurteilungen zusammen, was bedeuten würde, dass die vorhandenen Beförderungsposten nicht mehr ausgeschöpft werden, bzw. überhaupt nur DIE Bea eine Beförderung bekommen können - angeblich - die mit höherwertigen Tätigkeiten betraut wurden. Das dürften die Wenigsten sein.
Durch die Vorspiegelung von höherwertiger Tätigkeit -als es in die Beurlaubung zu einer GmbH ging- wurde der Beamte getäuscht, denn einer unterwertigen Beschäftigung hätte er wohl nicht unbedingt freiwillig mit einem Beurlaubungsantrag zugestimmt.
Natürlich KANN ein Beamter auch mit unterwertiger Tätigkeit betraut werden, aber nur vorrübergehend und nicht dauerhaft - wie jetzt schon zum Teil seit 10 Jahren, die viele schon in eine GmbH beurlaubt sind.
Die Begründung der T gibt an, dass -angeblich- aufgrund des Bandbreitenurteils- die Tätigkeiten herunter gestuft worden wären, was ja nicht stimmt. Die Tätigkeiten sind nach wie vor die Gleichen - nur die BewertungsbandBREITE, die die Telekom, entgegen vieler Warnungen von z.B. Prot-in, in Zusammenarbeit mit dem Tarifpartner ver.di - in einer Konzernbetriebsvereinbarung vor Jahren gestrickt hatte, war rechtlicher Müll.
Das versucht man jetzt auf Kosten der Beamten zu korrigieren und zieht gleich noch die Barrieren ein, DAMIT man die Beamten nicht mehr befördern muss (wegen der jetzt sich als unterwertig dargestellenden Tätigkeit). Das Ministerium macht da anscheinend wohlwollend mit, denn der Bund - als 30%Eigentümer und gleichzeitiger Dienstherr der Bundesbeamten, hat davon auch einen doppelten Vorteil:
Für die aktiven Beamten bleiben die Personalkosten (für den Bund als Hauptaktionär des Unternehmens) weiter schön unten, da wegen der nicht stattfindenden Beförderungen auch die Personalkosten in der Aktiengesellschaft nicht steigen, und er hat später, wenn die Beamten in Pension gehen, eben auch geringere Endbezüge, aus denen sich die Pension berechnen.
Ein doppelter Spareffekt auf lange Sicht also.
Diese ganze Konstruktion kommt meiner Meinung nach einer Entziehung der Möglichkeit einer Beförderung gleich, wenn die T behauptet, NUR Beamte mit höherwertigen Tätigkeiten könnten befördert werden. Selbst der allerletzte Beamte mit der schlechtesten Beurteilung ist früher irgendwann mal befördert worden, weil er eben der letzte z.B. A7er war, der auf der jeweiligen Beförderungsliste stand.
Jetzt soll man nicht mal mehr befördert werden können, obwohl man seine, sogar auch dem Amt entsprechende Tätigkeit seit Jahren sehr gut ausführt? Welche Leistung will man denn beurteilen, wenn nicht die Tätigkeit, die seinem Amt entspricht? Selbst wenn er evtl. wollte und könnte, sind ja höherwertige Tätigkeiten normalerweise auch von höheren Laufbahnen, bzw. entsprechenden Beamten/Tarifkräften zu erledigen und man kommt nicht in Massen an höherwertigere Tätigkeiten überhaupt dran, auf denen man sich bewähren könnte.
In einer Begründung gegen einen Widerspruch stand dann auch sinnegemäß, dass man den Beurteilungspool nicht mehr auschöpft, und damit dann wohl auch nicht alle verfügbaren Beförderungsplanstellen. So hab ich es jedenfalls verstanden.
Die Begründungen sind im Zusammenhang rechtlich kompliziert; da sollte ein erfahrener Anwalt dran, der sich mit dem T-Zeugs auskennt. Der reine Widerspruch gegen eine Herabstufung der Beurteilung, bzw. eine schlechtere als vorher, dürfte da nicht reichen. Der Widerspruch und die Klage müsste mit anderen Begründungen, die auch das System betreffen, aufgezogen werden. Allein, dass sich darstellt, dass ein Beamter, ohne sein Wissen, seit ca. 10 Jahren auf einer unterwertigen Tätigkeit eingesetzt war und ist, dürfte mit ein guter Grund sein.
ABer immer noch bleibt: Es ist eine Leistungsbeurteilung und nur die Leistung, die man in der Arbeit, die einem übertragen wurde, erbringt, kann beurteilt werden. Und nicht fiktive Aufgaben, die man evtl. machen könnte, wenn sie einem denn übertragen WÜRDEN.
Und selbst eine sehr einfache Tätigkeit kann man eben sehr gut oder auch sehr schlecht erledigen. Die gute oder schlechte Leistung hängt doch überhaupt nicht davon ab, wie "kompliziert" die Tätigkeit ist.
Und da kann es nicht sein, dass beurteilt wird, welche Tätigkeiten ich ansonsten erbringen KÖNNTE (höherwertige). Wenn ich halt nur -wie 30000 andere auch- eine gleichwertige oder unterwertige (weil das Unternehmen es so gestaltet hat) Tätigkeit erfüllen muss und kann, dann darf sich eine Beurteilung auch nur auf die Art und Weise der Erfüllung der übertragenen Aufgabe beziehen. Und wenn er unterwertig eingesetzt bin, müsste es dem Bea doch noch leichter fallen, die ihm übertragene Aufgabe mit überdurchschnittlicher Leistung zu erfüllen. Und nur darum gehts. Es KANN gar nicht sein, dass eine Beurteilung nicht überdurchschnittlich sein DARF, nur weil man bislang keine höherwertigen Aufgaben übertragen bekommen hat, bzw. die Aktiengesellschaft einen in der Vergangenheit mit einem unterwertigen Posten beglückt hat, ohne dass man darüber informiert wurde.
Im Endeffekt wird diese neue Darstellung des Beuteilungsablaufes dazu führen, dass überhaupt NUR noch Beamte, die höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, eine sehr gute Beurteilung und eine Beförderung bekommen. Na... dann geht mal hin und fordert alle bei eurem Ressortleiter, dass man euch höherwertige Tätigkeiten überträgt, da ihr euch für deutlich unterfordert und für qualifizierungsfähig haltet und auch nochmal befördert werden wollt.
Die T kommt nämlich derzeit schon hahnebüchenen Begründungen an, wieso die Bea-Beurteilungen aus dem letzten Jahr nun um 1-2 Stufen heruntergradiert wurden.
Hauptsächlich führt man nämlich Gründe des "Systems" an, die mit der Leistung überhaupt nichts zu tun haben.
So die angebliche neuen Vorschriften, die aus dem Urteil wegen der überzogenen Bewertungsbandbreiten erwachsen. Angeblich hätte man deshalb die Posten herunter bewerten müssen, was ja nicht stimmt, weil jetzt nur die Bewertung auf die tatsächliche NBBS-Bewertung geklärt wurde und die Fata Morgana eines höherwertigen Einsatzes ein Ende findet. Darf deshalb jemand, der nun auf einem unterwertigen Posten eingesetzt ist (obwohl ihm über die Bandbreite von z.B. T3-T6 = A7-A9z beim damaligen Anbietungsverfahren etwas anderes suggeriert wurde), wegen der Unterwertigkeit der Tätigkeit nicht mehr mit einer sehr guten Beurteilung bedacht werden? Das ist natürlich kompletter Blödsinn, weil - selbst wenn man unterwertig eingesetzt ist- eine objektiv sehr gute Leistung erbracht werden kann, oder eben auch eine schlechte.
Zudem gibt es jetzt die Vorgabe, dass von den 100% zu beurteilenden Beamten nur 10% mit einer tritt-hervor-Beurteilung bedacht werden können, 70% mit Mittelfeldsbeurteilungen und 20 % mit unterdurchschnittlichen. Das gabs in ähnlicher Form zwar schon immer, aber jetzt stellt sich das Ganze doch etwas anders dar.
Da jetzt eine riesige Menge Beamte plötzlich auf unterwertigen Tätigkeiten sitzen, bekommt man wohl nicht mal mehr die 10% überdurchschnittliche Beurteilungen zusammen, was bedeuten würde, dass die vorhandenen Beförderungsposten nicht mehr ausgeschöpft werden, bzw. überhaupt nur DIE Bea eine Beförderung bekommen können - angeblich - die mit höherwertigen Tätigkeiten betraut wurden. Das dürften die Wenigsten sein.
Durch die Vorspiegelung von höherwertiger Tätigkeit -als es in die Beurlaubung zu einer GmbH ging- wurde der Beamte getäuscht, denn einer unterwertigen Beschäftigung hätte er wohl nicht unbedingt freiwillig mit einem Beurlaubungsantrag zugestimmt.
Natürlich KANN ein Beamter auch mit unterwertiger Tätigkeit betraut werden, aber nur vorrübergehend und nicht dauerhaft - wie jetzt schon zum Teil seit 10 Jahren, die viele schon in eine GmbH beurlaubt sind.
Die Begründung der T gibt an, dass -angeblich- aufgrund des Bandbreitenurteils- die Tätigkeiten herunter gestuft worden wären, was ja nicht stimmt. Die Tätigkeiten sind nach wie vor die Gleichen - nur die BewertungsbandBREITE, die die Telekom, entgegen vieler Warnungen von z.B. Prot-in, in Zusammenarbeit mit dem Tarifpartner ver.di - in einer Konzernbetriebsvereinbarung vor Jahren gestrickt hatte, war rechtlicher Müll.
Das versucht man jetzt auf Kosten der Beamten zu korrigieren und zieht gleich noch die Barrieren ein, DAMIT man die Beamten nicht mehr befördern muss (wegen der jetzt sich als unterwertig dargestellenden Tätigkeit). Das Ministerium macht da anscheinend wohlwollend mit, denn der Bund - als 30%Eigentümer und gleichzeitiger Dienstherr der Bundesbeamten, hat davon auch einen doppelten Vorteil:
Für die aktiven Beamten bleiben die Personalkosten (für den Bund als Hauptaktionär des Unternehmens) weiter schön unten, da wegen der nicht stattfindenden Beförderungen auch die Personalkosten in der Aktiengesellschaft nicht steigen, und er hat später, wenn die Beamten in Pension gehen, eben auch geringere Endbezüge, aus denen sich die Pension berechnen.
Ein doppelter Spareffekt auf lange Sicht also.
Diese ganze Konstruktion kommt meiner Meinung nach einer Entziehung der Möglichkeit einer Beförderung gleich, wenn die T behauptet, NUR Beamte mit höherwertigen Tätigkeiten könnten befördert werden. Selbst der allerletzte Beamte mit der schlechtesten Beurteilung ist früher irgendwann mal befördert worden, weil er eben der letzte z.B. A7er war, der auf der jeweiligen Beförderungsliste stand.
Jetzt soll man nicht mal mehr befördert werden können, obwohl man seine, sogar auch dem Amt entsprechende Tätigkeit seit Jahren sehr gut ausführt? Welche Leistung will man denn beurteilen, wenn nicht die Tätigkeit, die seinem Amt entspricht? Selbst wenn er evtl. wollte und könnte, sind ja höherwertige Tätigkeiten normalerweise auch von höheren Laufbahnen, bzw. entsprechenden Beamten/Tarifkräften zu erledigen und man kommt nicht in Massen an höherwertigere Tätigkeiten überhaupt dran, auf denen man sich bewähren könnte.
In einer Begründung gegen einen Widerspruch stand dann auch sinnegemäß, dass man den Beurteilungspool nicht mehr auschöpft, und damit dann wohl auch nicht alle verfügbaren Beförderungsplanstellen. So hab ich es jedenfalls verstanden.
Die Begründungen sind im Zusammenhang rechtlich kompliziert; da sollte ein erfahrener Anwalt dran, der sich mit dem T-Zeugs auskennt. Der reine Widerspruch gegen eine Herabstufung der Beurteilung, bzw. eine schlechtere als vorher, dürfte da nicht reichen. Der Widerspruch und die Klage müsste mit anderen Begründungen, die auch das System betreffen, aufgezogen werden. Allein, dass sich darstellt, dass ein Beamter, ohne sein Wissen, seit ca. 10 Jahren auf einer unterwertigen Tätigkeit eingesetzt war und ist, dürfte mit ein guter Grund sein.
ABer immer noch bleibt: Es ist eine Leistungsbeurteilung und nur die Leistung, die man in der Arbeit, die einem übertragen wurde, erbringt, kann beurteilt werden. Und nicht fiktive Aufgaben, die man evtl. machen könnte, wenn sie einem denn übertragen WÜRDEN.
Und selbst eine sehr einfache Tätigkeit kann man eben sehr gut oder auch sehr schlecht erledigen. Die gute oder schlechte Leistung hängt doch überhaupt nicht davon ab, wie "kompliziert" die Tätigkeit ist.
Und da kann es nicht sein, dass beurteilt wird, welche Tätigkeiten ich ansonsten erbringen KÖNNTE (höherwertige). Wenn ich halt nur -wie 30000 andere auch- eine gleichwertige oder unterwertige (weil das Unternehmen es so gestaltet hat) Tätigkeit erfüllen muss und kann, dann darf sich eine Beurteilung auch nur auf die Art und Weise der Erfüllung der übertragenen Aufgabe beziehen. Und wenn er unterwertig eingesetzt bin, müsste es dem Bea doch noch leichter fallen, die ihm übertragene Aufgabe mit überdurchschnittlicher Leistung zu erfüllen. Und nur darum gehts. Es KANN gar nicht sein, dass eine Beurteilung nicht überdurchschnittlich sein DARF, nur weil man bislang keine höherwertigen Aufgaben übertragen bekommen hat, bzw. die Aktiengesellschaft einen in der Vergangenheit mit einem unterwertigen Posten beglückt hat, ohne dass man darüber informiert wurde.
Im Endeffekt wird diese neue Darstellung des Beuteilungsablaufes dazu führen, dass überhaupt NUR noch Beamte, die höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, eine sehr gute Beurteilung und eine Beförderung bekommen. Na... dann geht mal hin und fordert alle bei eurem Ressortleiter, dass man euch höherwertige Tätigkeiten überträgt, da ihr euch für deutlich unterfordert und für qualifizierungsfähig haltet und auch nochmal befördert werden wollt.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Die Telekom kann mit Unterstütung von verdi fast alles durchsetzen, was von Oben vorgegeben wird...
Wann merken eigentlich die Arbeitnehmer und Beamte, dass die Zukunft mit verdi keine rosige ist, sondern das verdi
kräftig mithilft, dass sich die Telekom allen Verpflichtungen entsorgen kann...
Ich bin schon seit über 20 Jahre kein verdi-Mitglied mehr...nur ist jetzt die Frage, kann dpvkom oder proT-in mehr
erreichen?
Sinn des ganzen ist es doch, nicht immer zum Anwalt laufen zu müssen - in dieser Position kann die Telekom im Prinzip
machen was sie will. Und wenn sie mal ein paar Prozesse verliert, ja dann ist es so und es merkt keiner...
Wann merken eigentlich die Arbeitnehmer und Beamte, dass die Zukunft mit verdi keine rosige ist, sondern das verdi
kräftig mithilft, dass sich die Telekom allen Verpflichtungen entsorgen kann...
Ich bin schon seit über 20 Jahre kein verdi-Mitglied mehr...nur ist jetzt die Frage, kann dpvkom oder proT-in mehr
erreichen?
Sinn des ganzen ist es doch, nicht immer zum Anwalt laufen zu müssen - in dieser Position kann die Telekom im Prinzip
machen was sie will. Und wenn sie mal ein paar Prozesse verliert, ja dann ist es so und es merkt keiner...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Zusammen,
wenn ich den Text von Bundesfreiwild (BFW) richtig interpretiere haben die auf unterwertig besetzten Posten schlicht Pech gehabt bzw. wurden vertrauensvoll von ihrem so ehrenwerten Arbeitgeber anständig über den Tisch gezogen.
Da ist bei mir das Fragezeichen: Wieso ich trotz guter Stellungnahme aus meiner Abordnung ich von Vivento/Telekom ein schlechtere Beurteilung bekomme obwohl ich als A8 mD auf einem höherwertigen Posten (A10 gD) sitze? NAch BFW sollte ich theoretisch auf der Beförderungsliste stehen?
Weil das alles so heillos verworren ist habe ich, selbst für einen eigentlich berechtigten und begründeten Widerspruch jetzt eben einen Rechtsanwalt genommen, weil ich einfach nicht mehr daran glaube das unsere Interessenvertreter bei soviel Lobbyarbeit bzw. Blendwerk durch das T wirklich noch unsere Interessen vertreten können.
Grüße
TBDB2012
wenn ich den Text von Bundesfreiwild (BFW) richtig interpretiere haben die auf unterwertig besetzten Posten schlicht Pech gehabt bzw. wurden vertrauensvoll von ihrem so ehrenwerten Arbeitgeber anständig über den Tisch gezogen.
Da ist bei mir das Fragezeichen: Wieso ich trotz guter Stellungnahme aus meiner Abordnung ich von Vivento/Telekom ein schlechtere Beurteilung bekomme obwohl ich als A8 mD auf einem höherwertigen Posten (A10 gD) sitze? NAch BFW sollte ich theoretisch auf der Beförderungsliste stehen?
Weil das alles so heillos verworren ist habe ich, selbst für einen eigentlich berechtigten und begründeten Widerspruch jetzt eben einen Rechtsanwalt genommen, weil ich einfach nicht mehr daran glaube das unsere Interessenvertreter bei soviel Lobbyarbeit bzw. Blendwerk durch das T wirklich noch unsere Interessen vertreten können.
Grüße
TBDB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Wer glaubt denn noch an Märchen...?
Wenn schon vorher feststeht, wie eine Quote (10 % gut - 70 % mittelmäßig - 20 % schlecht) festgelegt wurde, dann kann
es doch nicht mehr mit rechten Dingen zugehen - wir können ja auch einfach würfeln...
Und schaut euch doch einfach mal eure Vorgesetzten an - da sind die wenigsten, die eine Ausbildung mit personalbezug
haben - ehemalige Kollegen, die oftmals eine schlechtere Qualifikation haben als der Beurteilte, sollen hier ein objektives
Urteil abgeben - da kann ich leider nur lachen...
Und das heillose Durcheinander mit Kompass - neue Bewertungen - kein Einspruch gegen Beurteilungen usw. usw. usw...
Das gibt es nur bei der Telekom - oder bei der Bundespost - oder bei der Bahn...ist aber auch kein Trost...
Wenn die AN und Beamte mal endlich aufhorchen und eine AN-Vertretung wählen, die sich so auch nennen kann, dann kann
man sich gleichberechtigt an einen Tisch setzen und auf Augenhöhe argumentieren.
Wenn aber verdi nur seinen eigenen Einfluss im Auge hat, dann sieht es so aus, wie es heute ist - grausam...
Wenn schon vorher feststeht, wie eine Quote (10 % gut - 70 % mittelmäßig - 20 % schlecht) festgelegt wurde, dann kann
es doch nicht mehr mit rechten Dingen zugehen - wir können ja auch einfach würfeln...
Und schaut euch doch einfach mal eure Vorgesetzten an - da sind die wenigsten, die eine Ausbildung mit personalbezug
haben - ehemalige Kollegen, die oftmals eine schlechtere Qualifikation haben als der Beurteilte, sollen hier ein objektives
Urteil abgeben - da kann ich leider nur lachen...
Und das heillose Durcheinander mit Kompass - neue Bewertungen - kein Einspruch gegen Beurteilungen usw. usw. usw...
Das gibt es nur bei der Telekom - oder bei der Bundespost - oder bei der Bahn...ist aber auch kein Trost...
Wenn die AN und Beamte mal endlich aufhorchen und eine AN-Vertretung wählen, die sich so auch nennen kann, dann kann
man sich gleichberechtigt an einen Tisch setzen und auf Augenhöhe argumentieren.
Wenn aber verdi nur seinen eigenen Einfluss im Auge hat, dann sieht es so aus, wie es heute ist - grausam...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Die Beamten, die "draußen" arbeiten, bekommen eine Beurteilung z.B. durch die BA. Diese Beurteilung ist für die Erstellung der T-Beurteilung aber nur ein BeurteilungBEITRAG, der nur als Basis hergehommen wird. Nun ist man der Ansicht, dass die Beamten "draußen" in der Regel einfach viel zu gut beurteilt werden (keine Ahnung, wie man zu der Ansicht kommt) und damit passen die Beurteilungen nicht das Gesamtschema der T-Beurteilungen, weil ja intern nur 10% eine tritt-hervor-Beurteilung bekommen DÜRFEN. Die "draußen"-Leute würden damit wohl praktisch den 10%-Pool schon besetzen. Also "harmonisiert" -so nennen die das wirklich- der zuständige Viv-Vermittler/Berater die Beurteilung auf das T-Maß runter.
Da ich diesen Harmonisierungsprozess leider noch nirgendwo nachlesen konnte, also nach welcher Rechenmanier das erledigt wird, kann ich nur annehmen, dass dann auch nur 10% der eigentlich super ausgefallenen Beurteilungen zu Beförderungen kommen und das auch -wenn überhaupt- nur bei denen, die bereits als noch T-Beamte noch vor der Abordnung einen Beförderungsposten übertragen bekamen (und somit beförderungsfähig wären) und die, die auf höherwertigen Tätigkeiten draußen sitzen.
Der Harmonisierungsprozess ist meiner Meinung nach grundsätzlich rechtswidrig, da der Beurteiler der sein muss, der die fachliche Kompetenz als Führungskraft ausübt. Das kann ein Berater gar nicht sein, der einen seit Jahren nicht mal gesehen hat. Man müsste also auch gegen diesen "Harmonisierungs"prozess rechtlich vorgehen.
Ich rate außerdem, schriftlich beim PST anzufragen, mit welcher Bewertung man denn überhaupt in seinem Datensatz eingetragen ist und wo man denn auf der Beförderungsliste sitzt. Könnte interessant werden. Ich wette, dass die, die draußen eingesetzt sind, mit einem unterwertigen Amt eingetragen sind, so dass sie überhaupt nicht auf der Beförderungsliste als Beförderungskandidaten erscheinen!! Sozusagen ein Sperrkennzeichen. Wenn es denn so sein könnte, wird man das als *huch" Eingabefehler bezeichnen wollen. Macht mal... und erzählt das Ergebnis eurer Recherchen.
Und wie gesagt: Datenschutzgelaber greift hier keinesfalls, es sind eure eigenen Daten, und da ist man auskunftspflichtig.
Da ich diesen Harmonisierungsprozess leider noch nirgendwo nachlesen konnte, also nach welcher Rechenmanier das erledigt wird, kann ich nur annehmen, dass dann auch nur 10% der eigentlich super ausgefallenen Beurteilungen zu Beförderungen kommen und das auch -wenn überhaupt- nur bei denen, die bereits als noch T-Beamte noch vor der Abordnung einen Beförderungsposten übertragen bekamen (und somit beförderungsfähig wären) und die, die auf höherwertigen Tätigkeiten draußen sitzen.
Der Harmonisierungsprozess ist meiner Meinung nach grundsätzlich rechtswidrig, da der Beurteiler der sein muss, der die fachliche Kompetenz als Führungskraft ausübt. Das kann ein Berater gar nicht sein, der einen seit Jahren nicht mal gesehen hat. Man müsste also auch gegen diesen "Harmonisierungs"prozess rechtlich vorgehen.
Ich rate außerdem, schriftlich beim PST anzufragen, mit welcher Bewertung man denn überhaupt in seinem Datensatz eingetragen ist und wo man denn auf der Beförderungsliste sitzt. Könnte interessant werden. Ich wette, dass die, die draußen eingesetzt sind, mit einem unterwertigen Amt eingetragen sind, so dass sie überhaupt nicht auf der Beförderungsliste als Beförderungskandidaten erscheinen!! Sozusagen ein Sperrkennzeichen. Wenn es denn so sein könnte, wird man das als *huch" Eingabefehler bezeichnen wollen. Macht mal... und erzählt das Ergebnis eurer Recherchen.
Und wie gesagt: Datenschutzgelaber greift hier keinesfalls, es sind eure eigenen Daten, und da ist man auskunftspflichtig.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hat schon jemand die "Konkurrenten-Mitteilung" erhalten? Die sollten an alle nicht-beförderten Anfang November verschickt werden ...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Nein ich noch nicht,
ist mir zu Ruhig im Karton. eigentlich sollte ich infomiert werden lt. letztem Schreiben aus 08/12
Vlt. kommt es ja zusammen mit der DDU, damit sie nicht Ruhegehaltsähig wird...
Naja habe schon eine Anfrage als Schöffe beim LG, dann kann ich mich richtig toll austoben.
Werde berichten
Gude Burgi
ist mir zu Ruhig im Karton. eigentlich sollte ich infomiert werden lt. letztem Schreiben aus 08/12
Vlt. kommt es ja zusammen mit der DDU, damit sie nicht Ruhegehaltsähig wird...

Naja habe schon eine Anfrage als Schöffe beim LG, dann kann ich mich richtig toll austoben.

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Gude Burgi
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
TBDB...
weil...aus dem Auge, aus dem Sinn. Provokativ gefragt: Warum soll Vivento/T die Beförderungsbedürfnisse von Kollegen bei der BA genauso hoch werten, wie die Bedürfnisse derer, die noch IM Konzern Arbeit FÜR den Konzern machen, die man derzeit noch braucht und bauchpinseln möchte. Für Obermann und Co. sind die bei der BA "draußen" und die Beförderungen verteilt man lieber "drinnen".
Ich wette mal: Wenn man beim PST nachfragt, auf welchen Posten/Bewertung man im System als zur BA Abgeordneter im höherwertigen Einsatz eingetragen ist, kommt bestimmt die Erkenntnis, dass man eben nicht mit der derzeit höherwertigen Tätigkeit im "Protokoll" steht, sondern mit seinem originären Beamtenposten. Und danach gehts dann. Und dorthin wird auch die Beurteilung runter"harmonisiert".
Das ist allerdings nur eine reine Vermutung von mir, wie das so funktionieren könnte. Ich hab schon mehrfach mal nachgefragt, nach welchem Schema dieser Harmonisierungsprozess eigentlich abläuft, aber leider keine Antwort bekommen.
weil...aus dem Auge, aus dem Sinn. Provokativ gefragt: Warum soll Vivento/T die Beförderungsbedürfnisse von Kollegen bei der BA genauso hoch werten, wie die Bedürfnisse derer, die noch IM Konzern Arbeit FÜR den Konzern machen, die man derzeit noch braucht und bauchpinseln möchte. Für Obermann und Co. sind die bei der BA "draußen" und die Beförderungen verteilt man lieber "drinnen".
Ich wette mal: Wenn man beim PST nachfragt, auf welchen Posten/Bewertung man im System als zur BA Abgeordneter im höherwertigen Einsatz eingetragen ist, kommt bestimmt die Erkenntnis, dass man eben nicht mit der derzeit höherwertigen Tätigkeit im "Protokoll" steht, sondern mit seinem originären Beamtenposten. Und danach gehts dann. Und dorthin wird auch die Beurteilung runter"harmonisiert".
Das ist allerdings nur eine reine Vermutung von mir, wie das so funktionieren könnte. Ich hab schon mehrfach mal nachgefragt, nach welchem Schema dieser Harmonisierungsprozess eigentlich abläuft, aber leider keine Antwort bekommen.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Bundesfreiwild,
das Problem ist doch, dass es seit einiger Zeit keine "starken" Gewerkschaften mehr gibt, die hinter den Beschäftigten stehen.
Mit verdi ist das Problem der Beurteilungen, Zuweisungen und viele andere Angelegenheiten nicht im Sinne der Beschäftigten
zu lösen...
Bei einer starken Gewerkschaft ist es nämlich so, das diese nur stark sein kann, wenn Sie Ihre Positionen schwächt und oftmals
mehr die Interessen der Arbeitgeber vertritt...
Welche Gewerkschaft kann denn diese Form der jetzigen Beurteilungsrunde zustimmen, bei der die AN-Rechte mit Händen und
Füßen getreten werden...
Welche Gewerkschaft kann denn den unsinnigen Zuweisungen zustimmen, wenn bekanntlich unterwertige Tätigkeiten bei der
VCS durchgeführt werden sollen...
Mittlerweile ist es bei den Gewerkschaften und gerade bei Verdi so wie bei den Politikern, wenn ich erst einmal gewählt bin, dann
soll mich das gemeine Volk in Ruhe lassen - Medienwirksame Auftritte sind willkommen, aber sich für den einzelnen Beschäftigten
einsetzen ist reine Zeitverschwendung...
das Problem ist doch, dass es seit einiger Zeit keine "starken" Gewerkschaften mehr gibt, die hinter den Beschäftigten stehen.
Mit verdi ist das Problem der Beurteilungen, Zuweisungen und viele andere Angelegenheiten nicht im Sinne der Beschäftigten
zu lösen...
Bei einer starken Gewerkschaft ist es nämlich so, das diese nur stark sein kann, wenn Sie Ihre Positionen schwächt und oftmals
mehr die Interessen der Arbeitgeber vertritt...
Welche Gewerkschaft kann denn diese Form der jetzigen Beurteilungsrunde zustimmen, bei der die AN-Rechte mit Händen und
Füßen getreten werden...
Welche Gewerkschaft kann denn den unsinnigen Zuweisungen zustimmen, wenn bekanntlich unterwertige Tätigkeiten bei der
VCS durchgeführt werden sollen...
Mittlerweile ist es bei den Gewerkschaften und gerade bei Verdi so wie bei den Politikern, wenn ich erst einmal gewählt bin, dann
soll mich das gemeine Volk in Ruhe lassen - Medienwirksame Auftritte sind willkommen, aber sich für den einzelnen Beschäftigten
einsetzen ist reine Zeitverschwendung...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Habe heute das identische Formschreiben bekommen.
Wir können stolz sein !!!!
Wir können stolz sein !!!!
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Und... was machen wir nun? Weiter für eine sehe gute Beurteilung abstrampeln und stressen? Oder zurücklehnen und mal nach "gutem" alten Beamtenbild, dass ja immer noch draußen weit verbreitet ist, mehrmals am Tag mal stressbefreiendes Däumchendrehen praktizieren?
Ich denke mal *lach*, dass dieses Bild über Generationen entstanden ist, WEIL Beamte, trotz guter und sehr guter Leistungen, mehrheitlich irgendwann mal in ihrem Beamtenleben resigniert haben, weil Gesicht und Hintern dem Dienstherrn nicht gepasst und eine Beförderung nie kam, bzw. kommen würde.
Irgenwann begreift man, dass die vor Augen zappelnde Möhre nie im eigenen Maul landen wird.
Ich denke mal *lach*, dass dieses Bild über Generationen entstanden ist, WEIL Beamte, trotz guter und sehr guter Leistungen, mehrheitlich irgendwann mal in ihrem Beamtenleben resigniert haben, weil Gesicht und Hintern dem Dienstherrn nicht gepasst und eine Beförderung nie kam, bzw. kommen würde.
Irgenwann begreift man, dass die vor Augen zappelnde Möhre nie im eigenen Maul landen wird.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
---Torquemada hat geschrieben:Habe heute das identische Formschreiben bekommen.
Wir können stolz sein !!!!
Bei mir ist noch nichts eingetrudelt

Ich wohne halt auf´´n Dorfe da kommt der Zusteller immer erst später.
Die letzte Beurteilung ist ohnehin aus 2007 eine neue ist nicht Sicht.
Von 2008 bis 2010 ohne Beschäftigung und nun in der VCS was soll da noch passieren.

Gude Burgi
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Beamte, die zu VCS zugewiesen sind, müssen eine Beurteilung erhalten.burgwächter hat geschrieben:---Torquemada hat geschrieben:Habe heute das identische Formschreiben bekommen.
Wir können stolz sein !!!!
Bei mir ist noch nichts eingetrudelt, noch kein Formblabla und keine DDU Urkunde.
Ich wohne halt auf´´n Dorfe da kommt der Zusteller immer erst später.
Die letzte Beurteilung ist ohnehin aus 2007 eine neue ist nicht Sicht.
Von 2008 bis 2010 ohne Beschäftigung und nun in der VCS was soll da noch passieren.![]()
Gude Burgi
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Beamte, die zu VCS zugewiesen sind, müssen eine Beurteilung erhalten.[/quote]
Tja nix da, weder das eine noch das andere
Habe ich alles angefordert, es kam nichts
Gibt keine Beurteilung, keine Beförderung außer raus.
Warte ich doch weiter ab und spiele Lotto.
Gude B.
Tja nix da, weder das eine noch das andere

Habe ich alles angefordert, es kam nichts

Gibt keine Beurteilung, keine Beförderung außer raus.

Warte ich doch weiter ab und spiele Lotto.

Gude B.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Du hast ein Recht auf eine Beurteilung - fordere Sie ein und informiere deinen BR - Ende.