Widerspruch gegen Beurteilung

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Snapi
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Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Snapi »

Hallo zusammen,

ich benötige mal Eure Hilfe.

Seit 2011 bin ich freiwillig von der DT AG zum Land abgeordnet. Nun gab es ja die angekündigten Beurteilungen und meine war alles andere als berauschend. Auf gut Deutsch "eine Note" schlechter als die Letzte. Daraufhin sprach ich mit meiner jetzigen Vorgesetzen darüber. Es kam heraus, dass die Stellungnahme vom Amt diesmal sogar noch besser war als das letztemal. Also rief ich mein Berater von Vivento an. Dieser meinte nur: "Es war mir klar, dass sie sich melden. Als Begründung für die schlechte Beurteilung wurde mir eine neue Konzernrichtlinie genannt. Nach einigem hin und her wurde mir gesagt, es stehe mir frei einen Widerspruch zu stellen und danach ggf. zu klagen. Das alles finde ich ja schon die Krönung. Wie bitte kann Vivento eine derarte Beurteilung fertigen???
Für mich ist klar einen Widerspruch zu fertigen, allerdings benötige ich dazu noch ein paar Tipps.
Hat jemand von Euch schonmals einen Widerspruch gefertig?? Wenn ja, was muss da alles drin stehen und
welcher BR unterstützt mich, der SBR oder BR Vivento? Wenn der BR mit eingeschaltet ist, hat man ja zwei Wochen mehr Zeit.

So nun hoffe ich auf Rückmeldungen.

Vielen Dank im Voraus.

Snapi
Aubacke
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Aubacke »

Hallo,
hier habe ich die "Neue Beförderungspraxis für FüKr" gefunden


Link: http://personal.telekom.de/dtag/cms/bco ... Beamte.pdf
Zuletzt geändert von Aubacke am 3. Sep 2012, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
klammeraffe
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von klammeraffe »

Hallo,

der Link funktioniert leider nicht. Wo kann man dieses Dokument noch finden?

Karl
Aubacke
Beiträge: 43
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Aubacke »

Im Intranet.
Oder schick mir deine Mail-Adresse, dann kann ich es zusenden
Armerbea
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Armerbea »

Hallo Forum, hallo Snapi

so eine Beurteilung habe ich auch bekommen.
In jedem Feld eine Stufe tiefer als die Vorherige.
Mein neuer Vorgesetzter ist mir nach einen Wechsel der Vivento Berater nicht einmal bekannt. Meine Tätigkeit kennt "er" noch viel weniger.

Kann sich nur um einen Witz handel.

Gruß armerbea
egyptwoman
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von egyptwoman »

... oder man ziert damit die Toiletten beim Arbeitgeber. *Ironie aus*
Ich persönlich habe mir aus Beurteilungen noch nie was gemacht, weil wie kann mich jemand der mich nicht kennt und nicht weiß wie ich arbeite beurteilen? Durch Dritte die ihm das mitteilen? Und vor allem wie bei so vielem geht es meist auch um Nasenfaktor, je weniger ich meinen Mund aufmache und das Nickemännchen spiele umso besser dann die Beurteilung. Also ich kann darauf verzichten, ich weiß was ich geleistet hab und das ich mit meiner Arbeit zufrieden war, das ist das was für mich zählt und nicht was Leute darüber denken die irgendwo weit weg von der Materie sitzen und null Plan haben was man alles zu tun hat.

egyptwoman
schäferhund
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von schäferhund »

Mitsumo hat geschrieben:Die Beurteilungen sind doch eine Farce. Am Besten schafft man sie ganz ab.
100 % Zustimmung !

Wir hatten mal einen Amtsleiter der doch ernsthaft behauptete, dass man künftig die leistungsschwächeren Bediensteten vorrangig befördern müsste, da sie dann danach bessere Leistungen erbringen würden.

verkehrte Welt ...... :lol:
Snapi
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Snapi »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Mir ist schon bewusst, dass die Leute, die befördert werden sollen eine Top Beurteilung erhalten, weil sie die brauchen. Trotzdem finde ich es ne Frechheit, dass man andere (die eh keine Chance auf ne Beförderung haben), entsprechend schlecht beurteilt, nur weil irgendein dämlicher Schnitt eingehalten werden muss.
Soweit mir zwischenzeitlich bekannt ist (was ja auch hier erwähnt wurde), kann man den Widerspruch diesmal nur dirket beim Verwaltungsgericht einreichen, aber wohl auch nur wenn ein Formfehler vorliegt.

Stimmt das???

Da hat man ja gar keine Chance etwas zu erreichen.

Traurige Welt!!!!!!

VG
Snapi
bahnbiajotta
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich denke sich dagegen zu wehren bringt auf jeden Fall was.

Dafür gibt es das BBG.
Steinbock
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Steinbock »

Hierzu fällt mir gerade eine erlebte Geschichte ein:

2 junge Frauen haben sich beim Hauptamt einer Kommunalverwaltung beworben als Schreibkräfte.

Ein Test wurde gemacht:

jede musste 50 Adressen von Bürgern in einem Adressprogramm (PC) erfassen.

Die 1. war nach 45 Minuten fertig - insgesamt waren etwa 10 Tippfehler vorhanden.
Die Korrektur war nach 3 Minuten erledigt.

Die 2. benötigte ca. 60 Minuten. - beim überfliegen der Eingaben stellten sich sehr viele Fehler fest - z.B. anstatt Bürgermeister-Jung-Str. stand da Bührgermeister-Jung-Str.
Nach der 1. Korrektur wurden aus ca. 40 Fehler - 55 Fehler.
Nach der 2. Korrektur waren es noch ca. 30 Fehler - die Bührgermeister-Jung-Str. gab es immer noch.

Und ihr seid jetzt der Meinung, dass man hier keine unterschiedliche Beurteilung schreiben darf ?

Gruß vom Steinbock
arme Sau
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von arme Sau »

...
bei unserem Verein wurde einem Kollegen nacht der Beurteilungs Bekanntgabe gesagt "... und nun können Sie Ihre Beurteilung ZERREIßEN ! "
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja, DAS habe ich schon vor 10 Jahren von mir aus meiner Beurteilerin gesagt - weil eh keine Beförderungsperspektive in Sicht war und trotz Zertifikatsweiterbildung (bezahlt von T) und angedachter, höherwertigerer Tätigkeit. Beurteilung? Nur noch ein Fetzen Papier!

Wenn ich richtig informiert bin, kann aus Gründen der derzeitigen Beurteilungsrechtslage/Compass/wasweissich gegen die diesjährige Beurteilung kein Widerspruch erhoben werden. Ich weiss zwar nicht, ob das so stimmen kann, aber es wird mal so behauptet. Könnte sein, weil sonst ja wieder der ganze -schon nachträgliche- Beurteilungs- und Beförderungslauf 2012 nicht durchgeht.
Nächstes Jahr dann wohl wieder.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

GUT! Ich bin gespannt, wie die T das handhaben wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Die lernt auch nix!
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Zu 99 % werden die Widersprüche zurückgewiesen - eigentlich zu 100 %...

Ggf. werden formelle Fehler im Widerspruchsverfahren korrigiert - aber alles andere bleibt bestehen.
Wer der Meinung ist, dass sich eine Klage lohnt und auch eine RS-Versicherung hat, kann sich ja mal
beraten lassen.

Mann oder Frau sollte aber nur eine Klage in Erwägung ziehen, wenn es nachhaltige Gründe gibt...im
Gerichtsverfahren ist dann alles zu beweisen und ggf. kann eine Neuausstellung dabei herauskommen.
Der Richter sagt dann aber nicht, aus den 10 Punkten müssen 12 Punkte werden - das ist dann wieder
Sache des Beurteilers...

Viel Spaß
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