Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ein Beamter arbeitet in einer Bundesbehörde im mittleren Dienst. Stelle ist bewertet mit A6/A7. Seit etwa zwei Jahren sind seine Aufgaben so stark angestiegen, dass die Stelle einer Funktion des gehobenen Dienstes (A10/A11) entsprechen würde. Der Beamte wird derzeit nach A7 besoldet. Problem ist den Vorgesetzen bekannt aber es wird nichts unternommen.
Ist es möglich, dass der Beamte rückwirkend eine Zulage vom Arbeitgeber erhält welche diesen Missstand ausgleicht?
Viele Grüße
LakeTaHo
Zahlung einer Zulage möglich?
Moderator: Moderatoren
Re: Zahlung einer Zulage möglich?
Hier mal ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.11 - demnach hat sich die Zahlung einer Zulage fast erledigt.... Sollte es dennoch zu einem Anspruch einer Zulage kommen, dann auch nur in die nächst höhere Stufe (also bei dem Beamten die A8).... DAs kann man leider wohl nur mit einem Anwalt, der im Beamtenrecht fit ist, durchboxen. Alleine hat man kaum mehr eine Chance.
Allerdings: Antrag stellen kostet nix und die Maschinerie wird erst mit einem formlosen Antrag gestartet.... sei es "nur" Aufmerksamkeit
http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=de ... ta_nr=2174
Ehe ein möglicher Anspruch auf die Zulage besteht - wie geschrieben wenn überhaupt - dann muss man die höherwertige Tätigkeit bereits 18 Monate ausgeübt haben, ein Dienstposten dafür vorhanden sein etc... siehe § 46 BBesG : § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
(1) Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen.
(2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt gewährt, der das höherwertige Amt zugeordnet ist.
Also hast Du den Dienstposten übertragen bekommen, bzw. kannst Du nachweisen, ihn auszuüben ohne schriftliche Übertragung und dies mehr als 18 Monate und ununterbrochen, sind die haushaltrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt etc..... Bei den haushaltsrechlichen Voraussetzungen kann der DH am meisten einen vom Pferd erzählen.... alles andere ist recht eindeutig... wenn man dann teils noch die gebündelten Dienstposten und die Topfwirtschaft betrachtet, ppfff....
Meine Meinung: Du wirst wohl keine Chance haben, zumal bei Dir noch der Sprung vom mD zum gD drin ist - also laufbahnrechtliche Voraussetzung?? - aber ich würde die Arbeit nicht mehr erbringen....würde es ablehnen....
Viele Grüsse
Gerda
Allerdings: Antrag stellen kostet nix und die Maschinerie wird erst mit einem formlosen Antrag gestartet.... sei es "nur" Aufmerksamkeit

http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=de ... ta_nr=2174
Ehe ein möglicher Anspruch auf die Zulage besteht - wie geschrieben wenn überhaupt - dann muss man die höherwertige Tätigkeit bereits 18 Monate ausgeübt haben, ein Dienstposten dafür vorhanden sein etc... siehe § 46 BBesG : § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
(1) Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen.
(2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt gewährt, der das höherwertige Amt zugeordnet ist.
Also hast Du den Dienstposten übertragen bekommen, bzw. kannst Du nachweisen, ihn auszuüben ohne schriftliche Übertragung und dies mehr als 18 Monate und ununterbrochen, sind die haushaltrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt etc..... Bei den haushaltsrechlichen Voraussetzungen kann der DH am meisten einen vom Pferd erzählen.... alles andere ist recht eindeutig... wenn man dann teils noch die gebündelten Dienstposten und die Topfwirtschaft betrachtet, ppfff....



Meine Meinung: Du wirst wohl keine Chance haben, zumal bei Dir noch der Sprung vom mD zum gD drin ist - also laufbahnrechtliche Voraussetzung?? - aber ich würde die Arbeit nicht mehr erbringen....würde es ablehnen....
Viele Grüsse
Gerda
Re: Zahlung einer Zulage möglich?
Hallo Gerda,
schriftlich wurde mir nur ein Dienstposten nach A7 übertragen. Da die Stelle aber mit A6/A7 bewertet ist, ist hier erstmal Ende für mich.
Das eigentliche Problem ist, dass ich eindeutig Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehme. Diese auch nachweislich länger als 18 Monate. Jedoch hat bisher keine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Eigentlich müsste sich der Organisationsbereich die Stelle und die Aufgaben ansehen und die Stelle neu bewerten.
Für mich ist die Frage, ob es unter den gegebenen Voraussetzungen eine Möglichkeit besteht, rückwirkend einen Ausgleich für die geleistete höherwertige Arbeit zu erhalten. Wie auch immer dieser Ausgleich aussehen mag. Wie verhält es sich mit dem Anspruch einer Zulage auf die nächst höhere Stufe (A8) wenn die Planstelle nur A7 hergibt? Gibt es da Möglichkeiten?
Viele Grüße
LakeTaHo
schriftlich wurde mir nur ein Dienstposten nach A7 übertragen. Da die Stelle aber mit A6/A7 bewertet ist, ist hier erstmal Ende für mich.
Das eigentliche Problem ist, dass ich eindeutig Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehme. Diese auch nachweislich länger als 18 Monate. Jedoch hat bisher keine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Eigentlich müsste sich der Organisationsbereich die Stelle und die Aufgaben ansehen und die Stelle neu bewerten.
Für mich ist die Frage, ob es unter den gegebenen Voraussetzungen eine Möglichkeit besteht, rückwirkend einen Ausgleich für die geleistete höherwertige Arbeit zu erhalten. Wie auch immer dieser Ausgleich aussehen mag. Wie verhält es sich mit dem Anspruch einer Zulage auf die nächst höhere Stufe (A8) wenn die Planstelle nur A7 hergibt? Gibt es da Möglichkeiten?
Viele Grüße
LakeTaHo
Re: Zahlung einer Zulage möglich?
Dem entnehme ich, dass Du ausschließlich höherwertige Aufgaben wahrnimmst, aber ein etwaiger Dienstposten nicht existent ist. Somit hat sich der von mir zitierte $ 46 BBseG bereits erledigt, denn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen liegen nicht vor, wegen Ermangelung der Vorlage des Dienstpostens.... Es sind mehrheitlich die Aufgaben, die da sind, die Du erledigst.LakeTaHo hat geschrieben:Da die Stelle aber mit A6/A7 bewertet ist, ist hier erstmal Ende für mich.
Das eigentliche Problem ist, dass ich eindeutig Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehme. Diese auch nachweislich länger als 18 Monate. Jedoch hat bisher keine Organisationsuntersuchung stattgefunden. Eigentlich müsste sich der Organisationsbereich die Stelle und die Aufgaben ansehen und die Stelle neu bewerten.
Bei einer Neubewertung des Dienstpostens würde dieser sicher niemals bis hin zur A 10/A 11 aufgewertet, das wäre ja der Hammer. Da hilft nur immer wieder ein Gespräch mit den Vorgesetzen unter Hinweis auf die Problematik. JEder Vorgesetzte wird gern argumentieren, dass ein Beamter auch gern mal höherwertige Aufgaben wahrzunehmen hat und verweist dann gern ganz eindringlich auf eine tolle Beurteilung..... *welcheinhohn*
Das dürfte sich mit meinem Geschriebenen erledigt haben. Es muss eine Planstelle (höherwertige) vorliegen, die Du ausübst.... das ist eine der Voraussetzungen für eine mögliche Beanspruchung einer Zulage.LakeTaHo hat geschrieben:Wie verhält es sich mit dem Anspruch einer Zulage auf die nächst höhere Stufe (A8) wenn die Planstelle nur A7 hergibt? Gibt es da Möglichkeiten?
Eine Zulage hat nur mittelprächtig mit dem innehabenden Dienstposten zu tun. Eine Zulage kann leider nur um eine Stufe höher sein, als die, in der man besoldet ist.Mitsumo hat geschrieben:Wenn die Stell nur mit A6/A7 bewertet ist, dann kannst du auch keine Zulage erhalten.
Fakt ist, es ist nicht in Ordnung, wie manchmal mit einem umgegangen wird, wie man gern ausgenutzt wird - man ist so ein "billiger Diener"


Gruss Gerda