Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
Verfasst: 29. Jul 2012, 22:24
Guten,
ich habe im Forum gestöbert und nichts passendes gefunden.
Es geht um folgendes ich war abgeordnet als Amtskraft zur BA in den Außendienst und wurde im Dienst, während eines Einsatzes tätlich angegriffen.
Nun kommt die Unfallkasse und behauptet, das von der BA eingeleitete Strafverfahren gegen den Täter wurde eingestellt, jedoch ohne mein Wissen).
Infolgedessen sei mir wohl kein Schaden entstanden, ein Dienstunfall liegt nicht vor und blabla.
Sei ja schließlich auch nicht krank gewesen und überhaupt hätte ich keine Arztberichte vorgelegt.
Sie hatten vier Sitzungen beim Unfallpsychologen genehmigt und keine weiteren bezahlen wollen.
Grund ist ich habe wg. der möglicherweise bevorstehenden DDU ein Antrag auf Unfallausgleich gestellt und auch den Überfall mit als qualifizierten DU angegeben.
Klar wollen die nun sparen und mich mit Mindestrente abspeisen.
Durch die Pol. habe ich mich an den Weissen Ring und an das Versorgungsamt gewandt dort gleich einen Antrag auf Opferschutz gestellt.
Sicher wird die Unfallkasse die Rechnungsgelder zurückfordern, kenne ich schon. ein Dienstunfall/Berufskrankheit wurde mir bereits aberkannt und ich musste 10K Behandlungskosten zurückzahlen, Toll und die Beihilfe hat nichts dazugegeben.
Natürlich habe ich schon mal vorsorglich Widerspruch gegen die Aberkennung eingelegt., die Unfallkasse wird sicher mit einem Negativbescheid antworten.
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich,
LG
ich habe im Forum gestöbert und nichts passendes gefunden.
Es geht um folgendes ich war abgeordnet als Amtskraft zur BA in den Außendienst und wurde im Dienst, während eines Einsatzes tätlich angegriffen.
Nun kommt die Unfallkasse und behauptet, das von der BA eingeleitete Strafverfahren gegen den Täter wurde eingestellt, jedoch ohne mein Wissen).
Infolgedessen sei mir wohl kein Schaden entstanden, ein Dienstunfall liegt nicht vor und blabla.
Sei ja schließlich auch nicht krank gewesen und überhaupt hätte ich keine Arztberichte vorgelegt.
Sie hatten vier Sitzungen beim Unfallpsychologen genehmigt und keine weiteren bezahlen wollen.
Grund ist ich habe wg. der möglicherweise bevorstehenden DDU ein Antrag auf Unfallausgleich gestellt und auch den Überfall mit als qualifizierten DU angegeben.
Klar wollen die nun sparen und mich mit Mindestrente abspeisen.
Durch die Pol. habe ich mich an den Weissen Ring und an das Versorgungsamt gewandt dort gleich einen Antrag auf Opferschutz gestellt.
Sicher wird die Unfallkasse die Rechnungsgelder zurückfordern, kenne ich schon. ein Dienstunfall/Berufskrankheit wurde mir bereits aberkannt und ich musste 10K Behandlungskosten zurückzahlen, Toll und die Beihilfe hat nichts dazugegeben.
Natürlich habe ich schon mal vorsorglich Widerspruch gegen die Aberkennung eingelegt., die Unfallkasse wird sicher mit einem Negativbescheid antworten.
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich,
LG