Widerspruch gegen Beurteilung
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo,
unabhängig von der letzten Beurteilungsrunde habe ich viele Beanstandungen und paritätischen Kommissionen erlebt - bei keiner Kommission wurden jemals die Punkte (auch wenn es berechtigt gewesen wäre) geändert...
Einzelne Wortpassagen oder Fehler wurden geändert...
Es gab auch schon Beurteilungen, da hatte der Vorgesetzte im allgemeinen Teil so viele Fehler eingaut, dass ich dachte dieser käme von der Sonderschule...
Auch bei einer zweiten und dritten Berichtigung waren immer noch Fehler vorhanden - und dann wurde im Text auch noch geschrieben, dass wegen Krankheit keine Anderung beurteilung möglich war...da werden schon gravierende Fehler gemacht...
Der Grund dass eine Klage eher selten ist, ist auch der Umstand, dass ein VG im günstigen Fall die neue Beurteilung vorsieht - und so schlau wie die Telekom sein will, macht sie das auch, aber die Punktzahl bleibt dann gleich...somit hat man Zeit und Geld investiert und nicht viel gewonnen...
Bei der Telekom ist es so wie immer, da werden Leute für viel Geld angeheuert und man sollte meinen, dass eine Beurteilungsrunde ordnungsgemäß durchgegeführt werden kann...
Und dann bekommt die Telekom/Dienstherr wie in diesem Jahr eine Klatsche vor Gericht, die es in sich hatte - aber das lag ja nicht an der Telekom bzw. an dem Dienstherrn, sondern da haben die Beamten und Richter irgendwas falsch verstanden...
unabhängig von der letzten Beurteilungsrunde habe ich viele Beanstandungen und paritätischen Kommissionen erlebt - bei keiner Kommission wurden jemals die Punkte (auch wenn es berechtigt gewesen wäre) geändert...
Einzelne Wortpassagen oder Fehler wurden geändert...
Es gab auch schon Beurteilungen, da hatte der Vorgesetzte im allgemeinen Teil so viele Fehler eingaut, dass ich dachte dieser käme von der Sonderschule...
Auch bei einer zweiten und dritten Berichtigung waren immer noch Fehler vorhanden - und dann wurde im Text auch noch geschrieben, dass wegen Krankheit keine Anderung beurteilung möglich war...da werden schon gravierende Fehler gemacht...
Der Grund dass eine Klage eher selten ist, ist auch der Umstand, dass ein VG im günstigen Fall die neue Beurteilung vorsieht - und so schlau wie die Telekom sein will, macht sie das auch, aber die Punktzahl bleibt dann gleich...somit hat man Zeit und Geld investiert und nicht viel gewonnen...
Bei der Telekom ist es so wie immer, da werden Leute für viel Geld angeheuert und man sollte meinen, dass eine Beurteilungsrunde ordnungsgemäß durchgegeführt werden kann...
Und dann bekommt die Telekom/Dienstherr wie in diesem Jahr eine Klatsche vor Gericht, die es in sich hatte - aber das lag ja nicht an der Telekom bzw. an dem Dienstherrn, sondern da haben die Beamten und Richter irgendwas falsch verstanden...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Vor der paritätischen Komission bin ich auch schon gewesen. Und ich hab auch mehr Punkte bekommen.
Das geht schon, wenn der Chef mitmacht und man sich einigt.
Ich bin wirklich auf das nächste Jahr gespannt. Mal sehen wie die Beurteilungen dann aussehen.
Und ob ich dann wieder klagen muss. )
Gruß
Das geht schon, wenn der Chef mitmacht und man sich einigt.
Ich bin wirklich auf das nächste Jahr gespannt. Mal sehen wie die Beurteilungen dann aussehen.
Und ob ich dann wieder klagen muss. )
Gruß
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Natürlich!
Was soll da besser werden?
Schau doch mal in meinen Beitrag zum Verbleib vom letzten Dienstherren, der jetzt als Telekomberater fungiert.
http://www.beamtentalk.de/dienstherrenb ... 07-30.html
Die Telekom kann noch nicht mal klarlegen, warum zwischen VBS und VCS die Beamten mit einer Abordnung wechseln.
Da erklärt HBS, die Abordnung ist 1. Klasse und die Zuweisung ist Abordnung 2. Klasse.
Da fällte einem nichts mehr zu ein.
Was soll da besser werden?
Schau doch mal in meinen Beitrag zum Verbleib vom letzten Dienstherren, der jetzt als Telekomberater fungiert.
http://www.beamtentalk.de/dienstherrenb ... 07-30.html
Die Telekom kann noch nicht mal klarlegen, warum zwischen VBS und VCS die Beamten mit einer Abordnung wechseln.
Da erklärt HBS, die Abordnung ist 1. Klasse und die Zuweisung ist Abordnung 2. Klasse.
Da fällte einem nichts mehr zu ein.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Imhotep,
du willst mir jetzt sagen, dass du eine bessere Punktzahl bekommen hast, weil dein Chef mitgemacht hat - wahrscheinlich war er auch noch Zweitbeurteiler...
Das wäre ja was ganz Neues, dass die eigene Beurteilung angezweifelt wird und man dann mehr Punkte bekommt...
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich und glaube ich auch nicht - das wäre nämlich dann ein Armutszeugnis für den Beurteiler....
du willst mir jetzt sagen, dass du eine bessere Punktzahl bekommen hast, weil dein Chef mitgemacht hat - wahrscheinlich war er auch noch Zweitbeurteiler...
Das wäre ja was ganz Neues, dass die eigene Beurteilung angezweifelt wird und man dann mehr Punkte bekommt...
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich und glaube ich auch nicht - das wäre nämlich dann ein Armutszeugnis für den Beurteiler....
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Du brauchst es nicht glauben aber es war so. Der Chef war eigentlich immer sehr fair. Ihm waren aber die Hände gebunden, weil er die Vorgabe hatte einen gewissen Punktedurchschnitt nicht zu überschreiten. Also hat er diesen Schnitt eingehalten, uns aber selbst empfohlen Einspruch einzulegen und vor die Komission zu gehen. Und da lief es eben so ab. Ja auch so was gibt es bei der Telekom.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Also bei der Kommissionsrunde sitzt normalerweise auch der Vorgesetzte - bzw. drei Vertreter der AG-Seite...die sind grundsätzlich gegen eine Veränderung der Punktzahl.
Welche Gründe hat denn dein Chef da vorgetragen ?
also dass einem die Hände bei der Beurteilung durch den vorgegebenen Punkteschnitt gebunden waren, das wäre ein Armutszeugnis für deinen Chef - und dies führt in keinem Falle zu einer höheren Bewertung - denn bei der Beurteilung und bei der Kommission ist diese Vorgabe weiterhin maßgeblich.
Dass das so gelaufen ist, (dann hätten ja alle eure Kollegen einfach das Gleiche machen könnnen und alle hätten eine bessere Bewertung bekommen), ist nicht realistisch.
Kann es sein, dass du hier eine Geschichte aus der Fabelwelt gepostet hast...und dein Wunsch der Vater des Gedanken war???
Welche Gründe hat denn dein Chef da vorgetragen ?
also dass einem die Hände bei der Beurteilung durch den vorgegebenen Punkteschnitt gebunden waren, das wäre ein Armutszeugnis für deinen Chef - und dies führt in keinem Falle zu einer höheren Bewertung - denn bei der Beurteilung und bei der Kommission ist diese Vorgabe weiterhin maßgeblich.
Dass das so gelaufen ist, (dann hätten ja alle eure Kollegen einfach das Gleiche machen könnnen und alle hätten eine bessere Bewertung bekommen), ist nicht realistisch.
Kann es sein, dass du hier eine Geschichte aus der Fabelwelt gepostet hast...und dein Wunsch der Vater des Gedanken war???
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
"LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN,
mit der „HR Informiert“ vom 4. Juni 2013 haben wir Sie über den Stopp der Beförderungsrunde 2012 unterrichten müssen.
Heute können wir mitteilen, dass wir mit dem Konzernbetriebsrat (KBR) neue Regelungen zum Beurteilungsverfahren vereinbart haben. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtssicherheit des neuen Beurteilungsverfahrens gelegt. Die neue Systematik orientiert sich streng an dienstrechtlichen Vorgaben und den Hinweisen der Verwaltungsgerichte.
Der aktuelle Zeitplan sieht eine Beförderungsrunde im dritten Quartal 2014 vor. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass alle erforderlichen Aktivitäten planmäßig durchlaufen werden können: Dazu gehört beispielsweise die erforderliche Programmierung der unterstützenden Tools oder die termingerechte Erstellung der Stellungnahmen durch die disziplinarischen Führungskräfte.
WAS ÄNDERT SICH IM VERGLEICH ZUM VORJAHR?
Der Dienstvorgesetzte, der vom Vorstand Personal eingesetzt wurde, um die dienstrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten in der Deutschen Telekom AG zu verantworten und ihre Rechtsstellung zu wahren, wird künftig
alle Beurteilungen von einem von ihm festgelegten Beurteilerteam im HBS fertigen lassen – und zwar unabhängig davon, wo die Beamtin oder der Beamte eingesetzt ist.
Die dienstliche Beurteilung ist nicht mehr Teil der Personalentwicklungsinstrumente Compass und Performance and Potential Review (PPR). Die entsprechenden Konzernbetriebsvereinbarungen werden angepasst.
Aktuell werden die erarbeiteten Regelungen von der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen geprüft. Wir werden Sie über das Ergebnis der Prüfung sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Verfahrens so schnell wie möglich informieren."
mit der „HR Informiert“ vom 4. Juni 2013 haben wir Sie über den Stopp der Beförderungsrunde 2012 unterrichten müssen.
Heute können wir mitteilen, dass wir mit dem Konzernbetriebsrat (KBR) neue Regelungen zum Beurteilungsverfahren vereinbart haben. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtssicherheit des neuen Beurteilungsverfahrens gelegt. Die neue Systematik orientiert sich streng an dienstrechtlichen Vorgaben und den Hinweisen der Verwaltungsgerichte.
Der aktuelle Zeitplan sieht eine Beförderungsrunde im dritten Quartal 2014 vor. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass alle erforderlichen Aktivitäten planmäßig durchlaufen werden können: Dazu gehört beispielsweise die erforderliche Programmierung der unterstützenden Tools oder die termingerechte Erstellung der Stellungnahmen durch die disziplinarischen Führungskräfte.
WAS ÄNDERT SICH IM VERGLEICH ZUM VORJAHR?
Der Dienstvorgesetzte, der vom Vorstand Personal eingesetzt wurde, um die dienstrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten in der Deutschen Telekom AG zu verantworten und ihre Rechtsstellung zu wahren, wird künftig
alle Beurteilungen von einem von ihm festgelegten Beurteilerteam im HBS fertigen lassen – und zwar unabhängig davon, wo die Beamtin oder der Beamte eingesetzt ist.
Die dienstliche Beurteilung ist nicht mehr Teil der Personalentwicklungsinstrumente Compass und Performance and Potential Review (PPR). Die entsprechenden Konzernbetriebsvereinbarungen werden angepasst.
Aktuell werden die erarbeiteten Regelungen von der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen geprüft. Wir werden Sie über das Ergebnis der Prüfung sowie die inhaltliche Ausgestaltung des Verfahrens so schnell wie möglich informieren."
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Torquemada,
was ist eigentlich mit Beamten, die denen die Beurteilung innerhalb einer Zuweisung von der privaten Firma im Auftrag vom Dienstherren geschrieben wurde...
Ist die Beurteilung rechtmäßig, obwohl sie von Vorgesetzten der privaten Firma ge- und unterschrieben wurden (also direkter Vorgesetzter und Mitbeurteiler der Leiter des Standortes) ?
Und dies Beurteilung (Zeitraum 2009 bis Okt. 2010), die im Jahre 2011 geschrieben wurde auch rechtswidrig, weil das Verfahren 2012 und 2011 (lt. proT-in) in beiden Jahren rechtswidrig war?
Was zählt maßgeblich - der Zeitraum (von/bis) der Beurteilung oder das Datum mit Unterschrift der Beurteilung, um festzustellen, ob die Beurteilung von 2011 rechtswidrig ist...
was ist eigentlich mit Beamten, die denen die Beurteilung innerhalb einer Zuweisung von der privaten Firma im Auftrag vom Dienstherren geschrieben wurde...
Ist die Beurteilung rechtmäßig, obwohl sie von Vorgesetzten der privaten Firma ge- und unterschrieben wurden (also direkter Vorgesetzter und Mitbeurteiler der Leiter des Standortes) ?
Und dies Beurteilung (Zeitraum 2009 bis Okt. 2010), die im Jahre 2011 geschrieben wurde auch rechtswidrig, weil das Verfahren 2012 und 2011 (lt. proT-in) in beiden Jahren rechtswidrig war?
Was zählt maßgeblich - der Zeitraum (von/bis) der Beurteilung oder das Datum mit Unterschrift der Beurteilung, um festzustellen, ob die Beurteilung von 2011 rechtswidrig ist...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
@Schwapau ich weiß nicht was du willst!!!!!!!!! Warum soll ich hier eine erfundene Geschichte erzählen.
Ich weiß nur wie es gelaufen ist, genau wie ich es geschrieben habe. Und da kann ich mit dir jede Wette eingehen das es so war.
Der Betriebsrat war auch dabei. Mein Chef und ich durften uns in einem separaten Raum noch einmal allein unterhalten und einigen.
Das Ergebnis wurde der Komission vorgetragen und die hat dann darüber entschieden.
Aber ehrlich gesagt, ich will mich hier gar nicht rechtfertigen. Wer es nicht glaubt soll es sein lassen. Ich kann es nur überhaupt nicht leiden, wenn man mir hier unterstellen will, ich würde Unsinn erzählen.
Den erzählst du, nicht ich!
Ich weiß nur wie es gelaufen ist, genau wie ich es geschrieben habe. Und da kann ich mit dir jede Wette eingehen das es so war.
Der Betriebsrat war auch dabei. Mein Chef und ich durften uns in einem separaten Raum noch einmal allein unterhalten und einigen.
Das Ergebnis wurde der Komission vorgetragen und die hat dann darüber entschieden.
Aber ehrlich gesagt, ich will mich hier gar nicht rechtfertigen. Wer es nicht glaubt soll es sein lassen. Ich kann es nur überhaupt nicht leiden, wenn man mir hier unterstellen will, ich würde Unsinn erzählen.
Den erzählst du, nicht ich!
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
@ Imhotep:
Also deine Geschichte klingt aber schon abenteuerlich - erstens ist der Beurteiler nicht bei der Kommission dabei - die
Kommission ist ein festes Team aus i. d. R. drei Vertreter des AG und drei Vertreter des BR...
Wenn es mal zu dem Fall kommt, dass eine Beurteilung aufschlägt, die ein Kommissions-Teilnehmer geschrieben hat,
dann wird ein Ersatzmitglied gestellt...
Und dann willst du dich mit deinem Chef in einem separetem Raum unterhalten haben, und dein Chef war Kommissionsmitglied...
und dann habt ihr zwei zusammen in einem getrennten Raum vermutlich gewürfelt und dann ist eine höhere Punktzahl herausgekommen...
Das klingt mehr als abenteuerlich - vermutlich ziehst du dich auch am eigenen Schopfe aus dem Sumpf...na dann muss man
dir eine solche Geschichte halt glauben.
Also deine Geschichte klingt aber schon abenteuerlich - erstens ist der Beurteiler nicht bei der Kommission dabei - die
Kommission ist ein festes Team aus i. d. R. drei Vertreter des AG und drei Vertreter des BR...
Wenn es mal zu dem Fall kommt, dass eine Beurteilung aufschlägt, die ein Kommissions-Teilnehmer geschrieben hat,
dann wird ein Ersatzmitglied gestellt...
Und dann willst du dich mit deinem Chef in einem separetem Raum unterhalten haben, und dein Chef war Kommissionsmitglied...
und dann habt ihr zwei zusammen in einem getrennten Raum vermutlich gewürfelt und dann ist eine höhere Punktzahl herausgekommen...
Das klingt mehr als abenteuerlich - vermutlich ziehst du dich auch am eigenen Schopfe aus dem Sumpf...na dann muss man
dir eine solche Geschichte halt glauben.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Abenteuerlich wird es, wenn man den Dienstvorgesetzten niemals im Leben gesehen hat. Alles schon dagewesen.
Und den Dienstvorgesetzten nicht von einem Vorgesetzten unterscheiden kann, wobei der disziplinarische und fachliche Vorgesetzten nicht trennscharf auseinandergehalten werden können.
Was man jetzt versucht ist, ein Stühlerücken zu starten, um dann feststellen zu können, dass die Zuständigkeit ganz wo anders liegt.
Und DAS, bringen nur diese verschnachten Typen in BONNz fertig.
Was haben eigentlich die insichbeurteilten profitierenden Beamten gemacht? Halten sie sich da raus?
Ich habe gehört, dass diese Personengruppe immer eine höhere Option auf die Beförderung hatten. Es gab eine seperate Listung und ein seperates Kontigent an Beförderungsstellen, gemessen an der Zahl der gelisteten Personen, überproportional.
Und den Dienstvorgesetzten nicht von einem Vorgesetzten unterscheiden kann, wobei der disziplinarische und fachliche Vorgesetzten nicht trennscharf auseinandergehalten werden können.
Was man jetzt versucht ist, ein Stühlerücken zu starten, um dann feststellen zu können, dass die Zuständigkeit ganz wo anders liegt.
Und DAS, bringen nur diese verschnachten Typen in BONNz fertig.
Was haben eigentlich die insichbeurteilten profitierenden Beamten gemacht? Halten sie sich da raus?
Ich habe gehört, dass diese Personengruppe immer eine höhere Option auf die Beförderung hatten. Es gab eine seperate Listung und ein seperates Kontigent an Beförderungsstellen, gemessen an der Zahl der gelisteten Personen, überproportional.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Kater,
bei der Beurteilung geht noch viel Abenteuerliches zu im Lande.
Beispiel:
Standortleiter beurteilt einen Beamten sehr gut, weil es ja zu einem früheren Zeitpunkt nichts zu verteilen gab.
Nun musste aber doch befördert werden.
Standortleiter bekam von Oben ein Verteilungsschlüssel vorgegeben, und er hat dem besagten Beamten runtergestuft.
Beamter klagt und gewann.
Nun stellte sich heraus, das Standortleiter als Konkurrent vor Gericht beigeladen wurde.
Er trat sozusagen als Konkurrent zu dem von ihm beurteilten Beamten auf, und wollte sich kurz vor der Beamtenpension noch selbst befördern.
Der selbe Standortleiter hat auch einen anderen Beamten, den er selbst zuvor als Zweitbeurteiler sehr gut beurteilt hatte, um eine Stufe runtergeregelt.
Der machte Widerspruch gegen Bonn, und bekam sogar noch eine Stufe weniger.
Es gibt aber auch Fälle, so mein Rechtsanwalt, indem schlecht beurteilte Beamte, auf einmal in die Beförderungsränge kamen.
Die Geschichte von Imothep ist für mich sogar sehr glaubwürdig.
bei der Beurteilung geht noch viel Abenteuerliches zu im Lande.
Beispiel:
Standortleiter beurteilt einen Beamten sehr gut, weil es ja zu einem früheren Zeitpunkt nichts zu verteilen gab.
Nun musste aber doch befördert werden.
Standortleiter bekam von Oben ein Verteilungsschlüssel vorgegeben, und er hat dem besagten Beamten runtergestuft.
Beamter klagt und gewann.
Nun stellte sich heraus, das Standortleiter als Konkurrent vor Gericht beigeladen wurde.
Er trat sozusagen als Konkurrent zu dem von ihm beurteilten Beamten auf, und wollte sich kurz vor der Beamtenpension noch selbst befördern.
Der selbe Standortleiter hat auch einen anderen Beamten, den er selbst zuvor als Zweitbeurteiler sehr gut beurteilt hatte, um eine Stufe runtergeregelt.
Der machte Widerspruch gegen Bonn, und bekam sogar noch eine Stufe weniger.
Es gibt aber auch Fälle, so mein Rechtsanwalt, indem schlecht beurteilte Beamte, auf einmal in die Beförderungsränge kamen.
Die Geschichte von Imothep ist für mich sogar sehr glaubwürdig.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
@Kater Mikesch ich hab keine Lust mehr hier jetzt noch näher drauf einzugehen. Aber manche sind einfach zu blöd zum Lesen.
Wo hab ich geschrieben, das mein Chef in der Kommission saß????? Wir wurden nur beide geladen um unseren Standpunkt zu erläutern.
Dann sind wir von der Kommission aufgefordert worden, ob wir uns nicht doch noch gütlich einigen können. Das war es, und jetzt sag ich nichts mehr dazu, denn hier gibt es leider einige, die meinen sie sind die einzigen, die die Weisheit gefressen haben und anderen nicht glauben.
Wo hab ich geschrieben, das mein Chef in der Kommission saß????? Wir wurden nur beide geladen um unseren Standpunkt zu erläutern.
Dann sind wir von der Kommission aufgefordert worden, ob wir uns nicht doch noch gütlich einigen können. Das war es, und jetzt sag ich nichts mehr dazu, denn hier gibt es leider einige, die meinen sie sind die einzigen, die die Weisheit gefressen haben und anderen nicht glauben.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo zusammen,
der Beurteiler hat der bei Kommission nichts zu suchen und der Beurteiler wird auch nicht zu der Kommission geladen - warum denn auch...?
Wenn man hier im Forum einem einen Bären aufbinden will und ggf. falsche Hoffnungen weckt, bringt das keinen weiter. Es ist Fakt, dass bei der Kommission die AG-Seite und die AN-Seite jeweils drei Vertreter entsenden und dann wird ein Beschluss getroffen...dass sich der Beurteilte und der Beurteiler im Hinterzimmer auf eine höhere Punktzahl einigen und die Kommission dies auch noch übernimmt, ist sowas von an den Haaren herbeigezogen...
Es gab wenige Fälle, bei denen die Kommission (nicht der Beurteiler) in dem Verfahren eine höhere Punktzahl zugelassen haben, dafür müssen aber schon schwerwiegende Gründe und Verfehlungen des Beurteilers sprechen - der Grund, dass eine Vorgabe einer schlechten Beurteilung bzw. einer Maximalpunktzahl jetzt im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt wird, ist wenig glaubhaft...
der Beurteiler hat der bei Kommission nichts zu suchen und der Beurteiler wird auch nicht zu der Kommission geladen - warum denn auch...?
Wenn man hier im Forum einem einen Bären aufbinden will und ggf. falsche Hoffnungen weckt, bringt das keinen weiter. Es ist Fakt, dass bei der Kommission die AG-Seite und die AN-Seite jeweils drei Vertreter entsenden und dann wird ein Beschluss getroffen...dass sich der Beurteilte und der Beurteiler im Hinterzimmer auf eine höhere Punktzahl einigen und die Kommission dies auch noch übernimmt, ist sowas von an den Haaren herbeigezogen...
Es gab wenige Fälle, bei denen die Kommission (nicht der Beurteiler) in dem Verfahren eine höhere Punktzahl zugelassen haben, dafür müssen aber schon schwerwiegende Gründe und Verfehlungen des Beurteilers sprechen - der Grund, dass eine Vorgabe einer schlechten Beurteilung bzw. einer Maximalpunktzahl jetzt im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt wird, ist wenig glaubhaft...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Danke didedupp, wenigstens einer, der weiß wovon er spricht.
Genau so ist es, der Beurteilte und der Beurteiler müssen ihre Sicht darlegen.
Wie soll auch sonst die Kommission zu einer Entscheidung kommen.
@KaterMikesch dein Name scheint Programm zu sein.
Geh wieder zur Augsburger Puppenkiste und verteil da deine Weisheiten, ist besser als hier Thesen aufzustellen, von denen du rein gar keine
Ahnung hast.
Vielleicht liegt es ja auch nur an deinem Frust, das du noch nie einen Chef hattest, mit dem man auch reden kann.
Aber wahrscheinlich liegt es an dir selbst, mit so einem wie dir kann man halt nicht vernünftig reden.
Genau so ist es, der Beurteilte und der Beurteiler müssen ihre Sicht darlegen.
Wie soll auch sonst die Kommission zu einer Entscheidung kommen.
@KaterMikesch dein Name scheint Programm zu sein.
Geh wieder zur Augsburger Puppenkiste und verteil da deine Weisheiten, ist besser als hier Thesen aufzustellen, von denen du rein gar keine
Ahnung hast.
Vielleicht liegt es ja auch nur an deinem Frust, das du noch nie einen Chef hattest, mit dem man auch reden kann.
Aber wahrscheinlich liegt es an dir selbst, mit so einem wie dir kann man halt nicht vernünftig reden.