Einzige Berufsgruppe in Deutschland ohne Pausenanspruch ?
Verfasst: 30. Nov 2006, 11:26
Moin,
nachdem im Frühjahr die neue AZV Bund ( Arbeitszeitverordnung ) in Kraft getreten ist, wurde dort eigentlich klar geregelt, dass Beamten im Wechselschichtdienst ( z.B. Zollbeamte im Grenzaufsichtsdienst ) eine Pause in der regulären Arbeitsszeit ( und nicht ausserhalb ) zusteht.
Dannach hat der Beamte in dieser Zeit dem Dienstherren nicht zur Verfügung zu stehen.
Natürlich sind ( wie immer ) in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.
Es existieren trotzdem interne ( schriftliche ) Regelungen, wonach strikt und ohne Ausnahme an der pausenlosen Arbeitszeit für Wechselschichtler weiterhin festzuhalten ist.
Jegliche Pause in der Arbeitsszeit ( Kaffee, Mittagessen ) stellt somit weiterhin ein Dienstvergehen dar.
Nachfragen bei Behördenleitung und Personalrat ergeben immer nur,
dass sei durch die Entscheidungskompetenz der Unterbehörden
( Oberfinanzdirektionen ) halt so geregelt.
Ich frage mich manchmal, warum Frau Merkel ein ( schwammiges ? ) Gesetz unterzeichnet, was durch einzelne Referate ( hier Bundeszollverwaltung ) ausgehebelt werden kann, ganz im Gegensatz zur Bundespolizei, wo die Pausenregelung korrekt angewendet wird.
nachdem im Frühjahr die neue AZV Bund ( Arbeitszeitverordnung ) in Kraft getreten ist, wurde dort eigentlich klar geregelt, dass Beamten im Wechselschichtdienst ( z.B. Zollbeamte im Grenzaufsichtsdienst ) eine Pause in der regulären Arbeitsszeit ( und nicht ausserhalb ) zusteht.
Dannach hat der Beamte in dieser Zeit dem Dienstherren nicht zur Verfügung zu stehen.
Natürlich sind ( wie immer ) in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.
Es existieren trotzdem interne ( schriftliche ) Regelungen, wonach strikt und ohne Ausnahme an der pausenlosen Arbeitszeit für Wechselschichtler weiterhin festzuhalten ist.
Jegliche Pause in der Arbeitsszeit ( Kaffee, Mittagessen ) stellt somit weiterhin ein Dienstvergehen dar.
Nachfragen bei Behördenleitung und Personalrat ergeben immer nur,
dass sei durch die Entscheidungskompetenz der Unterbehörden
( Oberfinanzdirektionen ) halt so geregelt.
Ich frage mich manchmal, warum Frau Merkel ein ( schwammiges ? ) Gesetz unterzeichnet, was durch einzelne Referate ( hier Bundeszollverwaltung ) ausgehebelt werden kann, ganz im Gegensatz zur Bundespolizei, wo die Pausenregelung korrekt angewendet wird.